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Teilhabechancengesetz - Förderung zurückzahlen?

joest42

Mitglied
Registriert seit
21 März 2007
Beiträge
57
Bitte um eure Einschätzung

Als Langzeitarbeitsloser bedingt durch einen unverschuldeten VU und BU beziehe ich seit längerem Hartz IV, welches nach Beendigung des Verfahrens gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zurückbezahlt werden muss.

Jetzt wurde mit die Möglichkeit offeriert, nach dem Teilhabechancengesetz einen Arbeitgeber zu suchen.

Muss diese Förderung - wenn ich einen Arbeitgeber finde - auch zurückbezahlt werden?

Gruß joest
 
Hallo,
Nach diesem VU muß die gegnerische Haftplicht Dich eigentlich so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Wie ist da der Sachstand?
Ich glaube nicht, dass Du Hartz IV zurückzahlen mußt. Die Verwaltung wird und muß dies beim Haftpflichtversicherer eintreiben. Auch deshalb ist der aktuelle Sachstand wichtig.
Es sind seid Deiner Anmeldung fast 13 Jahre vergangen....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

die Bestimmung der Höhe Rückzahlung war sogar Bestandteil der bisherigen Verhandlungen.
Ob ich nun die Kosten zurückzahlen muss oder die HUK die Gelder von der Schadenssumme abzieht bleibt sich eigentlich gleich.
Zum Stand des Verfahrens:
nach mittlerweile 24 Jahren besteht ein Grund und Endurtei des OLG das sämtlicher Verdienstschaden zzgl. Schmerzensgeld und HHfS erstattet werden muss - Höhe allesamt noch offen.
Der zuständige Richter des OLG hat jetzt angefragt ob eine gütliche Einigung wegen der langen Verfahrensdauer möglich wäre

Gruß joest
 
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