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Teilhabe am Arbeitsleben

ruediger

Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
92
Ort
Berlin
Hallo ,

muss nun etwas ausholen, mir wurde ja nun nach langen Kampf

meine Teilweise Erwerbsunfähigkeits- Rente bewilligt. Daraufhin

wurden von der Arge die Geldleistungen eingestellt, mir wurden

gesagt das ich mich nun, Arbeitslos melden müsste ohne Bezüge.

Dies tat ich auch. Wurde dann eingeladen von der Reha Stelle der Arge.

Zwischendurch wurde schon mal ein Gutachten erstellt. Wo wie bei so

vielen anderen ja auch, heraus kam das ich ja noch leichte Arbeiten

erledigen könnte.Darüber unterhielten wir uns dann auch. Ich machte der Dame

von der Arge auch drauf aufmerksam das ich ja noch im Klageverfahren bin auf

EU Rente. Dies lies sie aber nicht davon abzubringen eine Teilhabe

am Arbeitsleben einzuleiten. Ich habe sie auch darauf aufmerksam gemacht das so ein

Programm bei mir ja schon im Jahr 2003 so wie von der ARGE als auch

von der DRV abgelehnt wurde. Die DRV leitete sie damals weiter an die BG.

Nahm bei der nun von der BG Berufsfindung teil. Dort wurde aber schnell klar

das ich nicht für eine Umschulung geeignet bin. Dieses wurde auch bei meiner

Verhandlung für meine Rente angebracht. Also ist dies auch der DRV bekannt.

Natürlich habe ich zum Zeitpunkt der Berufsfindung noch keine Rente von

der DRV bezogen. Nun aber wo ich eine Rente beziehe, meinen sie für mich

zuständig zu sein. Denn nun auf einmal Bewilligen sie mir die Leistungen.

Wie erwähnt 2003 haben sie abgelehnt. Muss dazu sagen dass ich sie nicht wollte,

eingeleitet wurde sie von der ARGE. Habe natürlich Widerspruch eingelegt. Antwort

kam Prompt .Habe ja nun nächsten Monat einen erneuten Gutachter Termin, der

vom Gericht bestimmt wurde, wegen meiner EU Rente. Die DRV hat nun geantwortet das

sie dieses Gutachten erst einmal abwarten wollen.

Rüdiger
 
Warum möchtest du denn nicht, dass du in den Genuss der "Teilhabe am Arbeitsleben" kommst? Es gibt eine menge Leute, die wären froh, wenn sie Ünterstützung erhalten würden, um wieder am Arbeitsleben teihaben zu können!

Gruß Tenor:eek:
 
Wer Leistungen wie Teilhabe am Arbeitsleben in einem Rentenverfahren der DRV annimmt, der kann gleich den Rentenantrag zurückziehen.

Zunächst ist einmal zu prüfen, ob die teilweise gewährte Erwerbsminderungs-
rente wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes nicht in eine volle
Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) vom SG umgewandelt werden
kann. Dafür muss vom Kläger oder dessen Anwalt ein Antrag an das SG ge-
stellt werden. Das SG läßt über die BA nachprüfen, ob es geeignete Stellen
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in genügender Zahl vorhanden sind. Sind
keine Stellen auch Teilzeitstellen in genügender Zahl vorhanden, so gilt der
Arbeitsmarkt als verschlossen. D.h. die teilweise EM wird in eine volle umge-
wandelt.

Unabhängig davon, durch die Gewährung der teilweisen EM werden auch
in gewissem Umfang Leistungen an die Arbeitslosenversicherung durch die
DRV geleistet, die je nach Sachlage zu einem späteren Bezug von ALG 1 oder
ALG 2 wieder führen können.

Ich würde in deinem Fall prozeßleitend darauf bestehen, evtl. eine Gutachten
nach § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) einzuholen, diese sind aber zunächst
kostenpflichtig. Nach Obsiegen werden die Kosten für das Gutachten von der
Staatskasse wieder erstattet.

Gruß kbi1989
 
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