Hallo @,
erst einmal sage ich Danke für Euer reges Interesse an dieser Thematik. So wie Joker es beschrieben hat wird es wohl sein.
Ich schreibe Euch mal den genauen Wortlaut zu dieser Ladung auf:
Sozialgericht Landshut. Seligenthaler Straße 10, 84034 Landshut
Herrn
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********** 33
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Ladung: Gegen Empfangsbestätigung
Ihr Zeichen Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Datum 28.01.2010
* * SB ***/09 ***
Sehr geehrter Herr ******,
in dem Rechtsstreit
***** ******* .I. Freistaat Bayern, vertr. d.d. ZBFS
ist Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme bestimmt auf
Freitag, 12. März 2010, 10:30 Uhr,
Arbeitsgericht P*****,
Straße 4, 9**** P*****
Bitte senden Sie die beiliegende Empfangsbestätigung unter Verwendung des Freiumschlags umgehend an das Gericht zurück.
Vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme soll gemäß Beweisanordnung vom 28.01.10 ein schriftliches Gutachten nach Ihrer Untersuchung erstellt werden, das im Termin erörtert wird.
Stellen Sie sich daher am Verhandlungstag bei dem ärztlichen Sachverständigen
Dr. rned. J. P. um 08.00 Uhr
im Arbeitsgericht, Straße 4, 9**** P., zur Untersuchung vor.
Ihr persönliches Erscheinen ist angeordnet.
Sie werden zu diesem Termin geladen. Sie müssen auch dann persönlich erscheinen, wenn Sie einen Bevollmächtigten entsenden, Falls Sie ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen, kann gegen Sie ein Ordnungsgeld bis zu 1000 € festgesetzt werden, Ferner können Ihnen die durch Ihr Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden, Dies unterbleibt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die Ladung nicht rechtzeitig zugegangen ist oder wenn Ihr Ausbleiben vom Gericht als genügend entschuldigt angesehen wird.
Bitte bringen Sie diese Ladung zum Termin mit.
Das Auftreten eines Prozessbevollmächtigten kann untersagt werden, solange Sie unbegründet ausbleiben und hierdurch der Zweck der Anordnung vereitelt wird. Falls Sie aus zwingenden Gründen nicht erscheinen können, müssen Sie das Gericht unter Angabe des o.g. Aktenzeichens unverzüglich benachrichtigen, die Hinderungsgründe mitteilen und bei Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung übersenden.
Auch im Falle Ihres Ausbleibens kann Beweis erhoben, verhandelt und entschieden werden; die Entscheidung kann auch nach Lage der Akten ergehen. Das Gleiche gilt beim Ausbleiben eines Bevollmächtigten.
Notwendige Aufwendungen für die Wahrnehmung dieses Termins sowie Verdienstausfall werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Antrag durch ÜberWeisung auf Ihr Konto erstattet.
Der Antrag auf Entschädigung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach der Zuziehung gestellt werden, weil der Anspruch sonst erlischt.
Fahrpreisermäßigungen jeder Art, z.B. die Plan- und Spartarife der OB, Sonderrückfahrten, Freifahrten und Vergünstigungen nach dem Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch, sind zu nutzen.
Falls Sie Ihre Reise zum Termin von einem anderen als dem in Ihrer umseitigen Anschrift bezeichneten Ort antreten wollen oder andere besondere Umstände Ihr Erscheinen erheblich verteuern (z. B. Transport mit Krankenwagen bzw. Taxi oder Begleitperson), ist dies dem Gericht unter Angabe des Aktenzeichens sofort mitzuteilen und schriftliche Nachricht
abzuwarten.
Sollte Ihnen wegen Mittellosigkeit eine öffentliche Kasse einen Vorschuss zur Bestreitung der Reisekosten gewähren, so ist der Kasse diese Ladung vorzulegen, damit darauf die Höhe des erhaltenen Vorschusses und das Kassenzeichen vermerkt werden. Der Kasse wird der Vorschuss unmittelbar von hier erstattet.
Zur Beweiserhebung sind nachstehend folgende Akten und Unterlagen beigezogen:
1 Bd. Schwb-Akten3 Bd. Akten d. VBG Bd. KA, 2 Röbi d. KH FRG1 CD-Rom d. Unfallkl. Murnau
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung des Vorsitzenden der 3. Kammer
gez. P.
Dabei werde ich von einem Sozialreferenten des VDK vertreten. Werde aber Eure Ratschläge berücksichtigen und mit dem Arzt und VDK-Vertreter vor dem Termin reden.
Gruß pswolf