- Tödlicher Verkehrsunfall - Fahrradfahrer von Auto erfasst
: Auf der Landstraße 3091, zwischen x und y, starb am Montag, dem 31. März, ein 14-jähriger Fahrradfahrer nach dem Zusammenstoß mit einem Auto. Der Jugendliche erlag an der Unfallstelle seinen schwersten Kopfverletzungen. Der 29-jährige Unfallverursacher verließ die Unfallstelle. Die Polizei nahm ihn wenig später zuhause fest. Er stand augenscheinlich unter Schock und dem Einfluss alkoholischer Getränke.
Der tragische Verkehrsunfall ereignete sich um 20.40 Uhr. Der 29-jährige Mann aus x fuhr mit seinem roten VW Polo von x nach y. Aufgrund der Spuren an der Unfallstelle geht die Polizei gegenwärtig davon aus, dass der Mann in einer Linkskurve auf die Gegenfahrbahn fuhr. Er erfasste dort den Radfahrer, der ihm mit seinem Mountainbike, am äußersten rechten Fahrbahnrand fahrend, entgegen kam. Die Wucht der Kollision schleuderte den Jugendlichen samt seines Fahrrades gegen die Windschutzscheibe und von da in den angrenzenden Straßengraben. Für den Jungen kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Unfallstelle. Die Polizei nahm den Polofahrer, der die Unfallstelle zu Fuß verlassen hatte, in seiner Wohnung fest. Von dort informierte die Ehefrau die Polizei und die Rettungskräfte von dem Unfall . Die Polizei ordnete eine Blutprobe an. Der Grad der Alkoholisierung steht erst nach dem Untersuchungsergebnis fest. Sie zog in Absprache mit der Staatsanwaltschaft zur endgültigen Klärung des Unfallhergangs einen Kraftfahrzeugsachverständigen hinzu. Der Kriseninterventionsdienst kümmerte sich um alle Beteiligten.
Hallo,
Unser Sohn 14 Jahre, ist am 31.03 von einen betrunkenen Autofahrer totgefahren. Am Donnerstag war Gerichtsverhandlung. Mir kam das alles so oberflächlich behandelt vor. Viele Mitschüler, Nachbarn und Freunde waren anwesend. Alle hatten wir den gleichen Eindruck.
Der Mann ist nachdem er meinen Sohn tot gefahren hat, nach Hause gelaufen. Also eindeutig Fahrerflucht. Dies kam noch nicht einmal in der Anklage zur Sprache. Er bekam 1, 4 Jahre Gefängnis. Mit den Hinweis das er ja in Revision gehen kann, dort wird milder geurteilt. Tschuldigung, was ist das? Ich fühle mich verletzt durch das was ich da gehört habe. Kann ich was tun? Beim Richter anrufen, beim Staatsanwalt um dieses vorzubringen? Nützt das was? Bitte vezeiht das ich mich nur so kurz fasse. Mir geht es nicht so gut. Aber ihr könnt mich fragen, was unklar ist oder was ihr sonst wissen möchtet. Maria
Wir waren keine Nebenkläger, weil uns abgeraten wurde. Auserdem dachten wir der Fall ist doch klar.
Was nun? Ist Berufung unserer Seits möglich/ nötig. Oder ist das Urteil so wie es ist ok? Was ist würden für Kosten auf uns zukommen?
Maria
: Auf der Landstraße 3091, zwischen x und y, starb am Montag, dem 31. März, ein 14-jähriger Fahrradfahrer nach dem Zusammenstoß mit einem Auto. Der Jugendliche erlag an der Unfallstelle seinen schwersten Kopfverletzungen. Der 29-jährige Unfallverursacher verließ die Unfallstelle. Die Polizei nahm ihn wenig später zuhause fest. Er stand augenscheinlich unter Schock und dem Einfluss alkoholischer Getränke.
Der tragische Verkehrsunfall ereignete sich um 20.40 Uhr. Der 29-jährige Mann aus x fuhr mit seinem roten VW Polo von x nach y. Aufgrund der Spuren an der Unfallstelle geht die Polizei gegenwärtig davon aus, dass der Mann in einer Linkskurve auf die Gegenfahrbahn fuhr. Er erfasste dort den Radfahrer, der ihm mit seinem Mountainbike, am äußersten rechten Fahrbahnrand fahrend, entgegen kam. Die Wucht der Kollision schleuderte den Jugendlichen samt seines Fahrrades gegen die Windschutzscheibe und von da in den angrenzenden Straßengraben. Für den Jungen kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Unfallstelle. Die Polizei nahm den Polofahrer, der die Unfallstelle zu Fuß verlassen hatte, in seiner Wohnung fest. Von dort informierte die Ehefrau die Polizei und die Rettungskräfte von dem Unfall . Die Polizei ordnete eine Blutprobe an. Der Grad der Alkoholisierung steht erst nach dem Untersuchungsergebnis fest. Sie zog in Absprache mit der Staatsanwaltschaft zur endgültigen Klärung des Unfallhergangs einen Kraftfahrzeugsachverständigen hinzu. Der Kriseninterventionsdienst kümmerte sich um alle Beteiligten.
Hallo,
Unser Sohn 14 Jahre, ist am 31.03 von einen betrunkenen Autofahrer totgefahren. Am Donnerstag war Gerichtsverhandlung. Mir kam das alles so oberflächlich behandelt vor. Viele Mitschüler, Nachbarn und Freunde waren anwesend. Alle hatten wir den gleichen Eindruck.
Der Mann ist nachdem er meinen Sohn tot gefahren hat, nach Hause gelaufen. Also eindeutig Fahrerflucht. Dies kam noch nicht einmal in der Anklage zur Sprache. Er bekam 1, 4 Jahre Gefängnis. Mit den Hinweis das er ja in Revision gehen kann, dort wird milder geurteilt. Tschuldigung, was ist das? Ich fühle mich verletzt durch das was ich da gehört habe. Kann ich was tun? Beim Richter anrufen, beim Staatsanwalt um dieses vorzubringen? Nützt das was? Bitte vezeiht das ich mich nur so kurz fasse. Mir geht es nicht so gut. Aber ihr könnt mich fragen, was unklar ist oder was ihr sonst wissen möchtet. Maria
Wir waren keine Nebenkläger, weil uns abgeraten wurde. Auserdem dachten wir der Fall ist doch klar.
Was nun? Ist Berufung unserer Seits möglich/ nötig. Oder ist das Urteil so wie es ist ok? Was ist würden für Kosten auf uns zukommen?
Maria
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