Liebe Forumsnutzer,
ich hatte im August 2006 einen Unfall, bei dem ich das linke Sprunggelenk gebrochen habe.
Im März 2007 wurde festgestellt, dass sich bei mir eine Sudeck- erkrankung im linken fuss entwickelt hat.
Ich war von Dezember 2006 bis Ende April 2007 krank geschrieben.
Von Mai 2007 bis Mitte August 2007 habe ich einen Arbeitsversuch (Wiedereingliederung) unternommen, der anfangs mit 4 Stunden begann, - nun bin ich weider volbeschäftigt.
Ich habe aber weiterhin Probleme mit meinem Sudeck.
Nun meine Frage an Euch:
Kann ich für die Zeit meiner Krankschreibung von der PUV Tagegeld verlangen ? Meine Arbeitsfähigkeit war bis Ende April 2007 vollkommen eingeschränkt.
Seit Mai 2007 bis August 2007 wurde ich wiedereingegliedert und habe nur stundenweise gearbeitet. Während dieser zeit war ich ebenfalls krankgeschrieben
Die Allg. Versicherungsbedingungen meines Vertrages gründen sich auf die AUB 88.
Ich wäre sehr für eine Antwort dankbar.
Gruß
Roldix
ich hatte im August 2006 einen Unfall, bei dem ich das linke Sprunggelenk gebrochen habe.
Im März 2007 wurde festgestellt, dass sich bei mir eine Sudeck- erkrankung im linken fuss entwickelt hat.
Ich war von Dezember 2006 bis Ende April 2007 krank geschrieben.
Von Mai 2007 bis Mitte August 2007 habe ich einen Arbeitsversuch (Wiedereingliederung) unternommen, der anfangs mit 4 Stunden begann, - nun bin ich weider volbeschäftigt.
Ich habe aber weiterhin Probleme mit meinem Sudeck.
Nun meine Frage an Euch:
Kann ich für die Zeit meiner Krankschreibung von der PUV Tagegeld verlangen ? Meine Arbeitsfähigkeit war bis Ende April 2007 vollkommen eingeschränkt.
Seit Mai 2007 bis August 2007 wurde ich wiedereingegliedert und habe nur stundenweise gearbeitet. Während dieser zeit war ich ebenfalls krankgeschrieben
Die Allg. Versicherungsbedingungen meines Vertrages gründen sich auf die AUB 88.
Ich wäre sehr für eine Antwort dankbar.
Gruß
Roldix