Hallo, wie bereits mitgeteilt, bekomme ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Meine Unfälle waren schon im Jahr 2002/2003. Leider habe ich aus Dummheit erst im August 2008 einen Antrag auf EM-Rente bei der DRV gestellt. Am 20.01.2009 kam dann der Bescheid mit Gewährung der Rente ab 01.03.2009.
Ich habe natürlich gleich Widerspruch eingelegt und erläutert, dass die Wartezeit nicht zum tragen kommt, da der Leistungsfall bereits mit dem Unfalltag feststeht. Ich habe die Zahlung der Rente ab Antragsstellung beantragt.
Heute kam die Stellungsnahme der RV:
Es konnte ein früherer Leistungsfall (07/2003) ermittelt werden. Grds könnte meinem Widerspruch abgeholfen werden, da ich aber zum damaligen Zeitpunkt erst 15 Jahre war, ist die Wartezeit somit trotzdem nicht vorzeitig erüllt.
...und: die bisherige Rentenzahlung wird entzogen, wenn ich den Widerspruch nicht zurück nehme.
HÄH
Ok, also mit 15 Jahre kann ich noch keine Rente beziehen, das ist logisch. Aber wenn der Leistungsfall zum 07/2003 feststeht, müsste die Wartezeit doch ab dem 17. LJ + 2 Jahre Zahlung von Pflichtbeiträgen in die RV vorzeitig vorliegen; und das wäre dann KJ 2007. M.E. müsste ab diesem Zeitpunkt die 7 Mo Wartezeit beginnen.
Aber geht das überhaupt, obwohl der Rentenantrag erst in 08/2008 gestellt wurde?
Ich bin ratlos... danke für alle Antworten