• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

TAD hat bei Betriebsbesichtigung zwei Verfahren gleich begutachtet, ist das Rechtens?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Karl54
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

nun bei mir ruht jetzt die ganzen Verfahren beim Sozialgericht, seit mindestens jetzt 1 Jahr. Da gibt es auch keine Reaktion, seitens der Richterin.
Nun mal eine Frage,
Im Jahr 2020 wurde durch den TAD eine Betriebsbesichtigung durchgeführt, für das Verfahren BK-2113. Dazu wurde ich mit Eingeladen, da ich zu dieser Zeit schon zu Hause war. Bin seit 11/2015 aus krankheitsbedingten Gründen zu Hause und beziehe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente.
Dazu hat der TAD an diesem Tag, meinen ehemaligen Arbeitsplatz besichtigt und einige Dinge hinterfragt. Auch durfte ich bei der Auswertung nicht dabei sein, die fand nur mit den Vorgesetzten und dem TAD statt. Ein Protokoll dieser Auswertung gibt es angeblich nicht. Die BG pocht immer darauf, das ich ja ein Blick habe, auf sämtliche Korrespondenzen der BG. Weil ich auf das Portal " Meine BGHM " zugriff habe. Auch hatte ich eine Komplette Akteneinsicht bekommen, auf einen Stick, von sämtlichen Verfahren bzw. Aktenfällen. Dort war auch nichts vorhanden an Protokollen von der Betriebsbesichtigung und von der Auswertung, mit den Vorgesetzten und dem TAD.
Nun hat der TAD gleich zwei Verfahren bei der Betriebsbesichtigung 2020 durchgeführt, obwohl dieser nur den Auftrag hatte, im Verfahren BK-2113.

Ist das rechtens, wenn der TAD gleich zwei Verfahren bei der Betriebsbesichtigung durchführt, einmal für BK-2113 und einmal für die BK-2108 u. 2110?
Obwohl der TAD nur den Auftrag für BK-2113 hatte.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

der TAD darf so viele Ermittlungen machen, wie Anfragen vorhanden sind.
Das Portal "Meine BGHM" - ist soweit ich Einblick habe, unvollständig und nicht ordentlich aufgebaut.
Allerdings ist folgendes absolut nicht in Ordnung und dagegen solltest Du vorgehen:

"Dazu hat der TAD an diesem Tag, meinen ehemaligen Arbeitsplatz besichtigt und einige Dinge hinterfragt.
Auch durfte ich bei der Auswertung nicht dabei sein, die fand nur mit den Vorgesetzten und dem TAD statt.
Ein Protokoll dieser Auswertung gibt es angeblich nicht. "


Ich würde da das BAS, BMAS und in Bezug auf DSGVO das BFDI einschalten.

Es wurde anscheinend zwischen TAD und Vorgesetzten geküngelt - wer weiß welche Absprachen da gelaufen sind.
Ich empfehle inzwischen mehrfach sich die Seite von "Jurawatch" anzuschauen, der Journalist E. Neumann macht
viel in der Richtung.

Schöne Tage noch
 
Back
Top