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Tibiakopffraktur

Dasbo27

Mitglied
Registriert seit
26 Aug. 2018
Beiträge
85
Ort
Schwanewede
Hallo,
Habe da mal eine Frage,
Was bedeutet eine Gesamtinvalidität im breteich des linken Bein von 6/10 Beinwert.
 
Hallo,

Herzlich Willkommen im Forum.
Die Frage von mir ist, in welchem Zusammenhang?
In Bezug zur Gesundheit: Dein Knie ist hin.
In Bezug auf eine Private Unfallversicherung Entschädigung in Höhe von 6/10 von 70 Prozent ...

Da gäbe es noch einiges weitere zu zu sagen, aber wir haben auch keine Glaskugel ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hey danke für deine Antwort.
Ja es geht um die PUV,kann ich dir eine PN schicken?
Es geht um den Beweißbeschluß des LG Verden, die meinen Sitz der Verletzung und dann währen es 60 Prozent.
Mir ist klar wenn das dabei bleibt, währen es 36 Prozent invalidität.Bein ist hin,GDB 50+G.

Ach,kleine anmerkung GDB aufgrund nur der Unfallfolgen!

Wollte nochmal eben was zur meiner Person schreiben.
Mein Name ist Andreas 43 Jahre alt.
Unfall am 15.11.2015
Diagnosen.
Tibiakopfimpressionsfraktur linkes Knie in der Folge nach OP Nervenschädigung Peroneus
Knocheninfekt
Jetzt CPRS grad 2.
Kämpfe jetzt seit gut 3 Jahren mit der
PUV die lieber 5 Millionen Euro im Jahr für die Namensrechte von Fußball Stadion hier Borussia Dortmund rauswirft anstatt....

Habe da nochmal einige Fragen,
Das Bein ist nicht zu gebrauchen so steht es auch im Gutachten das durch das Gericht in Auftrag gegeben worden ist.
Das wurde durch einen Oberarzt der Orthopädie erstellt.ich bin der Meinung das dieser den Nervenschaden nicht beurteilen sollte.
In der Folge Einnahme von Pregabalin
Und Palexia um über den Tag zu kommen Bewertung des Gutachters 1/10 beinwert hierfür.Ich habe durch meinen Anwalt dem Gericht mitgeteilt,das es doch noch ein Neurologen das zu befragt,
das Gericht hat bis jetzt nich darauf geantwortet.Ich bin der Meinung das diese Unfalfolge auf Grund der Nebenwirkungen der Medikamente außerhalb der Gliedertaxe zu bewerten ist.

Und zum Thema Bewertung durch Die PUV,Ich musste zum Gutachterinstitut Bremen-Greifswald Markus Müller.
Ergebniss bei gleichen Diagnosen 2/10 Beinwert.

Habe am 12.09 Gerichtstermin es würde mich interessieren wie das abläuft,über Antwort und Erfahrung
Würde ich mich sehr freuen
 
Hallo Dasbo,

nutze die Gelegenheit und suche Verhandlungstage bei Deinem Zivilgericht auf!

Natürlich ist es schon sehr eng zu Deinem Verhandlungstermin.

Setze Dich vorab mit Deinem RA in Verbindung.

Und wichtig, wenn Dein RA in der Verhandlung den Mund nicht aufbekommt, Du hast auch ein Recht auf "rechtl. Gehör"! -- Sprich, dann greife ein und mache Deinen Mund auf!

Bereitet Euch vor: stellt Fragen zu Unklarheiten beim Gutachten!, stellt entsprechende Anträge!!!
Auch eine Entscheidung kann vertagt werden und dann muss der GA vorgeladen werden, da könnt ihr Eure Fragen vorbringen welche der GA dann bzgl. seines GA erklären muss!

Ein Vergleich wird sehr gerne vom Gericht und der Gegn. Partei, bei Dir die Versicherung angenommen,

weil das Gericht kein Urteil / Entscheidung treffen muss und die Versicherung auch "urteilsfrei" weg kommt.
Versicherungen wollen allgemein keine Urteile, weil sich andere Unfallopfer dann darauf berufen können.

Die Richter haben weniger Arbeit und sind aus der Nummer raus :)

Einen Vergleich musst Du auch nicht unter Druck im Gerichtssaal annehmen. Du hast glaube ich auch hier 4 Wochen Zeit für Deine Entscheidung. Lass Dich durch niemand beeinflussen an Ort und Stelle!


Viel Erfolg wünsche ich Dir.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hey Kasandra,
Vielen Dank für die Antwort.
Gutachter ist geladen.Mein RA und Ich Haben im Vorfeld einige Fragen gestellt, die werden wir beim Termin
dann wohl erörtern.Meine Zielsetzung sind eine Inavlidität von 50 Prozent.
Ist es möglich das der Gutachter die Berwertung des Schadens in der Mündlichen Verhandlung erhöht,da er die Arthrose nicht mitbewertet hat?

Dazu muss ich sagen das die Arthrose im ersten Gutachten mit 2/10 beinwert berücksichtigt wurde,
und er deshalb die Arthrose nicht berücksichtigt hat
 
Hallo wollte mal eben von der Verhandlung die heute berichten.Es wurde mir auf Grundlage des Gutachtens ein Vergleich von 36 Prozent angeboten.Der Richter hat sich von der Bewertung 60 Prozent Gliedertaxe nicht abringen lassen.Sitz der Verletzung Bein bis mit des Oberschenkel.Es hat ihn nicht interessiert das durch die Verletzung mittlerweile ein Hüftgelenk abspreiz Kontraktur entwickelt hat.Auch das ich mittlerweile Lyrika noch nehmen muss wegen des unfallbedingten CRPS grad 2.Hat jemand Erfahrung ob es Sinn macht die nächste Instanz zu gehen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
 
Hallo,

wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann besprich die Sache mit Deinem Anwalt. Die 2.Instanz sorgt immer dafür, dass die Argumente noch einmal konkret geprüft werden.
Letztlich sind die Kosten aber auch zu berücksichtigen. Mir hat das Verfahren noch einmal einiges gebracht, wenn auch nicht alle im Verfahren angstrebten Ziele erreicht wurden.

Gruß von der Seenixe
 
Vielen Dank für deine Antwort,
Ich habe glücklicherweise eine Rechtsschutzversicherung.
Das hört sich doch schonmal gut an.
 
Hallo,

es sollte in keinem Fall schlechter werden.

Gruß von der Seenixe
 
Eine Frage hätte ich noch,bin am überlegen den Anwalt zu wechsel,hat jemand Erfahrung mit RA Büchner.
Mein Anwalt will versuchen einen hohen vergleich anzustreben,was ich nicht will.
 
Ja, auch RA Büchner bzw. die Kanzlei kenne ich. Nicht gerade billig, aber sie wissen was sie tun. Bei PUV solltest Du um eine zusätzlich Honorarvereinbarung herumkommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Dasbo,

dir ist klar, dass du den Anwalt-wechsel selber bezahlen musst.

MFG Marima
 
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