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Termin zur Umschulung durch die DRV beschleunigen

smart1967

Nutzer
Registriert seit
9 Juli 2012
Beiträge
1
Hallo Zusammen,
zunächst einmal hoffe ich, dass ich hier richtig bin. Ich habe folgendes Problem.
Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die DRV bewilligt. Ein sogenanntes RehaAssessement (Arbeitserprobung) habe ich hinter mir und laut Abschlussgespräch im Berufsförderungswerk (BFW) hervorragend "bestanden". Mein "Lehrer" im BFW hat auch versucht, aufgrund der guten Ergebnisse, das Verfahren zu beschleunigen und direkt Kontakt mit meiner Rehaberaterin aufzunehmen um in eine erst begonnene Umschulung als Industriekaufmann kurzfristig einsteigen zu können.Das war ihm bisher nicht gelungen. Meine Rehaberaterin war nicht zu erreichen. Der Bericht wurde sofort geschrieben und an die DRV weitergeleitet. Auch ich kann meine Rehaberaterin nicht erreichen. Da ich nur noch bis zum 10. Januar 2013 ALG1 beziehe, würde ich dann bis zum regulären Beginn (keine Ahnung wann das sein könnte) ALG 2 beantragen müssen. Dies ist in allen Bereichen sehr schlimm. Ich könnte keinen Unterhalt für meinen Sohn mehr zahlen und auch meinen laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Evt. würde Anfang Februar 2013 eine Massnahme im BFW beginnen, sofern die DRV dem zustimmt.
Nun habe ich einige Fragen:
1. Der Abschlussbericht des BFW empfiehlt eine Umschulung, sowohl aus ärztlicher und psychologischer Sicht. Laut ärztlichen Bericht ist eine Umschulung erforderlich und aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen empfehlenswert. Kommt die DRV dieser Empfehlung in der Regel nach?
2. Wie lange dauert es in der Regel bis zum regulären Beginn einer Umschulung nach einem RehaAssessement?
3. Gibt es Möglichkeiten, die ich voranbringen kann, die Entscheidung der DRV zu beschleunigen, insbesondere auf meine Unterhaltsverpflichtungen und laufenden Verpflichtungen.

Axo: Nachdem ich im Januar 2012 von meiner Krankenkasse ausgesteuert bin mußte ich ja zur Agentur für Arbeit. Dort habe ich ALG entsprechend der Natlosigkeitsregelung (damals §125 SGB) beantragt. Dieser wurde allerdings abgelehnt. Widerspruch läuft und liegt mein Sozialgericht.

Hat hier jemand eine Ahnung? Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Tipps.
 
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