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Todesfolge durch rote Hand Medikament Piroxicam

maxpower150

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Nov. 2018
Beiträge
8
Hallo Zusammen,

dies ist mein erster Artikel hier und ich möchte dieses Forum nutzen um mich darüber zu informieren wie man vorgehen soll wenn ein Arzt einen ziemlich eindeutigen Behandlungsfehler gemacht hat, der letztendlich mit dem Tod des Patienten endete.
Es geht um den Tod eines Angehörigen der durch eine Verschreibung von den Medikamenten Piroxicam und Xarelto verursacht wurde.
Der Fall wird von der Gutachterkomission bewertet und das Gutachten steht noch aus. Es ist aber abzusehen das diese auf Seiten des Arztes ist.
Der Satz mit der Krähe ist so oft gefallen und trifft hier leider auch zu.
Als nächstes möchte ich den MDK einschalten.

Ich freue mich auf Anregungen.
 
hallo maxpower150,

herzlich willkommen hier im Forum.


Mir stellen sich zunächst die Fragen:

wurde eine Obduktion gemacht, um Beweismitteln zu sichern?

Du schreibst von einer Gutachterkommission, wer ist das genau?

Wer ist der Auftraggeber für die Gutacherkommissionsprüfung?

Hast du schon alle Patientenunterlagen eingefordert und auch alle erhalten?

Hälst du den Mdk für neutraler?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

einen Obduktionsbericht gibt es und ich habe hart dafür kämpfen müssen. (halbes Jahr Wartezeit)
Den Obduktionsbericht habe ich ohne Ebschein vom Klinikum bekommen, jedoch nur mit Hilfe eines befreundeten "Anwalts"
Diesen Bericht hat sich auch der Facharzt angesehen, der das Xarelto dem Hausarzt empfohlen hat und Er hat es mir bestätigt das es sehr wahrscheinlich ist das der Herztod durch die Einnahme von Piroxicam und Xarelto hervorgerufen wurde.
Allerdings sagte er auch es ist sehr schwer zu beweisen.
Es gab auch eine innere Blutung mit 1500ml im Bereich der Niere die nicht weiter im Bericht kommentiert wurde.
Ich selber als Sohn habe das Gutachten in Auftrag bei der Ärztekammer in Freiburg gegeben. Diese weisen aber immer nur auf einen Herzfehler hin obwohl 3 Tage vor dem Tod ein Sonogramm des Herzens gemacht wurde das unauffällig war.

Den Zerfall der eigenen Mutter haben wir sofort unter Xarelto bemerkt, die Ärztin hat aber wegen einer Thrombose darauf bestanden. Wir wussten damals aber nichts von dem Piroxicam das schon mehrmals davor verschrieben wurde...

Patientenunterlagen bekomme ich ohne Erbschein nicht von dem Hausarzt.

Ich hoffe sehr das der MDK neutraler ist

Die Ärztin und die Ärztekammer wissen auch das es nicht richtig war, aber es wird alles getan um es zu vertuschen.
 
hallo maxpower150,

mein Beileid, wußte zuvor nicht dass es deine Mutter getroffen hat.

Fragen/Anregungen:

Wer war der Auftraggeber für die Obduktion?

Wer hat die Fragen formuliert für den Obduktionsauftrag?

Wer hat dir gesagt, dass du ein Erbschein für die Patientenunterlagen brauchst - hast du es schriftlich?

Wird für die Begutachtung durch die Ärztekammer die Patientenunterlagen vom Hausarzt herangezogen oder außer Acht gelassen?

Die Ärztekammer weist auf ein angeblichen Herzfehler hin - wie beweist die Ärztekammer dies?

Welche Unterlagen liegen der Ärztekammer für deine Gutachtererstellung vor - weißt du das?

Bitte doch die Ärztekammer die Unterlagen von deinem Hausarzt dort einzuholen und dir davon eine Kopie zu übersenden.

Lg. Rolandi
 
Hallo Maxpower150,

Du hast also den Vordruck für die Schlichtung bei der Ärztekammer ausgefüllt. Dann hast du dort hoffentlich alle Ärzte angegeben, die in die Behandlung involviert waren. Die ÄK kann dann fehlende Befunde anfordern. Besser wäre es wohl erst selvst anzufordern... dann kannst du im Gedächtnisprotokoll besser darauf reagieren was dokumentiert ist. aber egal - jetzt ist es eben so. Haben denn die beteiligten Ärzte dem Verfahren überhaupt zugestimmt?

Allerdings wird das Gutachten in jedem Fall dauern. Nun zeitgleich eines beim MdK einzuleiten halte ich für unsinnig. Warte das Ergebnis der Schlichtung ab. Dann kannst du je nach Ergebnis weitere Schritte einlegen.

Zur Neutralität... ja vllt ist die ÄK arztnah, der MdK steht in Kritik weil es teils an Qualität mangelt, ein privates GA das du selbst in Auftrag gibst wird die Gegenpartei als auftraggeberfreundlich bewerten. Also wie du es machst es hat einen Haken...

Gruß Mercury
 
Hallo Maxpower,

vielleicht ist diese Seite für Dich interessant? > Beweislast bei Arztfehlern | D.A.S. Rechtsportal | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO

>>
Welche Anforderungen stellen die Gerichte an Sie als Patienten
In einem Arzthaftungsprozess stehen sich medizinische Laien (Patienten) und Fachleute (Ärzte) gegenüber. Um hier so etwas wie Waffengleichheit zu schaffen, sind die Gerichte den Patienten in einigen Punkten entgegengekommen. So müssen Sie einen behaupteten Fehler nicht in allen Einzelheiten darlegen. Es reicht, wenn Sie konkrete Verdachtsgründe angeben woraus Ihnen ein Schaden entstanden ist. Das Gericht wird dann die Krankenunterlagen beiziehen und ein Sachverständigengutachten einholen um die Qualität der Arbeit Ihres Arztes beurteilen zu können. Darüber hinaus haben die Richter eine verstärkte Pflicht zur Amtsermittlung, das heißt, sie müssen aktiv versuchen den Sachverhalt mit aufzuklären.
Beweiserleichterung bei groben Behandlungsfehlern
Ein ganz entscheidender Punkt für die Frage, wie viel Sie Ihrem Arzt vor Gericht nachweisen müssen, ist die Feststellung der Schwere des Behandlungsfehlers:
Können Sie Ihrem Arzt nur einen leichten Behandlungsfehler nachweisen müssen Sie zusätzlich beweisen, dass dieser Fehler auch ursächlich für Ihren erlittenen Schaden war.
Können Sie Ihrem Arzt hingegen einen groben Behandlungsfehler nachweisen, ist Ihre Beweislast damit erfüllt: Es wird nunmehr gesetzlich vermutet, dass Ihr Schaden auf den Fehler des Arztes zurückzuführen ist. Der Arzt muss nun seinerseits beweisen, dass dies nicht stimmt.
Mehr zur Unterscheidung, ob nun ein leichter oder grober Behandlungsfehler vorliegt, können Sie hier nachlesen.
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LG Christiane
 
Hallo Mercury und Christiane17,

vielen Dank für die Anregungen und Infos!

Das Gutachten wurde im Dezember 2017 von mir in Auftrag gegeben nach dem ich den Obduktionsbericht endlich erhalten habe. Als ich dann die Fachinformation von Piroxicam gelesen habe wusste ich das es daran lag. Die Fachinfo beschreibt alle Symptome meiner Mutter haargenau. Sogar die Augenprobleme, Nasenbluten und den hohen Blutdruck der sonst eher zu niedrig war.

Es gibt bisher keinen Gerichtstermin oder sonst was. Ich habe noch nichts rechtliches unternommen.

An die Unterlagen der Ärztin komme ich nicht dran ohne Erbschein. Ich werde diesen wohl wohl oder übel beantragen müssen. Wenn jemand infos darüber hat, wie das am schlauesten geht nur raus damit.

Ich dachte die Ärztekammer holt sich alle Unterlagen und ist kritisch der Ärztin gegenüber, dies ist nach dem Aufklärungsgespräch kurz vor der herausgabe des Gutachtens aber definitiv nicht der Fall. Da kamen Aussagen wie "sogar gesunde Fußballer sterben auf dem Platz an Herztod".
Es war für uns extrem ärgerlich was von dem Gutachter kam. Mich motiviert dies aber umso mehr. Selbst die chronische Gastritis mit Mangelernährung wurde total abgetan. Das Piroxicam für den kaputten Magen-Darm Trakt verantwortlich ist wird total verneint. Ich wurde sogar als Verschwörungstheoretiker hingestellt weil ich auf die nachweislich gefälschten Studien zu Xarelto aufmerksam gemacht habe.

Tod durch Herzmedikament - Diese Risiken verschweigt die Pharmaindustrie | WDR Doku


Die Ärztin wird von der Ärztekammer komplett gedeckt obwohl diese schon Ihre Haftpflicht eingeschaltet hatte und Ihr Anwalt sich bei mir gemeldet hatte.

Alle Ärzte die involviert waren, wurden natürlich angegeben.

Es wurde das Klinikum angezeigt da hier sehr viel falsch lief als meine Mutter im Krankenhaus war und die Hausärztin wurde extra angezeigt. Es gab also zwei mal einen Fragebogen für die Ärztekammer.

Es gab auch einen UAW Fragebogen für Xarelto den die Ärztin ausgefüllt hat und auf mein drängen ans BfArM geschickt hat auf dem das Piroxicam nicht jedoch eingetragen wurde und die Hausärztin noch extra drauf geschrieben hat das Xarelto nicht der Grund für den Tod sein kann.

Damals war nichts von der dreimaligen Verschreibung mit Piroxicam seit dem Jahr 2013 bekannt! Ich bin nur drauf gekommen weil ich eine Packung zuhause gefunden habe. Die Ärztin im Krankenhaus sagte mir das es heutzutage nicht mehr verschrieben wird, dies würde Sie aber nie vor Gericht wiederholen da bin ich mir sicher...

Das schlimme ist das die Hausärztin in der Zeit als Sie Xarelto verschrieben hatte das Piroxicam sogar noch einmal 2 Monate vor dem Tod verschrieben hat und meine Mutter nicht aufgeklärt hat wie gefährlich es sein kann da bin ich mir zu 100% sicher. Ich vermute die Ärztin wollte es einfach vertuschen und weiß genau das diese Kombi grob fahrlässig ist - auch wenn es nur sporadisch genommen wurde und mit Magenschutz.

Die Ärztin behauptet aber Sie aufgeklärt zu haben und das es nur ab und zu mit Magenschutz eingenommen werden sollte. Sie schiebt die Schuld für die Verschreibung auf meine Mutter da Sie es unbedingt wollte und das einzige ist was ihr gegen das leichte Rheuma hilft.

Bisher habe ich noch keinen Anwalt und wollte auf das Gutachten warten.

Ich muss dazu sagen das meine Mutter Seit Ende 2016 bis zum Tod im August 2017 20 Kilo abgemagert hat und nichts mehr gegessen hat und natürlich extrem schwach geworden ist - und keiner wusste warum. Sie wurde in dieser Zeit von der Ärztin behandelt und diese konnte keine Ursache finden. Das es an dem Piroxicam liegen könnte ist ihr nicht in den Sinn gekommen.

Als dann eine Thrombose diagnostiziert wurde und Xarelto gegeben wurde war meine Mutter wie ein Zombie und sehr apathisch. Sie wollte aber nicht zu einem anderen Arzt und auch nichts ins Krankenhaus was definitiv ein großer Fehler von Ihr war! (Dies hat die Ärztin zwar vorgeschlagen, aber in dem gleichen Zeitraum hat Sie auch auch eine Wiedereingliederung ins Arbeitleben bejaht )

Es gab so viele Ungereimtheiten und dabei hätte die Ärztin nur mal nachdenken müssen, aber der Patient schein heute nur noch eine Nummer zu sein...

:(
 
hallo maxpower150,

mein Beileid, wußte zuvor nicht dass es deine Mutter getroffen hat.

- Danke für deine Anteilnahme

Fragen/Anregungen:

Wer war der Auftraggeber für die Obduktion?

- meine Schwester und ich wurden nach dem Tod vom Klinikum mündlich gefragt weil unklar war warum Sie gestorben ist.

Wer hat die Fragen formuliert für den Obduktionsauftrag?

- es gab keine bestimmten Fragen dazu.

Wer hat dir gesagt, dass du ein Erbschein für die Patientenunterlagen brauchst - hast du es schriftlich?

- Ja die Hausärztin sagt das Ihr Anwalt dazu geraten hat.

Wird für die Begutachtung durch die Ärztekammer die Patientenunterlagen vom Hausarzt herangezogen oder außer Acht gelassen?

- das kann ich nicht sagen, ich denke doch das die Ärztekammer zugriff darauf hat, weiß es aber nicht.

Die Ärztekammer weist auf ein angeblichen Herzfehler hin - wie beweist die Ärztekammer dies?

- Das steht im Obduktionsbericht "Borderline Myokarditis mit fibrinöser Perikarditis" Das Sonogramm drei Tage davor war aber in Ordnung und meine Mutter hatte noch nie Probleme mit dem Herzen. Letztendlich stirbt jeder Mensch an Herzversagen und das kann man immer sagen. Das diese Herzprobleme mit dem Medikamentencocktail zusammen hängen ist offensichtlich. Es steht in der Fachinformation von Piroxicam und Xarelto.

Welche Unterlagen liegen der Ärztekammer für deine Gutachtererstellung vor - weißt du das?

- Nein, das weiß ich nicht. Ich dachte das ist seriös und die holen sich alle wichtigen Infos von Kassenärztlicher Vereinigung und den Ärzten.

Bitte doch die Ärztekammer die Unterlagen von deinem Hausarzt dort einzuholen und dir davon eine Kopie zu übersenden.

- schön wäre es wenn die das machen würden... ohne Erbschein keine Chance

Lg. Rolandi
 
hallo,

ich verfolge diesen thread mit interesse und natürlich mit bedauern, konnte mich aber nicht gleich dazu äussern.

aus meiner erfahrung heraus wird das einschalten eines versierten fachanwalts unumgänglich sein. letztlich wird auch ein unabhängiges gutachten von einer rechtlichen prüfung abhängig und dann nötig sein.
ein erster blick war natürlich auf die genannten medikamente, die tatsächlich anlass für deine bedenken geben. als zweites wäre die frage danach, wer die todesbescheinigung ausgestellt hat und mit welcher todesart und todesursache (hier besteht ein unterschied; todesart: natürlich/unnatürlich/unbekannt).

eine klärung wäre in dem fall von bedeutung, da ggf eine amtliche todesermittlung durch die polizei durchzuführen (gewesen) wäre. da schon geraume zeit vergangen ist, halte ich eine anwaltliche beratung für unumgäglich, wenn nicht schon aufgrund des obduktionsberichtes weitere schritte eingeleitet wurden/werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Maxpower,
gern geschehen! :)

Von einem Erbschein steht hier nichts!

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Erben und nahe Angehörige
Im Hinblick auf die Erben und nahen Angehörigen besteht seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes zum 26.2.2013 eine ausdrückliche Regelung in § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach muss ihnen der Arzt Einsicht in die vollständige Patientenakte gewähren. Das entspricht dem bereits früher von der Rechtsprechung angenommenen Übergang des Einsichtsrechts auf die Erben und sogar auf Nicht-Erben, soweit sie nahe Angehörige sind. Für Erben besteht das Einsichtsrecht allerdings nur, soweit sie Vermögensinteressen geltend machen, z. B. einen Schadensersatzanspruch wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers oder zur Überprüfung der Testierfähigkeit. Für nahe Angehörige – darunter versteht man Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Enkel – ist das Einsichtsrecht an das Bestehen immaterieller Interessen gekoppelt. Dazu zählt die Klärung des Vorliegens einer Erbkrankheit, aber auch die Feststellung einer Vaterschaft.
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Behandlungsdokumentation - Wer bekommt Akteneinsicht nach dem Tod eines Patienten? • allgemeinarzt-online


LG Christiane
 
Hallo,

zu 2 Punkten fällt mir noch was ein...

Die Ärztin wird von der Ärztekammer komplett gedeckt obwohl diese schon Ihre Haftpflicht eingeschaltet hatte und Ihr Anwalt sich bei mir gemeldet hatte.

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Das schlimme ist das die Hausärztin in der Zeit als Sie Xarelto verschrieben hatte das Piroxicam sogar noch einmal 2 Monate vor dem Tod verschrieben hat und meine Mutter nicht aufgeklärt hat wie gefährlich es sein kann da bin ich mir zu 100% sicher. Ich vermute die Ärztin wollte es einfach vertuschen und weiß genau das diese Kombi grob fahrlässig ist - auch wenn es nur sporadisch genommen wurde und mit Magenschutz.

Die Ärztin behauptet aber Sie aufgeklärt zu haben und das es nur ab und zu mit Magenschutz eingenommen werden sollte. Sie schiebt die Schuld für die Verschreibung auf meine Mutter da Sie es unbedingt wollte und das einzige ist was ihr gegen das leichte Rheuma hilft.


:(

Dass die Ärztin ihre Haftpflicht einschaltet ist normal in dem Fall. Sobald eine Schlichtung über die ÄK von dir beantragt wird, wendet sich der Arzt an seine Versicherung und stimmt mit dieser ab, ob sie andem Verfahren teilnehmen (kann davon ein Lied singen... )

Zum zweiten: Die deiner Meinung nach fehlende oder mangelhafte Aufklärung solltest du nachweisen. Im Moment steht Aussage gegen Aussage. In Gedächtnisprotokoll wirst du wahrscheiblich erwähnt haben, dass keine Aufklärung stattfand. Die ÄK wurd das anhand der Patientenakte prüfen. Sollte die Ärztin eine entsprechende Aufklärung nicht notiert haben stehen die Chancen für dich gut, dass die ÄK dir glaubt und einen Aufklärungsfehler annimmt. Es gilt nicht immer "was nicht dokumentiert ist hat nicht stattgefunden" aber in diesem Fall ist stark dacon auszugehen, da es eine unfangreiche Aufklärung sein musste. Also je wichtiger die Aufklärung, desto angezeigter eine solche zu dokumentieren.

Sobald du die Unterlagen selbst auch hast, kannst du das auch selbst nachprüfen. Sollte eine Aufklärung notiert sein wird es schwierig diese als mangelhaft zu beweisen. Dann müsste ein Anwalt mit Geschick zum Beispiel argumentieren, dass eine einmalige Aufklärung in diesem Fall ungenügend war und diese bei jeder Verschreibung hätte stattfinden müssen. Oder dass deine Mutter diese Aufklärung nicht verstehen konnte und eine schriftliche Form nötig gewesen wäre (ähnlich wie bei OPs).

Sobald das Gutachten gemacht ist und du an die Haftpflicht des Arztes herantrittst (denn mit dem Arzt selbst hast du nichts mehr zu tun) solltest du dues über einen Anwalt machen. Davor würde ich mit der Haftpflicht und dem Arztanwalt nicht kommunizieren, sondern auf das laufende Verfahren verweisen, auf dessen Ausgang du wartest.

Gruß M
 
Hallo Maxpower,
gern geschehen! :)

Von einem Erbschein steht hier nichts!

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Erben und nahe Angehörige
Im Hinblick auf die Erben und nahen Angehörigen besteht seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes zum 26.2.2013 eine ausdrückliche Regelung in § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach muss ihnen der Arzt Einsicht in die vollständige Patientenakte gewähren. Das entspricht dem bereits früher von der Rechtsprechung angenommenen Übergang des Einsichtsrechts auf die Erben und sogar auf Nicht-Erben, soweit sie nahe Angehörige sind. Für Erben besteht das Einsichtsrecht allerdings nur, soweit sie Vermögensinteressen geltend machen, z. B. einen Schadensersatzanspruch wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers oder zur Überprüfung der Testierfähigkeit. Für nahe Angehörige – darunter versteht man Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Enkel – ist das Einsichtsrecht an das Bestehen immaterieller Interessen gekoppelt. Dazu zählt die Klärung des Vorliegens einer Erbkrankheit, aber auch die Feststellung einer Vaterschaft.
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Behandlungsdokumentation - Wer bekommt Akteneinsicht nach dem Tod eines Patienten? • allgemeinarzt-online


LG Christiane


Hallo Christiane,

genau wegen dem habe ich auch den Obduktionsbericht bekommen. Aber bei der Hausärztin komme ich ohne Anwalt nicht weiter...
 
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