Kasandra
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Hallo Jesaya,
stelle Deinen Antrag auf Pflegegeld formlos.
Wegen Kleiderverschleiss gibt es klare Regelungen:
Kleider- und Wäscheverschleiß gilt § 15 Bundesversorgungsgesetz.
Dies hätte aber schon lange bei Dir festgehalten worden sein z. B. durch UA-Gehstützen, Rollstuhl, Orthesen etc.
Suche Dir diesbzgl. die Einzelnorm und stelle sofort Antrag, damit Du das Geld noch rückwirkend für 4 Jahre erhälst.
Hast Du ein GA bzw. div. Verordnungen auf welche Du Dich berufen kannst?
Hier kannst Du prüfen, ob und was Dir zustehen würde:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...3-54111-1-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Viele Grüße
Kasandra
stelle Deinen Antrag auf Pflegegeld formlos.
Wegen Kleiderverschleiss gibt es klare Regelungen:
Kleider- und Wäscheverschleiß gilt § 15 Bundesversorgungsgesetz.
Dies hätte aber schon lange bei Dir festgehalten worden sein z. B. durch UA-Gehstützen, Rollstuhl, Orthesen etc.
Suche Dir diesbzgl. die Einzelnorm und stelle sofort Antrag, damit Du das Geld noch rückwirkend für 4 Jahre erhälst.
Hast Du ein GA bzw. div. Verordnungen auf welche Du Dich berufen kannst?
Hier kannst Du prüfen, ob und was Dir zustehen würde:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...3-54111-1-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Viele Grüße
Kasandra
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