Hallo Gemeinde,
ich bin neu hier und wollte mal Fragen wie ich jetzt am besten vorgehen kann.
Es wurde eine Untätigkeitsklage eingereicht
Der Rentenversicherungsträger wurde Telefonisch durch das Gericht informiert und deutete daraufhin "das dritte der drei Telefonate" um, in einen Formlosen Rentenantrag.
Hierdurch würden jetzt aber die Jahre von Antragstellung bis zum dritten Telefonat ( 05.16) unter den Tisch gekehrt. Und das Gericht bittet um Rücknahme der Untätigkeitsklage.
Nun stellt sich mir die Frage, kann ich die Untätigkeitsklage erweitern auf Feststellung der Antragstellung 2013?
Wenn ja, wie eh ich da am besten vor… mir schwirrt der Kopf und ich bekomme keinen klaren Gedanken in dieser Sache hin und brauche daher eure Hilfe.
Kurz zusammengefasst:
Mitte 2013 Aussteuerung der KV wegen Erwerbsunfähigkeit laut MDK der KV, daraufhin
Mitte 2013 Antrag auf ALG1, Übergangsregelung, mit Zwangsweise Antrag zur Rente
Umdeutung auf Medizinische Reha durch Rentenversicherung,
Ende 2013 Medizinische Reha wurde vorzeitig beendet, jedoch nicht abgebrochen laut Einrichtung.
2014/2015 und 2016 mehrere Sachstandsanfragen (Schriftlich) ohne Erfolg, hierauf
Ende 2016 Untätigkeitsklage eingereicht
Anfang 2017, Umdeutung des letzten Telefonats auf „Formlosen Rentenantrag“ und zugesandte Antragsformulare zur EU Rente.
April 2017 Termin Gutachter, Tenor des Gutachten liegt nicht vor.
Danach Brief von Gericht, das der Rentenversicherungsträger eine Umdeutung von 2016 begonnen habe und ein Gutachter eingeschaltet, das Verfahren laufe und man möge bitte die Klage zurücknehmen.
Vielen Dank schonmal für Rat und Tips
ich bin neu hier und wollte mal Fragen wie ich jetzt am besten vorgehen kann.
Es wurde eine Untätigkeitsklage eingereicht
Der Rentenversicherungsträger wurde Telefonisch durch das Gericht informiert und deutete daraufhin "das dritte der drei Telefonate" um, in einen Formlosen Rentenantrag.
Hierdurch würden jetzt aber die Jahre von Antragstellung bis zum dritten Telefonat ( 05.16) unter den Tisch gekehrt. Und das Gericht bittet um Rücknahme der Untätigkeitsklage.
Nun stellt sich mir die Frage, kann ich die Untätigkeitsklage erweitern auf Feststellung der Antragstellung 2013?
Wenn ja, wie eh ich da am besten vor… mir schwirrt der Kopf und ich bekomme keinen klaren Gedanken in dieser Sache hin und brauche daher eure Hilfe.
Kurz zusammengefasst:
Mitte 2013 Aussteuerung der KV wegen Erwerbsunfähigkeit laut MDK der KV, daraufhin
Mitte 2013 Antrag auf ALG1, Übergangsregelung, mit Zwangsweise Antrag zur Rente
Umdeutung auf Medizinische Reha durch Rentenversicherung,
Ende 2013 Medizinische Reha wurde vorzeitig beendet, jedoch nicht abgebrochen laut Einrichtung.
2014/2015 und 2016 mehrere Sachstandsanfragen (Schriftlich) ohne Erfolg, hierauf
Ende 2016 Untätigkeitsklage eingereicht
Anfang 2017, Umdeutung des letzten Telefonats auf „Formlosen Rentenantrag“ und zugesandte Antragsformulare zur EU Rente.
April 2017 Termin Gutachter, Tenor des Gutachten liegt nicht vor.
Danach Brief von Gericht, das der Rentenversicherungsträger eine Umdeutung von 2016 begonnen habe und ein Gutachter eingeschaltet, das Verfahren laufe und man möge bitte die Klage zurücknehmen.
Vielen Dank schonmal für Rat und Tips