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Tauchunfall

Mopsifee

Neues Mitglied
Registriert seit
31 Dez. 2013
Beiträge
5
Ort
Hochheim
Hallo zusammen,

ich habe am 9.3.2013 einen Tauchunfall erlitten, der zu Krampfanfällen und multiplen Hirninfarkten geführt hat. Nach 2-tägiger Bewusstlosigkeit erwachte ich und hatte eine Aphasie und eine halbseitige Lähmung rechts. Die Aphasie ist weitgehend zurück gegangen; ich habe noch dezente Wortfindungsstörungen.
Ich kann wieder laufen, jedoch sind Strecken ab 100 m nur mit Rollator möglich, Stehen kann ich ohne Hilfsmittel nicht.
Im Moment kämpfe ich um eine weitere Reha, weil ich unbedingt meine Berufstätigkeit wieder aufnehmen will.

Mir geht es nun darum, der privaten Unfallversicherung den Verbleib eines Dauerschadens nachzuweisen. Hierzu hatte ich meinen Neurologen aufgesucht, dieser bat mir auch ein Attest erteilt, auf dem Diagnose, Anamnese u. Beurteilung und Befund vermerkt sind. Leider hat er nicht das vermerkt, dass dies ausschließlich Folgen des am 9.3.13 erlittenen Unfalles sind.
Daher nun meine Frage: Würde es reichen, wenn nun mein Hausarzt aufgrund des Attestes des Neurologen in seiner Stellungnahme ergänzt, dass der Befund ausschliesslich Folge des Unfalles ist und eine Invalidität eingetreten ist?

Leider verfügt mein Versicherer nicht über einen Vordruck zur Ermittlung der verbliebenen Invalidität.
Allerdings ging ich davon aus, dass die Erklärung meines Neurologen erst mal so ausreicht und mich der Versicherer eh zu einem Gutachter schicken wird.

Danke schon mal für Eure Aufmerksamkeit und Eure Hilfe!
 
Hallo Mopsifee,

frohes Neues - trotzdem.

Es sind wohl alle noch nicht ganz fit:D

Ich würde an deiner Stelle den Neurologen bitten sein Attest neu zu schreiben indem er vermerkt das deine Schädigungen reine Unfallfolgen sind. Ich denke nicht das sie die Angaben deines Hausarztes akzeptieren, weil dieser nicht der Facharzt ist.
Zu einem Gutachten wirst du auf jeden Fall geschickt, lies dir bitte hier alles zu diesem Thema durch, z.B. unter den Stichpunkten: Gutachter, Gutachtertermin, Untersuchuchung Gutachten usw. (siehe oben unter der Suchfunktion)

Wichtig ist das du deiner Versicherung innerhalb der Frist diese Bestätigung zukommen läßt, das sind in der Regel 15 Monate, kann aber auch 18 Monate sein, das steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Um welche Versicherung handelt es sich denn das sie noch nicht mal einen Vordruck für den Arzt haben? Oder wird hier schon gemauert?

Weiterhin gute Besserung.

Zusatz: Ups, Schadenssachbearbeiterin? Hoffentlich nicht bei der eigenen Versicherung versichert? ? ?


VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gitti,

herzlichen Dank für Deine Antwort.
Ich werde meinen Neurologen bitten, seine Stellungnahme zu ergänzen. Gleichzeitig werde ich meinen RA bitten, doch einmal bei dem Versicherer wegen dem angesprochenen Formular bezüglich der Invalidität anzufragen. - Ich habe mir zwar den "Bossi" des Tauchsports als RA genommen, doch zwischendurch habe ich schon das Gefühl, im Regen zu stehen! - Obwohl mein Versicherer im Herbst damit geworben hat: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Als ich meinen Unfall meldete, habe ich erst mal eine Ablehnung kassiert, weil ich erst ca. 20 Minuten nach dem Auftauchen bewusstlos geworden bin! - War sehr mager!
Ich stelle mich auch auf einen langen Kampf ein! Werde aber auch nicht scheuen, wenn es sein muss, Klage einzureichen!
Aber erst mal alles der Reihe nach!
Ja, es ist auch noch mein Arbeitgeber! (die Zentrale liegt in Oberfranken)
Liebe Grüße Marion
 
Hallo
da ja heute immer gern mit Computern getaucht wird, gebe ich dir im Hinblick auf Kausalität den gut gemeinten Tip diese Daten ein Auge zu behalten oder besser nicht.
Viele Grüße!

Micha
 
Hallo Micha,

die Daten wurden von Tauchversicherer schon ausgewertet! Dahin gehend ist nichts zu befürchten. Die Tauchgänge lagen alle in dem Bereich ohne notwendigen Deko-Stop. Den obligatorischen Stop, 3 Min bei 5 Metern machen wir immer vorsorglich!
Der Grund, dass ich in die Deko-Krankheit gekommen bin, war dass ich ein PFO (permantes foramen ovale) hatte. Dies führte durch die Wiederholungstauchgänge dazu, dass mein Körper die Stickstoffbläschen nicht abbauen konnte, weil diese immer wieder durch dieses kleine Loch in der Herzscheidewand in den Blutkreislauf zurück fliessen konnten.
226 TG erfolgten ohne Probleme! - Ende September habe ich durch eine OP dieses Loch nun durch ein sogenanntes "Schirmchen" verschliessen lassen.
Mein Hobby werde ich nicht aufgeben! - Das ist auch meine Motivation, gegen meine Restbeschwerden anzukämpfen!
Liebe Grüße Marion

Die Kausalität steht aber dank der Hilfe meines RA nicht mehr in Frage!
 
Hallo Ihr Lieben,
im letzten Jahr ist sehr viel passiert! Im April hatte ich in der BG-Klinik in Frankfurt die vom Unfallversicherer initiierte Untersuchung anlässlich meines Tauchunfalles. Der untersuchende Arzt, Dr. Freytag, regte sich erst mal über die positiven Berichte der mich in den Kliniken der Deutschen Rentenversicherung betreuenden Ärzte auf! Er ist zu dem Schluss gekommen, dass aufgrund des Tauchunfalles von einer Invalidität von 60 ausgegangen werden kann. Aufgrund meiner vielseitigen Beschwerden kann nicht die Gliedertaxe zur Bewertung heran gezogen werden. Die Versicherung hat diese Bewertung auch ohne weiteres akzeptiert und hat eine Zahlung vorgenommen. - Das Geld habe ich auf die hohe Kante gelegt. Man weiss nie, wie lange ich noch Treppen laufen kann. Irgendwann muss ich das Geld für Umbauten wegen der Behinderung nehmen müssen! -
Mit dem Gutachten könnte ich auch nun in Frührente gehen!
Das möchte ich aber nicht! Ich habe nun eine resolute Dame des Integrations-Fachdienstes an meiner Seite, die mir bei der Erhaltung meines Arbeitsplatn nicht!
Der Gutachter der BGU-Frankfurt war kompetent, sachlich und vor allem, menschlich!
Danke Euch allen aber ganz herzlich für Euer Interesse!
Kommt alle einigermaßen gesund rüber ins Jahr 2015!
Liebe Grüßezes helfen wird! - Das ist nun meine Hürde, die ich im nächsten Jahr bewältigen will!
Jetzt in Frührente gehen - da reicht das Geld vorne und hinten nicht!
Der Gutachter der BGU-Frankfurt war kompetent, sachlich und vor allem, menschlich!
Liebe Grüße
 
Grüß Dich, Mopsifee!

Wenn ich es recht sehe, war die Invaliditätsbescheinigung des Neurologen nicht so, wie nach den Versicherungsbedingungen (= "AUB") hätte sein müssen.

Erschrick nicht, wenn Du jetzt weiter liest!

01
Liegt dem Versicherer innerhalb der dafür vorgesehenen Frist keine Invaliditätsbescheinigung des Arztes so vor, dass sie den Bedingungen entspricht, so muss die Versicherung nicht zahlen.

02
Davon gibt es zwei wichtige Ausnahmen: Der Versicherer kann sich auf die Ausschlussfrist nicht berufen, wenn er entweder

(a) Nicht auf diese Frist hingewiesen hat, § 186 VVG (= Versicherungsvertragsgesetz)

oder

(b) wenn er dem Unfallopfer die Belastung einer Begutachtung zugemutet hat. So der BGH (in: VersR 65/505 und in VersR 78/1036). Das ist die sogenannte "Verzeihensrechtsprechung des BGH".

Der Fall (b) scheint Deine Rettung zu sein, da man Dich zu Dr. Freytag geschickt hat.


03
Du hast einen RA. Sofern er den Auftrag hatte, für Dich die Invaliditätsleistungen reinzuholen: Dann muss er sich die Invaliditätsbescheinigung des Arztes rechtzeitig vor Ablauf der Frist vorlegen lassen und dann Zeile für Zeile vergleichen, ob damit alles bescheinigt ist, was laut Versicherungsvertrag benötigt wird!

Der RA soll jetzt zusehen, wie er zu Potte kommt mit der Verzeihensrechtsprechung, damit er nicht selbst in Teufels Küche gerät.


ISLÄNDER
 
Kampf um Arbeitsplatz

Hallo Isländer,

danke für Dein Interesse.
Die Sache mit der Unfallversicherung ist in der Zwischenzeit für mich absolut zufriedenstellend gelaufen. Mein Rechtsanwalt war mit dem dann doch schnellen Abschluss sehr zufrieden. Die Versicherung hätte auch erst innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfallereignis reagieren müssen.
Nun geht es für mich um den Kampf um meinen Arbeitsplatz. Oben hat sich ein Rechtschreibfehler eingeschlichen! Die Dame vom Integrations-Fachdienst hilft mir natürlich bei dem Erhalt meines Arbeitsplatzes.
Am Montag geht der "Kampf" los!
Betriebliches Wiedereingliederungs-Management! Mal sehen, was wird!
Liebe Grüsse
Mopsifee
 
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