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Teilerwerbsminderungsrente der DRV abgelehnt

schnurri

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
17 Aug. 2008
Beiträge
2
Hallo,

Ich hatte 2001 einen schweren Arbeitsunfall und dabei ist mir die linke Hand und Gelenk zerquetscht worden und mußte Amputiert werden. Ich bin 80% Schwerbehindert und habe im Mai 2008 eine Antrag auf Teilerwerbsrent gestellt der jedoch jetzt abgelehnt wurde.Ich mußte zum Neurologen ins Allgäu fahren, die Untersuchung ging viel zu schnell und ich habe gemerkt das der Neurologe nicht auf meiner Seite war,sondern von der DRV.

Ich habe jetzt oder mehr gesagz werde jetzt Widerspruch einlegen.
Habe ich denn überhaupt eine Chance auf Teilerwerbsminderungsrente mit 80% Schwerbehinderung?

Wer kann mir helfen?

Tschüß schnurri
 
Hallo Schnurri,

herzlich Willkommen hier im Forum. Die Erwerbsminderungsrente hat ja nicht die Schwerbehinderung als Entscheidungskriterium.
Medizinische Voraussetzungen
Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Versicherte auf Antrag, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind mindestens drei Stunden täglich (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) erwerbstätig zu sein.
Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit zwischen drei und sechs Stunden täglich ausüben können und gleichzeitig arbeits- oder beschäftigungslos sind gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Sie können dann ebenfalls den Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen.
Und dann gibt es noch rechtliche Voraussetzungen:
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie
* die Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beitragszeiten erfüllt haben und
* in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit entrichtet haben,
oder die volle Erwerbsminderung wegen
* eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
* einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung
* eines Gewahrsams (§1 Häftlingshilfegesetz) eingetreten ist,
oder die volle Erwerbsminderung
vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist und die Versicherten in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet haben.

Versicherte, die bereits vor dem 01.01.1984 mindestens fünf Beitragsjahre aufzuweisen haben und seit dem 01.01.1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung jeden Kalendermonat durchgehend mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben, erfüllen damit ebenfalls die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Vielleicht hilft es Dir.
Widerspruch muß sein, notfalls auch Klage....

Beurteilen, ob die Ablehnung eventuell berechtigt ist, kann man nur, wenn man die Umstände näher kennt.

Gruß von der Seenixe
 
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