Hallo zusammen,
mein Mann hatte im Januar 2006 bei einer privaten Holzspaltaktion einen schweren Unfall, bei dem ihm die Hand vom Handgelenk bis zum Mittelfinger abgetrennt wurde.
Das Ganze konnte replantiert werden. Die Haut auf dem Handrücken ist abgestorben, es wurde eine Stielplastik aus dem Unterarm versucht, die gescheitert ist, danach eine Leistenlappenplastik. Erfolgreich.
Insgesamt 8 schwere und lange OP`s bis alles so einigermaßen gut war.
Im April 2007 hatte er einen epileptischen Anfall, daraufhin wurde ein hühnereigroßer Gehirntumor entdeckt.
Ich erzähle das jetzt aber nur der Vollständigkeit halber...
Er war bei einem Gutachter kurz nach dem Anfall, der sich eigentlich nur speziell auf die linke Hand bezogen hat.
Nun meine Frage: muss ein Gutachter nicht auch die Schäden am Bauch
( durch die wirklich extrem große Gewebeentnahme), am Unterarm (durch die versuchte Entnahme), an der Schulter( durch zu lange Fixierung)
die psychische Belastung durch die wirklich häßlichen Narben berücksichtigen?
Es geht um die Leistung der privaten UV.
Der Gutachter, der ihn nach einem Jahr " bewertet " hat sagte, dass die Hand 1/2 Handwert in ihrer Funktion beeinträchtigt ist.
Was immer das auch bedeutet.
Was ist ein ganzer Handwert?
In meiner Uv gibt es verschiedene Werte der Invalidität:
Hand im Handgelenk- 55%
Daumen20%
Zeigefinger 10%
anderer Finger 5%
wird das Alles addiert,und dann halbiert?
Sollte er jetzt bei dem Abschlußgutachten noch mal explizit auf den Arm und den Bauch aufmerksam machen?
Bei dem ersten Gutachten der UV nach einem Jahr wurde nur der Zustand der Hand beschrieben.
Wäre für Eure Hilfe sehr dankbar
dosine
mein Mann hatte im Januar 2006 bei einer privaten Holzspaltaktion einen schweren Unfall, bei dem ihm die Hand vom Handgelenk bis zum Mittelfinger abgetrennt wurde.
Das Ganze konnte replantiert werden. Die Haut auf dem Handrücken ist abgestorben, es wurde eine Stielplastik aus dem Unterarm versucht, die gescheitert ist, danach eine Leistenlappenplastik. Erfolgreich.
Insgesamt 8 schwere und lange OP`s bis alles so einigermaßen gut war.
Im April 2007 hatte er einen epileptischen Anfall, daraufhin wurde ein hühnereigroßer Gehirntumor entdeckt.
Ich erzähle das jetzt aber nur der Vollständigkeit halber...
Er war bei einem Gutachter kurz nach dem Anfall, der sich eigentlich nur speziell auf die linke Hand bezogen hat.
Nun meine Frage: muss ein Gutachter nicht auch die Schäden am Bauch
( durch die wirklich extrem große Gewebeentnahme), am Unterarm (durch die versuchte Entnahme), an der Schulter( durch zu lange Fixierung)
die psychische Belastung durch die wirklich häßlichen Narben berücksichtigen?
Es geht um die Leistung der privaten UV.
Der Gutachter, der ihn nach einem Jahr " bewertet " hat sagte, dass die Hand 1/2 Handwert in ihrer Funktion beeinträchtigt ist.
Was immer das auch bedeutet.
Was ist ein ganzer Handwert?
In meiner Uv gibt es verschiedene Werte der Invalidität:
Hand im Handgelenk- 55%
Daumen20%
Zeigefinger 10%
anderer Finger 5%
wird das Alles addiert,und dann halbiert?
Sollte er jetzt bei dem Abschlußgutachten noch mal explizit auf den Arm und den Bauch aufmerksam machen?
Bei dem ersten Gutachten der UV nach einem Jahr wurde nur der Zustand der Hand beschrieben.
Wäre für Eure Hilfe sehr dankbar
dosine