hallo leute,
ich hatte 1995 mit 17 jahren einen unverschuldeten verkehrsunfall.
zur damaligen zeit habe ich mich mit meinem rechtsanwalt und der versicherung des unfallverursachers
auf eine höhere einmalabfindung geeinigt. die versicherung ist somit alle forderungen meinerseits losgewesen.
mein anwalt sagte damals, dass man nur noch unter bestimmten umständen an die versicherung rantreten kann, zb
in dem fall das ich mit dem kopf probleme bekomme.
ich habe in unregelmäßigen abständen linksseitig starke kopfschmerzen, das geht soweit das ich in der ca. 1 bis 2 stunden
anhaltenden schmerzzeit das linke auge nicht mehr öffnen kann, die ganze linke kopfseite schmerzt. hinterher ist alles wieder gut.
jetzt erst habe ich es untersuchen lassen. bei der magnettomografie wurde festgestellt das ich zwei narben linksseitig im kopf habe die auf
den unverschuldeten unfall von 1995 zurückzuführen sind.
diese sind der auslöser für diese kopfschmerzen, ansonsten ist das aber nicht bedrohlich.
meine frage: da ja nun der vom anwalt 1995 angesprochene fall mit dem kopf eingetreten ist, könnt ihr mir bitte sagen ob es
was brings wieder an die versicherung des unfallverursachers ranzutreten und in welcher finanziellen höhe kann man da denken?
danke
ich hatte 1995 mit 17 jahren einen unverschuldeten verkehrsunfall.
zur damaligen zeit habe ich mich mit meinem rechtsanwalt und der versicherung des unfallverursachers
auf eine höhere einmalabfindung geeinigt. die versicherung ist somit alle forderungen meinerseits losgewesen.
mein anwalt sagte damals, dass man nur noch unter bestimmten umständen an die versicherung rantreten kann, zb
in dem fall das ich mit dem kopf probleme bekomme.
ich habe in unregelmäßigen abständen linksseitig starke kopfschmerzen, das geht soweit das ich in der ca. 1 bis 2 stunden
anhaltenden schmerzzeit das linke auge nicht mehr öffnen kann, die ganze linke kopfseite schmerzt. hinterher ist alles wieder gut.
jetzt erst habe ich es untersuchen lassen. bei der magnettomografie wurde festgestellt das ich zwei narben linksseitig im kopf habe die auf
den unverschuldeten unfall von 1995 zurückzuführen sind.
diese sind der auslöser für diese kopfschmerzen, ansonsten ist das aber nicht bedrohlich.
meine frage: da ja nun der vom anwalt 1995 angesprochene fall mit dem kopf eingetreten ist, könnt ihr mir bitte sagen ob es
was brings wieder an die versicherung des unfallverursachers ranzutreten und in welcher finanziellen höhe kann man da denken?
danke