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Trotz Verletztengeld Erwerbsminderungsrente beantragen

Hallo Jesaya,

stelle Deinen Antrag auf Pflegegeld formlos.

Wegen Kleiderverschleiss gibt es klare Regelungen:

Kleider- und Wäscheverschleiß gilt § 15 Bundesversorgungsgesetz.

Dies hätte aber schon lange bei Dir festgehalten worden sein z. B. durch UA-Gehstützen, Rollstuhl, Orthesen etc.

Suche Dir diesbzgl. die Einzelnorm und stelle sofort Antrag, damit Du das Geld noch rückwirkend für 4 Jahre erhälst.

Hast Du ein GA bzw. div. Verordnungen auf welche Du Dich berufen kannst?

Hier kannst Du prüfen, ob und was Dir zustehen würde:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...3-54111-1-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Guten Morgen Kassandra,

jetzt hat es wirklich länger gedauert das ich mich melde. Es ist so viel passiert und ich war und bin einfach sehr geschwächt. Dein Tipp für den Wäscheverschleiß war sehr wertvoll und ich erhielt wirklich das was mir zusteht,auch rückwirkend. Den Antrag auf Pflegegeld habe ich nun vorliegen. Diesen werde ich ausfüllen und einreichen. Da meine Mutter mich bereits seit meienm Unfall pflegt besteht hier auch der Anspruch auf Rückwirkende Zahlung, falls der Antrag bejaht wird, wovon ich bei mir ausgehe?
Kann das Pflegegeld irgendwo angerechnet werden?
Ich habe viele Siege errungen bei Ämtern und werde dahingehend noch berichten.
 
Hallo Jesaya,

dann achte auch bitte darauf, dass Deine Mutter die Kosten der gesetzlichen Sozialversicherungen bekommt!

Diese müssen abgeführt warden, den sonst hat Deine Mutti nix in der Rentenkasse usw.

Ganz wichtig!

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Morgen Kassandra,

danke. Meine Mutter ist bereits in Rente ist das dann trotzdem relevant? Ich bin ja schon älter:) aber aufgrund des ganzen benötige ich meine Familie(Mutter) zur Hilfe.
Ich habe noch ein paar Fragen.
Ist den Pflegegeld anrechenbar auf Kindergeld und EMR? Bei mir oder meiner Mutter.
Steht meiner Mutter das Landeserpflegegeld auch zu? Da ich ja Arbeitsunfall hatte ,habe ich ja keine Krankenkassenpflegestufe.
Danke für deine Hilfe und Unterstützung.
Wird den Pflegegeld der BG monatlich gezahlt ?
Muss ich beim Antrag auf Pflegegeld der BG etwas beachten?

Vielen dank im voraus.

Lieben Gruß
 
Hallo Jesaya,

ich denke bei Dir läuft seit Deinem Unfall so einiges schief was Deine Pflege und Versorgung angeht.

Ein Mutterherz macht immer alles für das Kind, aber was passiert, wenn Deine Mutti im Krankenhaus ist?

Ist Deine Mutti in all den Jahren nicht mehr wegen Dir in den Urlaub gefahren?

Warum soll Deine Mutti unentgeltlich für Deine Versorgung arbeiten???

Und wenn ihr etwas bei Deiner Versorgung passiert - na toll, dann hat sie gelitten, weil sie nicht als Pflegeperson eingetragen / bekannt ist!!!

Sofort schriftl. einen Antrag bei Deiner BG auf Pflegestufe stellen!!!!

Ab Datum Antragsstellung nach Bewilligung erhaltet ihr das Geld auch für 4 Jahre rückwirkend!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Morgen Kassandra,

vielen Dank für deine Mithilfe.
Habe den Pflgefragebogen da und fülle den aus und schreibe gleich einen dreizeiler und beantrage die Pflegestufe.
Wie geht dann das weitere Prozedere weiter?
Hier noch die bedien Fragen die offen blieben: vielleicht gibt es heirzu auch eine Hilfe und Rat.
Ist den Pflegegeld anrechenbar auf Kindergeld und EMR? Bei mir oder meiner Mutter?
Steht meiner Mutter das Landespflegegeld auch zu?

Freue mich auf Antwort .
dürfte ich dir privat eine PN senden?

Liebe Grüße
Jesaya
 
Hallo Jesaya,


diese Fragen kann ich Dir nicht beantworten:

Ist den Pflegegeld anrechenbar auf Kindergeld und EMR? Bei mir oder meiner Mutter?

Steht meiner Mutter das Landespflegegeld auch zu? -> so wir mir scheint ist dies eine Besonderheit in Bayern und dann must Du Dich an das jeweilige für Dich zuständige Amt wenden.

Also, Antrag auf Pflegegeld jetzt erstmal an die BG senden, nicht an die KK!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

habe alles ausgefüllt und meinen Behindertenausweis als Anlage mit rein.Falls es zu einer Zahlung kommt, soll das Pflegegeld dann gleich zu meiner Mutter oder zuerst zu mir?
Soweit ich herausgefunden habe ,zählt Pflegegeld nicht als Einkommen in dem Sinn, sondern es ist eine "Zweckgebundene Leistung".
Keiner kennt sich hier Richtig aus.....


Liebe Grüße

Jesaya
 
Hallo Jesaya,

wenn ich richtig gelesen habe, geht es bei Dir um Pflege bzw. Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 44 SGB VII.

Zunächst einmal ist die Pflege und damit auch das Pflegegeld eine Sachleistung keine Geldleistung. Eine Sachleistung kann aber nicht auf andere Leistungen wie z.B. Kindergeld oder EMR angerechnet werden.

Ein Pflegegeld steht grundsätzlich nur Dir persönlich zu, nicht Deiner Mutter, da Du ja von diesem Pflegegeld Deine notwendige Pflege organisieren sollst. Es kann also nicht an Deine Mutter direkt gezahlt werden. Was Du dann damit machst bleibt Dir überlassen.

Viele Grüße
Fender01
 
Guten Abend Fender,

Ja, genau Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung.(BG)
Danke für deine Hilfe .
Dann heisst das , das mein Pflegegeld kein Einkommen ist und mir somit nicht angerechnet wird.
Ganz schön viel zu lernen.

Herzlich

Jesaya
 
Guten Morgen Kassandra und Gten Morgen Fender,

heute bekam ich einen Anruf von der BG das mein Antrag auf Pflegegeld eingegangen ist und Sie einen Sachverständigen vorbei schicken möchten.
Sie bat darum ob ich Erlaubnis erteile meine dazu nötigen Unterlagen weiter zu reichen.
Was habe ich zu beachten , sollte ich schriftlich was festlegen?

Danke euch für Mithilfe
LG
Jesaya
 
Hallo Jesaya,
es bestehen jetzt grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
Zum ersten könnte ein Reha-Manager der BG bei Dir vorbeischauen, der sich die Gesamtsituation anschaut und danach mit dem beratenden Arzt beurteilt ob und welche Hilfsbedürftigkeit und Pflegegeldkategorie bei Dir besteht. Dazu gehört auch die Ausstattung mit Hilfs- und Pflegemitteln.

Die andere Möglichkeit wäre (die aufgrund der Einverständnis zur Weiterleitung der Unterlagen wahrscheinlicher ist), dass ein beauftragter unabhängiger Sachverständiger für die Beurteilung der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit vorbeikommt; der im Anschluss sein Gutachten bzw. seine schriftliche Stellungnahme gegenüber der BG abgibt. Du kannst von diesem Bericht eine Abschrift verlangen.

Ich würde mir an Deiner Stelle vorab schon notieren, in welchen Bereichen Du absolute Hilfe benötigst und in welchen Bereichen Unterstützung von einer dritten Person. Darüber hinaus würde ich mir überlegen, ob es Hilfsmittel gibt, die Du benötigen würdest.

Viele Grüße
Fender01
 
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