Hallo liebe Fories,
gegenüber der Privaten Unfallversicherung habe ich meinen Unfall fristgerecht gemeldet.
Jetzt warte ich seit Ende Dezember 2012 auf einen Termin in der von der PUV angegebenen Klinik. Ich habe auch selbst schon mal dort angerufen und die versichern immer, dass der Termin „in Kürze“ bekanntgegeben wird. Der PUV habe ich das rückgemeldet und die haben jetzt eine letzte Frist gesetzt. Wenn bis dann (12.06.) nix passiert, wird der Gutachtenauftrag in der Klinik storniert und an eine andere Klinik neu vergeben.
Ist so was normal?
Meine Befürchtung ist, dass bei einer neuen Vergabe wieder die Monate ins Land ziehen. Aber ich weiß auch nicht, ob das für mich Vor- oder Nachteile bringt...?
Und da wären wir bei meiner nächsten großen Frage:
Wie geht die PUV mit unklaren Diagnosen um?
Zum Verständnis: Unfallbedingt hatte ich außer Schürfungen, Prellungen und Stauchungen eine Schultereckgelenksprengung, welche eine Woche nach dem Unfall operativ versorgt wurde.
Nach der Narkose wurde ich aufgrund einer aufgetretenen Tetraparese und Hirnnervenausfällen in ein anderes Krankenhaus auf die Intensivstation verlegt. Drei Wochen Krankenhaus, fünfeinhalb Monate Reha und heute, nach zwei Jahren, bin ich maximal fähig kurze Strecken mit Hilfsmitteln zu gehen. Ansonsten hab‘ ich den Rolli unterm Hintern.
Diagnostisch wurde einiges gemacht, doch bis auf eine „veränderte“ EMG-Untersuchung gab es keine Auffälligkeiten. Ein relativ am Anfang durchgeführtes psychiatrisches Konsil blieb ebenso befundlos.
Knapp vier Monate später erhielt ich dann von einem Psychiater (ebenfalls konsiliarisch eingeschaltet) nach drei Sätzen von mir die Diagnose: Konversionsstörung, welche auch in dem Entlassbericht der damaligen Klinik als Diagnose drinsteht.
Seither gab es immer wieder (ärztlicherseits) Zweifel an der Diagnose, aber etwas besseres wusste auch keiner. So habe ich mich sozusagen damit „arrangiert“.
Jetzt bin ich über meinen Rehahelfer zur Vorstellung in eine Rehaklinik geschickt worden. Der Professor dort hat nach ausführlichem Gespräch und eingehender körperlicher Untersuchung wiederum Befunde festgestellt, die auf eine neurologische Ursache hindeuten.
Im August werde ich dort nochmal vorstellig werden.
Meine Verwirrung über dieses hin und her ist das eine (und das ist echt schrecklich, kann ich Euch sagen); das andere ist aber eben der Gutachtertermin für die PUV.
Was soll ich denn dem Arzt sagen?
Das ist sowieso ein Orthopäde, eigentlich sollte ja ein Gutachten auch noch vom Neurologen gemacht werden, oder?
Was, wenn jetzt die Konversionsstörung (die ja in diesem Entlassbericht steht) als psychische Unfallfolge einen Zahlungsausschluss begründet und wenn irgendwann doch eine somatische Ursache gefunden wird?
Ach ja, wäre die Tetraparese narkose-/operationsbedingt wäre der Versicherungsschutz gegeben:
[FONT="]„Ausgeschlossen sind: [/FONT]
[FONT="]Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person[/FONT].
[FONT="]Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen unter diesen[/FONT][FONT="] Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.“[/FONT]
Vielleicht weiß von Euch einer Rat!
Dankeschön schonmal und... jetzt ist es doch ganz schön lang geworden...
Viele Grüße
Emma
gegenüber der Privaten Unfallversicherung habe ich meinen Unfall fristgerecht gemeldet.
Jetzt warte ich seit Ende Dezember 2012 auf einen Termin in der von der PUV angegebenen Klinik. Ich habe auch selbst schon mal dort angerufen und die versichern immer, dass der Termin „in Kürze“ bekanntgegeben wird. Der PUV habe ich das rückgemeldet und die haben jetzt eine letzte Frist gesetzt. Wenn bis dann (12.06.) nix passiert, wird der Gutachtenauftrag in der Klinik storniert und an eine andere Klinik neu vergeben.
Ist so was normal?
Meine Befürchtung ist, dass bei einer neuen Vergabe wieder die Monate ins Land ziehen. Aber ich weiß auch nicht, ob das für mich Vor- oder Nachteile bringt...?
Und da wären wir bei meiner nächsten großen Frage:
Wie geht die PUV mit unklaren Diagnosen um?
Zum Verständnis: Unfallbedingt hatte ich außer Schürfungen, Prellungen und Stauchungen eine Schultereckgelenksprengung, welche eine Woche nach dem Unfall operativ versorgt wurde.
Nach der Narkose wurde ich aufgrund einer aufgetretenen Tetraparese und Hirnnervenausfällen in ein anderes Krankenhaus auf die Intensivstation verlegt. Drei Wochen Krankenhaus, fünfeinhalb Monate Reha und heute, nach zwei Jahren, bin ich maximal fähig kurze Strecken mit Hilfsmitteln zu gehen. Ansonsten hab‘ ich den Rolli unterm Hintern.
Diagnostisch wurde einiges gemacht, doch bis auf eine „veränderte“ EMG-Untersuchung gab es keine Auffälligkeiten. Ein relativ am Anfang durchgeführtes psychiatrisches Konsil blieb ebenso befundlos.
Knapp vier Monate später erhielt ich dann von einem Psychiater (ebenfalls konsiliarisch eingeschaltet) nach drei Sätzen von mir die Diagnose: Konversionsstörung, welche auch in dem Entlassbericht der damaligen Klinik als Diagnose drinsteht.
Seither gab es immer wieder (ärztlicherseits) Zweifel an der Diagnose, aber etwas besseres wusste auch keiner. So habe ich mich sozusagen damit „arrangiert“.
Jetzt bin ich über meinen Rehahelfer zur Vorstellung in eine Rehaklinik geschickt worden. Der Professor dort hat nach ausführlichem Gespräch und eingehender körperlicher Untersuchung wiederum Befunde festgestellt, die auf eine neurologische Ursache hindeuten.
Im August werde ich dort nochmal vorstellig werden.
Meine Verwirrung über dieses hin und her ist das eine (und das ist echt schrecklich, kann ich Euch sagen); das andere ist aber eben der Gutachtertermin für die PUV.
Was soll ich denn dem Arzt sagen?
Das ist sowieso ein Orthopäde, eigentlich sollte ja ein Gutachten auch noch vom Neurologen gemacht werden, oder?
Was, wenn jetzt die Konversionsstörung (die ja in diesem Entlassbericht steht) als psychische Unfallfolge einen Zahlungsausschluss begründet und wenn irgendwann doch eine somatische Ursache gefunden wird?
Ach ja, wäre die Tetraparese narkose-/operationsbedingt wäre der Versicherungsschutz gegeben:
[FONT="]„Ausgeschlossen sind: [/FONT]
[FONT="]Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person[/FONT].
[FONT="]Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen unter diesen[/FONT][FONT="] Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.“[/FONT]
Vielleicht weiß von Euch einer Rat!
Dankeschön schonmal und... jetzt ist es doch ganz schön lang geworden...
Viele Grüße
Emma