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Teilerwerbsminderungsrente abgelehnt, was tun

Hallo kbi1989,

danke für deine Nachricht. Dies hört sich ja doch sehr gut an, und ich werde diesen Weg gehen. Heute habe ich endlich auch auf meine Widerspruch bescheid bekommen und habe GdB 60. Und wie man daraus sehen kann, es betrifft nur die Schulter und die Arme.
Ihr seid toll, ihr helft mir einfach weiter. Lieben , lieben Dank

Watschi

Hallo Christiane 17,

danke für deine Rückmeldung.
Gegen die Versicherung der Unfallverursacherin klage ich seid nun bald 7 1/2 Jahre.
Bezüglich meiner Umschulung heißt es ich sei zu alt um in einem neuen Berufszweig Fuß zu fassen. Eine Beschwerde liegt beim Bundesministerium schon vor. Die warten aber bis das Sozialgericht ein Urteil gefällt hat.

Liebe Grüße

Watschi
 
Hallo Watscht,

es ist doch immer das gleiche, der eine wartet auf den anderen was dort herauskommt!
Als Unfallopfer oder Geschädigter ist man doch auf der ganzen Linie der **********!
Wie oft habe ich schon bei meiner KK versucht Unterstützung gegen den einen oder anderen zu bekommen!
Antwort, wir dürfen das vom Gesetzt her nicht!
Oder Unfallversicherung, kennt sich doch bestens mit solchen Fällen aus und weis ganz genau wo man einen Hebel ansetzen könnte!
Antwort, wir sind dafür nicht zuständig!
Aber wie hat einmal ein User geschrieben, die da oben möchten nicht, dass die Wahrheit ans Licht kommt!
Würde zu viel Stress machen!
Siehe Dieselabkommen!
Ist auch so ein Witz!
 
Hallo Watschi,

na da hast Du ja die Bestätigung, mit dem GdB von 60 %, dass dein qualitatives Leistungsvermögen stark eingeschränkt ist. Bring dies sofort dem Gericht zur Kenntnis, nicht dass die Richterin voreilig die Klage abweisst.

Sollte dies die Richterin tatsächlich nicht überzeugen, dann hast Du die besten Voraussetzungen in die Berufung zu gehen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

ein GdB von 70-80-90 oder 100 hat im Grunde noch nicht über die ARBEITSFÄHIGKEIT zu sagen.

Ich kenne einen Fall - dem Grunde nach100 GdB - aber Vollzeit arbeitsfähig mit 100 GdB durch "persönliche Assistenz".

Sprich die behinderte Person mit GdB 100 denkt und spricht und die persönliche Assistenz bedient den Computer inkl. hilft WC Gänge und Nahrungsmittelaufnahme etc.

Somit ist man auch mit GdB 100 oder meinetwegen 70 / 80 noch arbeitsfähig :cool:

Viele Grüße

Kasandra
 
Man sollte die Begrifflichkeiten - Arbeitsfähig u. Arbeitsunfähigkeit des SGB V - nicht mit Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn des SGB VI vergleichen. Selbstverständlich kann jemand der zu 100 % schwerbehindert ist, durchaus noch eine erwerbsmässige Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt ausüben, wenn er dazu physisch und psychisch in der Lage ist. Bestes Beispiel der jüngst verstorbene Astro-Physiker Dr. Hawking.

Bei einem GdB von 60 kann das Restleistungsvermögen dahingehend eingeschränkt sein, dass weder eine Teil- noch eine Vollbeschäftigung mehr möglich sind. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Im Fall von Watschi betrifft es die oberen Extremitäten insbesondere der Schulterbereich und die Arme, was natürlich für den ausgeführten Beruf als Altenpflegerin nachteilig sein kann.

Auf jeden Fall ist es ein Teilaspekt, den die Richterin bei der Feststellung des Restleistungsvermögens nicht ausser Acht lassen kann. Ob Sie der Klage dann stattgibt oder ob Sie sie abweisst, steht auf einem anderen Blatt.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Watschi,

was genau sagt denn Dein Anwalt?

Mh.... das Problem ist die BG. Solange Deine Beschwerden nicht anerkannt sind, weist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alles zurück. Ist bei mir auch so.

Du brauchst also gute Nerven und noch einen besseren Anwalt.


Das ist Deutschland:
> BG >< Versicherungen spielen im selben Team
> BG >< D-Ärzte spielen im selben Team. D-Ärzte können ob Behandlungsfehler nicht verklagt werden, es sei denn, ihnen ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.


LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,

danke für eure Rückmeldung auf meinen Beitrag.
Ich stimme zu das Jemand mit einem GdB von 100 mit Unterstützung arbeiten kann. Jedoch geht es hier darum das ich arbeiten soll, aber keine Umschulung oder Weiterbildung bekommen soll. Dies ist unrealistisch. Bei GdB 60 nur an den oberen Extremitäten ist schon einmal eine Hausnummer.
Meine beiden Schultern und beide Hände sind stark eingeschränkt. Wir arbeiten nun mal mit unseren Armen und Händen. Daher ist dies doch sehr unwahrscheinlich das dies funktioniert. Wenn du als Arbeitgeber einen Mitarbeiter einstellst dann erwartest du auch Leistung. Jedoch fällt mir diese doch etwas schwer zu erbringen, zudem mit die Qualifikation schon mal fehlt. Es bleibt also eine spanende Kiste wie das mit mir weiter geht.

Christiane 17, einen BG Arzt habe ich noch nie gesehen. So einen würde ich doch gerne mal persönlich treffen.

ups, das ging jetzt zu schnell.

Liebe Grüße an euch alle, schönen Sonntag Abend.
 
Hallo Watschi,

es gibt auch eine BG-Ärzte. Nur Beratende Ärzte im Hintergrund. Die erfinden auch schon mal Diagnosen......


LG Christiane
 
Hallo Watschi,

versuch in deine Verfahren Struktur rein zu bringen. 7 1/2 Jahre Zivilprozess gegen die Unfallverursacherin. Normalerweise läuft ein solches Verfahren in der I. Instanz maximal 3 Jahre. Was macht dein Anwalt? Tritt deinem Anwalt in den Allerwertesten und weise Ihn auf die überlange Verfahrensdauer hin. Aufgrund dieser überlangen Verfahrensdauer steht Dir schon ein Schadenersatz zu. Wenn dein Anwalt ab sofort nicht spurt, zerr Ihn vor die Rechtsanwaltskammer.

Im Sozialgerichtsverfahren müssen jetzt die dementsprechenden Anträge gestellt werden, damit die Richterin die Klage nicht abweisen kann. Ich hab Dir hierzu einige Entscheidungshilfen geschrieben. Nur umsetzen musst du Sie.

Andere Frage, ist dem Sozialgericht bekannt, dass die DRV regressieren kann, wenn Du eine Rente zugesprochen bekommen solltest? Ansonsten macht dies beim Sozialgericht bekannt. Vielleicht ist dann die Richterin besser gelaunt!

@hallo Christiane: Watschi ist kein Fall für die BG, Watschi klagt auf eine gesetzliche Rente

Gruss
kbi1989
 
@kbi1989.... das weiß ich. Lies einfach die letzten Beiträge, dann verstehst Du meine Antwort.

Noch eine Frage. Was meinst Du für Anträge, damit die Klage nicht abgewiesen werden kann. Bei mir versucht offensichtlich die BG, eine Klageabweisung zu erreichen. Meine Anwältin hat jetzt erst einmal das Gutachten zerlegt und den Ball an den Gutachter zurückgespielt.


@Watschi .... das muß natürlich > Keine BG-Ärzte < heißen.
 
Hallo kbi1989

danke für deine Rückmeldung.
Warum sich das alles so lange zieht liegt auch an den vielen Operationen. 2015 als ich das letzte mal vor Gericht war hatte ich die anatomische Prothese links. Sagen wir mal so, das Schmerzensgeld wollte die Versicherung mit 15.000.-€ beziffern was wir abgelehnt haben. zum Glück da sich ja herausstellte das die Prothese nicht gegriffen hat und weitere Operationen notwendig waren. Der Richter begründete damals das er warten will wegen der Aufrechnung weil es einfacher wäre wenn wir wüssten ob ich Rente bekomme. Wir sind dann Januar 2017 nochmals an ihn ran getreten da wir eine Verfahrensaufnahme wollten. Dies lehnte er aber ab. Den interessiert es nicht ob ich finanziel um die Runden komme oder ob ich die Wohnung behindertengerecht umbauen kann.
Morgen kommt nun meine Anwältin aus dem Urlaub und ich werde einen Telefon Termin ausmachen und dies mitberücksichtigen was du mir an Tipps gegeben hast.
Eigentlich hätte sich die Gegnerische Versicherung bezgl. eines Vergleichsangebotes nochmal melden sollen, aber die hüllen sich in schweigen. Ich habe ja schon zwei mal die Versicherung selber angeschrieben, habe es in Kopie ganz nach oben gereicht. Immerhin habe ich darauf auch eine Reaktion bekommen und jedesmal 10.000.-€ Vorschuss bekommen. Vielleicht sollte ich dies auch nochmal machen.
Das ist echt bitter, wobei ich jetzt wegen der Rente Zugage kommen muß da die Frist am 18. ausläuft.

danke nochmals für den Hinweis das ich dem Gericht nochmal deutlich mache das die Verletzung auf einen Unfall zurück zuführen ist und die Versicherung haften muß.

Liebe Grüße

Watschi
 
Hallo Ihr Lieben,
erst einmal Dank, Danke, für eure Unterstützung. Sie erfolgte in zuhören, ernst nehmen und Rat geben. Ich habe nur bis nächstes Jahr einmal August die volle Rente zugesagt bekommen. Danach geht der Kampf wohl wieder los, Aber erste einmal Luft zum durchatmen. Letztendlich hat wohl der Grad der Behinderung von 60, der Pflegegrad 1 und das Psychologische Gutachten geholfen.
Lieben Dank an euch ;)
 
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