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Trotz Verletztengeld Erwerbsminderungsrente beantragen

Frage

Hallo Ihr Leiben,

kann mir jemand von euch helfen um welchen Paragraphen es sich handelt in dem steht das eine EMR- Rente gekürzt werden kann?
Für meine Argumentation brauche ich den nötigen §.

Danke euch.

Es gibt noch eieniges zu berichten, aber später mehr.
 
Rechner Rentengrenzbetrag

Hallo zusammen,

zu diesem Thema hatte ich mal versucht einen Rechner für den Rentengrenzbetrag (=>aufeinandertreffen von Erwerbsminderungsrente und Unfallrente) zu basteln.

Die gelben Zellen sind für die jeweiligen Eingaben.
Jahr für Jahr ist die Berechnung weiterzuführen.

Natürlich OHNE Gewähr ;-).

Viele Grüße
Daniel
 

Anhänge

  • Rechner_Rentengrenzbetrag.xls
    30 KB · Aufrufe: 15
Hallo Ihr Leiben,

kann mir jemand von euch helfen um welchen Paragraphen es sich handelt in dem steht das eine EMR- Rente gekürzt werden kann?
Für meine Argumentation brauche ich den nötigen §.

Danke euch.

Es gibt noch einiges zu berichten, aber später mehr.

Bei mir geht es konkret um einen Forderung an die Rentenanstalt als VERLETZTENGELD und EMR Rente zusammen kamen.
Beide Zahlungen zusammen ergeben nicht meinen Verdienst vor dem Unfall
Wenn VG und EMR zusammen kommen und doch das Gehalt übersteigen, dann darf aber nicht die Rente komplett gestrichen werden sondern nur um den Betrag der darüber hinaus geht, also geschieht eine Kürzung der EMR. Aber die EMR Rente darf nicht ganz gestrichen werden.
Ich brauche hierzu den Gesetzestext bzw. §wo steht das man EMR kürzen darf.

Versteht ihr was ich meine?
Danke meo 78 für deine Berechnungsbeispiele. :)
 
und ich nochmal,

wenn ich den Link

http://www.deutsche-rentenversicher...scheidungen/2012/20121114_verletztengeld.html

richtig interpretiere, wird ein ausgezahltes VerletztenGELD (nach § 25 SGB II) bei der RV als Hinzuverdienst angesehen (gemäß § 96a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI i. V. m. § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV und gem. § 96a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI).
Somit wird wohl die Hinzuverdienstberechnung durchgeführt.
auch hierzu habe ich mal einen Rechner gebastelt (=>ebenso OHNE Gewähr).

Eine entsprechende Kürzung der EMR bei Überschreitung sagen schon die jeweiligen Umwandlungen in den TEILrenten (¾, ½ oder ¼) aus.

Aber VORSICHT:
Sollte der Zuverdienst noch höher sein, ist es dem Rentenversicherer auch möglich, die Rentenleistung vollständig zu streichen. Schließlich zeigt der Betroffene in solchen Fällen, das er durchaus in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu erzielen und arbeiten zu gehen.

Viele Grüße
Daniel
 

Anhänge

  • Hinzuverdienstgrenzen TEIL EMR und VOLLE EMR.xls
    31.5 KB · Aufrufe: 5
Hallo,

wenn du hier nicht fündig wirst,
frage doch bei der DRV nach,
frag nach der Rechtsgrundlage für die Kürzung.

(Mir hat das schon einmal weitergeholfen, war allerdings nicht DRV, sd. GKV. Mit dem §en konnte ich die leider richtige Berechnung dann prüfen.)

LG
 
Alle reden hier aneinander vorbei:

Um was geht es ?

EMR und Verletztengeld ?
oder
EMR und MdE-Rente ausgezahlt durch die BG mit Festellung der MdE ?

Verletztengeld und EM-Rente können fast unmöglich zusammentreffen!

Ich nenne ein Beispiel wo dies zutreffen kann:
Der Kläger auf EM-Rente gewinnt vor Gericht oder hat einen Vergleich
mit der DRV geschlossen und die DRV rechnet die EM-Rente bis zum Unfall zurück.
Dann ergibt sich so eine Rechnung.
Dies ist aber sehr selten und ist auch nur lohnenswert, wenn es gleichzeitig auch
und die Annerkennung einer Schwerbehinderung geht,
da hier ein Rechtsanwalt sich sehr viel Mühe geben muß.

Warum ich das schreiben kann, weil ich es erlebt habe.

Viele Grüße
Silko
 
@Silko

Ich kenne mich nicht so gut aus,
aber denkbar wär doch auch:
EmR-Bezieher erleidet zB im Ehrenamt einen Unfall und erhält Verletztengeld (später evtl. Verletztenrente).

Ich hab Jesaya nun so verstanden,
dass es um EMR (Rente) und VerletztenGELD geht.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

wenn Du EMR bist Du fast endgültig.
Hier gibt es keine zweite Errechnung, wenn Du ehrenamtlich tätig bist.
Grundlage einer Berechnung durch die BG,

ist der JAV und hier zählt das Ehrenamt nicht dazu;
gleichwohl überhaupt nicht, da es ja implizieren würde,
das auch alle anderen Leistungen der BG greifen müßten.

Wenn DU EMR geteilt bist, als noch Stundenweise arbeiten gehen mußt;
errechnet sich dann die -coole- Stelle (event. mit viel Geld) gegen die Rente.
Nirgends steht ja geschrieben, wieviel Du in der Teilerwerbsminderung verdienen darfst.
Deswegen schreibe ich ja auch -Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfe-.

Warten wir einfach die genaue Antwort ab :)

LG Silko
 
Genau, warten wir die Antwort ab (oder lesen es nach, was Jesaya geschrieben hat),

mein Gedanke wegen Ehrenamt war ja theoretisch und abweichend von Jesayas Anliegen
(wo es kein Ehrenamt war m.W. und m.W. auch eine andere Abfolge vorlag).

Ich misch mich hier aus wg Unkenntnis.

LG
 
Guten Morgen Silko,

es steht sehr wohl geschrieben, wieviel man in einer Teilerwerbsminderung verdienen darf.
Im Rentenbescheid und in jedem Ergebnis einer Rentennachprüfung.
Genau daraus habe ich meinen Grenzbetrag-Rechner erstellt.
Man muss sie nur genau lesen und auch versuchen sie zu verstehen ;-).

Ich arbeite meine 5 Stunden und es wird KEIN Cent verrechnet, weil ich mich
UNTER der Hinzuverdienstgrenze bewege.
Also bekomme ich mein Gehalt für die 25Stunden/Woche, VerletztenRENTE von der BG
UND die Teil-EMR von der DRV.

Sehr interessant war es letztes Jahr:
zuerst hatte ich die halbe Teil-EMR bekommen, weil ich nur knapp über der vollen Teil-EMR lag.
Doch dann wurde die Bezugsgröße in die Sozialversicherung nach oben angepasst und
plötzlich lag ich ca. 0,60 Euro UNTER der Grenze und bekomme nun die doppelte, also volle Teil-EMR.
Diese Situation hatte ich durch Zufall etwa 1 Monat zuvor mitbekommen und mich schonmal drauf vorbereitet. So ist dann der Grenzbetrag-Rechner entstanden ;-).

Wenn ich Jesaya´s Beiträge richtig verstehe, geht es bei ihr um die Berechnung
der EMR-Nachzahlung.
Wenn also von der RV ein Rentenbeginn anerkannt wird, wo EMR + Verletztengeld zusammen treffen würden, dann scheint scheinen die Voraussetzungen wohl doch erfüllt.

Aber ihr habt Recht.
Warten wir die weiteren Aussagen von Jesaya ab.

Viele Grüße
Daniel
 
Hallo an alle,

ist es nicht so, dass das Verletztengeld eingestellt wird, wenn man eine Erwerbsminderungsrente erhält? Volle oder teilweise?

Ich habe keine Erwerbsminderungsrente gestellt, obwohl man mir auch nahegelegt hat, dies zu tun. Aber ich will erst die Regelaltersrente erreichen.

Gruss ************
 
Hallo ************,

ich bin zwar selber nicht betroffen (aktuell) von dieser Fragestellung, aber ich würde mich vom Sinn her auch Dir anschließen.

Entweder bin ich NOCH berufstätig und bekomme VG oder

ich bin Rentner und bekomme Rente.

Viele Grüße

Kasandra
 
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