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Tochter vom Bus auf Fußweg abgedrängt

Juni2020

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Juni 2020
Beiträge
6
Hallo.

Ich habe hier seit gestern gut gelesen und möchte nun doch mal etwas schreiben.

Am Donnerstag Nachmittag ist meine Tochter mit meinem Sohn mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Wir wohnen auf dem Dorf, es ist da 30er Zone. Sie STANDEN auf dem Fußweg und warteten um über die Straße zu kommen. Da ihnen natürlich bekannt ist, dass dort Busse fahren, standen sie an einer kleinen Mauer, weg von der Straße. Dann kam ein Bus, der in die Straße eingebogen ist und ist, nicht gerade langsam laut zeugen, ÜBER den Fußweg gefahren und hat meine Tochter abgedrängt. Sie fiel dann mit Fahrrad an der Hand hin. Der Bus fuhr weiter. Kinder kamen nach Hause, erzählten alles. Ich bin dann zu den Zeugen und habe Adresse und Telefonnummer aufgeschrieben und dann die Polizei angerufen. Die sagten mir, ich solle ins Krankenhaus, alle dokumentieren lassen und am nächsten Tag, je nach dem was ist, zum Busunternehmen und ggf zur Polizei.
Diagnosen:
Schwere prellung Ellenbogen (MRT steht noch an, um Fraktur auszuschließen)
Prellung HWS, BWS, Handgelenk, Bauch, Schürfwunden
(Mehr Glück als Verstand)

So, war dann gestern beim Busunternehmen die zum Glück recht freundlich waren. Die gucken jetzt, wer zu der Zeit da gefahren ist.

Ich möchte nun wissen, was ich weiter machen muss, oder kann. Wir würden gerne das MRT abwarten wegen Anzeige, genauso, ob die sich Montag vom Busunternehmen melden. Muss da ein Anwalt eingeschaltet werden? Gestern war ich halt Kind-krank, wo auch Unfall angekreuzt ist. Muss ich das der Privatunfallversicherung melden? Die Krankenkassen wird sich garantiert auch das Geld zurück holen.

Entschuldigt, dass es so viele Fragen sind. Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte.

Viele Grüße
JUNI

P.S.: Beide Kinder waren sehr gut sichtbar und farbtechnisch auffällig gekleidet.
 
Hallo Juni2020,

was den Fahrer des Busses angeht, so käme hier eventuell (ich betone eventuell) der Straftatbestand der Fahrerflucht in Betracht. Dann käme ein zweiter Straftatbestand, nämlich fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Beides solltet Ihr bei der Polizei anzeigen. Das dazu.

Zum Thema Unfallversicherung: Ist Deine Tochter in der privaten Unfallversicherung eingetragen und mit versichert oder bist Du das nur. Falls ersteres zutrifft, dann melden, falls das zweite zutrifft, wird die Unfallversicherung nicht zahlen, da ja Deine Tochter und nicht Du betroffen bist. Den Arbeitsausfall muss die Kraftfahrhaftpflicht des Busses ersetzen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Juni,

herzlich Willkommen hier im Forum auch wenn der Anlass nicht sehr schön ist.
Rekobär hat das wichtigste schon geschrieben. Ich empfehle auch den Montag und das MRT abzuwarten und dann zu entscheiden. Kannst Du eventuell was zum Alter der Kinder sagen?
In einer Tempo-30-Zone darf dies meiner Meinung nach einem Busfahrer nicht passieren. Nicht das auch ein Busfahrer nur ein Mensch ist, aber bei dieser zulässigen Geschwindigkeit darf der Unfall seiner Beobachtung nicht entgehen.

Zum Glück überstehen Kinder solche Stürze doch relativ ohne Folgeschäden. Dies wird zu beachten sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo.

Vielen Dank für die Antworten. Meine Tochter wird bald 7 Jahre. Die fährt aber seit September 2019 mit dem Roller zur Schule und ist wirklich sehr aufmerksam im Verkehr. Mein Sohn ist bald 9 Jahre alt.

Meine Tochter hat eine eigene Privatunfallversicherung.

Ich weiss, dass Fehler passieren. Die Kinder wissen auch, dass sie sehr auf die Busse aufpassen müssen, da die Strasse hoch das Lager ist, wo die immer parken.

Ich werde Montag mit der Rechtsschutz Kontakt aufnehmen und mit der Unfallversicherung.

Wie langen haben wir denn Zeit, um Anzeige zu erstatten?
 
Hallo Juni,
Fahrerflucht ist ein sogenanntes Offizialdelikt: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird also von Amts wegen verfolgt und nicht nur auf Antrag. Auch der Versuch, die Anstiftung oder die Beihilfe sind strafbar. Als Beihilfe gilt z.B. auch, wenn man zum Schutz eines Anderen behauptet, selbst gefahren zu sein. Unfallflucht verjährt nach 5 Jahren.

In vielen Fällen erleiden Unfallbeteiligte selbst einen Schock oder können wegen einer Kopfverletzung nicht mehr klar denken.

Ich würde ersteinmal die Ermittlungen des Busunternehmens abwarten und die genauen medizinischen Befunde.
Mit einer Anzeige beschleunigst Du die Angelegenheit eher nicht. War die Polizei noch vor Ort oder hast Du nur mit denen telefoniert?

Gruß von der Seenixe
 
Gut, dann werde ich das erst mal alles abwarten.

Vielen Dank für die Infos.

Ich melde mich
 
Grüß Dich, Juni!

Ich beleuchte jetzt einen anderen Aspekt – den Aspekt der Haftung:

Wer muss für den Unfall aufkommen? Und für was?

01
Niemand braucht auf die Idee zu kommen, die Kinder hätten rechtzeitig die Flucht ergreifen müssen. Wenn sie nicht geflüchtet seien, seien sie selber daran schuld.

02
Das ist Unsinn. Denn im Bereich des Straßenverkehrsrechtes gelten folgende Regeln:

(a)
Da Kinder für Unfälle im Straßenverkehr bis zum Erreichen des 10. Lebensjahres nicht haftbar sind, können Sie auch kein Mitverschulden haben.

(b)
Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Fußgänger oder Radfahrer auf der einen Seite und einem Auto auf der anderen Seite, haftet grundsätzlich der Halter des Autos nach § 7 StVG. Das ist in diesem Fall die Firma, der der Bus gehört. Will die Firma einwenden, die Kinder seien in irgendeiner Art und Weise selbst einem Unfall mit schuld, musste sie ein Verschulden beweisen. Kinder können aber bis zum 10. Lebensjahr kein Verschulden haben im Straßenverkehr. Im Übrigen möchte ich das einmal sehen, wie die Firma, der der Bus gehört, ein schuldhaftes Verhalten beweisen will, wenn die Kinder auf dem Gehweg waren. Sollte die Bus Firma behaupten wollen, die Kinder seien in den Bus hineingelaufen, müsste sie das beweisen. Wie sollte sie das zusammenbringen?

Das schaut also gut für Deine beiden Kinder aus.

04
Bitte führe Tagebuch.

(a)
Bitte schreibe dort genau auf, wie viel Zeit Du verbraucht hast, und für was genau, und zwar für alles, was mit dem Unfall zu tun hat. Ob das nun die Anruf bei der Polizei gewesen sind, bei der gegnerischen Versicherung, ob das die Fahrt zum Arzt gewesen ist (dabei bitte auch aufschreiben, wie viele Kilometer das waren), denn: für den Zeitaufwand bekommst Du etwas.

(b)
"Aber... Ich muss doch für meine Kinder da sein! Das ist doch selbstverständlich, dass ich das tun muss!", höre ich Dich schon sagen.

Natürlich arbeitest Du für Deine Kinder kostenlos, das wäre ja noch schöner. Aber nicht für die gegnerische Versicherung. Das entlastet die Versicherung also nicht.

(c)
Nur vergisst man das alles nach einiger Zeit wieder, den Zeitverbrauch, die Kilometer, wann man beim Arzt war. Deshalb musst Du Dir das alles genau notieren und, und für alles, inklusive für die Kosten für das Parken des Autos, Zuzahlungen beim Physiotherapeuten und was es alles so an kleinen Kosten gibt gibt es Ersatz. Also musst Du diese ganzen „kleinen Zettel" nicht nur gut aufheben.

Klebe am besten jeden dieser einzelnen Zettel auf ein DIN A4 Blatt und schreibe dazu, was es mit den Kosten auf sich hat, d. h., für was sie angefallen sind. Glaube mir – da kommt eine ganze Menge zusammen. Und das ist eben nicht im Schmerzensgeld enthalten, sondern das ist ein eigenständiger, materieller Schaden das Schmerzensgeld ist nur dazu da, den Entgang an Lebensfreude ein wenig auszugleichen, auch das Entsetzen über den Unfall, dass Deine Tochter gehabt haben wird.


(d)
Du kannst in diesem Forum einmal die Suchfunktion mit dem Stichwort „Haushaltsführungsschaden“ und dem Stichwort „Assistenzschaden“ füttern. Da müsste allerhand kommen. Und dabei erfährst Du auch, dass Du für den Zeitverbrauch, den das ganze bedeutet hat, etwas bekommst. Wie viel pro Stunde, hängt davon ab, wo Du wohnst und wie dort die Lohnverhältnisse sind. Wenn Du einmal einen Orientierungspunkt haben willst: 12,50 € pro Stunde sind realistisch.

05
Die Kosten eines Rechtsanwaltes, der die Vertretung Deines Nachwuchses übernimmt, sind Teil des Schadens und müssen deshalb von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

06
Ich wünsche Deiner Tochter gute Besserung!

07
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei Kindern: Hier muss man ein bisschen darauf achten, dass bei Kindern etwas anderes die Lebensfreude beeinträchtigen kann als bei Erwachsenen. Eine kleine Geschichte – sie hat wirklich stattgefunden! – zeigt das:

Ein 8-jähriger Bub musste mit einem gebrochenen Arm ins Krankenhaus, daran war ein Autofahrer schuld. Das ging eigentlich ganz gut, nach 8 Tagen war der Bub wieder aus dem Krankenhaus entlassen, die Heilung ist gut verlaufen, keine bleibenden Schäden. Ein verständnisreicher Richter überlegte sich, was das für ein Schmerzensgeld geben könnte, tat aber dann noch einen kräftigen Zuschlag drauf: denn: der Unfall war ja schon katastrophal genug, für den Buben aber doppelt. Der Autounfall fand nämlich statt am 23. Dezember jenes Jahres, sodass Weihnachten praktisch ausgefallen ist, das allerwichtigste im ganzen Jahr! Diesmal ohne Bescherung! Für den Buben brach eine Welt zusammen. Der Richter hat verstanden, dass da ein besonderer Ausgleich hier muss, und man darf froh sein, dass sich der Richter so gut daran erinnert hat, dass selbst mal ein Bub gewesen ist.


ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen lieben Dank für diese sehr ausführliche Antwort.

Ich werde mich morgen direkt daran machen und alles aufschreiben.
 
Hallo.

Heute morgen waren wir bei der Polizei um Anzeige zu erstatten. Bei einem Anwalt haben wir auch einen Termin.
Das MRT hat zum Glück gezeigt, dass nichts gebrochen ist. Das war das beste heute.

Ich bekam heute einen Anruf, indem alles bestritten wurde und die Uhrzeit angezweifelt wurde. Naja, mal abwarten wie es weiter geht.
 
Hallo Juni2020,

jetzt ermittelt erst einmal die Polizei, von dort geht es zur Staatsanwaltschaft und die entscheiden dann weiter. Es war schon fast zu erwarten, dass das Busunternehmen alles abstreitet. Nun kann das natürlich sein, dass der Busfahrer den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat (sehen, hören, fühlen). Einige Busunternehmen haben eine Tracking-App, die den Fahrverlauf ihrer Busse aufzeichnet. Ich gehe davon aus, dass die Stzaatsanwaltschaft diese Daten notfalls per Richterlichen Beschluss beschlagnahmen wird.

Für Dein Kind wünsche ich Dir, dass es sich von diesem Schrecken und von den Blessuren alsbald erholt. Achte bitte mal darauf, ob Dein Kind eventuell in der Nacht während des Schlafes unruhig wird. Hier sollte möglichst frühzeitig eine sich bildenende Angstneurose verhindert werden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Dich, Juni 2020,

nur die Ruhe! Es ist zwar ärgerlich, dass der Busfahrer bzw. das Busunternehmen alles abstreitet, aber letztlich wird es dadurch, soweit ich es sehe, nicht gefährlich:

01
Ursache ist die Beweislast, die der Busunternehmer und der Busfahrer hat.
Nicht Deine Tochter muss nachweisen, dass der Busfahrer fehlerhaft gehandelt hat.

Denn nach § 7 StVG haftet der Busnternehmer (= "Halter" des Busses i.S.d. Gesetzes) grundsätzlich einmal für alles, was an Schäden mit dem Bus angerichtet wird. Es kommt nicht darauf an, ob der Halter des Busses etwas dafür kann. Es muss also nicht nachgewiesen werden, dass der Fahrer des Busses vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Selbst wenn der Fahrer unschuldig gewesen wäre wie ein Lamm: der Halter des Busses haftet. Da kommt er nur heraus, wenn er nachweist, dass höhere Gewalt vorgelegen hat. Wo wäre da die höhere Gewalt?
Das ist die sogenannte „Halterhaftung“. Sie ist natürlich ärgerlich für den Halter. Er kann nicht zu viel dafür, wie schwarz unter dem Fingernagel ist, zahlen muss trotzdem. So schlimm ist das nicht. Deswegen muss er jedes Kraftfahrzeug zwangsweise versichert sein. Und die Versicherung muss letztlich dafür aufkommen.


02
Es muss also auf der Seite Deiner Tochter nur nachgewiesen werden, dass der Schaden durch den Bus ausgelöst worden ist. Da gibt es aber genügend Zeugen, wie Du gesagt hast. Wenn die Zeugen sagen, dass dieser Bus einen Unfall verwickelt war, dann ist der Halter des Busses schon in der Haftung drin.

03
Auch der Fahrer des Busses haftet. Und zwar deshalb, weil das Gesetz sagt (ich übersetze das aufs Deutsche): "Lieber Autofahrer, lieber Busfahrer! Wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst, dann bist Du vermutlich schuld. Wenn Dir das nicht passt, musst Du beweisen, dass Du nicht schuld bist." (§ 18 StVG). Hier wird also das Verschulden des Busfahrers vermutet. Vom Gesetz einfach unterstellt. Auch für den Busfahrer ist das im Ergebnis nicht schlimm. Denn auch er steht unter dem Schutz der Versicherung. Die Versicherung muss auch den Busfahrer von Ansprüchen Deiner Tochter im Ergebnis freistellen.

Da würde sich aber schwertun. Im Umkreis des Busses waren Kinder. Sie waren auf dem Gehweg. Wenn der Busfahrer abbiegt, dann hat er schon einmal grundsätzlich auf dem Gehweg mit seinem Bus nichts zu suchen. Denn das ist nicht die Fahrbahn, das ist die Gehbahn. Die Kinder waren auch nicht unsichtbar. Der Busfahrer müsse den Nachweis führen, dass er mit besten Willen nicht erkennen konnte, dass auf dem Gehweg ein Fußgänger ist. Aus Erfahrung kann man sagen: Das ist nahezu aussichtslos.

04
Es sei jetzt mehrfach von der sogenannten „Beweislast“ die Rede. Das ist etwas, was ein „normaler Mensch“ nur wenig wahrnimmt – und wenn, dann wird die Bedeutung dieses Begriffes meistens unterschätzt. Die Beweislast wird in dem ganzen Vorgang noch länger eine Rolle spielen. Deshalb wird es höchste Zeit, dass man das einmal erklärt:

(a)
Nehmen wir einmal an, der ganze Fall kommt vor Gericht, der Kläger sagt: „dieses und jenes ist passiert, und deshalb steht mir dieser und jener Schadensersatz zu!“. Für sich gesehen klingt das nicht schlecht. Aber der Beklagte sagt: „stimmt ja gar nicht, das war alles ganz anders, das war so:" Und jetzt kommt seine Version.
Der Richter ist der allerdümmste. Er war nicht dabei. Der Richter findet womöglich, dass sich die Version des Klägers genauso gut anhört wie die Position des Beklagten. Na schön, wir können einmal versuchen, die Wahrheit herauszufinden. Zeugen werden vernommen. Sachverständige werden angehört. Es werden Urkunden gelesen, hoffentlich kommt heraus, wie es wirklich war. Oft kommt es aber nicht zu einem klaren Ergebnis, und jetzt sitzt der Richter da: „ich weiß jetzt immer noch nicht, wie es gewesen ist. Kann sein, dass es so war, wie der Kläger sagt. Kann genauso gut sein, dass es so war der Beklagte sagt. Und wie war es wirklich? Keine Ahnung! Ich habe aber nur eine Ahnung: irgendwann mal muss ich ein Urteil schreiben. Ich würde ja gern einen Sachverhalt beurteilen. Wenn ich nur wüsste welchen: den, den der Kläger erzählt oder den, den der Beklagte erzählt? Denn wahren Sachverhalt bekomme ich nicht raus, ich habe es redlich versucht."

(b)
In dieser Konstellation kommt es darauf an, wer die Beweislast für was trägt. Die Beweislast beantwortet also die Frage: „wer bleibt aus einer Version der Geschichte sitzen, wenn er nicht beweisen kann, dass sie stimmt?“

Das entscheidet dann über das Schicksal des Prozesses. Sobald aber Deine Tochter beweisen kann, dass in den Unfall der Bus verwickelt war und dass sie dabei zu Schaden gekommen ist, hat sie alles bewiesen, was sich jetzt zum Thema „Haftet der Gegner prinzipiell für die Folgen des Unfalles?“ beweisen muss.

(c)
Welche Wirkung die Beweislast hat, dafür gibt es ein drastisches Beispiel, wer das einmal gehört hat, der vergisst es nicht:

Im Mittelalter musste eine entsprechend angeklagte Frau dem Beweis führen, dass sie keine Hexe ist! Damit aber: Viel Glück! Wie soll man das beweisen? Wenn Sie das nicht geschafft hat, dann war ihr der Tod auf dem Scheiterhaufen sicher. Hätte die Anklagebehörde, also die heilige Inquisition beweisen müssen: „Die hat gehext!“, Wahrlich: Das hätte viel Brennholz erspart!


05
Diese Antwort bezieht sich auf die Frage: Wer muss für die Folgen des Unfalles aufkommen?
Sie bezieht sich nicht auf die Antwort auf die Frage: „Na und? Was sind jetzt die Folgen auf?" Da liegt zwar die Beweislast auf den Schultern Deiner Tochter, aber fahre nicht erschrocken aus dem Stuhl auf! Da gibt es wirksame Beweiserleichterungen. Für die Unfallfolgen muss Deine Tochter nicht voll beweisen, worin sie bestehen. Sie muss das Ausmaß der Unfallfolgen nicht voll beweisen, sie muss es nur deutlich überwiegend wahrscheinlich machen (§ 287 ZPO, § 252 BGB).
(Damit die Aussichten verbessert werden, auch dieses geminderte Beweismaß erfüllen zu können, deswegen habe ich zum Tagebuch geraten, dazu, alle Belege aufzuklären und jeweils dazu zu schreiben, was sie mit dem Unfall zu tun haben! Das es ein bedeutender Mosaikstein.)


ISLÄNDER
 
Hallo

Soweit ich weiß, gelten bei Verkehrsunfällen mit unter 10- oder bis 10-Jährigen Beteiligten besondere Regeln.
Die Tochter hier wurde als 7-Jährige angeben.

LG
 
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