• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Trotz Verletztengeld Erwerbsminderungsrente beantragen

Jesaya

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Mai 2015
Beiträge
133
Guten Morgen,

ich bräuchte Aufklärung bitte.:)
Ist es sinnvoll während laufender Zahlung des Verletztengeldes Erwerbsminderungsrente zu beantragen (wegen Arbeitsunfall und seinen Folgen)?

Mir wurde geraten dies zu tun und bin nunmehr sehr verunsichert.

Ich danke für Mithilfe von euch.
 
Hallo Jesaya,

warum soll das schädlich sein?

Der Rentenbeginn wird durch die DRV eh nach dem Leistungsfall (wenn es überhaupt zu einer EM Rente kommt) festgelegt.

Kommt die EM-Rente mit Verletztengeld zusammen, wird die Hinzuverdienstgrenze geprüft, da Verletztengeld als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist.

Solltest Du die EM-Rente bekommen, ist zumindest nachweisbar das Deine körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist was aber nur einen indirekten Nachweis führt.
Eine Höhe der MdE oder ein Rechtsanspruch auf MdE resultiert draus noch nicht da die Grundlagen andere sind.

Nur wenn ausschließbar ist, das Leistungsfall der DRV und Verletztengeldzahlung nicht im inneren Zusammenhang stehen, dann muss das Verletztengeld mit Beginn der EM Rente eingestellt werden.

Bsp: Du hast einen Unfall und in Behandlung deswegen. Innerhalb dieser Zeit erkrankt derjenige an Krebs und wird darauf berentet. Dann steht VG und Rente nicht im inneren Zusammenhang.

gleiches Bsp: Du hast einen Unfall aus dem eine EM-Rente gezahlt wird auf Grund dieses Leistungsfalles, dann steht Dir auch bei weiterer Behandlung das Verletztengeld zu, die EM Rente wird eventuell wegen der Hinzuverdienstgrenzen gekürzt.
 
Ahnung habe ich nicht wirklich, aber einen Gedanken. EU Rente wird nur bis zur Altersrente gezahlt. Maximal. Deine Altersrente wächst noch während der Verletztengeldzahlung. Beantragst du EU, wird diese genehmigt, wächst dann noch das Alterskonto oder könnte da der Hund begraben liegen, wie man so sagt.
Viele Grüße
 
hallo hella,

verlasse dich trotzdem nicht immer auf die Telefon-Gespräche.

Hinterher kannst du jderzeit einen unrichtigen Bescheid kriegen und von den Gesprächen wissen die überhaupt nichts mehr.

Behörden arbeiten anders - die Gesetzbücher lesen wir
 
Hallo Jesaya,

klares Nein, denn solange Du Verletztengeld bekommst, ist die BG der Ansicht, dass Du wieder arbeitfähig wirst. Außerdem ist das Verletztengeld um einiges höher als die EMR, Du würdest Dich also finanziell selbst schädigen. Erst wenn die Einstellung des Vereltztengeldes angekündigt wird, weil die Arbeitskraft nicht mehr hergestellt werden kann, mach es Sinn den Rentenantrag zu stellen, zumal Du dann schon die Einschätzung eines Leistungsträgers hast, dass die Gesundheit dahin ist und die DRV dies in ihrer Entscheidung berücksichtigen mus.

Die BG hat Dir zum Rentenantrag geraten?

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,

woher nimmst Du Deine Weisheit? Hast Du das selbst so durchlebt?

Wir haben für die Durchsetzung der EM Rente 3,5 Jahre gebraucht und wie Du hier an einigen Beispielen (wie Hotte z.B.) sehen kannst ist das kein Einzelfall.

Wenn Du so etwas anrät´s dann erkläre auch demjenigen das es unter umständen Jahre dauert bis man EM Rente bekommt und volle EM Rente zu bekommen heißt noch lang nicht das man keine Arbeiten mehr durchführen kann!
 
hallo ranjo,

ich glaube, das tamtam dies geraten hat, weil das VG über 78 Wochen durch die BG zu zahlen ist und die liebe BG lieber aller abschiebt durch diverse illegale mittel.

Wenn Rentenantrag wegen unfallfolgen gestellt wird, hat man kein Anspruch auf VG mehr
 
Hallo Rolandi,

erstens wir die DRV in den seltensten Fällen innerhalb von ein paar Wochen den Antrag auf EM Rente bearbeiten und zweitens besteht die Rechtslage nicht so wie ihr sie auffasst.

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB10_103R5.1

Der Verletztengeldanspruch endet nach § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VII >>(SGB VII § 46 G0) in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V >>(SGB V § 50 G0) mit Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (beziehungsweise einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) oder einer Vollrente wegen Alters.
Voraussetzung für den Wegfall ist jedoch, dass die Rente aus der Rentenversicherung nicht im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall der Unfallversicherung steht. Da beim Zusammentreffen von Verletztengeld mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung regelmäßig von einem Kausalzusammenhang zwischen Arbeitsunfall beziehungsweise Berufskrankheit und Eintritt der Erwerbsminderung ausgegangen werden kann, wird es sich lediglich um Einzelfälle handeln.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR2.5.2

Bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung stehen folgende Sozialleistungen dem Bezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich:
das von der gesetzlichen Unfallversicherung für denselben Zeitraum der Zahlung der Rente gewährte

· Verletztengeld (§§ 45, 48, 55a SGB VII) (vgl. R2.5.1 >>(SGB VI § 96a R2.5.1))
· Übergangsgeld (§§ 49, 50 SGB VII).

Verletztengeld und Übergangsgeld sind grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, da das SGB VII keine Anrechnung der vollen Erwerbsminderungsrente auf diese Leistungen vorsieht.

Sorry wir haben gerade die Situation durch, also erzählt mir doch keinen vom Pferd. Das Verletztengeld wird auf die EM Rente als Hinzuverdienst gerechnet und nicht eingesstellt, wenn zwischen EM Rente und Unfall ein innerer Zusammenhang besteht.
 
hallo ranjo,

also bekommt deine Frau noch Verletztengeld von der BG neben der Rente?
 
Hallo Rolandi,

da die EM Rente rückwirkend für über 2 Jahre (Leistungsfall = Wegeunfall) bekommt und dies sich mit dem Verletztengeld überschneidet, bekam sie für die ersten Monate das Verletztengeld und die EM Rente.

Die EM Rente wird bei bestimmten Voraussetzungen gekürzt (hier sind wir mit der DRV noch im Widerspruch), das Verletztengeld ist keine Verrechnungsleistung und wird ungekürzt beibehalten!

Wie Du sicherlich noch weißt, sind wir mit der BG im Geerichtsverfahren weil diese nach wie vor behauptet das die Schäden (auf die sie nun EM Rente bekommt) allesamt nicht vom Unfall wären.
 
Hallo Jesaya,

viele Antworten und ein klares Ergebnis!
Kein Antrag stellen!
 
Hallo!

Ich hatte meinen Antrag schon vor der OP gestellt, und dadurch keinen Nachteil erlitten, ganz im Gegenteil, wegen der teilweise langen Bearbeitungszeit war ich froh den Antrag so früh gestellt u haben!

Ich habe so lange VG bekommen bis festgestellt wurde, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin, so 75 Wochen lang, das VG wurde mit den Hinzuverdienstgrenzen verrechnet, und nach Einstellung VG bekam ich erstmalig befristet die Rente.
So hab ich mir das Prozedere mit der Nahtlosigkeit bzw., Arbeitsamt erspart.
Ich würde mich bei der RV erkundigen!
LG Sollero
 
Top