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TV-Tip: NDR: 22.09., 23.00 Uhr: Das Schweigen der Ärzte

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Inhalt

Familie Holweg vereinbarte eine Chefarztbehandlung zur Geburt ihres zweiten Kindes, um die bestmögliche ärztliche Versorgung nach den Erfahrungen bei der Niederkunft ihres Sohnes, die schwierig verlief, zu bekommen. Die Eltern hatten den Eindruck, dass mit der neugeborenen Tochter Deike etwas nicht stimme und die Ärzte darüber schweigen würden. Ohne irgendeine Diagnose oder einen Hinweis wurden Mutter und Kind seinerzeit aus dem Hospital entlassen. Das Kind wirkte von Anfang an schlapp und kränklich. Erst nach der ersten kinderärztlichen Untersuchung erfolgte sofort eine Überweisung in eine Kinderklinik, wo ein schweres Anfallsleiden der Tochter diagnostiziert wurde.

Die nunmehr siebenjährige Deike ist seit ihrer Geburt schwerstbehindert und ein Pflegefall. Ihre Betreuung rund um die Uhr kostet den Eltern eine enorme psychische und physische Kraft, denn Deike läuft immer Gefahr zu ersticken und ist zeitweise am Beatmungsgerät angeschlossen. Ihr Zimmer gleicht einer Intensivstation. Erst jetzt hat sich die Familie entschlossen, die Leistungen einer Pflegkraft in Anspruch zu nehmen, wovon insbesondere der kleine Sohn profitiert, für den der Vater in der Vergangenheit nur noch wenig Zeit fand.

Alle Versuche, über den Chefarzt der damaligen Geburtsklinik eventuell Hinweise zum Ursprung von Deikes Behinderung zu bekommen, scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Für die Familie hatte das Schweigen der Ärzte begonnen. Über eine Patienteninitiative erhält die Familie Unterstützung, um dem Recht auf Akteneinsicht nachzukommen. Als die Eltern die Behandlungsakte schließlich in Händen hielten, waren sie schockiert: Die Betreuung während der damaligen Geburt erfolgte durch eine noch unerfahrene Ärztin im Praktikum. Ein langer und anscheinend wenig aussichtsreicher Klageweg beginnt, der beweisen soll, ob die Krankheit des Kindes wirklich ein Ärztefehler war. Die Familie hat den Prozess bereits in der zweiten Instanz verloren. Letztendlich bleibt der Familie Holweg nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht.
 
Hallo Bernhard,

vielen Dank für diesen Hinweis. Ich habe mich gerade mit einer Auswertung zu ärztlichen Behandlungsfehlern auf dem Gebiet der Unfallchirurgie und Orthopädie im Gebiet der Gutachterkommission für ärztliche Haftungsfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe beschäftigt. Dabei wurden von den anhängigen untersuchten Verfahren 33 Prozent als Behandlungsfehler ausgewiesen werden.

Der ärztliche Behandlungsfehler in der Unfallchirurgie und Orthopädie:eine Bewertung anhand von empirischen Daten der Gutachterkommission für ärztliche Haftungsfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Das Gesundheitssystem steht seit Jahren in der öffentlichen Diskussion. Neben den Fragen, wie z.B. das System zukünftig gerecht finanziert werden soll, bildet dabei das Problem der ärztlichen Kunst- oder Behandlungsfehler einen weiteren Focus.
Zu klären ist hierbei, wie das Vorliegen eines solchen Fehlers festgestellt und der dadurch verursachte Schaden reguliert werden kann.
Zu diesem Zwecke wurden bundesweit seitens der berufsständischen Einrichtungen der Ärzte Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet.
Die von der Ärztekammer Westfalen-Lippe 1977 gegründete „Gutachterkommission für ärztliche Haftungsfragen“ hat das Ziel, mögliche Behandlungsfehler von Ärzten aufzuklären und eine außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Arzt und Patient zu unternehmen.
Es wurden für die Arbeit 407 Akten der Kommission in den Bereichen „Orthopädie“ und „Unfallchirurgie“ für die Jahre 1994 bis 2004 stichprobenartig auf die Entscheidungen der Gutachter und der Kommission wegen Vorliegens eines Behandlungsfehlers untersucht.
Ergebnisse dieser Untersuchung sind, dass circa 33 % der Patienten im Kammergebiet Westfalen-Lippe, die den Vorwurf eines Behandlungsfehlers erheben, diesen auch durch die Kommission bestätigt bekommen. Dieses Auftreten ist unabhängig von Alter, Bildungsstand oder Nationalität. 22,9 % der ausländischen Patienten erlitten einen Behandlungsfehler. Das Aufsuchen eines zweiten Arztes nebst zweiter Meinung und auch der Versorgungsgrad des Krankenhauses haben keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Fehlers. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt circa 10 Monate und auch nach 4,5 Jahre sind noch Haftungsfälle nachweisbar.

Mit diesen Fakten im Hintergrund wird der Beitrag heute abend noch interessanter.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
nicht nur das Schweigen der Ärzte - auch das Schweigen einiger
Anwälte :rolleyes:
Warum haben sich die Betroffenen für den Anwalt K. entschieden - grübel......
mir bislang nur als Vertreter der Gegenseite bekannt :rolleyes:

(kein weiterer Kommentar ....sonst ....)



anaconda
 
Habe die Sendung gesehen. Schlimm ist vor allem wirklich wie der Titel es sagt: das Schweigen der Ärzte. Weniger das Resultat vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Ärzte können doch mit der Rückendeckung des Staates alles machen und sich aus der Affaire ziehen. Hier geht es nicht nur um das "Miteinander Reden" wie es das Ehepaar mit den Ärzten wollte. Hier geht es darum, dass selbst ein AIP, der weder Facharzt ist geschweige Erfahrung hat, anstelle eines Chefarztes treten darf, weil der aus irgendeinem Grund verhindert war - trotz des Behandlungsvertrages mit ihm.
So ist es doch bei unseren Gutachten auch. Der Arzt kann doch alles sagen was er will. Das Gericht glaubt ihm immer! Und wenn der Arzt mal einen Fehler macht, ist es keiner. Wie wir UO es halt auch oft erleben.
Es ist dieses Ausgeliefertsein was so schlimm ist.
 
Hallo anaconda,

Warum haben sich die Betroffenen für den Anwalt K. entschieden - grübel......
mir bislang nur als Vertreter der Gegenseite bekannt :rolleyes:

Diese Sendung habe ich nicht gesehen.
Aber das was du schreibst, sagt mir, dass hier wohl des Übels Kern liegt, dass diese Sache auch in der 2 Instanz verloren wurde.

Ich habe selbiges erlebt, dass der Anwalt nicht die Regeln des Prozesswettkampfes ausschöpfte für seinen Mandanten. Gekannt hat er sie sicherlich, jedoch musste er ja die Gegenseite irgenwie schützen!

Wie in "Gespräche mit einem Richter...." beschrieben: der eigene Anwalt kann sich als 'Ass' der konstanten Prozesspartei entpuppen. Das merkt Häslein Kläger nicht, da juristischer Laie!

Gruß Ariel
 
Hallo Seenixe,
habe Deinen Bericht über die Ärztekammer Westfalen-Lippe gelesen. Da
ich selbst Betroffene der Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen- Lippe bin, habe ich doch eine andere Erfahrung gemacht.
Schon das Statut der Gutachterkommission der Ärztekammer Westalen-Lippe weist gegenüber dem Statut der Ärztekammer Nordrhein einen großen Unterschied aus, dies im gleichen Bundesland NRW.
Woher hast Du die Bestätigung der 33% der anerkannten Behandlungsfehler dieser Kommission? Mir liegen andere Zahlen vor.
Zwar hat sich nach dem Wechsel des Vorsitzenden der Gutachterkommission und dem Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe einiges zum Vorteil der geschädigten Patienten geändert, nicht aber das Statut. Nach diesem Statut besteht keine Möglichkeit gegen das Gutachten anzugehen.
Mein Verfahren dauerte übrigens 17 Monate.
MfG Bluemchen
 
Hallo Seenixe,
ergänzend zu meinem Beitrag verweise ich auf die Pressemitteilung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 21.08.2007 hin, wo im letzten Absatz folgendes steht:
"Im Jahr 2006 stagnierte die Zahl der Eingaben. Die Patientenbeschwerden und die dann festgestellten Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe waren rückläufig. Es gingen im vergangenen Jahr 1.400 Anträge bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen ein, 996 Verfahren wurden danach abschließend behandelt. Von diesen Entscheidungen waren 1.122 Ärzte betroffen. Für 974 Ärzte (86,8 Prozent) sind ärztliche Fehlbehandlungen verneint, in 148 Verfahren (13,2 Prozent) ist ein ärztlicher Behandlungsfehler und ein darauf beruhender Gesundheitsschaden festgestellt worden".
Nach meiner Kenntnis liegt die Ärztekammer Nordrhein im Vorjahr bei 33,50 Prozent.
Nachzulesen unter: www.arzteblatt.de/htmljava/i/themenmeldung.asp?id=625&jahr=2006
MfG Bluemchen
 
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