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Termin Sozialgericht

Hallo pswolf,
bin auch etwas von der Rolle. Bei Gericht und kurz vor der Verhandlung eine Begutachtung. Mein GA braucht seit Dez. um ein Gutachten zu erstellen und hat mir im Vorfeld gesagt das dieses erst im April fertig wäre.
Für die Vethandlung drücke ich dir die Daumen.
LG Wolfgang
 
Hallo pswolf,

das ist ja heavy! Wie sollst Du denn DAS bewerkstelligen? Geschweige denn der Gutachter:confused:
Oder hat der das GA schon fertig in der Schublade? Könnte man ja fast annehmen:eek:

Ich hör die ganze Schar von Nachtigallen trapsen.....:mad:

Paß bloß auf und lass Dich nicht "über den Leisten ziehen" ..... Vertagung möglich?

sehr suspekt .... sehr suspekt.....

Grüßle vom Herzblut
 
Lieber PSWolf,

auch ich bin sofort mißtrauisch geworden *berufsbedingt:cool:*

Alle anderen warten zwischen 4 - 10 Monate auf die Erstellung eines Gutachtens:confused: und in diesem Fall soll das "in SOFORT" gehen:confused:

Zum einen schließ ich mich meinen Vorrednern (insbesondere Herzblut) an - wo bleibt da Zeit für Dich das mit einem Fach-Mann (Arzt/RA) zu besprechen? Ist das GA schon vorher fertig?

Zum anderen, schaffst Du dieses Strapazen überhaupt körperlich ? Also nach 2 Stunden GA bin ich persönlich nicht mehr in der Lage, zu sitzen geschweige denn noch mich zu konzentrieren um auf Fragen die richtigen Antworten zu geben:eek:

Laß Dich da bloß nicht in einen Hinterhalt locken! Und nimm Dir Rückendeckung mit!

herzliche Grüße
sonja42
 
hallo

habe ich richtig gelesen, Begutachtung beim Amtsarzt und Verhandlung am Sozialgericht binnen 2 Stunden ?
( ist das zeitlich machbar? - Weg vom Gutachter bis zum Gerichtssaal )

daher kann es sich wohl "nur" um ein Gutachten nach Aktenlage handeln ( was schon fertig sein wird )

( erinnert mich irgendwie ein wenig, an das königlich bayrische Amtsgericht ) ;)



mfg
Big
 
Hallo zusammen,

es scheint hier ja ein paar Unklarheiten zu dem sogenannten "Termingutachten" zu geben. Anlässlich einer meiner Sozialgerichtsbesuche habe ich so etwas auch mal mitansehen dürfen:

Dem Gutachter und dem Kläger wurde ca. 1/2 Stunde vor der Verhandlung ein eigener Raum im Sozialgericht zugewiesen, wo der Gutachter wohl eine Kurzuntersuchung gemacht hat. Der Proband war nach ca. 5 Minuten wieder draußen, der Gutachter erschien 10 Minuten später wieder mit drei DIN A 4 Blättern vor dem Gerichtssaal. In der Verhandlung war der Termingutachter ebenfalls anwesend und wurde zu seinen Untersuchungsergebnissen und zur MdE-Einschätzung befragt. Danach übergab seine schriftlichen Ausführungen dem Richter und den beiden Parteien.

Für meine Begriffe hat es in dieser Verhandlung Verletzungen des rechtlichen Gehörs gegeben, da - wie auch weiter oben geschrieben - der Kläger bzw. dessen RA noch nicht einmal Zeit hatten das Gutachten vor der Verhandlung einzusehen oder sich zu beraten.

Wenn schon ein solches Verfahren der Terminbegutachtung gewählt wird, sollte man selber und vor allem auch der RA ganz gewaltig auf der Hut sein und für meine Begriffe einen Antrag auf Vertagung nicht scheuen. Mit dem Rechtsanwalt würde ich mich zu dieser Thematik ebenfalls noch auf eine einheitliche Linie einigen.

Gruß
Joker
 
Hallo @,

erst einmal sage ich Danke für Euer reges Interesse an dieser Thematik. So wie Joker es beschrieben hat wird es wohl sein.
Ich schreibe Euch mal den genauen Wortlaut zu dieser Ladung auf:

Sozialgericht Landshut. Seligenthaler Straße 10, 84034 Landshut

Herrn
******* *******
********** 33
***** ********

Ladung: Gegen Empfangsbestätigung

Ihr Zeichen Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Datum 28.01.2010
* * SB ***/09 ***




Sehr geehrter Herr ******,

in dem Rechtsstreit
***** ******* .I. Freistaat Bayern, vertr. d.d. ZBFS

ist Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme bestimmt auf
Freitag, 12. März 2010, 10:30 Uhr,

Arbeitsgericht P*****,
Straße 4, 9**** P*****

Bitte senden Sie die beiliegende Empfangsbestätigung unter Verwendung des Freiumschlags umgehend an das Gericht zurück.

Vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme soll gemäß Beweisanordnung vom 28.01.10 ein schriftliches Gutachten nach Ihrer Untersuchung erstellt werden, das im Termin erörtert wird.

Stellen Sie sich daher am Verhandlungstag bei dem ärztlichen Sachverständigen

Dr. rned. J. P. um 08.00 Uhr

im Arbeitsgericht, Straße 4, 9**** P., zur Untersuchung vor.

Ihr persönliches Erscheinen ist angeordnet.

Sie werden zu diesem Termin geladen. Sie müssen auch dann persönlich erscheinen, wenn Sie einen Bevollmächtigten entsenden, Falls Sie ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen, kann gegen Sie ein Ordnungsgeld bis zu 1000 € festgesetzt werden, Ferner können Ihnen die durch Ihr Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden, Dies unterbleibt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die Ladung nicht rechtzeitig zugegangen ist oder wenn Ihr Ausbleiben vom Gericht als genügend entschuldigt angesehen wird.

Bitte bringen Sie diese Ladung zum Termin mit.

Das Auftreten eines Prozessbevollmächtigten kann untersagt werden, solange Sie unbegründet ausbleiben und hierdurch der Zweck der Anordnung vereitelt wird. Falls Sie aus zwingenden Gründen nicht erscheinen können, müssen Sie das Gericht unter Angabe des o.g. Aktenzeichens unverzüglich benachrichtigen, die Hinderungsgründe mitteilen und bei Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung übersenden.
Auch im Falle Ihres Ausbleibens kann Beweis erhoben, verhandelt und entschieden werden; die Entscheidung kann auch nach Lage der Akten ergehen. Das Gleiche gilt beim Ausbleiben eines Bevollmächtigten.
Notwendige Aufwendungen für die Wahrnehmung dieses Termins sowie Verdienstausfall werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Antrag durch ÜberWeisung auf Ihr Konto erstattet.

Der Antrag auf Entschädigung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach der Zuziehung gestellt werden, weil der Anspruch sonst erlischt.
Fahrpreisermäßigungen jeder Art, z.B. die Plan- und Spartarife der OB, Sonderrückfahrten, Freifahrten und Vergünstigungen nach dem Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch, sind zu nutzen.

Falls Sie Ihre Reise zum Termin von einem anderen als dem in Ihrer umseitigen Anschrift bezeichneten Ort antreten wollen oder andere besondere Umstände Ihr Erscheinen erheblich verteuern (z. B. Transport mit Krankenwagen bzw. Taxi oder Begleitperson), ist dies dem Gericht unter Angabe des Aktenzeichens sofort mitzuteilen und schriftliche Nachricht
abzuwarten.

Sollte Ihnen wegen Mittellosigkeit eine öffentliche Kasse einen Vorschuss zur Bestreitung der Reisekosten gewähren, so ist der Kasse diese Ladung vorzulegen, damit darauf die Höhe des erhaltenen Vorschusses und das Kassenzeichen vermerkt werden. Der Kasse wird der Vorschuss unmittelbar von hier erstattet.

Zur Beweiserhebung sind nachstehend folgende Akten und Unterlagen beigezogen:

1 Bd. Schwb-Akten3 Bd. Akten d. VBG Bd. KA, 2 Röbi d. KH FRG1 CD-Rom d. Unfallkl. Murnau

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung des Vorsitzenden der 3. Kammer
gez. P.

Dabei werde ich von einem Sozialreferenten des VDK vertreten. Werde aber Eure Ratschläge berücksichtigen und mit dem Arzt und VDK-Vertreter vor dem Termin reden.

Gruß pswolf
 
Hallo,

ich bin gerade nicht im Bilde, was genau begutachtet werden soll, aber ich frage mich, ob das nötige Equipment (Röntgenbildschirm für Rö-Bilder, welche nicht auf CD bestehen etc.) für eine Begutachtung so grundsätzlich im Gerichtsgebäude ist?

Grüße Kasandra
 
Hallo Kasandra,

bei dem Termin soll bei mir die GDB erneut festgestellt werden weil ich einen Erhöhungsantrag und die Feststellung für das Merkzeichen aG gestellt hatte und dieses immer abgelehnt wurde.

In der Hauptsache geht es da um meinen Motorradunfall von 2007 und die daraus entstandenen Verletzungen und Spätfolgen.

Du hast bestimmt Recht, dass das Gericht keine Röntgenuntersuchung machen kann, weil die notwendigen Geräte warscheinlich nicht vorhanden sind. Aber ich habe da genug Bilder welche verwendet werden können.

Gruß pswolf
 
Hallo Pswolf,
also ich denke immer noch das kann nichts halbes und nichs ganzes werden. Besprech das unbedigt mit deinem RA vorher durch. Und Holzauge sei wachsam. Viel Erfolg bei der Verhandlung.
LG Wolfgang
 
Hallo bertel01,

vielen Dank erst einmal für Deine Wünsche für meine Verhandlung. Habe mich schon mit dem VDK in Verbindung gesetzt. Muß am Montag noch einmal bei dem Sachbearbeiter anrufen und mit dem alles durchsprechen(auch wegen der ganzen Bedenken zum Verfahren und der Untersuchung).

Gruß pswolf
 
Hallo pswolf,

ich sehe es wie die anderen hier,
diese Vorgehensweise scheint mir auch suspekt.

Eine ärztliche Begutachtung in irgendeinem Zimmer
als gerichtliche Begutachtungskammer ausgewiesen?
Ich habe meine Gutachten immer als sehr anstrengend und schmerzhaft empfunden,
und wäre nicht mehr in der Lage gewesen im Anschluß
noch eine Verhandlung über mich ergehen zu lassen.
Es ist sinnvoll im Vorfeld zu wissen, was das Gutachten inhaltlich aussagt,
um Deine eigene Strategie im Vorfeld zu planen,
ansonsten wirst Du überrollt.

Dir wird geschrieben:
"Auch im Falle Ihres Ausbleibens kann Beweis erhoben, verhandelt und entschieden werden;
die Entscheidung kann auch nach Lage der Akten ergehen. Das Gleiche gilt beim Ausbleiben eines Bevollmächtigten."

Für mich heißt es, daß im Vorfeld schon klar ist,
daß das Gutachten per Aktenlage fertig ist.

Wie kann Dein VDK so etwas zulassen, der soll Dich schließlich vertreten.

Wünsche Dir viel Glück.

Gruß
nightwalker
 
Hallo,

ich würde die Sache eigentlich relativ ruhig angehen. Es wird sicher die Aufgabe des Amtsarztes sein, sich den geschilderten Sachverhalt anzuschauen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Dabei geht es wahrscheinlich nicht um die einzelnen Details, sondern um das Gesamtbild. Für die Vergabe des Merkzeichens aG gibt es klare Voraussetzungen und da das zuständige Amt die Ablehnung formuliert hat, möchte der Richter scheinbar einen Amtsarzt dahaben, der ihm klare Ansagen erstellt. Frage wäre, ob es im Vorfeld Gutachten, die sich widersprechen gegeben hat. Ansonsten bietet die zeitnahe Begutachtung einen Vorteil, der u.a. auch in der Anwesenheit des Gutachters beim Termin liegt und man auf seinen Stellungnahme sofort entgegnen kann, richtig stellen kann und notfalls konkretisieren. Wer ein Gutachten Monate später bespricht hat da eher Nachteile zumal der Gutachter nicht anwesend ist.
Es wäre sehr gut wenn Du anschließend mal ausführlich berichten würdest ;)

Gruß von der Seenixe
 
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