Hallo,
nun bei mir ruht jetzt die ganzen Verfahren beim Sozialgericht, seit mindestens jetzt 1 Jahr. Da gibt es auch keine Reaktion, seitens der Richterin.
Nun mal eine Frage,
Im Jahr 2020 wurde durch den TAD eine Betriebsbesichtigung durchgeführt, für das Verfahren BK-2113. Dazu wurde ich mit Eingeladen, da ich zu dieser Zeit schon zu Hause war. Bin seit 11/2015 aus krankheitsbedingten Gründen zu Hause und beziehe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente.
Dazu hat der TAD an diesem Tag, meinen ehemaligen Arbeitsplatz besichtigt und einige Dinge hinterfragt. Auch durfte ich bei der Auswertung nicht dabei sein, die fand nur mit den Vorgesetzten und dem TAD statt. Ein Protokoll dieser Auswertung gibt es angeblich nicht. Die BG pocht immer darauf, das ich ja ein Blick habe, auf sämtliche Korrespondenzen der BG. Weil ich auf das Portal " Meine BGHM " zugriff habe. Auch hatte ich eine Komplette Akteneinsicht bekommen, auf einen Stick, von sämtlichen Verfahren bzw. Aktenfällen. Dort war auch nichts vorhanden an Protokollen von der Betriebsbesichtigung und von der Auswertung, mit den Vorgesetzten und dem TAD.
Nun hat der TAD gleich zwei Verfahren bei der Betriebsbesichtigung 2020 durchgeführt, obwohl dieser nur den Auftrag hatte, im Verfahren BK-2113.
Ist das rechtens, wenn der TAD gleich zwei Verfahren bei der Betriebsbesichtigung durchführt, einmal für BK-2113 und einmal für die BK-2108 u. 2110?
Obwohl der TAD nur den Auftrag für BK-2113 hatte.
Gruß Karl
nun bei mir ruht jetzt die ganzen Verfahren beim Sozialgericht, seit mindestens jetzt 1 Jahr. Da gibt es auch keine Reaktion, seitens der Richterin.
Nun mal eine Frage,
Im Jahr 2020 wurde durch den TAD eine Betriebsbesichtigung durchgeführt, für das Verfahren BK-2113. Dazu wurde ich mit Eingeladen, da ich zu dieser Zeit schon zu Hause war. Bin seit 11/2015 aus krankheitsbedingten Gründen zu Hause und beziehe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente.
Dazu hat der TAD an diesem Tag, meinen ehemaligen Arbeitsplatz besichtigt und einige Dinge hinterfragt. Auch durfte ich bei der Auswertung nicht dabei sein, die fand nur mit den Vorgesetzten und dem TAD statt. Ein Protokoll dieser Auswertung gibt es angeblich nicht. Die BG pocht immer darauf, das ich ja ein Blick habe, auf sämtliche Korrespondenzen der BG. Weil ich auf das Portal " Meine BGHM " zugriff habe. Auch hatte ich eine Komplette Akteneinsicht bekommen, auf einen Stick, von sämtlichen Verfahren bzw. Aktenfällen. Dort war auch nichts vorhanden an Protokollen von der Betriebsbesichtigung und von der Auswertung, mit den Vorgesetzten und dem TAD.
Nun hat der TAD gleich zwei Verfahren bei der Betriebsbesichtigung 2020 durchgeführt, obwohl dieser nur den Auftrag hatte, im Verfahren BK-2113.
Ist das rechtens, wenn der TAD gleich zwei Verfahren bei der Betriebsbesichtigung durchführt, einmal für BK-2113 und einmal für die BK-2108 u. 2110?
Obwohl der TAD nur den Auftrag für BK-2113 hatte.
Gruß Karl