Watschi
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- 16 Jan. 2015
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- 35
Hallo Zusammen, ich hätte da eine Frage. Ich versuche meinen Fall zu schildern und nenne daher nur die wichtigsten Eckdaten.
Unverschuldeter Autounfall 2011
Erste Op linke Schulter 2011, Diagnose Slap und Gladläsion. Rehaentlassung, arbeitsfähig
Zweite Op linke Schulter 2012, Diagnose Tenodese , Slap repair. arbeitsfähig entlassen
Dritte Op linke Schulter 2013, Arthroskopie
Vierte Op linke Schulter 2013, anatomische TEP links nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen, Teilhabe am Arbeitsleben beantragt.
März 2014 arbeitslos gemeldet da das Krankengeld ausgelaufen ist und dabei muss man einen Rentenantrag stellen vom Arbeitsamt aus.
2015 Teilhabe am Arbeitsleben wurde genehmigt da ich nicht mehr als Heim- und Pflegedienstleitung arbeiten kann. Umschulung wurde abgelehnt da ich zu alt bin um in einer anderen Stelle Fuß zu fassen. Weiterbildung wird nur genehmigt wenn ich einen Arbeitgeber vorweisen kann. Erfolglos
Fünfte Op linke Schulter, Diagnose Neurom entfernen
Arbeitsversuch 2015 nochmals als Heim- und Pflegedienstleitung, musste nach 4 Wochen abgebrochen werden da starke Schmerzen in der linken Schulter. Diagnose: Rotatorenmanschette kaputt.
Sechste Op linke Schulter, Arthroskopie
Siebte Op linke Schulter, wechsel der Prothese auf inverse Prothese. nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen, Empfehlung Umschulung bzw. Weiterbildung Pflegeberater. Dies wurde vom Rehaberater abgelehnt.. Begründung es würde keine Stellen geben.
Mittlerweile wurde Diagnostiziert das am linken Arm der Axiliaris und der supra-scabularis Nerv verletzt wurde, daher die proximale Parese links.
Reha 2017, hier war die Entlassung arbeitsunfähig und das ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könne. Dies wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Nicht genügend begründet.
Achte Op rechte Schulter, Diagnose Überbelastung Omarthrose
Begutachtung durch einen Orthopäden, vom Gericht benannt. Dieser beurteilte ich könne Vollzeit arbeiten und ich teilte ihm mit das in 2 Wochen eine TEP in die rechte Schulter kommt worauf er in seinem Bericht schrieb die rechte Schulter sei gesund.
Neunte Op rechte Schulter, Einsetzen einer anatomischen TEP. nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen mit der Empfehlung nur noch 3 bis unter 6 Stunden zu arbeiten. Wurde von der Rentenversicherung wieder abgelehnt.
Wir haben nun ein Gegengutachten machen lassen woraus auch hervorgeht das ich nur 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könne. Nun schreibt die Richterin ich solle die Klage zurückziehen.
Meine Frage ist nun, was für Maßstäbe oder Kriterien hat die Rentenversicherung um die Beurteilung eines Arztes abzulehnen.
Gibt es dafür Richtlinien. Kriterien? Studien?
Mit 2 Schulterprothesen brauche ich Hilfe beim anziehen und Haarpflege, kann meinen Haushalt nicht alleine machen soll aber Vollzeit arbeiten.
Bin etwas ratlos und vielleicht hat mir hier Jemand Tipps.
Liebe Grüße
Watschi
Unverschuldeter Autounfall 2011
Erste Op linke Schulter 2011, Diagnose Slap und Gladläsion. Rehaentlassung, arbeitsfähig
Zweite Op linke Schulter 2012, Diagnose Tenodese , Slap repair. arbeitsfähig entlassen
Dritte Op linke Schulter 2013, Arthroskopie
Vierte Op linke Schulter 2013, anatomische TEP links nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen, Teilhabe am Arbeitsleben beantragt.
März 2014 arbeitslos gemeldet da das Krankengeld ausgelaufen ist und dabei muss man einen Rentenantrag stellen vom Arbeitsamt aus.
2015 Teilhabe am Arbeitsleben wurde genehmigt da ich nicht mehr als Heim- und Pflegedienstleitung arbeiten kann. Umschulung wurde abgelehnt da ich zu alt bin um in einer anderen Stelle Fuß zu fassen. Weiterbildung wird nur genehmigt wenn ich einen Arbeitgeber vorweisen kann. Erfolglos
Fünfte Op linke Schulter, Diagnose Neurom entfernen
Arbeitsversuch 2015 nochmals als Heim- und Pflegedienstleitung, musste nach 4 Wochen abgebrochen werden da starke Schmerzen in der linken Schulter. Diagnose: Rotatorenmanschette kaputt.
Sechste Op linke Schulter, Arthroskopie
Siebte Op linke Schulter, wechsel der Prothese auf inverse Prothese. nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen, Empfehlung Umschulung bzw. Weiterbildung Pflegeberater. Dies wurde vom Rehaberater abgelehnt.. Begründung es würde keine Stellen geben.
Mittlerweile wurde Diagnostiziert das am linken Arm der Axiliaris und der supra-scabularis Nerv verletzt wurde, daher die proximale Parese links.
Reha 2017, hier war die Entlassung arbeitsunfähig und das ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könne. Dies wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Nicht genügend begründet.
Achte Op rechte Schulter, Diagnose Überbelastung Omarthrose
Begutachtung durch einen Orthopäden, vom Gericht benannt. Dieser beurteilte ich könne Vollzeit arbeiten und ich teilte ihm mit das in 2 Wochen eine TEP in die rechte Schulter kommt worauf er in seinem Bericht schrieb die rechte Schulter sei gesund.
Neunte Op rechte Schulter, Einsetzen einer anatomischen TEP. nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen mit der Empfehlung nur noch 3 bis unter 6 Stunden zu arbeiten. Wurde von der Rentenversicherung wieder abgelehnt.
Wir haben nun ein Gegengutachten machen lassen woraus auch hervorgeht das ich nur 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könne. Nun schreibt die Richterin ich solle die Klage zurückziehen.
Meine Frage ist nun, was für Maßstäbe oder Kriterien hat die Rentenversicherung um die Beurteilung eines Arztes abzulehnen.
Gibt es dafür Richtlinien. Kriterien? Studien?
Mit 2 Schulterprothesen brauche ich Hilfe beim anziehen und Haarpflege, kann meinen Haushalt nicht alleine machen soll aber Vollzeit arbeiten.
Bin etwas ratlos und vielleicht hat mir hier Jemand Tipps.
Liebe Grüße
Watschi