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Tochter vom Bus auf Fußweg abgedrängt

Hallo.

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Wir haben gestern mit einem Anwalt gesprochen und er hat gesagt, dass wir alles richtig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft klärt das. Wir werden wohl so gar nichts mehr hören.

Nochmals danke für die Antworten.
 
Grüß DIch, HWS-Schaden!

Stimmt, was Du schreibst. Wer noch nicht 7 Jahre alt ist, haftet im Recht überhaupt nice für Verschulden, weil er schuldunfähig ist. Im Straßenverkehr aber wird man erst mit 10 Jahren schuldfähig.
Würde also die Debatte losgehen, ob die Töchter von Juni2020 ein Mitverschulden tragen (wofür ich ekinen Anhaltspunkt sehe), würde es schon daran scheitern, dass die Töchter noch zu jung sind.

ISLÄNDER
 
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