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Teilschuld durch Lüge des Verursachers

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Pübbi

Nutzer
Registriert seit
7 Jan. 2007
Beiträge
3
Hallo

mein Freund hatte letzte Woche eine Unfall. Folgendes ist passiert:
Er stand als erstes Auto bei rot an einer Pfeillinksabbiegerampel. Als die Ampel grün wurde, fuhr er los. Als er die andere Spur überqueren wollte, knallte es auch schon. Der Verursacher, bei gelb oder rot gefahren, knallte in den Kotflügel der Beifahrerseite. Beide Autos Totalschaden.
Als die Polizei kam, sagte der Verursacher, sofort als die Polizei fragt wie es passiert sei, er sei bei grün gefahren und mein Freund sei dann wohl bei rot gefahren (wir waren schockiert). Mein Freund erzählte das seine Ampel grade grün geworden sei und er grade los fuhr. Die Polizei belehrt beide auf Teilschuld und nahm von beiden jeweils einzeln die Aussagen auf.
Leider hatte der Verursacher 2 weitere Personen im Auto, diese sagten aber gleich laut zu der Polizei das Sie nichts gesehen haben. Später wurden Sie nochmal einzeln befragt, wir hoffen Sie haben Ihre Aussage nicht doch noch zu gunsten des Verursachers ausgelegt.
Es war noch ein Zeuge auf der Kreuzung, dieser kam unmittelbar nach dem Geschehen zum Auto meines Freundes und fragte ob alles ok sei, dieser sagte ja, und im Nu war der Zeuge ohne Kennzeichen und Namen zu nennen auch schon wieder weg :(
Leider war mein Freund mit dem Auto meines Vaters unterwegs. Dieser hat bereits den Unfall gemeldet. Ein Gutachter war auch bereits da.
Von der ggn. Versicherung haben wir bereits ein Schreiben zwecks Unfallbeschreibung.

Hilfe, was sollen wir tun?

Sollen wir uns einen Anwalt nehmen, aber wer bezahlt den?


PS: Ich war vor der Polizei am Unfallort. Der Verursacher war nicht der Versicherungsnehmer, sonder der Vater.
Die Fahrzeuge sind bei der selben Versicherung versichert.

PS:
Die Kreuzung war zum Zeitpunkt des Unfalles sehr voll.
Ein (aus unserer Sicht) rechtsfahrendes Fahrzeug hat bereits nach Überquerung der Ampel angehalten um die Kreuzung nicht zu blockieren. Hinter diesem muss der Verursacher rausgezogen sein (so auch die Aussage des Verursachers gegenüber der Polizei) , weil mein Freund ihn bis zum Aufprall nicht sah und auch er anscheinend nicht gesehen wurde. An dem stehenden Auto war mein Freund bereits vorüber als es zum Unfall kam.
 
Hallo,

hat dein Freund Verletzungen davongetragen ?
Wenn nicht sei erstmal Froh, ein Auto ist NUR Geld, schau dich hier im Forum um,die Gesundheit ist wesentlich wichtiger.

Ansonsten ist der Fall ja mehr Verkehrsrecht.
Ich würde einen Anwalt nehmen, Rechtsschutz vorhanden?
Ansonsten muß immer der Schuldige den Anwalt zahlen, wenn ihr also Recht bekommmt der Unfallgegener, wenn es bei Teilschuld bleibt ihr selber.

mfg

Günni
 
Hallo





Die Fahrzeuge sind bei der selben Versicherung versichert.

QUOTE]

Hallo,

das ist meist ein unglücklicher Umstand.In solchen Fällen geben die Versicherungen gerne beiden Parteien Teilschuld. WIESO ? Na das liegt doch auf der Hand.

Beide Autofahrer werden in ihrer Schadensklasse hochgestuft

Für die Versicherung ein gefundenes Fressen...sehr lukrativ-grade bei kleinen Schäden.
Kommt es wegen Meinungsverschiedenheiten zum Rechtstreit, werdet ihr wohl höchstwahrscheinlich beide eine Teilschuld bekommen....denn auch bei grün an der Kreuzung muss man vorsicht walten lassen-da man als Autofahrer immer mit den Fehlern anderer rechnen muss.Hinzu kommen die Gerichts und Rechtsanwaltkosten.Das kann schnell den Materialschaden um einiges übersteigen.
Was tun ?
Schildert so gut wie es geht der Versicherung den Fall.Der Versicherung liegen hinterher beide Schadensmeldungen vor..und kann bzw wird bei abschweifenden Versionen selbstständig nachharken.

Gruss

Pille
 
Hallo Günni,

ihm ist Gott sei Dank nichts passiert.
Seine Rechtsschutz gilt leider nicht, da Sie Fahrzeuggebunden ist. :(

Da bleibt uns wohl nichts anderes übrig als den Polizeibericht und die Entscheidung der Versicherung abzuwarten.

Mfg

Pübbi
 
@Pübbi

da habt ihr aber wirklich Pech, der Totalschaden ist ja Wertbezogen.
Fragt mal einen freien Schrauber ob man da wirklich nichts mehr machen kann.
Fahrzeug zu alt ? meist kann mann noch Teile vom Schrttplatz holen und die Karre wieder fertigdengeln.

Ansonsten viel Glück mit eurer Versicherung.

mfG

Günni
 
@ Günni

das Auto ist 15 Jahre alt. Ist leider verzogen. Kostet richtig Kohle ihn wieder fit zu machen. Ich hoffe das wenigstens etwas von der Versicherung kommt. Wenn die Versicherung meinem Freund die Schuld geben sollte, werde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Nur weil einer seine Haut retten will, kann er das nicht auf dem Rücken anderer austragen.

Glück werden wir brauchen.

MfG

Pübbi
 
Status
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