Hallo zusammen,
ich habe am 9.3.2013 einen Tauchunfall erlitten, der zu Krampfanfällen und multiplen Hirninfarkten geführt hat. Nach 2-tägiger Bewusstlosigkeit erwachte ich und hatte eine Aphasie und eine halbseitige Lähmung rechts. Die Aphasie ist weitgehend zurück gegangen; ich habe noch dezente Wortfindungsstörungen.
Ich kann wieder laufen, jedoch sind Strecken ab 100 m nur mit Rollator möglich, Stehen kann ich ohne Hilfsmittel nicht.
Im Moment kämpfe ich um eine weitere Reha, weil ich unbedingt meine Berufstätigkeit wieder aufnehmen will.
Mir geht es nun darum, der privaten Unfallversicherung den Verbleib eines Dauerschadens nachzuweisen. Hierzu hatte ich meinen Neurologen aufgesucht, dieser bat mir auch ein Attest erteilt, auf dem Diagnose, Anamnese u. Beurteilung und Befund vermerkt sind. Leider hat er nicht das vermerkt, dass dies ausschließlich Folgen des am 9.3.13 erlittenen Unfalles sind.
Daher nun meine Frage: Würde es reichen, wenn nun mein Hausarzt aufgrund des Attestes des Neurologen in seiner Stellungnahme ergänzt, dass der Befund ausschliesslich Folge des Unfalles ist und eine Invalidität eingetreten ist?
Leider verfügt mein Versicherer nicht über einen Vordruck zur Ermittlung der verbliebenen Invalidität.
Allerdings ging ich davon aus, dass die Erklärung meines Neurologen erst mal so ausreicht und mich der Versicherer eh zu einem Gutachter schicken wird.
Danke schon mal für Eure Aufmerksamkeit und Eure Hilfe!
ich habe am 9.3.2013 einen Tauchunfall erlitten, der zu Krampfanfällen und multiplen Hirninfarkten geführt hat. Nach 2-tägiger Bewusstlosigkeit erwachte ich und hatte eine Aphasie und eine halbseitige Lähmung rechts. Die Aphasie ist weitgehend zurück gegangen; ich habe noch dezente Wortfindungsstörungen.
Ich kann wieder laufen, jedoch sind Strecken ab 100 m nur mit Rollator möglich, Stehen kann ich ohne Hilfsmittel nicht.
Im Moment kämpfe ich um eine weitere Reha, weil ich unbedingt meine Berufstätigkeit wieder aufnehmen will.
Mir geht es nun darum, der privaten Unfallversicherung den Verbleib eines Dauerschadens nachzuweisen. Hierzu hatte ich meinen Neurologen aufgesucht, dieser bat mir auch ein Attest erteilt, auf dem Diagnose, Anamnese u. Beurteilung und Befund vermerkt sind. Leider hat er nicht das vermerkt, dass dies ausschließlich Folgen des am 9.3.13 erlittenen Unfalles sind.
Daher nun meine Frage: Würde es reichen, wenn nun mein Hausarzt aufgrund des Attestes des Neurologen in seiner Stellungnahme ergänzt, dass der Befund ausschliesslich Folge des Unfalles ist und eine Invalidität eingetreten ist?
Leider verfügt mein Versicherer nicht über einen Vordruck zur Ermittlung der verbliebenen Invalidität.
Allerdings ging ich davon aus, dass die Erklärung meines Neurologen erst mal so ausreicht und mich der Versicherer eh zu einem Gutachter schicken wird.
Danke schon mal für Eure Aufmerksamkeit und Eure Hilfe!