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Technischer Aufsichtsdienst TAD

Hallo,


wenn der TAD nach Hause kommt, muss die BG dann Ausfallentschädigung bezahlen?

Wer weiß darüber Bescheid.

Der SB der BG (früher Textil in Augsburg - also sehr erfahren was Ablehnung betrifft) schreibt:
Nachdem die Voraussetzungen für einen Aufwendungsersatz gem. §§ 65a i. V. m. §§ 61, 62 SGB I nicht vorliegen, ist die Gewährung einer Ausfallentschädigung nicht möglich.

Bei Antworten am besten mit Gesetzen oder Urteilen, aber auch normale Hinweise sind gut.
DANKE
 
Hallo Zusammen,

Bei mir soll zu BK Arm-Schulter-Hand eine Arbeitsanamnese aller BK-relevanten Belastungen und Zeiten erstellt werden.

Hallo oerni hallo Forum,
ich hatte auch Besuch vom TAD wegen der Arbeitsanamnese, als Zeuge war
seinerzeit meine Ehefrau anwesend.
Dieser Herr von der BG besuchte mich allein, stellte mir die
Obligatorischen Fragen, die ich auch alle wahrheitsgemäß beantwortet hatte,
eine Unterschrift für die Bestätigung meiner Ausführungen wurde von mir nicht verlangt.

Als dann über ein Jahr später ein Gutachten vom Sozialgericht angeordnet wurde
und ich dieses dann gelesen habe, bin ich fast vom Stuhl gefallen.
Nicht nur die Feststellungen des „vereinnahmten“ Gutachters treffen in keiner
Weise zu, noch schlimmer ist die Tatsache dass meine Ausführungen und Daten
die ich für die erwähnte Arbeitsanamnese bei dem TAD-Menschen gemacht hatte,
in dem Gutachten falsch wiedergegeben werden. Dementsprechend ist naturgemäß
bei dem Zusammenspiel von Gutachter und BG das Gutachten ausgefallen.

Man muss natürlich diesen „Handlangern“ der BG Auskunft geben, da geht kein
Weg dran vorbei, aber bitte nie ohne einen Vertrauten der dieses Gespräch später
bezeugen kann, ich bin heute heilfroh das bei dem Gespräch meine Ehefrau
anwesend war.
Für ein derartiges Gespräch sollte man sich auf jeden Fall ein Spickzettel machen,
so ist man immer auf der sicheren Seite und weiß genau was man an Auskunft
gegeben hat.
Gruß John.
 
Ich würd mich auch nicht aufnehmen lassen.....

Hast Du einen Freund, der mit anwesend sein kann?

Viele Grüße

arbeitsmediziner
 
@ all,

großes DANKE, wieder was dazu gelernt!

Fritzi
 
bei mir soll der TAD zu BK eine Erhebung durchführen.

Hallo oerni,

das selbe hatte ich jetzt am vergangenen Mittwoch. Da rief mich eine SB vom Präventionsdienst der BG(TAD) an und wollte von mir einiges wissen über die BK-2113. Da sie jetzt im Rahmen der Ermittlung eine Erhebung bzw. Vorgutachten erstellt. Nun wir telefonierten ca. eine 3/4 Std., sie fragte mich über dieses und jenes, wie mein tägl. Arbeitsablauf war und was ich alles so gemacht habe. Ob ich nur rein Schweißarbeiten durchgeführt habe und ob ich auch Schlosserarbeiten durchgeführt habe usw. Was ich nun per Hand getragen getragen und gehoben habe mit welchen Maschinen und Geräten ich gearbeitet habe und wie lange ich mit diesen gearbeitet habe. Da konnte ich immer nur so ungefähr sagen, weil ich das auch nicht immer so genau wusste. Und ob ich die Flex(groß oder klein) im Einsatz hatte und ob ich die Schweißnähte mit Hammer und Meißel geputzt habe und wie lange ich den Druckluftnadler im Einsatz hatte zur groben Schweißnahtreinigung usw. usw.

Da die SB keine konkrete Vorstellung hat, wie das in einer Stahlbaufirma, speziell in der Produktionshalle aussieht, möchte ich doch nochmals einen schriftl. Tagesablauf schildern meiner Tätigkeit als Schweißer und Schlosser. Ich sagte zu ihr, das ich zu 80 % als Schweißer eingesetzt bin und wenn nicht soviel Schweißarbeit ist, dann werde ich als Schlosser mit eingesetzt, da ich gelernter Stahlbauschlosser bin. Dazu sollte ich auch die Zeiten mit aufführen, zu welchen Arbneitsschritten ich folgende Zeiten benötigt habe und auch die Zeiten, für den Materialtransport bzw. Wegstrecke vom Schlosserarbeitsplatz zum Schweißarbeitsplatz und ob ich den Kran benutzt habe oder das per Hand gehoben und getragen habe. Dann die Zeiten, wie ich das zu schweißende Bauteil auf dem Schweißarbeitsplatz gehändelt habe, sprich gedreht, gewendet usw. ob per Kran oder per Hand. Dazu noch ein Bild vom Arbeitsplatz, wenn ich habe + einige Auszüge von Konstruktionszeichnungen mit Wahrung des Datenschutzes oder Bilder von einigen Bauteilen was ich bearbeitet habe, damit man sich eine Vorstellung machen kann, was ich tägl. bearbeitet habe.

Aus den Antworten die ich ihr gegeben habe zu den jeweiligen Fragen ihrerseits, wir sie eine Erhebung bzw. ein Vorgutachten erstellen und meine schriftl. Darlegung mit einflechten. Dann werde ich diese Erhebung/Vorgutachten zugesendet bekommen zum lesen und zum ändern. Werde das dann auch meinem Rechtsbeistand zum lesen und zur Kenntnisnahme weiterleiten. Und wenn ich dann mein Ok zu gegeben habe, dann wird es dem Gutachter übergeben und dann soll wohl ein Gutachten erfolgen mit Bescheid ob positiv o. negativ.

Ich meinte auch, warum jetzt telefonisch, alle SB haben wohl eine Weisung bekommen, sind wohl alle in Homeoffice wegen der Corona-Geschichte und dürfen nicht rausfahren zu den Versicherten und auch nicht in die Firmen Vorort. Darum jetzt alles nur per Telefon, oder schriftl. per Fax oder Email.
Das war nun eine Schilderung, wie es bei mir z. Z abläuft.

Natürlich habe ich schon Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand= IGM gehalten, er meinte da werden wir eine Gegendarstellung machen, mit Berechnungen der Vibrations- Tagesbelastung alles was dazugehört. Das mit den Vibrationswerten und deren Berechnung der Tagesbelastung für Flex und Co, das habe ich mittlerweile verstanden und weiß auch wo ich diese Werte herholen bzw. heranziehen kann.
Darum bin ich ja nun hier am suchen und erfragen bei Euch ob es Werte für die Benutzung von Hammer und Meißel gibt, da das Werte der repetitiven Tätigkeiten sind und dazu muss es doch auch Werte zu geben. Schließlich muss ja der TAD auch irgendwo die Werte heranziehen um seine Berechnungen durchzuführen. Aber wo stehen diese, habe bisher darüber nichts gefunden.

Gruß Karl
 
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