• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Teilamputation der Hand - Gutachten

Hallo nochmal,

ich habe jetzt eine Nacht darüber geschlafen und doch noch Fragen:

Ist es ausreichend, wenn der behandelnde Arzt eine schriftliche Aussage über den Invaliditätsgrad trifft, oder ist es besser ein Gutachten deswegen erstellen zu lassen ? ( Blöde Frage, natürlich ist das Gutachten besser, aber wir können das uns im Moment nicht so einfach leisten, mein Mann kann seit fast drei Jahren nicht mehr arbeiten)
Aber wenns sein muss schaffen wir das nun auch noch.

Ist es von vorherein besser, das alles mit einem Anwalt abzuklären? Wir haben schon soviel Mist gemacht, weil wir zu spät einen Anwalt eingeschaltet haben.

Und wir haben eine Rechtsschutzversicherung, fragt sich nur, wie lange noch, da wir sie in diesen drei Jahren erheblich beanspruchen mußten, was die dann doch nicht so gerne haben...

Und mit der PUV hatten wir bisher noch keine Probleme, aber da ging es auch noch nicht um viel Geld. (Krabkenhaustagegeld, Übergangsleistung, Vorschuß auf Invaliditätsleistung)
Gilt, nachdem wir den Vorschuß erhalten haben immer noch die Dreijahresfrist?

Viel auf einmal, aber hätte ich das Forum früher gefunden, wären wir sicherlich nicht so blauäugig ab das Ganze herangegangen
Und sicher nicht so viel vergeigt.
Ich danke Euch herzlich für Euere Bemühungen und Euere Antworten

dosine
 
Hallo Dosine,
ich möchte mich nur zum Thema Rechtsschutz äußern. Die Rechtsschutzversicherung muß für alle Verfahren, Auseinandersetzungen aufkommen, die im Zeitraum der Vertragsgültigkeit entstanden sind. Ich mache Ansprüche aus dem Unfall immer noch über die Rechtsschutzversicherung geltend, die ich bereit 2 Jahre nicht mehr habe, die ich aber zum Zeitpunkt des Unfalls hatte.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo .,

Du schreibst, dass die Fragebögen für die beauftragten Gutachter nicht gleichzusetzen waren mit der AUB.

Ist doch prima!

Eröffnet Dir das doch alle prozessualen Möglichkeiten.

Gruß
Luise

Hallo dosine,

es reicht, wenn die unfallbedingten Beeinträchtigungen innerhalb der 3-Jahresfrist ärztlich festgestellt werden, eine Bestimmung des Invaliditätsgrades ist noch nicht erforderlich, kann aber nicht schaden.

Alles mit dem Anwalt schriftlich abklären, er ist dann in der Haftung.

Wegen der Rechtsschutzversicherung mach Dir keine Gedanken!

Auch wenn ein Vorschuss gezahlt wurde, gilt die 3-Jahresfrist.

Gruß
Luise
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Luise,

war auch prima, mußte nicht mal soweit gehen.
Es gab einen Vergleich.
Ein wenig Stress vorher, aber kein langes Verfahren.

Gruß .
 
Top