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Treppensturz im nicht eigenen Haushalt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Bibi26
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Bibi26

Neues Mitglied
Hallo zusammen ich habe ein paar rechtliche Fragen bevor ich mir eventuell unnötig den Kopf zerbreche (da ich immer noch drauf angesprochen werde auch vom Arzt)
November 2024 bei Abholung der Kinder im Hausflur (Mehrfamilienhaus) des Exmannes, Treppe runtergegangen, am Geländer festgehalten und umgeknickt mit beiden Füßen und die ,Treppe runtergestürzt, waren zwar nur 2 Stufen aber Linkes Bein ein Mittelfussfraktur ( die am 02.01.25 operiert wurde, da konservative Behandlung kein Erfolg war), Rechtes Bein Fibula Fraktur und Außenbandriss des des OB Sprunggelenks ( wurde auch operiert da an den Bändern), da die Funktion der Zehen nicht mehr war also Spannung /Bewegung/ Gefühl.

Die Treppenstufe auf der es passiert ist, ist höher als die anderen, weiss nicht ob es daran lag. Sollte man gegen die Hausverwaltung rechtlich vorgehen, wenn ja zu welchem Anwaltsrecht gehört es und macht es überhaupt sinn, da es ja nicht in meinem Haushalt passiert ist, sondern außerhalb. Probleme sind jetzt noch da alleine 3 x die woche zur Physio und von den Schmerzen und Bewegungseinschränkungen ganz zu schweigen.

Wie gesagt würde einfach mal die rechtliche Seite wissen, werde immer wieder drauf angesprochen und weiß nicht ob ich mit irgendwas im recht bin, ich habe darin generell null Ahnung da ich nie sowas durchmachen musste.

LG und Danke
 
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