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Termin beim Sozialgericht am 17.03

Snooker

Nutzer
Registriert seit
9 Feb. 2009
Beiträge
61
Ort
NRW
Hallo zusammen,

es ist soweit, früher als erwartet. Mein erscheinen ist nicht notwendig. Wahrscheinlich wegen der Fahrkosten und Begleitperson.
Selbst meine Anwältin müßte nicht anwesend sein, Sie hat mir aber versichert den Termin wahrzunehmen.
Es kann auch nach Lage der Akten entschieden werden.
Das klingt als wenn das Urteil schon so gut wie fest steht.

Drückt gegen 13 Uhr mal die Daumen.

Das Urteil in der Angelegenheit, wenn es nicht noch zu einem Anerkenntnis der Rentenversicherung kommt,wird innerhalb einer Std.gesprochen.

..bis dahin....

Grüße vom
Snooker
 
Hallo Snooker

bedeutet für Juristen

Die Würfel sind gefallen Wortschatz - Von Canossa-Gang bis Dulzinea (lat., alea iacta est, "Der Würfel ist geworfen worden"), Der Satz geht auf den griechischen Dichter Menander zurück. Angeblich sagte es auch Julius Caesar, als er im Januar 49 v. Chr. mit seinen Truppen den Rubikon überschritt. Caesar war bewusst, dass diese Überquerung einen schrecklichen Bürgerkrieg heraufbeschwor.
Die abgewandelte Formulierung "der Würfel ist gefallen" wird heute gebraucht, um auszudrücken, dass eine Entscheidung gefallen ist und es kein zurück mehr gibt.


nach Aktenlage müßte dir deshalb das in Auge gefaßte Ergebnis bereits bekannt sein, nur um die Erwartungshaltung und den Blutdruck zu senken, und zu feiern.

Natürlich drücke ich jetzt schonmal die Daumen.




vg natascha
 
Hallo natascha,

und alle anderen die kräftig gedrückt haben--ein herzliches Dankeschön vom "Snooker". "Die Würfel waren gefallen"... nicht ganz Natascha. Danke auch für den geschichtsphilosophischen Hinweis.

Alle haben gewonnen! 2/3 Entscheidung zu meinen gunsten. Es gab also einen Vergleich, die volle Rente Rückwirkend für drei Jahre.
Leider nicht unbefristet--die DRV muß schließlich auch was zum feiern haben.

Ich muß zugeben nach bald 3 3/4 Jahren ist meine Batterie ziemlich leer,
fast nicht zu glauben das jetzt alles vorbei ist, kommt mir fast unwirklich vor.

Jetzt aber erst mal feiern...und bis bald.

Grüße vom

Snooker
 
Hallo Snooker,

Da kann man Dir jetzt gratulieren! Dann sammel jetzt erstmal Kraft, kannst ja jetzt etwas zurückschalten!
Wie lange hast Du auf einen Termin beim Sozialgericht gewartet?
Habe auch eine Klage laufen, aber noch ganz frisch (Februar 09). Lt. Anwältin soll es an die 2 Jahre dauern.
Die Sozialgerichte werden leider hauptsächlich mit Hartz IV-Klagen zugeschüttet, so daß "gesundheitliche" Belange noch länger warten müssen.

LG und feier schön!
Tilley:)
 
Herzlichen Glückwunsch Snooker,

hört sich super an und damit kommt auch in Dein Leben etwas mehr Ruhe.

Was mich immer irritiert ist, dass die Verhandlung ohne Dich stattgefunden hat.

Bedeutung der mündlichen Verhandlung
Der mündlichen Verhandlung kommt im sozialgerichtlichen Verfahren ein hoher Stellenwert zu. Grundsätzlich bildet sie die Grundlage der Entscheidung des Gerichts.
§ 124 Abs. 1: „Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, aufgrund mündlicher Verhandlung."
Ergebnisse des vorbereitenden Verfahrens müssen in der mündlichen Verhandlung zusammengefasst dargestellt werden, um die erstmals am Verfahren teilnehmenden ehrenamtlichen Richter, denen bei der Entscheidung das gleiche Stimmrecht zukommt wie den Berufsrichtern (§ 19 Abs. 1), über den Stand des Verfahrens zu unterrichten. Vor allem die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter, die bis zur mündlichen Verhandlung in der Regel noch keinerlei Kenntnis vom Streitstoff haben, bietet den Beteiligten im Gegensatz zu anderen Verfahrensarten die Möglichkeit, in der mündlichen Verhandlung einen maßgebenden Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen.

3.2 Verzicht auf die mündliche Verhandlung
Die Beteiligten können von vornherein oder im Verlauf des Verfahrens auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten. Liegt das Einverständnis aller Beteiligten (auch der Beigeladenen) vor, so kann das Gericht nach § 124 Abs. 2 ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entscheiden. Das Gericht ist an das Einverständnis der Beteiligten jedoch nicht gebunden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht trotz des Verzichts der Beteiligten im Ermessen des Gerichts. Das Gericht muss deshalb, vor allem wenn die Beteiligten sich ohne Anregung des Gerichts mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt haben, prüfen, ob die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Interesse eines Beteiligten geboten erscheint.

Nichts für ungut, aber vielleicht wird da auch eine bessere Lösung verschenkt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Snooker,

auch von mir herzlichen Glückwunsch. Manchmal ist ein Vergleich das höchstmögliche Ergebnis, was man in einem SG-Verfahren erreichen kann.

@seenixe,

bei allem Respekt vor den ehrenamtlichen Richtern. Aber ich habe es bis heute noch nicht erlebt, dass ein ehrenamtlicher Richter soviel Zivilcourage aufgebracht hat, das feststehende Urteil des Gerichtes in Frage zu stellen.

Ich sehe mir regelmässig die Listen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit in meinem Wohnbezirk an. Einige Damen und Herren sind mir persönlich bekannt. Und ehrlich gesagt, diese Zivilcourage, traue ich den wenigsten zu. Als Besucher einer Verhandlung vor dem SG habe ich es einmal erlebt, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerpartei es erreichen konnte, dass die mündliche Verhandlung tatsächlich vertagt wurde, wegen einem zugelassenen neuen Beweisantrag.

Aber das ist eher die rühmliche Ausnahme.

Gruss
kbi1989
 
Hallo zusammen,

danke für die Glückwünsche, am liebsten würde ich alles bis jetzt geschriebene so stehen lassen.

Werde später nochmal detaillierter auf den Vergleich eingehen. Hab Post von der Anwälin am Wochenende erhalten, demnach hab ich am Telefon etwas falsch verstanden--Rückzahlung wird gerechnet ab ende 2010--mithin erst ab 01.2008 gezahlt. Will sagen die DRV braucht für die Jahre 06,07 und teiweise 05 nichts nachzahlen.

Angeblich ist die Gesetzlage lange und Ausführlich geprüft worden.

Im wesentlichen geht um den Punkt dass das psych.Gutachten zwar besagt das mir die volle EMR zusteht ab Antragstellung, nur sei die Aktenlage etwas dünn. Es ist für mich auch nicht freigegeben.

Auf das Orthop. Gutachten ist nicht mit einem Wort--(in früher Kindheit an Poliofolgen erkrankt) eingegangen.

Insgesammt sei mein Fall recht kompliziert, bei der sozialmed. Untersuchung im Jahr 05 ist zwar festgestellt eine seelisch--psych Anpassungsstörung nach langer schwerer Krankheit,ohne das dem aber nachgegangen ist. Die Beweispflich liegt aber beim Antragsteller, ich hab zwar am Telefon der Rechtsanwältin gesagt das auch die Orthop. leiden bei der sozialm. Untersuchung festgestelt worden--trotzdem wäre ich in meinem beruf aber noch über 6 Std arbeitsfähig--erst nach dem Widerspruch und Gutachten stand mir eine Berufsunfähigkeisrente zu.

Nachdem ich Ihr geschildert hatte wie es so bei Begutachtungen zugeht--Sie weiß es sowieso--hatte ich kein Vertrauen mich bei einem Gutachten in psych.hinsicht einem der DRV beauftragten Untersuchen zu lassen.

Meine Frage kann eigentlich nur sein ,ob es noch irgend eine Möglichkeit gibt diesen Vergleich anzufechten.

Allerdings muß ich erst das Schreiben vom Sozialgericht abwarten.

Zudem ist meine Anwältin mit dem Ergebnis sehr zufrieden--das kann ich mir gut vorstellen.

Klug wäre vielleicht alles auf sich beruhen zu lassen--manchmal verliert man,auch wenn man gewonnen hat.

Mal sehen wie das Sozialgericht alles verpackt.


Grüße vom
Snooker
 
Hallo Snooker,

wegen orthopädischen Angelegenheiten, wirst du zu 99 % keine Rente bekommen können. Es wird immer (SG-LSG) Rechtsprechung auf min 6 Std. leichte Tätigkeiten im Wechsel plädiert.

Was anderes ist es wegen psychischen Gegebenheiten, da gibt es manchmal schon die volle Rente z. B. als Arbeitsmarktrente, sprich arbeitsfähig von 3-6 Std. aber nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt z. B. wegen zusätzlichen Einschränkungen vermittelbar.

Wenn du die volle Rente mit einer Leistungsfähigkeit unter 3 Std. erhältst, ist dies schon eine Menge wert.

Den Zitat:
Leider nicht unbefristet--die DRV muß schließlich auch was zum feiern haben.

Ich kenne bestimmt 10 Personen < 60 J. und da hat keiner einer unbefristete Rente. Gerade nach dem neuen Recht ab 2001 wird immer befristet, außer jemand ist schon halb Tot und mit einer Änderung ist nicht mehr zu rechnen.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

dann gehörte ich zu den 1% die eine Rente wegen orthopädischer Probleme erhalten haben.
Immerhin sind diese Einschränkungen so gravierend das meine Anwältin schon alleine deshalb eine volle EMR erreichen wollte, wenigstens aber eine Arbeitsmarkt bezogene volle Rente--ab Antragstellung.
Sollte das Sozialgericht zu diesem Punkt keine Stellung beziehen, muß es aus rein rechtlichen Gründen eine Möglichkeit geben den Vergleich anzufechten.
Man muß es alleine auf den Punkt abstellen, ist die Sach und Rechtslage wirklich eingehend und umfassend geklärt.
Und warum wurde kein Urteil gesprochen ? wenn sich die DRV so sicher ist ihren Standpunkt durchzusetzen--bestimmt nicht um mir einen gefallen zu tun.

Weil ich aber weiß das dies auf Kosten meiner Gesundheit geht, werde ich höchstwahrscheinlich die "Finger" davon lassen.

Grüße vom

Snooker
 
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