Louise
Erfahrenes Mitglied
Liebe Forianer,
es ist soweit
nun endlich steht der Termin für meine Berufungsverhandlung beim LSG fest.
Persönliches Erscheinen ist angeordnet. Ich hoffe das bedeutet Gutes.
Mein Anwalt hat mir geschrieben, wir treffe uns 5 Minuten vor dem Termin
Das habe ich zum Anlass genommen, ihm noch einmal ein paar Fakten zur Kausalität usw.per Mail zu senden. Ich hoffe ,
er liest, prüft und verinnerlicht es.
Dank Eurer vielen Tipps und Hinweise (Danke Fender 01 und Andere Forianer!) habe ich
Nun "nur" noch zwei Fragen, die mir jetzt beim stöbern im Forum aufgekommen sind.
Das wäre glaube ich noch wichtig für die Zielsetzung, endlich nach fast 10 Jahren , mich nicht über den Tisch
ziehen zu lassen und das Kapitel zu schliessen mit der Verhandlung und Zugeständnis der Unfallrente
(Nachtrag: In den Tiefen des Forums habe ich die Antwort gefunden !!!!!
1. der Unfall an sich ist anerkannt, geklagt wird auf Spätfolgen die nach x Jahren aufgetreten sind.
Welcher JAV muss hierzu herangezogen werden ? Der JAV vor Erkennung der Spätfolgen oder der
zum Unfallzeitpunkt?)
2. Ich kann aufgrund der Erkrankung meinen Haushalt ( Kinder, Tiere) nicht mehr
allein bewältigen. Es gibt einen sogenannten Haushaltsführungsschaden habe ich hier im Forum gelesen.
Kann ich den auch beantragen oder ratet ihr hiervon ab ? Oder gilt der womöglich garnicht für UO?
Ich mache natürlich von der Verhandlung abhängig, ob ich durch meinen Anwalt das noch beantrage, wenn dann...
Ich denke positiv und werde Rückmeldung machen , wie es gelaufen ist.
Viele Grüße,
Louise
es ist soweit
nun endlich steht der Termin für meine Berufungsverhandlung beim LSG fest.
Persönliches Erscheinen ist angeordnet. Ich hoffe das bedeutet Gutes.
Mein Anwalt hat mir geschrieben, wir treffe uns 5 Minuten vor dem Termin
Das habe ich zum Anlass genommen, ihm noch einmal ein paar Fakten zur Kausalität usw.per Mail zu senden. Ich hoffe ,
er liest, prüft und verinnerlicht es.
Dank Eurer vielen Tipps und Hinweise (Danke Fender 01 und Andere Forianer!) habe ich
Nun "nur" noch zwei Fragen, die mir jetzt beim stöbern im Forum aufgekommen sind.
Das wäre glaube ich noch wichtig für die Zielsetzung, endlich nach fast 10 Jahren , mich nicht über den Tisch
ziehen zu lassen und das Kapitel zu schliessen mit der Verhandlung und Zugeständnis der Unfallrente
(Nachtrag: In den Tiefen des Forums habe ich die Antwort gefunden !!!!!
1. der Unfall an sich ist anerkannt, geklagt wird auf Spätfolgen die nach x Jahren aufgetreten sind.
Welcher JAV muss hierzu herangezogen werden ? Der JAV vor Erkennung der Spätfolgen oder der
zum Unfallzeitpunkt?)
2. Ich kann aufgrund der Erkrankung meinen Haushalt ( Kinder, Tiere) nicht mehr
allein bewältigen. Es gibt einen sogenannten Haushaltsführungsschaden habe ich hier im Forum gelesen.
Kann ich den auch beantragen oder ratet ihr hiervon ab ? Oder gilt der womöglich garnicht für UO?
Ich mache natürlich von der Verhandlung abhängig, ob ich durch meinen Anwalt das noch beantrage, wenn dann...
Ich denke positiv und werde Rückmeldung machen , wie es gelaufen ist.
Viele Grüße,
Louise
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