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Trotz Verletztengeld Erwerbsminderungsrente beantragen

Guten Tag Fender,

danke für die schnelle Rückmeldung. Ich werde schriftlich die Erlaubnis erteilen,nur Unterlagen Weiterzugeben die für die Einschätzung der Pflege und Hilfsmittel nötig sind. Meine Mutter pflegt mich ja bereits 4,5 Jahre. Bisher wusste ich nciht das ich Anspruch habe. Welche Hilfsmittel ich brauche, habe ich bereits im Antrag an die BG geschrieben. Schwer-Behindertenausweis liegt vor. Muss ich bei dem Besuch des Sachverständigen etwas beachten? Gibt es Tipps für solch einen Besuch?
Danke ,ich werde eine Abschrift verlangen.

Lieben Gruß

Jesaya
 
Hallo Ihr Lieben,

habe meinen Brief fertig an die BG . Ich habe geschrieben, das nur Unterlagen weitergegeben werden dürfen die zur Festsetzung des Pflegegeldes nötig sind ,weitergegeben werden dürfen. Und das cih eien Anbschrift des Berichts wünsche.
Was gibt es denn zu beachten für solch einen Termin vom Sachverständigenbüro. Ist das sowas wie der MDK?
Wer hat sowas schon mal erlebt und kann vielleicht berichten ? Oder Tipps geben.
Ich danke euch.

Lieben Gruß

Jesaya
 
Guten Morgen,

habe nunmehr Termin zur Festellung meines Pflegegrades.
Gibt es hier niemanen der schon einen Pflegegrad erhalten hat ,und somit auch etwas berichten kann?
Wie sollte ich mich vorbereiten? Gibt es etwas zu Beachten?
Freue mich auf Antwort von euch.

Grüße
Jesaya
 
hallo Jesaya,

zu deinen fragen findest du im www einige gute beschreibungen, was GA-termine betrifft, wie man sich vorbereitet und verhält. hilfreich kann vor allem auch ein von dir geführtes pflegetagebuch, in dem die zeiten und nötigen verrichtungen, die täglich anfallen, aufgezeichnet werden. das muss nicht über längere zeit geführt werden, aber sinnvoll wäre eine dokumentation über ein paar (wenige) wochen. wenn du im www mit dem begriff "pflegetagebuch" suchst, findest du verschiedene varianten zum herunterladen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ih habe ja im Vorfeld schon einen Fragebogen der BG ausgefüllt, in dem abgefragt wurde welche Verrichtungen denn bei mir nötig sind.
Die Fragen in dem Bogen waren ohne Zeitangaben., jedoch Art und Hilfe die ich benötige wurde abgefragt und an das Sachverständigenbüro weitergeleitet.
Es ist keine Begutachtung der Krankenkasse. Sondern der BG.
Mhm,
 
Hallo ihr lieben,
Also das Sachverständigen Büro benötigt kein Pflegetagebuch.
Ich habe im Internet gesucht und finde nichts dazu, wie die Berufsgenossenschaft die nötige Pflege einstuft. Lediglich Abstufungen von leicht bis schwer sind aufgeführt.
Komisch, das hier im Forum auch niemand näheres dazu weiß. Erhält denn niemand Pflegegeld? Kann niemand zur deren Art zur Feststellung was sagen? Bzw.wie es war als jemand kam und sich vor Ort, zu Hause, ein Bild zu machen.
 
Hallo Jesaya,

was das Pflegegeld durch die BG angeht, da würde ich Dir empfehlen, evtl. einen extra Beitrag unter der Rubrik gesetzliche Unfallversicherung zu eröffnen mit der Überschrift "Pflegegeld - Ermittlung / Ablauf BG" o. ä.

Dein Beitrag läuft ja jetzt unter der Rentenversicherung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Abend Kassandra,

danke das stimmt- ist mir nicht aufgefallen.
Das mache ich .
 
Mithilfe

Guten Morgen,

danke Fender. JA du hast recht die BG hat geschlafen.
Wie ihr wisst gab es Schwierigkeiten mit der EMR Rente wo ich euch um HIlfe bat.
Dann habe ich mich entschlossen das ganze dem Rechtsanwalt zu geben.
Jetzt geht es vors Sozialgericht.
Es geht darum die Nachzahlung die einbehalten wurde einzufordern, da VG und EMR aus dem selben Grund zusammen kommen.
Nun eerheilt ich ein Schreiben in dem das Sozialgericht mich auffordert meinen ärztlichen Werdegang der letzen 5 Jahre zu dokumentieren.
Ich verstehe nciht wozu dies nötig sein sollte.
Wisst ihr mehr darüber?

Liebe Grüße
Ihr Lieben,

hier gute Nachrichten .
Wir sind dran geblieben durch mehrere Instanzen und haben gewonnen!!!!
Danke für eure Mithilfe .
Die Rentenanstalt musss bezahlen und es ist keine Revision möglich. Alle uns entstandenen Auslagen sind zu ersetzen.
Endlich gab es eine Berechnung die bereits beim ersten Rentenbescheid fehlte.
Wir sind dankbar das wir Ausdauer und Geduld und Glauben investiert haben und die Frucht nun sichtbar wurde.

Liebe Grüße Jesaya
 
Hallo Jesaya

Glückwunsch zum Durchhaltevermögen und zum positiven Urteil!

Vielleicht kannst du die Rechtsstellen und §en, die dir anfangs fehlten, für später Suchende noch nachtragen.
Anfänglicher Hauptpunkt war doch der von Fender auf Seite 1 oder 2 dieses Threads genannte § zum Zusammentreffen von EMR und VerletztenGELD aus gleichem Grund (hier Unfallfolgen).
Anschließend ging es darum, ob die EMR wegen Obergrenzen ganz gestrichen werden darf. Vielleicht hast du nach dem wohligen Auskosten deines Erfolges und der nötigen Ruhe irgendwann die Kraft und Muße, das für andere zusammenzufassen mit Rechtsgrundlagen.

Habt einen zufriedenen Abend.
LG
 
Hallo HWS,

ich werde ergänzen sobald ich kann.
Gruß
Jesaya
 
Ich habe nicht vergessen hier noch zu berichten. Leider geht es mir nicht besonders, deshalb muss ich mir die Zeiten einteilen.
Aber ich werde euch daran teilhaben lassen.
Vorab...es lohnt sich dran zu bleiben und den Weg zu gehen, auch wenn es lange dauert.
Die Behörden usw. rechnen immer damit ,das einem die Puste ausgeht oder man gleich denkt ich habe eh keine Chance.
Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen. Wir haben nicht nur Pflichten sondern auch Rechte.
 
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