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Teilerwerbsminderungsrente abgelehnt, was tun

Watschi

Mitglied
Registriert seit
16 Jan. 2015
Beiträge
35
Hallo Zusammen, ich hätte da eine Frage. Ich versuche meinen Fall zu schildern und nenne daher nur die wichtigsten Eckdaten.
Unverschuldeter Autounfall 2011
Erste Op linke Schulter 2011, Diagnose Slap und Gladläsion. Rehaentlassung, arbeitsfähig
Zweite Op linke Schulter 2012, Diagnose Tenodese , Slap repair. arbeitsfähig entlassen
Dritte Op linke Schulter 2013, Arthroskopie
Vierte Op linke Schulter 2013, anatomische TEP links nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen, Teilhabe am Arbeitsleben beantragt.
März 2014 arbeitslos gemeldet da das Krankengeld ausgelaufen ist und dabei muss man einen Rentenantrag stellen vom Arbeitsamt aus.
2015 Teilhabe am Arbeitsleben wurde genehmigt da ich nicht mehr als Heim- und Pflegedienstleitung arbeiten kann. Umschulung wurde abgelehnt da ich zu alt bin um in einer anderen Stelle Fuß zu fassen. Weiterbildung wird nur genehmigt wenn ich einen Arbeitgeber vorweisen kann. Erfolglos
Fünfte Op linke Schulter, Diagnose Neurom entfernen
Arbeitsversuch 2015 nochmals als Heim- und Pflegedienstleitung, musste nach 4 Wochen abgebrochen werden da starke Schmerzen in der linken Schulter. Diagnose: Rotatorenmanschette kaputt.
Sechste Op linke Schulter, Arthroskopie
Siebte Op linke Schulter, wechsel der Prothese auf inverse Prothese. nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen, Empfehlung Umschulung bzw. Weiterbildung Pflegeberater. Dies wurde vom Rehaberater abgelehnt.. Begründung es würde keine Stellen geben.
Mittlerweile wurde Diagnostiziert das am linken Arm der Axiliaris und der supra-scabularis Nerv verletzt wurde, daher die proximale Parese links.
Reha 2017, hier war die Entlassung arbeitsunfähig und das ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könne. Dies wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Nicht genügend begründet.
Achte Op rechte Schulter, Diagnose Überbelastung Omarthrose
Begutachtung durch einen Orthopäden, vom Gericht benannt. Dieser beurteilte ich könne Vollzeit arbeiten und ich teilte ihm mit das in 2 Wochen eine TEP in die rechte Schulter kommt worauf er in seinem Bericht schrieb die rechte Schulter sei gesund.
Neunte Op rechte Schulter, Einsetzen einer anatomischen TEP. nach 6 Wochen Reha, arbeitsunfähig entlassen mit der Empfehlung nur noch 3 bis unter 6 Stunden zu arbeiten. Wurde von der Rentenversicherung wieder abgelehnt.
Wir haben nun ein Gegengutachten machen lassen woraus auch hervorgeht das ich nur 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könne. Nun schreibt die Richterin ich solle die Klage zurückziehen.
Meine Frage ist nun, was für Maßstäbe oder Kriterien hat die Rentenversicherung um die Beurteilung eines Arztes abzulehnen.
Gibt es dafür Richtlinien. Kriterien? Studien?
Mit 2 Schulterprothesen brauche ich Hilfe beim anziehen und Haarpflege, kann meinen Haushalt nicht alleine machen soll aber Vollzeit arbeiten.
Bin etwas ratlos und vielleicht hat mir hier Jemand Tipps.

Liebe Grüße


Watschi
 
Hallo Watschi,

Euer "Gegengutachten" ist in 1. o. 2. Instanz nach § 109?

Irgendwie habe ich den Eindruck Du bist in erster Instanz, lass Dich durch die Richterin nicht einschüchtern Deine Klage zurück zu ziehen!

Mit 2 Schulterprothesen brauche ich Hilfe beim anziehen und Haarpflege, kann meinen Haushalt nicht alleine machen

Hast Du evtl. mal einen Pflegegrad beantragt :cool: Wie ist der Status?

Wie ist die Argumentation hinsichtlich Umschulung im Detail?

Nötigt die DRV Dir Arbeitsplatzvorschläge zu machen und bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes hilfreich zu sein. Spielt sie in die Ecke.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

ja wir sind in der 1. Distanz vor dem Sozialgericht. Wir haben uns auf den Paragraphen 109 berufen.

Das Problem ist doch wenn du ein Beratungsgespräch bei der DRV hast du bekommst kein Protokoll. Hatte eine Freundin dabei als Zeuge da beim ersten mal der Reha Berater meinte ich solle in die Pflege gehen. Da war ich allein bei ihm. Als die Freundin dabei war, meinte er das ganz anders. Er sagt ich sei zu alt für eine Umschulung da ich dann nach 2 Jahren dort als Betufsanfänger anfangen würde und da nich Fuß fassen könnte. Weiterbildung zum pflegeberater was sinnvoll wäre wurde abgelehnt. Es würde keine Stellen geben.

Pflegegrad habe ich nicht beantragt da ich denke das ich nur 1 bekommen würde. Oder sollte ich es beantragen?

Ich lass mich von dem Richter nicht einschüchtern. Es verletzt und tut nur weh und nach soviel Jahren geht einem langsam die Kraft aus.

Du meinst ich soll die DRV auffordern mir Stellen anzubieten?
Ich habe sie schon gefragt wie ich zum arbeiten kommen soll. Derzeit kann ich mich Auto fahren da ich ein Auto mit Automatik benötige. Bus fahren ist schwierig da durch das anfahren bei ruckartigen Bewegungen mir die Schulter luxieren kann. Ich habe aber keinen Anspuauf einen Sitzplatz im Bus.

Liebe Grüße

Watschi
 
Hallo Watschi,

die DRV sucht Dir keinen Arbeitsplatz. Die DRV beurteilt nur dein Restleistungsvermögen nach quantitativem und qualitativem Leistungsvermögen. Und hier liegt die Crux.

Die Richterin folgt natürlich dem Votum des Gerichtssachverständigen. Hier müsst ihr gegenhalten. Der 109er Gutachter attestiert Dir ein Restleistungsvermögen von 3 - 6 Std. was bedeuten würde, dass eine teilerwerbsgeminderte Rente drin wäre. Gibt der allgemeine Arbeitsmarkt in eurer Region keine Teilarbeitsplätze her, könnte die DRV aufgrund dieser Tatsache eine volle befristete Erwerbsminderungsrente gewähren. Dies nennt man dann Arbeitsmarktrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes.

Es gibt noch eine Möglichkeit. Beantragt vor Gericht ein berufskundliches Gutachten nach § 103 SGG, damit dieser Gutachter dem Gericht verdeutlichen kann, inwiefern aufgrund deiner physischen und phsyischen Belastung überhaupt eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt für Dich vorhanden wäre aufgrund auch der körperlichen Einschränkungen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

danke für deine Antwort.
Ich fange am 08.10.2018 one hin eine Psychotherapie an, da ich den Druck und den Verlust nicht mehr verkrafte. Somit habe ich nochmal eine Untermauerung auf den § 103 SGG.

Das Problem ist ja auch das, selbst wenn sie sagen das ich halbtags im Büro arbeiten soll ist die Umsetzung unrealistisch. Bei der Teilhabe am Arbeitsleben haben sie mir ja bestätigt das ich nicht mehr in meinem Beruf als Pflegedienstleitung arbeiten kann. Ich habe keinerlei Qualifikation um im Büro zu arbeiten. Weder das ich als Sekretärin, eine Kaufmännische oder Buchhalterische Ausbildung habe. Ich könnte dort Kaffee kochen. Und dann kommt wieder die Begründung das ich keine Umschulung bekomme. Man dreht sich im Kreis.

Das bittere an der Sache ist, ich habe 5 Kinder alleine groß gezogen, nebenher meine Ausbildung zur Altenpflegerin gemacht und dann zur Pflegedienstleitung. Also ich kann schaffen, doch dann wird man zusammen gefahren, und alles bricht weg.

Liebe Grüße
Watschi
 
Hallo Watschi

ich habe da einige Verständisprobleme.
Wurde das 109er Gutachten vor oder nach der zweiten TEP OP gemacht?
Ich überlege wie der zweite Sachverständige dir attestiert das du 3-6 Stunden arbeiten kannst wenn du selbst angibst dich nicht alleine anziehen zu können und deinen Haushalt nicht erledigen kannst. Ist es denn normal das ein Arm nach einer Schulter TEP nicht mehr einsatzfähig ist. Das du nicht mehr aktiv in der Pflege arbeiten kannst ist mir klar. Aber für mich hört es sich nicht danach an das du im Moment überhaupt noch 3 Stunden (im Büro) arbeiten könntest.

Meine richterin schrieb auch ob ich die Klage zurückziehen wolle. Richter sind halt keine Mediziner, hast du das Gericht auf die offensichtlichen Fehler hingewiesen?
Und natürlich blöde das im 109er Gutachten noch soviel Arbeitsleitung rauskam.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Chris 1966,

danke für deine Rückmeldung. Der 109 kam jetzt nach der zweiten TEP zum Einsatz. Die Begründung von dem Professor ist das ich weil ich ja noch so jung bin von der Rente nicht leben könnte.
Es ist nicht normal, dass mit einer Schulter TEP der Arm solche Probleme macht. Wir dürfen aber nicht vergessen, es war ein Autounfall, der Seitenairbag sprang auf und schlug mir den Arm aus der Pfanne. Da ich äußerlich keine Verletzungen hatte glaubten alle Ärzte ich simuliere. 31.05. war der Autounfall und erst am 17.08. wurde ich operiert. Dies aber auch nur weil ich darauf bestanden habe. So lange bin ich mit der großen Verletzung ( es hat mir fast das ganze Labrum abgerissen und einen Knorpelschaden und eine luxierte Schulter ) herumgelaufen. Diese lange Zeit hat wohl mit verursacht das der Kopf nie wieder in der Pfanne saß und die Arthrose so schnell fortschreiten konnte. Hinzu kamen 7 Operationen alleine an der linken Schulter und begünstigt durch den Axiliaris und suprascabularis Nerv ist die Beweglichkeit sehr eingeschränkt. Der linke Arm ist also schlecht beieinander wenn ich das so sagen kann.
Da ich an beiden Händen auch noch das Carpaltunnelsyndrom habe, es aber derzeit nicht operieren lassen will da ich genug Probleme mit der Schulter habe und auch noch an mehreren Fingern Ringbandstenose ist das nicht gerade einfach.
Die Drucks ist doch die. Selbst jetzt hier, dass schreiben fällt mir schwer und ich kann nicht mal mehr mit 10 Fingern schreiben. Die Aussicht das mich Jemand nimmt ist wohl gering. Selbst sollte ich einen Arbeitgeber finden der mich nimmt werde ich es nicht lange schaffen.
Wir machen alles mit den Händen, anziehen, Türe öffnen, ein Glas zum Mund führen, jemanden begrüßen, eine Handtasche tragen. Das heißt eine Entlastung für meine Arme / Schultern gibt es nicht. Hat Jemand eine Knie oder Hüft TEP, so kann der mit dem Aufzug fahren, sich setzt. Also eine gewisse Entlastung für die betroffene Region schaffen. Ich kann das leider nicht, den man macht nun mal alles mit den Händen. Das ist das Problem.

Ich werde die Klage nicht zurück ziehen. Wie ich sehe ist das das Spiel der Richter. Traurig das man so kämpfen muß.

Liebe Grüße
Watschi
 
Hallo watschi

ja jetzt verstehe ich die Problematik. Und ganz nebenbei auch mal wieder ein Stück mehr veständnis warum mir mein Arm nach wie vor Probleme macht. Ich bin nur gegen die hintere Beifahrertüre geknallt. Nur ein Hämaton am ellenbogen. Simuliere auch jetzt noch nach vier Jahren.
Aber das gehört hier nicht hin.

Lass dich nicht unterkriegen. Ich weiß es ist hart.
Ich bin mit einem alsoluten hundsmiserablen Gutachten in die Verhandlung (habe die Klage natürlich nicht zurückgezogen). Meinen unfallchirurgischen Sachverständigen kann ich nur weiterempfehlen, in 10 min Untersuchung machte er mich vollkommen gesund. Keine Arthrose in der HWS, von außen festgestellt, keine Entzündungen in den Bändern und Schulter, keine Kalkknötchen in der Sehne, und vor allen dingen keine Prolaps in der HWS. Nach dem Untersuchung gings es mir plötzlich so schecht da sihc dachte ich hätte einen Schlaganfall. Neuro-psychologisch natürlich alles die Kindheit. Meine Rechtsanwältin hat mich auf die 2. Instanz vorbereitet. Und ich habe "gewonnen". Die BG muß eine weitere Unfallfolge anerkennen, zwar nicht das was mir jeder Arzt der mich behandelt diagnostierte, aber dieser Teilsieg ging runter wie Butter. Meine Rechtsanwältin war total baff. Der Typ von der BG erstmals, das er die Türe von Sitzungssall nicht zuknallte war alles.

Leider kann ich dir rechtlich keinen Rat geben. Aber ich hoffe ich konnte dir zumindest nochmals ertwas Mut machen. Vielleicht war es tatsächlich gut das der 109er Gutachten dir diese Teilleistung zugestand. Sonst wäre die Lücke zwischen beiden Gutachten zu unglaubwürdig.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Chris 1966,

es tut gut, und wir Unfallopfer brauchen auch immer wieder diese aufbauenden Worte. Du weißt selbst wie schwer es ist. Dieser lange Weg ist übersäht mit vielen Steinen. Danke für deine Mut machenden Worten. Ich werde die Klage nicht zurück ziehen, warum den auch. Ich habe nichts mehr zu verlieren, den verloren habe ich schon alles. Kann nur noch besser werden.
In diesem Sinne, ein schönes Wochenende.

Liebe Grüße
Watschi
 
Liebe Watschi,
Dir wurden Teilhabe zum Arbeitsleben gewährt, aber eine Umschulung abgelehnt?
Mit dieser haarstäubenden Begründung wegen Deines Alters? °° Darf ich fragen, wie alt Du bist? 62 oder so?

Und jetzt geht es um eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Du kannst Deinen Arm nicht zu 100 Prozent benutzen/belasten. Ich nehme doch an, dass der Amtsarzt vom AA Dir bereits ein entsprechendes Gutachten geschrieben hat.
Und Du sollst die Klage zurückziehen.... Ja, dass hätten die gern. Nein! Nicht einknicken.

Hast Du beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung beantragt/bekommen?
Wenn nicht - solltest Du tun.

Was ist mit dem Unfallverursacher? Gab es Schadensersatz?

Alles Gute!

LG
 
Hallo Watschi,

der Verband der Rentenversicherer (VDR) hat einen Begutachtungskatalog erstellt, nachdem sich der ärztliche Dienst der einzelnen RV-Träger im Rahmen der sozialmedizinischen Begutachtung (Erstellung einer Epikrise (Votum)) zu richten haben. Ein Reha-Berater hat hierbei keine Kompetenz sich diesbezüglich zu äussern, es gäbe keine adequaten Stellen nach einer Umschulung. Der Begutachtungskatalog ist im Internet eingestellt, umfänglich gegliedert nach einzelnen med. Fachgebieten. Es braucht halt eben Zeit, sich durchzulesen.

Zu deinem jetzigen Verfahrensstand:

Das 109er Gutachen (im Übrigen ein Witz) was masst sich da der Gutachter an(?) - vermutlich hat er den Hintergrund eines solchen Gutachtens nicht verstanden - sich zu äussern, Du könntest von einer Rente nicht leben. Mag sein? Aber, es wäre seine Aufgabe gewesen, eine Votum dahingehend abzugeben, dass Du das Gerichtsgutachten erschüttern bzw. aushebeln hättest können.

Verfahrensrechtlich bleibt Dir jetzt nur noch die Möglichkeit - soweit das Gericht noch mitmacht - einen Antrag nach § 103 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu stellen, mitdem Du ein sogenannes "berufskundliches Gutachen" forderst. Das berufskundliche Gutachten hat folgenden Hintergrund. Dieser Gutachter muss sich an dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Stellen) orientieren und dem Gericht gegenüber explizit nachweisen, ob es solche Stellen überhaupt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt - die Dir die Möglichkeit eröffen - aufgrund deines qualitativen bzw. quantitativen Leistungsvermögens insbesondere auch aufgrund deiner geschilderten körperlichen Beeinträchtigungen (Schulter) überhaupt eine Stelle zu finden.
Ansonsten gilt mein vorgegangenes Statement mit dem verschlossenen Arbeitsmarkt.

Stelle in jedem Fall einen Antrag nach § 103 SGG. Sollte das jetzt erkennende Gericht diesen ablehnen, was sehr wahrscheinlich ist, dann hast Du aber sehr gute Chancen in der Berufung diesen Antrag erneut stellen zu können, wegen Nichtgewährung des "rechtlichen Gehörs".

Die Nichtgewährung des "rechtlichen Gehörs" stellt einen absoluten Berufungs- bzw. Revisionsgrund dar. Das Berufungsgericht - Landessozialgericht (LSG) - kann sich diesem erneuten Antrag nicht verschliessen, denn es ist auch nochmals Tatsacheninstanz und muss von amtswegen erneut über den Sach- und Streitstand ermitteln.

Zieh also die Klage nicht zurück. Die Richterin hat die Erledigungsstatistik im Hinterkopf. Aber, Du brauchst für die Zulassung der Berufung einen Nachweis, dass das vorherige Gericht - das Sozialgericht - einen qualitativen Verfahrensfehler begangen hat, indem es nicht dem Antrag auf ein neues § 103 SGG Gutachten (rechtliches Gehör) stattgegeben hat. Und schon bist Du in der Berufung mit völlig neuem Ausgang.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi 1989,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Auch wenn dieser nicht für mich war, so ist er doch sehr lehrreich!

LG Christiane
 
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