Hallo nochmal,
ich habe jetzt eine Nacht darüber geschlafen und doch noch Fragen:
Ist es ausreichend, wenn der behandelnde Arzt eine schriftliche Aussage über den Invaliditätsgrad trifft, oder ist es besser ein Gutachten deswegen erstellen zu lassen ? ( Blöde Frage, natürlich ist das Gutachten besser, aber wir können das uns im Moment nicht so einfach leisten, mein Mann kann seit fast drei Jahren nicht mehr arbeiten)
Aber wenns sein muss schaffen wir das nun auch noch.
Ist es von vorherein besser, das alles mit einem Anwalt abzuklären? Wir haben schon soviel Mist gemacht, weil wir zu spät einen Anwalt eingeschaltet haben.
Und wir haben eine Rechtsschutzversicherung, fragt sich nur, wie lange noch, da wir sie in diesen drei Jahren erheblich beanspruchen mußten, was die dann doch nicht so gerne haben...
Und mit der PUV hatten wir bisher noch keine Probleme, aber da ging es auch noch nicht um viel Geld. (Krabkenhaustagegeld, Übergangsleistung, Vorschuß auf Invaliditätsleistung)
Gilt, nachdem wir den Vorschuß erhalten haben immer noch die Dreijahresfrist?
Viel auf einmal, aber hätte ich das Forum früher gefunden, wären wir sicherlich nicht so blauäugig ab das Ganze herangegangen
Und sicher nicht so viel vergeigt.
Ich danke Euch herzlich für Euere Bemühungen und Euere Antworten
dosine
ich habe jetzt eine Nacht darüber geschlafen und doch noch Fragen:
Ist es ausreichend, wenn der behandelnde Arzt eine schriftliche Aussage über den Invaliditätsgrad trifft, oder ist es besser ein Gutachten deswegen erstellen zu lassen ? ( Blöde Frage, natürlich ist das Gutachten besser, aber wir können das uns im Moment nicht so einfach leisten, mein Mann kann seit fast drei Jahren nicht mehr arbeiten)
Aber wenns sein muss schaffen wir das nun auch noch.
Ist es von vorherein besser, das alles mit einem Anwalt abzuklären? Wir haben schon soviel Mist gemacht, weil wir zu spät einen Anwalt eingeschaltet haben.
Und wir haben eine Rechtsschutzversicherung, fragt sich nur, wie lange noch, da wir sie in diesen drei Jahren erheblich beanspruchen mußten, was die dann doch nicht so gerne haben...
Und mit der PUV hatten wir bisher noch keine Probleme, aber da ging es auch noch nicht um viel Geld. (Krabkenhaustagegeld, Übergangsleistung, Vorschuß auf Invaliditätsleistung)
Gilt, nachdem wir den Vorschuß erhalten haben immer noch die Dreijahresfrist?
Viel auf einmal, aber hätte ich das Forum früher gefunden, wären wir sicherlich nicht so blauäugig ab das Ganze herangegangen
Und sicher nicht so viel vergeigt.
Ich danke Euch herzlich für Euere Bemühungen und Euere Antworten
dosine