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Taktiken zur Verzögerung durch Versicherungen

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Hallo,

ist es möglich darzustellen welche Taktiken/Maßnahmen Versicherungen ergreifen können um die Entscheidung in einem Zivilprozeß zu verzögern?

Meine bisherigen Erfahrungen:
1. Bestreiten des Ereignisses als versichertes Ereignis/als Unfall.
2. Stellungnahmen bis der Richter keine Lust mehr hat und beschließt Sachverständigenbeweis zu erheben.
3. Ablehnung des Richters wg. Befangenheit bis zum OLG.

Aber was ergeben sich für theoretische Möglichkeiten im weiteren Verfahren grundsätzlich?
Z.B.
- bei der Anfechtung des gerichtlichen Gutachtens?
- beim Bestreiten des Unfallhergangs und der eigenen Darstellung, kann die Versicherung also ihre Darstellung des Unfallgeschehens beliebig oft ändern oder ergänzen oder einen neue Vermutung behaupten?
- beim Bestreiten der unfallbedingten Verletzungen?
- Verfahrenstechnische Verzögerungsmöglichkeiten?

Für Eure Infos/Erfahrungen danke ich schon jetzt.

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

zur Verzögerung gibt es noch:

1.)Plötzlich kann der RA der Versicherung nicht: Krank, Urlaub, andere wichtige Termine.

2.)die Versicherung zahlt ihren Kostenanteil immer erst nach Anmahnung.

So kann schnell ein Jahr ins Land gehen, dazu gibt es ja auch die Ferienzeit und die Weihnachtszeit.

ohpss, stell Dir mal vor, Deine Frau hätte Dich jetzt nicht:eek: oder Kai-Uwe mich:eek:...dann wären diese 2 Fälle zu 100% günstig für die Versicherung ausgefallen.

Wir müssen glockenwach, aufmerksam und wachsam sein und trotzdem ruhig und besonnen...schon für unsere Partner.

Viel Glück für Euch

Liben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo oohps,

wenn ein gerichtliches Gutachten da ist, das für den Kläger spricht wird die Versicherung voraussichtlich gleich mehrere Parteigutachten einholen. Hierfür werden natürlich die Fristen gedehnt, da die versicherungsfreundlichen Parteigutachter ja sooo beschäftigt sind. Als nächstes kommt der Versuch den eigenen Parteigutachter auf die Position des gerichtlichen Sachverständigen zu hiefen und den gerichtlichen SV außenbords zu drängen. Bei diesen Aktionen gehen schon mal 3-4 Jahre ins Land :mad:

Gruß
Joker
 
Hallo zusammen
vielleicht bin ich noch nicht ganz soweit mit der Gegnerischen Versicherung , aber bei mir wird momentan ein Wirtschaftsprüfer eingesetzt , weil ja bei der Steuerprüfung der Vorjahre wohl zuviel vergessen wurde .
Bei der Mitschuld und keine Unfallfolgen konnte ich bisher glücklicherweise durch Polizeiberichte und Arztaussagen das Gegenteil beweisen.
Obwohl ich sagen muß dass Abschlagszahlungen zwischendurch immer wieder nach Aufforderung kommen .
Bin mal gespannt wie lange es noch so weitergeht , der Unfall war ja erst 2006
mfg
eltoro
 
Hallo,

hier mal auch eine tolle Entschuldigung für eine aktuelle Fristverlängerung, wegen
" Bearbeitungsrückstau " !

MfG.
Pit
 
.... Als nächstes kommt der Versuch den eigenen Parteigutachter auf die Position des gerichtlichen Sachverständigen zu hiefen und den gerichtlichen SV außenbords zu drängen. ...
Hallo Joker,

hast Du Hinweise wie das funktioniert bzw. wie die Gegner das machen?
Und hast Du möglicherweise auch Hinweise, wie man das verhindern kann?

Grüße
oohpss
 
Hallo oohps,

verhindern kann man diese Taktik wohl kaum, da es alles nur Behauptungen des Beklagtenvertreters waren. Nach dem ersten Parteigutachten wurde z.B. einfach behauptet, dass der Gerichtsgutachter falsch läg und es wurde beantragt den Parteigutachter als gerichtlichen Sachverständigen zuzulassen. Darauf lies sich der Richter nicht ein, woraufhin derselbe Parteigutachter (Dr. Hau. aus Son.) noch mehrfach eingeschaltet wurde. In den folgenden Schriftsätzen der Beklagten (nebst Parteigutachten) wurde dann einfach so getan, als ob der Parteigutachter der gerichtliche Sachverständige sei, indem er so tituliert wurde. Das Gerichtsgutachten fand bei der Beklagten überhaupt keine Erwähnung mehr, als ob es nicht existierte bzw. der Richter die Existenz "vergessen" solle.

In einem Verhandlungstermin - wo die Beklagte wieder auf die Spur gebracht wurde - war die dann aber auch der Meinung, dass die zwischenzeitlich eingeholten 4 Parteigutachten viel mehr wert seien als ein Gerichtsgutachten: es spräche jetzt ja nur ein Gutachten für den Kläger und vier gegen ihn :eek:

Das stoische Behaupten unwahrer Tatsachen ist somit auch eine Taktik zur Verzögerung, häufen sich doch dadurch in der Regel nur die Schriftsätze, die Akte wird immer dicker, bis sich kein Richter mehr damit auseinandersetzen mag.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

schau mal unter:


Kölner Kongress: Versicherungswirtschaft vom 15. 07. 2005

http://www.genre.com/sharedfile/pdf/MediaArt_Schwindel_MKutzner_VW-de.pdf

(Alle Dr. Hochwohlgeboren sind dort vertreten)

Auf Tagungen/Kongressen wird suggestiert, was die Veranstalter gerne
hatten und da auch RA/Richter eingeladen sind, könnte event. das ein oder andere auch mal hängen bleiben.

Die von dir geschilderte Angelegenheit, ist täglicher Alltag (gerade in BG Prozessen), sprich dies
wird oft aus taktischer Beeinflussung angewandt, zumal der von dir g. „Dr. Hausotti“ noch als Gerichtsgutachter agiert, hierbei aber in regelmäßiger Form, über die Landebahn hinausschießt.

Sein Kompagnon „Prof. Stevens“ kennen wir nur zu gut, gerade bei BG Fällen wir
dieser Herr (als Messias), gerne als Störfeuer herangezogen.
In Sozial und Zivilprozessen etc. besitzt er die Arroganz, anderen Gutachtern, die Absolution ab zu erkennen.

dein Zitat:
wurde dann einfach so getan, als ob der Parteigutachter der gerichtliche Sachverständige sei, die zwischenzeitlich eingeholten 4 Parteigutachten viel mehr wert seien als ein Gerichtsgutachten.:eek:

Wie könnte man solche Exzesse verhindern bzw. eindämmen?

(Waffengleichheit)

Grüße

Siegfried21
 
Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen!

Hallo Joker,
hallo Siegfried21

bedauerlich, dass unser Rechtssystem solche Verhaltensweisen gezüchtet hat, diese nicht eindämmen kann und - schlimmer noch - systembedingt auch nicht eindämmen will.
Das stoische Behaupten unwahrer Tatsachen ist somit auch eine Taktik zur Verzögerung, häufen sich doch dadurch in der Regel nur die Schriftsätze, die Akte wird immer dicker, bis sich kein Richter mehr damit auseinandersetzen mag.
Alle diese Erfahrungen kann ich leider genau so bestätigen.

Aber als die Klageerwiderung kam, habe ich mich hingesetzt und anders reagiert als es üblich ist.
Ich habe für jeden einzelnen Punkt, jede Behauptung, jede Vermutung "auseinandergenommen".
Das Ergebnis:

Unsere Klageschrift: 14 Seiten
Klageerwiderung der einen Versicherung: 52 Seiten + ein Konvolut an 63 Fotos
Klageerwiderung der anderen Versicherung: 11 Seiten Ausführungen + 94 Seiten Anlagen
Unsere Repliken: 34 bzw. 38 Seiten Ausführungen inkl. Inhaltsverzeichnis + 20 Seiten Anlagen

Die vermutliche Folge: Einer der Beklagtenvertreter klappte zusammen ... :D
Zumindest seine Reaktion lässt dies vermuten.

Er beschwerte sich im nächsten Schriftsatz (der dann nur noch 4 Seiten hatte), dass in der langjährigen Praxis seiner Tätigkeit noch nie ein Folgeschriftsatz eingereicht wurde der einerseits einen derartigen Umfang hatte und andererseits mit einem Inhaltsverzeichnis (3 Ausrufezeichen) versehen sei.

Meine Taktik: Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen!

Ich habe für den einen Fall massig Ressourcen und habe hier auf dem Board die Fragen gestellt, die mir geholfen haben, wenn ich selbst nicht weitergekommen bin. Dass solch einen Aufwand ein normaler Klägervertreter nicht erreichen kann, ist logisch, da ja jede Lüge und Behauptung substantiiert widerlegt werden muss und unseren Anwälten meistens das notwendige Detailwissen fehlt. Das aber ein Klägervertreter als RA auch unter Kosten- und Erfolgsdruck steht ist ebenso klar. Wenn dann anstatt der normalen Reaktionen in einer Replik eine umfangreiche Stellungnahme erfolgt, ist dann natürlich ungewöhnlich- auch wenn das eigentlich der Normalfall sein sollte.
Aber wenn der eigene Anwalt mitspielt kann man so dem Gegner eine Menge Wind aus den Segeln nehmen und bei ihm einen Aufwand erzeugen, der relativ hoch ist. Denn bei jedem Schriftwechsel muss er noch nachschauen, was hat er vorgetragen, wie war die Erwiderung und haben wir dazu schon etwas gesagt.
Wenn die Versicherungen einfach eine Unmasse wilder Behauptungen aufstellen und dann wird von Klägerseite nicht auf jede einzelne Behauptung reagiert, dann machen die Kläger hinterher einfach so weiter. Sie müssen ja nichts beachten.
Verursacht man dagegen durch umfangreiche Ausarbeitungen eine Situation, in der sich die Beklagten erst durch 100te von Seiten wühlen müssen, bevor sie wissen was, wer, wann, wie vorgetragen hat, macht man ihnen das bisher bequeme taktieren sehr aufwendig.
Möglicherweise auch zu aufwendig.

Die Antwort unseres Anwalts auf diese Beschwerde (wegen des Umfangs)war dann jedenfalls, dass er dem Gericht vorgetragen hat, dass der Aufwand durch die falschen Behautungen und Vermutungen erzeugt wurde. Hätte die Beklagte nicht widersprüchliche, irrelvante oder falsche Ausführungen gemacht und hätte die Beklagte nicht mit völlig untauglichen Beweismitteln argumentiert, wäre dieser Umfang nicht erreicht worden. Der Beklagte ist also selber Schuld über den Umfang, weil er ihn selbst verursacht hat. :D

Ich denke so etwas bleibt meim Gericht hängen und vermittelt innerhalb des Verfahrens und die Taktik findet so einmal eine schriftliche Darstellung in der Akte. Ganz ignorieren wird so etwas wohl keiner. Letztlichbsind auch Richter und ihre Angehörigen nur Menschen, die einmal einen schweren Unfall haben könnten.

Soweit meine Gedanken zur Vorgehensweise und angemessenen Begegnung der Taktik der Versicherungen zum Beginn des Verfahrens.

Grüße
oohpss

PS.: Da fällt mir ein:
Es gibt ein paar "Standardanwendungen" der Versicherungen um den Kläger in die Knie zu zwingen. Beispielsweise gehört dazu die Heranziehung der ICD-Kodierungen aus teiweise (ur)alten Befunden. Aber wer weiß schon was ICD-Kodierungen genau sind und welche Qualität die Angaben haben? Die versicherungen stellen die Angaben der ICD-Kosierungen durchweg als Tatsachenfeststellungen dar. Aber das ist falsch nur welcher Anwalt weiß das schon?
Oder es werden Schweigepflichtentbindungen genutzt um die Befunde von Ärzten auszuspionieren. Uralte Arztberichte werden dann zum Nachteil der Kläger angewendet.
Wäre es deshalb eine Überlegung wert ob wir einen Threat neu aufmachen, innerhalb dem über diese Standardtaktiken diskutiert werden kann. Einfach damit wir erkennen was Standardtaktiken sind.

Und dass wir eine anderes Board aufmachen - möglicherweise sogar nur für Mitglieder - in dem die erkannten Mechanismen benannt werden und dann nachfolgend Beispielstexte für die Erwiderungen angegeben werden?
So dass man als Kläger die Möglichkeit hat zu schauen, ob der Gegener einen der identifizierten Mechanismen nutzt und dann aus den Textbausteien einen Vorschlag für den eigenen Anwalt zur Reaktion zur Verfügung hat. Relativ einfach, schnell und dadurch qualifiziert, dass der eine oder andere über den Erfolg oder Misserfolg seines Textbausteins berichtet.

Könnte so etwas funktionieren? Sollte das ein eigenes Diskussionsthema sein?
 
Hallo Oohpss,

Du mußt bedenken das auch der Richter alle diese Seiten lesen muß, ganz zu schweigen vom verstehen und abgleichen.
Ich bin immer für kurze, treffende Widersprüche. Ich gehe einfach davon aus das weniger Seiten intensiver gelesen werden.

Die Versicherungen haben ihre eigenen Kanzleien und hier sitzen auch div. (kostenlose:rolleyes:) Paktikanten, die werden sich ungeliebter Zeilen annehmen müssen.

Wenn eine Versicherung den "Kampf" aufgenommen hat, dann ziehen sie ihn auch durch....mit ganz wenigen Ausnahmen vielleicht.

Ich hoffe Deine Taktik geht für Euch auf, könnte mir aber denken.....:rolleyes:

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Tja, Siegfried21


Wie könnte man solche Exzesse verhindern bzw. eindämmen?

ich nenne so etwas das Phänomen der Masse. Die Gesellschaft läuft und läuft und läuft sehenden Auges in den Abgrund. Eine Änderung wird es nur nach dem unvermeidlichen Absturz geben. These: je mehr Masse, desto weniger Verstand. Aber dazu könnte man ein Buch (wahrscheinlich sogar Bände) schreiben.

Politik, Staat, Gesetze und Regeln sind Selbstläufer und stellen irgendwann nicht mehr den ursprünglichen Gedanken einer Befriedung dar, sondern entarten zum Selbstzweck für einige extrovertierte Hauptdarsteller.


Gruss

Sekundant
 
... Du mußt bedenken das auch der Richter alle diese Seiten lesen muß, ganz zu schweigen vom verstehen und abgleichen.
JA!
Ich bin immer für kurze, treffende Widersprüche. Ich gehe einfach davon aus das weniger Seiten intensiver gelesen werden. ...
Ich auch, aber jede Lüge oder maniplulativen Aussage der nicht substantiiert widersprochen wird, steht erst mal als Behauptung in der Akte.
Und wenn sich der Richter seinen Eindruck vom Gesamtusammenhang verschafft, kann so etwas die Waagschale beeinflussen.
Auch Richter sind nur Menschen.
Beispiele:
Die Versicherung behauptet, der Klägerin sei niemals die Diagnose eröffnet worden (ein Abszess) und die Klägerin habe emotional massiv gelitten, weil sich sich vorgestellt hätte, dass sie einen unheilbaren Tumor gehabt hätte. Das ist zwar totaler Bullshit, aber steht erstmal als Behauptung im Raum. Und dass sie massiv gelitten hatte steht in den Krankenakten und hat die Klägerin selbst auch nie bestritten. Allerdings nicht wegen einem unheilbaren Tumor, sondern wegen Schmerzen.
Normalerweise würde man natürlich als Beklagtenvertreter meinen, dass man auf so etwas kaum eingehen müsse, weil es Spekulation ist, also schreibt man kurz und bündig dass das Spekulation ist.

Aber unser Gehirn funktioniert anderes.
Wenn ich Dir sage/schreibe, dass Du an etwas nicht denken sollst, dann wirst Du es nicht vermeiden können genau daran zu denken.

Beispiel: Denk nicht an einen großen Elefanten mit langem Rüssel, großen Ohren und langen Stoßzähnen.

Hast Du jetzt an ein Klavier, einen Hammer oder eine Kreissäge gedacht?
Nö, Du hast an einen Elefanten gedacht (So wie jeder, der das hier liest).

Wenn ich Dir noch mehr von dem Elefanten erzähle, zum Beispiel dass er nicht in einer Oase un dnicht in einer Herde von Elefanten, sondern in einem Zirkus steht und auf ihm ein Clown jongliert, dann wird es für Dich immer schwerer, dass Du nicht daran denkst.

Das ist massiv manipulativ, aber es funktioniert und die Gegner wenden diese Taktiken bewusst an, sobald es um mehr als 5 Euro 80 geht.
... und hier sitzen auch div. (kostenlose) Paktikanten, die werden sich ungeliebter Zeilen annehmen müssen. ...
Nur wenn es nicht substantiiert ist, ansonsten sind die schnell überfordert.

Aber genau DAS meine ich: Die haben für die Streitigkeiten weitestgehend standartisierte Vorgehensweisen und Argumentationen. Ich kann mir vorstellen, dass es dafür Datenbanken bei den RAs bzw. Sachbearbeitern gibt. Aber sobald jemand die Standards üblicher Auseinandersetungen verlässt, kommen die ins Schlingern.

Ein Beweis: Die Versicherung vergisst in der Fragestellung für die Beweiserhebung gegenüber dem gerichtlichen Gutachter eine Kleinigkeit zu erwähnen. Dadurch läuft die ganze Frage ins Leere. Im Prinzip ist sie völlig sinnlos geworden.
Der Gutachter beantwortet exakt die Frage des Beklagten.
Ergebnis: Ein Schuss in den Ofen für die Beklagte.

Beispiel:
Frage: War die Verpackung der drei Brinen angemessen?
Antwort: Die war marktüblich.
Frage: Was haben die drei Birnen gekostet?
Antwort: Antwort 3,60
Frage: Ist das ein marktangemessener Preis.
Antwort: Zu dem Preis würde die kaum einer kaufen.
Frage: Wie lange sind die haltbar?
Antwort: 30.000 Stunden.
Frage: Wird deutlich was ich meine?
Ich hoffe Deine Taktik geht für Euch auf, könnte mir aber denken.....
Danke Kai-Uwin,
nun, mehr können wir jetzt auch nicht machen.
Aber ich werde natürlich berichten.

Grüße
oohpss
 
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