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Teilschuld trotz 100% von Polizei begutachtet

Andreas1963

Nutzer
Registriert seit
24 Jan. 2009
Beiträge
3
Hallo,
habe letztes Jahr einen Unfall gehabt wo die Polizei eindeutig die Schudfrage geklärt hat.Die gegnerische Versicherung war aber der Meinung mir 20% teilschuld zuzusprechen.
Ob ich nun Klage weiß ich noch nicht, da mir der Rechtschutz fehlt.

Nun aber meine Frage, das Abschleppunternehmen hat mir nun eine Rechnung geschick, Abschleppkosten, Mietwagen.
Die Abschleppkosten sollten, da mein Mann ADAC-plus Mitglied bin vom ADAC getragen werden, hier vermute ich eine doppelte Abzocke.
Aber 20% soll ich von der gesamtsumme XXX an Mietwagenkosten zahlen.
Der Gesamtbetrag stimmt mit dem in der Kostenaufstellung der Gegnerischer Versicherung überein, nur das auf diesem Betrag noch einmal Mwst: erhoben wurde.
Beispiel:
Gesamtsumme: 1000,00 Euro
davon 20% 200,00 Euro
+19% Mwst 38,00 Euro
----------------------------
geforderter Betrag 238,00 Euro

Ist so etwas korekt, da ja die Leistung bei der Versicherung auch sicherlich mit MwSt berechnet wurde
Dank für Eure Beiträge
 
ADAC-Mitgliedschaften!

da mein Mann ADAC-plus Mitglied bin vom ADAC getragen werden, hier vermute ich eine doppelte Abzocke.


Hallo Andreas1963,

jede Mitliedschaft beim ADAC beeinhaltet Kostenübernahme Erstberatung für Unfälle innerhalb DE : ADAC-Mitgliedschaften -> Wichtige Leistungen im Überblick


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Zur Mwst. auf Dienstleistungen wird m.E. immer 19 % Mwst. erhoben, außer bei Grundnahrungsmitteln, Brennstoffen, etc. 7 % Mwst. Sollte die Rechtsberatung allerdings besser erklären können!


gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andreas,

das ist rechtens, denn Träger der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist der Endverbraucher.

Firmen verrechnen das untereinander mit Vorsteuer, USt.-vorauszahlung und so Sachen, eben netto. Steck in der Buchhaltungsmaterie nicht so drin, aber irgendwie so war das.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
danke für Deine Antwort.
Nur eins ist mir nicht verständlich, die Gesamtkosten auf der Aufstellung von der Alianz, welche vom Transportunternehmen in echnung gestellt werden, müssten doch in Brutto sein und dann davon die 20 % sehe ich ein, wieso dann noch mal die MwSt? Dann wäre es doch richtiger von dem Geamtbetrag die MwSt abzuziehen und dann auf die 20% wieder drauf zu rechnen, danke für Deine Unterstützung
 
Hallo Andreas1963,

die 1000,-- könnten ebenfalls Netto sein! In der sogenannten Buchführung muß die sog. Zahllast (Umsatzsteuer bekommt der Fiskus) berichtigt werden - besonders wichtig in der sog. doppelten Buchführung.

Begriffe wie Vorsteuer, Mwst (beide nennen sich Umsatzsteuer) eher unerheblich für den Endverbraucher.

Andernfalls würde die sog. Wirtschaftsprüfer den Versicherungen schon eine (in den "Sack" - man verzeiht mir den Ausdruck) treten!

Bsp: Netto + 19% - 20 % = 80 % + 19 %
Brutto - 20 % = 80 % + 19 %

1000 + 190 - 23,8 = 1166,2 €
1190 - 23,8 = 1166,2 €


gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hollis,

Fiskus = Finanzamt

Elster = Elektronische Steuererklärung

Ich nehme mal an, dass die Rechnung eine Nettorechnung ist. In der Buchhaltung hatten wir mal gelernt:

Träger der Mehrwertsteuer ist der Endverbraucher,
Schuldner ist der Unternehmer (der die Steuer an das FA abführen muss, vorher also beim Endverbaucher kassieren muss).

Gruß Jens
 
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