Hallo, kurz zu meiner Person und meiner Geschichte: Nach einem unverschuldeten Motorradunfall im Sommer 2013 zeigten sich bei mir folgende Verletzungsmuster:
• Polytrauma mit
• Rippenserienfraktur beidseitig mit
• Traumatischem HämatoPneumothorax rechts und
• Lungenkontusion beidseitig
• Traumatische Aortendissektion Typ Stanford B (Notfallmäßige Interventionelle Einbringung eines 16cm Aorten-Stents)
• Traumatisches Milzhämatom und
• Traumatische Zentrale Leberruptur rechts und
• Traumatische Nierenruptur rechts mit großem retroperitonealem Hämatom rechts
• Critical-Illness-Polyneuropathie
und einiges mehr.......
Es erfolgte eine intensivmedizinische Komplexbehandlung mit Sedierung, Intubieren und kontrollierter Beatmung. Nah-Tod-Erfahrung (Ja – es gibt sie wirklich !), Blut-Massentransfusion und künstliches Koma mit grauenvollen Albträumen der Übelsten Art waren auch noch inklusive.
Nach „nur“ vierwöchigem Aufenthalt auf der Intensivstation -der leitende Intensivmediziner: „Sie hatten das meiste Glück von allen“ und nach Verlegung in eine heimatnahe Klinik mit weiteren drei Wochen Aufenthalt und weiterer Mobilisation, Physiotherapie, Atemtherapie und Schmerztherapie etc. sowie dem ärztlichen Bericht „dauerhafte Unfallfolgen werden verbleiben, wobei eine gutachterliche Beurteilung .... empfohlen wird“ wurde ich entlassen, mit dem erweitertem Ziel einer AHB in der Reha. Die Reha habe ich nach einem Tag abgebrochen, da ich körperlich und psychisch nicht im Geringsten dazu in der Lage war. Das hatte mir mein Arzt vorher schon prophezeit… Ich wollte ja nicht hören.
Anschließend habe ich Anwendungen der ambulanten Krankengymnastik erhalten. Eine Psychologisch-Psychotherapeutische Ambulanz habe ich selbstständig aufgesucht. Hier wurde noch eine Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die Frage einer erneuten AHB mit einem ambulanten Aufenthalt in einer Reha-Klinik ist für März/April 2014 angedacht.
Schwierig und auch in der Fachliteratur nicht gefunden:
Traumatische Aortenrupturen als zu bewertende Verletzung
Warum? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stuft die Verletzungschwere in der AIS-Skala (Abbreviated Injury Scale) mit schwer, (Überleben fraglich) bis tödlich (nicht überlebbar) ein. Sprich: Bei vielen stellt sich die Frage einer Bewertung nicht, sie versterben schlichtweg am Unfallort oder auf dem Weg ins Krankenhaus.
Ich habe ein Urteil des Landgerichts Freiburg vom 06.10.1998 gefunden(LG Freiburg: Urteil vom 06.10.1998 - 8 O 63/96) mit der Aussage:
Bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bewertet der Sachverständige den Zustand nach der Aortaruptur mit Implantation eines Aortabogenersatzes als dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 %. Mit der Begründung u.a. Die operativ versorgte Aortaruptur bedeutet für den Kläger eine latente Gefahr und nimmt ihm damit die seinem Alter entsprechende unbefangene Lebenserwartung und Belastbarkeit.
Meine Frage: Gibt es weitergehende oder gar eigene Erfahrungen zu einem festgestellten Invaliditätsgrad beim Z.n. Aortaruptur bzw. Aortendissektion mit Einbringung eines Aortenstents? Oder gar eine Einstufung bei Mehrfachverletzungen bei den von mir genannten Gesundheitsschädigungen ? Ich habe bisher hier im Forum nichts konkretes gefunden.
• Polytrauma mit
• Rippenserienfraktur beidseitig mit
• Traumatischem HämatoPneumothorax rechts und
• Lungenkontusion beidseitig
• Traumatische Aortendissektion Typ Stanford B (Notfallmäßige Interventionelle Einbringung eines 16cm Aorten-Stents)
• Traumatisches Milzhämatom und
• Traumatische Zentrale Leberruptur rechts und
• Traumatische Nierenruptur rechts mit großem retroperitonealem Hämatom rechts
• Critical-Illness-Polyneuropathie
und einiges mehr.......
Es erfolgte eine intensivmedizinische Komplexbehandlung mit Sedierung, Intubieren und kontrollierter Beatmung. Nah-Tod-Erfahrung (Ja – es gibt sie wirklich !), Blut-Massentransfusion und künstliches Koma mit grauenvollen Albträumen der Übelsten Art waren auch noch inklusive.
Nach „nur“ vierwöchigem Aufenthalt auf der Intensivstation -der leitende Intensivmediziner: „Sie hatten das meiste Glück von allen“ und nach Verlegung in eine heimatnahe Klinik mit weiteren drei Wochen Aufenthalt und weiterer Mobilisation, Physiotherapie, Atemtherapie und Schmerztherapie etc. sowie dem ärztlichen Bericht „dauerhafte Unfallfolgen werden verbleiben, wobei eine gutachterliche Beurteilung .... empfohlen wird“ wurde ich entlassen, mit dem erweitertem Ziel einer AHB in der Reha. Die Reha habe ich nach einem Tag abgebrochen, da ich körperlich und psychisch nicht im Geringsten dazu in der Lage war. Das hatte mir mein Arzt vorher schon prophezeit… Ich wollte ja nicht hören.
Anschließend habe ich Anwendungen der ambulanten Krankengymnastik erhalten. Eine Psychologisch-Psychotherapeutische Ambulanz habe ich selbstständig aufgesucht. Hier wurde noch eine Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die Frage einer erneuten AHB mit einem ambulanten Aufenthalt in einer Reha-Klinik ist für März/April 2014 angedacht.
Schwierig und auch in der Fachliteratur nicht gefunden:
Traumatische Aortenrupturen als zu bewertende Verletzung
Warum? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stuft die Verletzungschwere in der AIS-Skala (Abbreviated Injury Scale) mit schwer, (Überleben fraglich) bis tödlich (nicht überlebbar) ein. Sprich: Bei vielen stellt sich die Frage einer Bewertung nicht, sie versterben schlichtweg am Unfallort oder auf dem Weg ins Krankenhaus.
Ich habe ein Urteil des Landgerichts Freiburg vom 06.10.1998 gefunden(LG Freiburg: Urteil vom 06.10.1998 - 8 O 63/96) mit der Aussage:
Bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bewertet der Sachverständige den Zustand nach der Aortaruptur mit Implantation eines Aortabogenersatzes als dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 %. Mit der Begründung u.a. Die operativ versorgte Aortaruptur bedeutet für den Kläger eine latente Gefahr und nimmt ihm damit die seinem Alter entsprechende unbefangene Lebenserwartung und Belastbarkeit.
Meine Frage: Gibt es weitergehende oder gar eigene Erfahrungen zu einem festgestellten Invaliditätsgrad beim Z.n. Aortaruptur bzw. Aortendissektion mit Einbringung eines Aortenstents? Oder gar eine Einstufung bei Mehrfachverletzungen bei den von mir genannten Gesundheitsschädigungen ? Ich habe bisher hier im Forum nichts konkretes gefunden.