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Tödlicher Unfall durch PKW-Fahrer mit Alk

diemaria

Nutzer
Registriert seit
9 Apr. 2008
Beiträge
2
- Tödlicher Verkehrsunfall - Fahrradfahrer von Auto erfasst
: Auf der Landstraße 3091, zwischen x und y, starb am Montag, dem 31. März, ein 14-jähriger Fahrradfahrer nach dem Zusammenstoß mit einem Auto. Der Jugendliche erlag an der Unfallstelle seinen schwersten Kopfverletzungen. Der 29-jährige Unfallverursacher verließ die Unfallstelle. Die Polizei nahm ihn wenig später zuhause fest. Er stand augenscheinlich unter Schock und dem Einfluss alkoholischer Getränke.
Der tragische Verkehrsunfall ereignete sich um 20.40 Uhr. Der 29-jährige Mann aus x fuhr mit seinem roten VW Polo von x nach y. Aufgrund der Spuren an der Unfallstelle geht die Polizei gegenwärtig davon aus, dass der Mann in einer Linkskurve auf die Gegenfahrbahn fuhr. Er erfasste dort den Radfahrer, der ihm mit seinem Mountainbike, am äußersten rechten Fahrbahnrand fahrend, entgegen kam. Die Wucht der Kollision schleuderte den Jugendlichen samt seines Fahrrades gegen die Windschutzscheibe und von da in den angrenzenden Straßengraben. Für den Jungen kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Unfallstelle. Die Polizei nahm den Polofahrer, der die Unfallstelle zu Fuß verlassen hatte, in seiner Wohnung fest. Von dort informierte die Ehefrau die Polizei und die Rettungskräfte von dem Unfall . Die Polizei ordnete eine Blutprobe an. Der Grad der Alkoholisierung steht erst nach dem Untersuchungsergebnis fest. Sie zog in Absprache mit der Staatsanwaltschaft zur endgültigen Klärung des Unfallhergangs einen Kraftfahrzeugsachverständigen hinzu. Der Kriseninterventionsdienst kümmerte sich um alle Beteiligten.

Hallo,


Unser Sohn 14 Jahre, ist am 31.03 von einen betrunkenen Autofahrer totgefahren. Am Donnerstag war Gerichtsverhandlung. Mir kam das alles so oberflächlich behandelt vor. Viele Mitschüler, Nachbarn und Freunde waren anwesend. Alle hatten wir den gleichen Eindruck.
Der Mann ist nachdem er meinen Sohn tot gefahren hat, nach Hause gelaufen. Also eindeutig Fahrerflucht. Dies kam noch nicht einmal in der Anklage zur Sprache. Er bekam 1, 4 Jahre Gefängnis. Mit den Hinweis das er ja in Revision gehen kann, dort wird milder geurteilt. Tschuldigung, was ist das? Ich fühle mich verletzt durch das was ich da gehört habe. Kann ich was tun? Beim Richter anrufen, beim Staatsanwalt um dieses vorzubringen? Nützt das was? Bitte vezeiht das ich mich nur so kurz fasse. Mir geht es nicht so gut. Aber ihr könnt mich fragen, was unklar ist oder was ihr sonst wissen möchtet. Maria

Wir waren keine Nebenkläger, weil uns abgeraten wurde. Auserdem dachten wir der Fall ist doch klar.
Was nun? Ist Berufung unserer Seits möglich/ nötig. Oder ist das Urteil so wie es ist ok? Was ist würden für Kosten auf uns zukommen?

Maria
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo diemarie,

ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll.
Es tut mir so leid was Deiner Familie passiert ist, einfach schrecklich durch einen betrunkenen Autofahrer sein Kind zu verlieren.

Ist überhaupt richtig ermittelt worden? Ein Urteil in so kurzer Zeit?
Hast Du Dir einen Rechtsanwalt genommen? Und oder warst Du Nebenkläger? Dann könnest doch auch Du in Revision gehen? Oder geht das nicht?

Ich würde dieses Urteil auch nicht einfach so hinnehmen, zumal der Autofahrer betrunken war.

Wenn Du es kannst, dann schreib uns doch wie der Unfall passiert ist.
Wie hat sich der Unfallfahrer später verhalten?

Ganz lieben Gruß
Kai-Uwe

Hallo Diemarie,

ich kann Deine Wut verstehen, Euer Junge hat sich total richtig verhalten, also ist vorschriftsmäßig gefahren und trotzdem vom Auto erwischt worden.
Ich kann mir nur vorstellen das der junge Mann viel zu schnell in die Kurve gefahren ist.

Hat der Fahrer sich bei Euch gemeldet? Was hat Euch der Kriseninterventionsdienst geraten und habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung um zu einem Rechtsanwalt zu gehen?

Aber eine ganz vorsichtige Frage von mir und sei mir nicht böse:
Was wollt Ihr mit einer höheren Strafe erreiche? Für mich wäre es sehr wichtig das der Fahrer sehr lange keinen Führerschein hat, das er soziale Stunden in seiner Freizeit ableisten muß oder einen hohen Geldbetrag an eine soziale Einrichtung zahlen muß.
Eine Gefängnisstrafe ist hier nicht sehr angebracht, denke ich.

Ich würde mein weiteres Vorgehen gegen den Fahrer von seinem Verhalten abhängigt machen.

Alles Gute und einen lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo diemaria,
Ich kann ein wenig nachvollziehen, was in Dir vorgeht. Da kann keiner so richtig helfen. Schreie Deinen Schmerz raus.

Bitte bedenke: Der Autofahrer hat es trotzdem sicher nicht vorsätzlich gemacht. Ich hatte in der Familie jemanden, dem auch betrunken dieses passiert ist. Er hat sich nach mehreren Monaten selbst das Leben genommen, weil er damit nicht fertig wurde, einen anderen Menschen im Suff getötet zu haben. Welchen Eindruck hattest Du vom Fahrer? War er überheblich? Ging ihm die Sache nahe? Diese Frage stelle Dir. Rechtlich dürfte da relativ wenig zu machen sein, außer Du kannst den Staatsanwalt zur Revision bewegen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Diemaria,

in so einem Fall kann man nur sagen, dass einem schlicht die Worte fehlen!
Es ist sehr schlimm ein Kind auf diese weiße zu verlieren, einem Kind wo man gehofft hat, dass nun nach vielen wachen Nächten (angefangen vom ersten Zahn..) die Tage kommen wo das Kind immer selbstständiger wird!

Es mag zwar wie eine Floskel klingen, aber auch ich möchte Dir mein aufrichtige Anteilnahme aussprechen!

Ich hätte in Deinen Zeilen ganz gerne gelesen das sich der Fahrer zumindest irgendwie entschuldigt hätte!
Ich fürchte aber Alkoholkonsum entschuldigt Heute Manches.

Was die Frage der Schuld angeht mag es stimmen, das 1.4 Jahre Strafe für ein Menschenleben "ein Schlag ins Gesicht" ist.
Ich würde es aber ähnlich sehen wie Kai-Uwe. Der Polofahrer wird erst die Schwere seiner Tat verstehen wenn er die Opfer die durch ähnliches Verhalten für Ihr Leben behindert sind unterstützen muss (Im Krankenhaus udgl.) . ja und dies nicht nur für zwei Wochen!

Nun bin ich kein Rechtsanwalt aber vielleicht kann hier der -Weisse Ring-
zumindest Auskunft geben wer in solch einen Fall Hilfe leisten könnte?
Opferentschädigungsgesetz (Vielleicht kann hier im Forum noch J. etwas zum Thema Weisser Ring sagen?
Alles Gute, in der Hoffnung das es Dir eines Tages wieder verhältnismässig gut geht !

mfg Joachim


Weisse Ring
Weberstr.16
55130 Mainz Telefon 06131 8303-0
bzw. 01803-343434

PS . mich würde in dem Zusammenhang schon einmal interessieren ob man zumindest etwas gegen die Unfälle getan hat -toter Winkel bei Rechtsabbieger- ..... .
 
Hallo, Danke für eure Antworten.
Ich versuche euch vollständig zu antworten.Wenn es mir nicht gelingt, fragt einfach nochmal nach.

Wir haben einen Anwallt für die zivielrechtlichen Angelegenheiten. Wir waren keine Nebenkläger weil verschiedene Menschen abgeraten haben...das hätte ja eh keinen Sinn... und ...die Sache ist doch ganz klar... Der Sachverhalt ist auch alles klar und ohne offene Fragen. Der Fall ist gründlich, durch Staatsanwaltschaft und Gutachter geprüft wurden. Wenn ein Kind bei solch einen Unfall stirbt wird hier bei uns immer sehr schnell verhandelt. Dafür sorgt die Staatsanwaltschaft.
Ja, wir sind entäuscht wegen eines recht milden Urteils. Wo doch klar ist,das der Fahrer durch den großen Alkkonsum die Verantwortung hat. Für den Tod unseres Sohnes und für seine eigene Famile und deren Situation. Erst denken, dann trinken, dann laufen. Eine höhere Stzrafe bringt natürlich erst mal nichts. Aber, wir haben als Eltern und uunsere Gesellschaft hat den Tod eines Kindes zu beklagen. Nicht weniger hoch ist der "Gegenwert".Und das so finde ich muß sich auch in einen Strafmaß widerspiegeln. Wißt ihr, wann immer kleine Strafen für schwere Taten ausgesprochen werden sind wir,egal ob nahestehend oder nur Beobacghter, verletzt. Wir alle fühlen uns verletzt und fragen"meine Güte,was ist mein Leben, ein Menschenleben, eigentlich wert. Ist das so? De Fahrer hat 1,4 Jahre bekommen für die Justitz schon eine hohe Strafe, weil ein Kind tod ist. Ähm, was hätte er ddenn bekommen wenn eine 60jährige Person grad den Weg gekreutzt hätte? 2 Monate auf Bewährung,weil...60zig jährige sind eh .....(spare mir böse Worte). Ok,ich glaube ihr versteht was ich meine.
Wir haben also bei der Staatsanwaltschaft angerufen und haben unsere Unzufriedenheit kundgetan. Duie Staatsanwaltschaft hat uns zugesagt...solllte eine Berufung eingehen, gibt es eine gleichzeitige Berufung der Staatsanwaltschaft. Wißt ihr, das hat mich dann ruhig werden lassen. @Seenixe Wir müssen unterscheiden und Unterscheidung wieder zusammenbringen. Mir ist das persönliche Leid des Fahreers und seiner Familie völlig klar. Dennoch ist Bestrafung durch unsere Gerichte sehr wichtig. Sowohl für Täter, Opfer und Gesellschaft. Manche Täter so habe ich schon gehört sind erleichtert wenn sie durch die Polizei geschnappt werden und ihre Strafe büsen dürfen. Ist doch auch nachvollziehbar. Das mit deinen Verwanden tut mir leid. Soetwas wünsche ich ausdrücklich nicht! Nur eben die Strafe für die Straftat.
Verhalten des Fahres, war eine Frage:
Nach ungefähr einer Woche nach dem Unfall hatte err einen Kurzbrie geschrieben. Entschuldigung dafür wo es keine Entschuldigung ung wiedergutmachung gibt. Ungefähr 3 Wochen vor Gerichtstermin ersuchte er um ein Gespräch mit uns als Eltern. Ansonsten wirkt er depressiv. Es tut ihm wirklich leid.

bis denne Maria
 
Hallo Maria,

ich kann Dich sehr gut verstehen und ich finde Du hast auch ein Recht auf Deinen Zorn auf die Ungerechtigkeit.

Stirbt ein Kind kann man nicht so leicht sagen "die Zeit heilt alle Wunden" Deine Wunden werde sicher nie vollständig verheilen.

Was Du über den Fahrer schreibst, zeig doch das er genau weis was er getan hat und er wird damit leben müssen.
Für einen Menschen der seine Tat einsieht ist das sicher die größte Strafe.

Ich wünsche Dir Ruhe und Kraft.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Opferhilfsorganisationen, Strafe

Hallo,

es tut mir sehr leid, was Maria und ihren Angehören Entsetzliches widerfahren ist - und finde es toll, dass sich hier im Forum auch gleich Menschen gefunden haben, die sich ihrer angenommen haben - denn schon der Anfang einer Antwort im Forum ist schwer. Auch ich habe überlegt, ob ich mich nun hier einbringe - zumal schon reichlich 2 Monate vergangen sind.

Ich bin zufällig auf diesen Beitrag gestoßen und wollte etwas zur Frage von JoachimD. zum WEISSEN RING loswerden, weil vielleicht noch andere auf diesen Beitrag stoßen:
Der WR hilft Opfern von Straftaten oder deren Angehörigen - wie die Hilfe aussieht, hängt vom Fall ab. Was Verkehrsunfälle angeht, wird aber auch oft auf die Opferhilfsorganisation "Verkehrsopferhilfe e.V." verwiesen (insbesondere z.B. bei nichtversicherten Unfallverursachern).
Man kann sich auf jeden Fall erst mal an den WR wenden - die ehrenamtlichen Mitarbeiter arbeiten teilweise auch in sozialberuflichen, juristischen, polizeilichen oder medizinischen Berufen und können vieles erst mal ein wenig ordnen und helfen, den richtigen Weg einzuschlagen und Fehler zu vermeiden - selbst wenn dann an andere Stellen verwiesen wird oder nicht ganz klar ist, ob wirklich eine Straftat vorliegt.
Ganz wichtig ist es jedenfalls, sich so früh wie möglich zu melden, bevor falsche Schritte getan werden könnten. Entweder man meldet sich direkt in der WEISSER-RING-Außenstelle der eigenen Stadt (siehe weisser-ring.de) oder in der Zentrale in Mainz, wie JoachimD schrieb. Dann ruft später ein Mitarbeiter vor Ort zurück, der den Fall übernommen hat.

Was das Strafmaß bzw. das "Nichterwähntwerden" der "Fahrerflucht" angeht, vermute ich mal (als Nichtjurist), dass der Täter sich selbst bei der Polizei gemeldet hat - soweit ich weiß, muss ein Unfallverursacher am Unfallort eine gewisse "angemessene" Zeit lang warten und kann dann gehen, wenn er entweder am Unfallort oder bei der Polizei seine pers. Daten/Anschrift etc. preisgibt und zugibt, dass er am Unfall beteiligt war. Es muss also kein Fehler vorliegen bei der Verhandlung - aber wie gesagt, ich bin nicht Jurist, es wäre nur eine Erklärung, die mir in den Sinn kommt.

Ich hoffe, die 1.4 Jahre Haft verleiten den Täter nicht zur Annahme, nach der Zeit sei alles abgesessen und damit wieder völlig ok - das wird es nie. So ein Unfall ist für alle Beteiligten ein Unglück und ich gebe Kai-Uwe recht: Wenn der Fahrer wirklich versteht und er sich seiner Schuld echt bewusst ist, muss es für ihn auch eine schlimme Strafe sein.
Es wäre wohl gerechter, wenn das richterliche Strafmaß noch mehr von der Einsicht und Anteilnahme der Täter abhängen würde - das ist aber wohl nun nicht realisierbar, denn wer kann schon in einen Verursacher eines Unglücks hineinsehen und ihn völlig sicher einschätzen.

Maria und ihren Angehörigen wünsche ich, dass sie dem Fahrer vergeben können - ganz für sich - ob der Täter es erfährt oder nicht, ist egal.

Mit freundlichen Grüßen
Martin D.
 
Hallo diemaria

Es tut mir sehr leid für Dich und Deine Familie

Es ist gemein und falsch wenn man sein Kind verlieren muß,noch dazu durch einen Betrunkenen Autofahrer.

Die Strafe finde ich einen Hohn und eine Ohrfeige für alle Betroffenen.

Was soll denn das,nur weil ich betrunken fahre kann ich mit einer milden Strafe rechnen?
Toll,ich finde wenn man betrunken fährt ist das vorsätzlich.

An Deiner Stelle würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen und versuchen das Verfahren wieder aufzunehmen.
Es kann nicht angehen dass Du Dein Kind verloren hast und der andere fast belohnt wird mit einer lächerlichen Strafe.
Die Zeit für Ihn ist schnell vorbei,aber Dein Leben ist für immer verändert.
Ich könnte aus der Haut fahren wenn ich solche Sachen lese,das kann doch nicht angehen.
Wir hatten das Glück,dass Michi lebt aber er muß die Folgen tragen so lange er lebt.

Ich wünsch Dir alles Gute und gib nie auf,es wird auch wieder besser für Euch

Liebe Grüße
michisma
 
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