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Trotz voller Erwerbsminderung bei lfd. AU: 3 - unter 6 Std. arbeitsfähig?

Ingeborg!

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27 Sep. 2006
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1,210
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Keine Angaben!
Guten Morgen!

Hier ein Problem aus meinem nächsten Umfeld, zu dem ich Hilfe benötige:

Nach einem Gutachten des Auftraggebers Rentenversicherung wird bei umfassend dargestellter Erwerbsunfähigkeit (bei lfd. Arbeitsunfähigkeit seit ca. 2 Jahren) eine Leistungsbeurteilung von 3 - unter 6 Std. täglich innerhalb einer 5-Tage-Woche unterstellt. Mir ist bekannt, daß dieses Ankreuzen auf dem Formular-Gutachten inzwischen zum Standard des RV-Trägers gehört, selbst wenn der Antragsteller, wie der Gutachter selbst feststellt, "am Rande seiner körperlichen Leistungsfähigkeit angekommen ist und die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit derzeit völlig ausgeschlossen scheint". Selbstverständlich wird auch der Rentenbeginn wieder einmal (Standard) entgegen § 101 Abs. 1 SGB VI um 6 Monate nach Antragstellung verschoben.

Meine Frage: Kennt jemand die dazugehörigen Arbeitsanweisungen für Gutachter oder hat jemand aus dem Forum aufgrund einer ähnlich krassen Fehlbeurteilung schon einmal erfolgreich Widerstand/Widerspruch geleistet/eingelegt? Und wie wurde formuliert?

Danke für jede Antwort und

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
nach 7-jähriger Rente wegen voller EM kam eine Gutachterin im Auftrag der DRV bei mir zu dem Schluss, dass ich trotz der weiterhin bestätigten Erkrankungen nun über 6 Stunden erwerbsfähig sei und somit war natürlich auch augenblicklich die Rentenzahlung beendet.
Ich habe sofort Widerspruch bei der DRV eingelegt und gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz über einen Anwalt beim zuständigen Sozialgericht beantragt.
Ich bekam hierauf das Gutachten von der DRV zugesandt. Dort konnte ich dann die gravierende Fehleinschätzung lesen.Wegen des Widerspruchs hat sich die DRV bis heute noch nicht gerührt (seit Ende April!).
Das Sozialgericht ist aber aktiv geworden und hat das Gutachten, wie auch alle anderen Unterlagen bei der DRV, beigezogen. Ich musste über den Anwalt Stellung zum Gutachten beziehen. Diese Stellungnahme wurde der Gutachterin vorgelegt. Sie musste nun selbst eine Stellungnahme abgeben. Klar bin ich da als Problempatient hervorgegangen - aber was soll´s. Letztlich räumte die Gutachterin aber gegenüber dem Sozialgericht ein, dass sie mich weiterhin als voll erwerbsgemindert einschätzt. Wie das auch alle vorhergehenden Gutachten aussagen.
Am Freitag erhielt nun mein Anwalt ein Fax von der DRV mit dem Angebot, die Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet weiter zu zahlen, wenn ich mich zu einer Reha bereit erkläre (Antrag liegt schon seit Monaten unbearbeitet bei der DRV) und die Klage beim Sozialgericht zurückziehe.
Es geht also doch und als Versicherter kann man auch mit den geeigneten Mitteln gegen die DRV vorgehen.
Morgen werde ich beim Anwaltstermin voch genauere Einzelheiten erfahren. Mir geht es natürlich auch um die nun entstanden Kosten des Rechtsstreites.
Also, es lohnt sich, für seine Rechte zu kämpfen
Liebe Grüße
beluga
 
Hallo beluga,

Du schreibst, Du hast einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht beantragt. Gleichzeitig war aber Dein Widerspruch noch nicht entschieden...

Ich dachte, man kann erst das Sozialgericht einschalten, wenn auch der Widerspruch abgelehnt wurde und man diesen Bescheid rechtsgültig in der Hand hat...?

Wie ist das eigentlich: Erhälst Du während der Reha die "normale" volle EM-Rente weitergezahlt oder gibt es während dieser Zeit eine andere Leistung, deren Höhe auch anders ausfällt?

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo beluga,

wie ist das mit dem Rechtschutz bei einem Sozialgericht?
Ich habe Riesen Probleme auch nur einen Beratungsschein
beim Amtsgericht Kreisstadt PF zu bekommen
Geschweige dem eine rechtl. Unterstützung beim Sozialgericht.

Was passiert wenn ich mir keine Anwalt für ein Sozialverfahren leisten kann?

mfg Joachim
 
Hallo beluga!

Es ist schon so, wie wir hier im Forum immer wieder lesen müssen!

Entweder gibt es wildgewordene Gutachter, die ihren Auftrag hinsichtlich der Kostenminimierung bis hin zur schweren Schädigung eines Leistungsberechtigten wahrnehmen oder es existieren tätsächlich entsprechende Arbeitsanweisungen, die wir uns ebenfalls dringend einmal ansehen sollten. Wegen der vielen Fälle krassester Fehlentscheidungen, die mir schon aus meinem Bekanntenkreis anl. einer Akteneinsicht bekannt wurden, ist nicht mehr allein von persönlicher Unzulänglichkeit des Gutachters (Amtsarztes) auszugehen!

Magst Du mir schreiben, ggf. über PN, wie Ihr die Fehlbeurteilungen zu Deiner Arbeits-, bzw. Erwerbsunfähigkeit herausgefiltert und im Widerspruch formuliert habt? Das entsprechende Gutachten des Amtsarztes (RV-Träger) liegt hier in Kopie vor.

Danke und
Grüße von Ingeborg!
 
Hallo Bernhard,
der von mir (und Anwalt) gewählte Weg sah so aus:
Ich habe Widerspruch gegen den Bescheid der DRV eingelegt. Dies habe ich selbst gemacht, da dass die Verfahrensordnung so vorsieht.
Es schadet aber nichts, wenn da mal der Anwalt draufschaut. Wichtig ist dabei, erst einmal den Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann auch später erfolgen.
Ich hatte umgehend von der DRV das letzte Gutachten in Kopie bekommen (netter Mitarbeiter). Dort waren natürlich gravierende Fehler, auch zu zwei erst kürzlich gemachten ärztlichen Berichten. Auch stand die Sache voll im Widerspruch zu meinen bisher 4 Antragsverfahren auf Weitergewährung meiner Rente wegen voller EM. Das Widerspruchsverfahren läuft dann normal und kann 6 Monate und auch länger dauern.
Gleichzeitig habe ich über einen Anwalt bei Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das Ziel hierbei ist es bis zu einer Entscheidung der DRV über meinen Widerspruch, was ja dauern kann (z.Z. wohl in der 1. Instanz beim Sozialgericht bis zu 3 Jahre lt. Anwalt), wieder in den Status eines EM-Rentners zu kommen und die DRV also die Rente zahlen muss.
Während der Reha bekommt man Übergangsgeld entsprechechend SGB IX.
Viele Grüße
Beluga

Hallo Joachim,
ich war in der glücklichen Situation, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe und diese hat die Kosten anstandslos übernommen. Nun braucht sie aber ja nicht zahlen, da ja die DRV die Kosten des bisherigen Rechtsstreits übernimmt.
Gerichte werden uns kaum unterstützen. Das ist ja auch nicht deren Aufgabe. Soweit ich weis, besteht beim Sozialgericht kein Anwaltszwang in der 1. Instanz. Aber ich kann mir kaum vorstellen, bei der komplizierten und umfangreichen Rechtslage, dass man sich dort erfolgtreich selbst vertreten kann.
Wie das mit einem Beratungsschein aussieht, weis ich nicht. Aber ich würde auf jeden Fall darum kämpfen.
Liebe Grüße
Beluga

Hallo Ingeborg,
sofort nach Erhalt des ablehnenden Bescheides habe ich Widerspruch eingelegtund darauf verwiesen, dass ich nach Prüfung der Unterlagen (ggf. musst du diese anfordern) diesen begründen werde - also nur kurz und bündig.
Nach Erhalt des letzten Gutachtens der DRV habe ich dann die Begründung nachgereicht.
Das herausfiltern der Fehler und Widersprüche sollte dir relativ leicht fallen, wenn es bei dir, wie bei mir, bereits vorher Gutachten gab und deine Gesundheit sich nicht verändert hat. Hier kannst du sicherlich auch mit deinen behandelnden Ärzten sprechen.
Anschließend habe ich dem Gutachten in der Begründung zum Widerspruch des Bescheides widersprochen und Punkt für Punkt das tabellarisch abgearbeitet.
Beispiel: Gutachterin schreibt zu Schmerzen in den Gelenken: Patient braucht Zeit, um in Bewegung zu kommen - ich schreibe: dass dies nicht so ist, sondern bestimmte Tätigkeiten nicht oder nur unter Schmerzen ausgeführt werden können und ich für bestimmt Handlungen mehr Zeit als normal brauche. Hier musst du aber alles konkret benennen, also: Hemd bügeln 10 Minuten und nach 3 Hemden Pause wegen starker Schmerzen und du das Bügeleisen nicht mehr sicher halten kannst. Oder Konzentrationsschwäche nicht allgmein aufführen, sondern, dass du nach beim Lesen eines Buches nach 5 Seiten nicht mehr weiter kannst und vielleicht schon vergessen hast, was auf der 1 Seite stand. Ich denke mal, du weisst, was ich meine. Du kennst dich und deine Einschränkungen am besten.
Das Ganze hat dann der Anwalt mit seinen Rechtshinweisen und Forderungen an das Sozialgericht geschickt.
Über die Gründe der Fehlgutachten brauchen wir sicherlich nicht diskutieren. Ob es nun Anweisungen gibt oder nicht, keine Ahnung. Aber es gibt Richtlinien zur Erstellung von Gutachten, siehe u.a. hier oder einfach mal googlen:http://www.deutsche-rentenversicher.../21_aerztliches_Gutachten_fuer_gesetzliche_RV
Rechtlich kann man gegen die Gutachter aber kaum etwas unternehmen. Ich wollte auch in meiner ersten Wut Anzeige (StGB §278) erstatten. Aber mein Anwalt hat mich darüber aufgeklärt, dass bei Fahrlässigkeit nichts zu machen sei und da reicht es eben aus, wenn der Gutachter aussagt, dass er überarbeitet ist.
Viele Grüße
Beluga
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo beluga!

Danke für die sehr ausführliche Schilderung Deiner 'Rentenklärung'!
Und Gratulation zum Erfolg in Deiner Sache!

Werde jetzt einmal zusammenfassend sehen, wie ich mich ebenfalls erfolgreich gegen das (wahrscheinlich wieder einmal) 'irrtümlich falsch ausgelegte Recht' wehren kann!

Werde an dieser Stelle berichten!

Grüße von
Ingeborg!
 
Reha statt SG-Prozess?

Hallo,
in meiner letzten Reha habe ich eine Patientin kennengelernt, die so ähnlich zu ihrer Reha kam. Sie hatte die Rente befristet bekommen, dann hätte sie wieder arbeiten müssen. Es kam im Gerichtsprozess zum Angebot einer Reha statt weiterzuklagen. In diesem Fall ging es positiv aus, obwohl es eine DRV Klinik war: Der Entlassbericht bestätigt eine EU. Ich kenne aber Fälle aus anderen Klinikaufenthalten (DRV-KlinikenVorsicht!), die für ihren Arbeitgeber arbeitgebertreu Erwerbsfähigkeit bestätigen. Den Entlassbericht, egal wie falsch er ist, werden sie nicht ändern. Habe das versucht wegen gravierenden Fehlern. Die DRV ist ein "Apparat", keiner hat Zeit, alles wird oberflächlich gemacht. Ist öffentlicher Dienst, d.h. die Ärzte und das restliche Personal sind quasi unkündbar....
Mein Tip: Wenn Reha, keine DRV-eigene Klinik
 
Hallo, habe da eine Frage zum Thema DRV Kliniken.
Woran erkennt man denn, das eine Klinik eine DRV Klinik ist?
Oder sieht es so aus, das jede Klinik wo die DRV einen zur Reha schickt, eine Klinik der DRV ist?
Ich dachte immer das die DRV zwar wenn sie z.b. eine Reha bewilligt der Kostenträger ist, aber die Klinik nicht unbedingt eine DRV Klinik ist.
Wäre echt dankbar über Aufklärung.
 
Hallo Stinababy,
ob die Klinik eine DRV eigene Klinik ist merkst du vielleicht am Namen. Manche heissen so: KLinik der DRV. Aber man wird auch an andere, nicht DRV-eigene Kliniken verschickt. Im Internet kannst du es auf jeden Fall erfahren. Leider versucht die DRV die eigenen Kliniken erst voll zu bekommen bevor sie einen woanders hinschicken. Im übrigen entscheidet das der Computer der DRV wohin du kommst. Sie geben irgendein Profil ein, und dann sucht das Programm für dich die passende KLinik. Bei mir wurde es problematisch, da ich verschiedene Diagnosen habe. Und die wurden bei mir nicht alle erfasst. So kann es dann auch zu "Fehleinweisungen" kommen wie in meinem Fall....
 
muss aber etwas aufpassen damit du nicht auf kosten für rechtschutz hängen bleibst (bei vergleich zb. zahlt rechtschutz nicht)
zur reha ebenfalls vorsicht die heutigen rehas dienen meist zur leistungsüberprüfung und es wird mit festgestellt was du noch zu leisten vermagst und selbst wenn du schon rente beziehst können sie diesem bescheid wiedersprechen.war selbst erst in solch einer kur hab da sehr oft mitbekommen das leuten die schon jahrlang rente bezogen hatten (unbefristtete laufzeit)die rente gestrichen bekamen
 
Halo Kallp 90 s,

das mit der Deckung stimmt so nicht, dene ich. Meine RS hat für den Vorinstanz Deckungsscgutz gewährt. Das schließt doch einen Vergleich ein,oder? Und wenn es über den VDK läuft doch sowieso.

Schoppi
 
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