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Super entgegenkommen der Vers.

Marco1

Mitglied
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
26
:mad: Hallo,

bin ein wenig ratlos und verärgert über meine Vers. Nach meinem Unfall 2004
wurde der Versicherung nun durch einen Gutachter am 23.05.(welcher mein behandelnder Arzt ist ,aber von der Versicherung ausgewählt wurde) das Endgutachten zugestellt.In diesem Gutachten stellt der Arzt fest:

Therapieresistentes Tarsaltunnel-Syndrom rechts bei irreperabler Schädigung des N.tibialis posterior bei Z.n. Sprunggelenksdistorsion

Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit (Angaben in Bruchteilen)

Gliedmaße/Sinnesortgane Fuß/Sprunggelenk

vor dem Unfall 0

zur Zeit insgesamt 1/2

voraussichtl.dauernd insgesamt 1/2

Sind diese Schäden ausschliesslich durch das
geschilderte Ereignis verursacht worden ? ja

Vorschäden lagen keine vor.


Eine Woche nach eingang beio der Vers. erhielt ich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde das das Gutachten einem Facharzt vorgelegt wurde.

Wiederum eine Woche Später habe ich dann bei der Vers. angerufen und den stand der Bearbeitung erfragt, die SB teilte mir mit das derFacharztdie Kausalität anzweifelt und nun der Vorgesetzte entscheiden müsste.Desweiteren wurde dem Gutachter unterstellt keine Ahnung zu haben da er geschrieben hat Fuß/Sprunggelenk,dieses würde es so nicht geben, es hätte entweder Bein oder Fuß/Fußgelenkheißen müssen.

Heute dann ,nach einem telefonat mit dem SB bin ich aus allen Wolken gefallen,der sagte mir doch glatt.
"Wir kommen Ihnen entgegen und unterbreiten Ihnen ein Angebot,wenn sie auf weitere Ansprüche verzichten erkennen wir einen Schaden in höhe von 1/4 Fußwertan.Sollten Sie sich jedoch weigern dieses Angebot anzunehmen werden wir ein neues Gutachten in Auftrag geben und Sie werden erstmal nichts bekommen. Dieses wird Ihnen aber auch noch schriftlich zugestellt."


Was soll ich nun machen ,bin total sauer und kann nicht verstehen wie die einfach hergehen können und das Gutachten mal eben um 50% Kürzen.
Klagen?
Neues Gutachten?
Oder einfach mal versuchen zu Handeln?
Ab welchem %satz wird eine Rente fällig, in meinen Bedingungen steht ab50% bei Unfall.Gilt der vom Arzt festgestellte teilwert?
Bin bei der Vers. schon seit 15 Jahren und es gelten die AUB-2000.

danke im Vorraus
Gruss Marco
 
Hallo Marco

das ist eine recht komplizierte Situation.

a) Rente:
Wenn die Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 % vereinbart ist, wirst Du diesen Wert mit dem vorliegenden Gutachten nicht erreichen.
Fußwert nach Gliedertaxe: 40%
Teilwert nach Gutachen 1/2
= 20 % Invalidität.

b) Formulierung des Artzes Fuß bzw Beinwert:
Der SB, der Deinem Arzt vorwirft keine Ahnung zu haben, sollte sich mal seine Versicherungsbedingungen genauer ansehen. Der BGH hat die von den Versicherungen gewählten Formulierungen "Fuß im Fußgelenk" und "Arm im Schultergelenk" als unklar verworfen. Deshalb muss bei der Verwendugn der Gliedertaxe in diesen AUB zugunsten des Versicherten ausgelegt werden. In neueren AUB findet man diese Formulierungen deshalb auch nicht mehr. Das solltest Du der Versicherung mitteilen.

c) Gutachten:
Bevor Du irgendetwas anderes unternimmst, solltest Du Dir eine zweite ärztliche Meinung einholen. Das solltest Du möglichst schnell tun.
Dein Unfall war 2004. Nach den AUB steht beiden Parteien die Begutachtung jährlich, längstens bis 3 Jahre nach Unfall zu. D. h. dieses ist das letzte Gutachten. Halte Dir immer vor Augen: ein Versicherungsvertrag ist Zivilrecht. Die Versicherung ist keine Behörde, die kann nicht einfach irgendetwas festsetzen. Ihr handelt auf gleicher Augenhöhe.
Die Versicherung hat den GA ausgewählt. Dabei hat sie eine sorgfaltspflicht. Ein Facharzt (welches Fach überhaupt? Ein Gynäkolge ist auch ein Facharzt!) in Diensten einer Versicherung hat nur eine versichungsinterne Relevanz. Der hat Dich nicht untersucht, kann folglich auch keine fachliche Stellungnahme abgeben. Also gilt zunächst das Gutachten, wenn es nicht völlig uas der Luft gegriffen ist. Ob dort alle Formulierungen richtig gewählt sind, spielt überhaupt keine Rolle. Natürlich muss ich die Versicherung auch keinem völlig falschen Gutachten unterwerfen. Wenn Du also eine zweite ärtzliche Meinung hast, die das Gutachten Deines Arztes unterstüzt, kannst Du Dich auf folgenden Standpunkt stellen:
  • es war der GA der Versicherung.
  • eine Begutachtung verusacht Schmerzen. Es steht der Versicherung nicht zu, Dir beliebig oft Schmerzen zuzufügen.
  • Es fehlt an einer sachlichen Begründung für die niedrigere Einschätzung, der Versicherungsarzt hat Dich ja noch nie gesehen.
  • Der "Facharzt" hält das GA für falsch, trifft aber eine eigene Einschätzung aufgrund dieses Gutachtens. Wie macht er das, wenns doch falsch ist?
  • Die Versicherung darf nur einmal jährlich neu Begutachten. Also frühestens am 23.05.2008. Das liegt aber außerhalb der 3 - jahresfrist. Es steht der Versicherung also nach AUB kein neues GA zu.
Ich würde Dir empfehlen, der Versicherung nach Zugang des "Vorschlags" ein nettes Schreiben aufzusetzen. Führ dabei die o.g. Argumente an und fordere die Versicherung zum vertragsgemäßen Verhalten auf. Setze eine Frist (3-4 Wochen, nicht kürzer) für die Leistung nach dem vorliegenden Gutachten. Verweise auf die Leistungspflicht nach den AUB. Nimm einen Satz auf wie z. b. " Nach Ablauf der Frist sehe ich mich gezwungen meine Ansprüche prozessual durchzusetzen." Schreibe möglichst höflich, sachlich und unemotional. Es ist nichts persönliches; Du willst Geld und die wollen es behalten.

Viel Glück
Olli
 
Hallo Olli,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein, vom Jahr der Erstverwendung her, von Versicherer zu Versicherer und auch bei ein und dem selben Versicherer.

Unter a) Rente schreibst Du: Fußwert nach Gliedertaxe: 40%

Marco hat eine AUB 2000 vereinbart, mir liegt eine AUB 2000 vor mit Fußwert 45 %

Unklar ist mir, ob Marco eine Unfallrente oder eine BUZ vereinbart hat. Deine Ausführungen betreffen eine Unfallrente.


b) Formulierung des Arztes Fuß bzw. Beinwert

Wenn der Gutachter von Fuß/Sprunggelenk schreibt, dann hat die
Sachbearbeiterin, die dem Arzt Ahnungslosigkeit vorwirft, recht. Gutachten können von einem Arzt nur unter Kenntnis der vereinbarten AUB erstellt werden, und in den AUB 2000 steht „....bei ... Funktionsunfähigkeit ...eines Fußes im Fußgelenk“

Bekanntermaßen besteht das Fußgelenk aus mehreren Teilen, u.a. gibt es zwei Sprunggelenke, oberes und unteres.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

Du hast natürlich recht. Es gibt durchaus unterschiede in den AUB.

Es spielt für Marco bei der Frage ob er eine Unfallrente bekommt, aber nicht wirklich eine Rolle, ob der Fußwert bei 40 oder 45 % liegt. Ich wollte ihm nur einen Anhaltspunkt liefern um ihm zu zeigen, wo er steht. Aus Marcos Ausführungen tippe ich mal auf die Vereinbarung einer Unfallrente, für eine BUZ gibt es ja andere/weitere Voraussetzungen. Selbstverständlich kann man in einem solchen Forum den Betroffenen nur einige Hinweise liefern wie die Sache aussehen könnte. Um eine klare Aussage zu treffen, sind nunmal die Vertragsunterlagen erforderlich.

Weiter schreibst Du:

b) Formulierung des Arztes Fuß bzw. Beinwert

Wenn der Gutachter von Fuß/Sprunggelenk schreibt, dann hat die
Sachbearbeiterin, die dem Arzt Ahnungslosigkeit vorwirft, recht. Gutachten können von einem Arzt nur unter Kenntnis der vereinbarten AUB erstellt werden, und in den AUB 2000 steht „....bei ... Funktionsunfähigkeit ...eines Fußes im Fußgelenk“

Ich finde den Vorwurf "Ahnungslosigkeit des Arztes" etwas deftig. Ein Arzt wählt seinen Beruf um Patienten zu behandeln. Die Erstellung von Gutachten ist eigentlich eine Nebensache. Das ein Arzt hier eine - zugegebenermaßen - ungeschickte Formulierung wählt, heisst nicht, dass er keine Ahnung hat. Die Versicherung nutzt dies nur um den Arzt in ein schlechtes Licht zu rücken und sich damit einen Ablehnungsgrund zu basteln. Die Texte der AUB werden von Juristen erstellt, die sich dann quer durch die Gerichtsinstanzen mit anderen Juristen über deren Auslegung streiten. Ich finde, dass es einem Mediziner nicht zuzumuten ist, sich über die Verbalbeschreibung eines medizinischen Problems solch detailierte Gedanken machen zu müssen.

In meinem eigenen Auseinadersetzung mit der Versicherung wurde ich zweimal begutachtet. Das zweite Gutachten enthielt teilweise sehr gewöhnungsbedürftige Formulierungen. Dennoch war es die gewissenhaftste Untersuchung die ich je erlebt habe (und ich bin Privatpatient, ich werde von jedem Arzt möglichst intensiv untersucht.;) ). Aber fachlich war das Gutachten wirklich nicht zu beanstanden. Es hat der Versicherung nicht wirklich gefallen, die haben das Spiel "Wir erkennen das GA nicht an" bei mir auch probiert. Wir haben uns dann aber im Dialog dennoch einigen können.


Bekanntermaßen besteht das Fußgelenk aus mehreren Teilen, u.a. gibt es zwei Sprunggelenke, oberes und unteres.

Soooooo bekannt ist das nun auch wieder nicht, ich wusste das nämlich nicht! :D

Ich kann generell nur jedem raten, nicht gleich an die Decke zu gehen, wenn eine Versicherung nicht sofort allem zustimmt. Die Versicherung hat den Unfall nicht verursacht. Die Versicherung trägt keine Verantwortung für die Schmerzen. Die Versicherung kann nichts an den Beeinträchtigung ändern. Es geht nur um Geld, eine rein wirtschaftliche Betrachtung. Es fällt einem als Betroffenem immer schwer, sich das vor Augen zu halten, aber es hilft im Umgang einfach weiter. Wer sich ärgert, frech wird oder gleich mit einer Klage droht, zeigt der Versicherung: "Ich stehe unter Druck, ich bin hilflos". Die Versicherung nutzt dies aus, um den Druck zu erhöhen und damit billiger aus der Sache rauszukommen. Wer seinen Standpunkt sachlich und gelassen vorträgt zeigt: "Ich habe keine Angst vor Euch und kenne meine Rechte. Wenn es notwendig ist, werde ich auch kämpfen". Dieser Typus ist es, der den Versicherungen zu schaffen macht.
Die denken eben nicht an den Versicherungsnehmer, die denken in Schadensquoten und Bestandsbewertungen und Risikoklassen. Ist zwar traurig, aber es ist nunmal so.

Viele Grüße
Olli
 
Hallo Luise, Hallo Oli

Ich habe eine Unfallversicherung mit Unfallrente und Unfallversicherungsbedingungen (HM-AUB 2000).

In meinen Bedingungen steht FUß im Fußgelenk 40%,warum dieses abweichend von Luise´s AUB 2000 ist kann ich nicht sagen.

Habe gerde das Schriftliche "Angebot" der Versicherung bekommen:

Sehr geehrter Herr..............,
aufgrund der uns zugegangenen Unterlagen sind wir bereit , auf weitere Erhebungen zu verzichten und zur Abgeltung des Anspruches auf Invaliditätsentschädigung wegen der Folgen des UNfalls eine Versicherungsleistung von EUR..... zu zahlen. Dies entspricht einer Gebrauchsbeeinträchtigung des linken Fußes von 1/4.
ES handelt sich bei mir aber um den rechten Fuß

Den Betrag werden wir Überweisen,sobald uns die "Vergleich-und Abfindungserklärung" unterschrieben vorliegt.

Sofern Sie an dem Angebot nicht interessiert sind, bitten wir um kurze Nachricht. Wir werden dann ein neues Gutachten in Auftrag geben.

Eine Begründung ,warum das erstellte Gutachten keine verwendung findet steht nicht drin .:mad:


Wäre es vielleicht Ratsam das Gutachten dahingehend vom Arzt ändern zu lassen, das er aus dem Sprunggelenk ein Fußgelenk macht?
Wobei die Versicherung ja auch ein Formfehler macht ,sie schreiben linker statt rechter Fuß.

Gruss Marco
 
Hallo Olli,

der von der SB erhobene Vorwurf der "Ahnungslosigkeit des Arztes" dürfte sich auf die Versicherungsbedingungen beziehen. Ein Arzt, der ein Gutachten erstellt, muss wissen, welche Versicherungsbedingungen dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen, im Zweifel hat er die Bedingungen beim Versicherer anzufordern. Ansonsten hat das Gutachten, wie im Fall Marco, keinen besonderen Wert und kann von beiden Parteien, hier vom Versicherer, angefochten werden.

Bekanntermaßen besteht das Fußgelenk aus mehreren Teilen, u.a. gibt es zwei Sprunggelenke, oberes und unteres.

Soooooo bekannt ist das nun auch wieder nicht, ich wusste das nämlich nicht!​
Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte man schon wissen aus welchen Teilen der Körper besteht, immerhin weiß man bei einer Hausratversicherung auch was man da versichert!:)

Spaß beiseite, aus was der menschliche Körper alles besteht, merkt man erst wenn etwas nicht mehr funktioniert oder schmerzt.


Zu Deinen Ausführungen zum Umgang mit Versicherern habe ich eine ganz andere Einstellung – Regulierung von Personenschäden nur mit Hilfe eines sachkundigen Rechtsanwaltes und, wenn der Versicherer zögert, sofort klagen.

Gruß
Luise
 
Hallo Marco,

In meinen Bedingungen steht FUß im Fußgelenk 40%,warum dieses abweichend von Luise´s AUB 2000 ist kann ich nicht sagen.

Die AUB können unterschiedlich sein!


Wäre es vielleicht Ratsam das Gutachten dahingehend vom Arzt ändern zu lassen, das er aus dem Sprunggelenk ein Fußgelenk macht?

Ein Gutachten kann man nicht ändern oder ändern lassen. Allenfalls könnte der Versicherer als Auftraggeber den Gutachter um eine ergänzende Stellungnahme hinsichtlich der AUB 200 bitten. (werden die aber nicht machen)


Gruß
Luise
 
Hallo Marco,

wenn die Sache nicht so ernst wäre, würde ich mir den Spass erlauben, die Versicherung anzuschreiben, dass ich die Abfindung annehme, vorausgesetzt, sie bezieht sich nur auf den linken Fuß. Die Reaktion der Versicherung würde mich interessieren!

Grüsse von
IngLag
 
@Luise,
im grunde zweifelt die Versicherung ja das gutachten an sich nicht an , sondern nur die daraus zu erbringenden Leistungen(wobei mir diesbezüglich eine sachliche Begründung seitens der Vers. fehlt).
Wie sieht es aus wenn ich der Vers. sage, das sie laut Ihren eigenen Bedingungen kein Recht auf ein erneutes Gutachten haben?(aussage Oli)

Oder sollte ich mal wie beim Türkischen Basar verhandeln?

@IngLang
Wäre sicherlich mal ein versuch wert, wobei ich ja froh sein kann das die Vers. mich nicht Operiert hat sonst hätte ich jetzt beide Beine kaputt
:D
 
Hallo Marco,

im grunde zweifelt die Versicherung ja das gutachten an sich nicht an , ......

Was denn sonst? Der Gutachter kommt auf ½ Fußwert, der Versicherer meint, der Gutachter habe keine Ahnung und erkennt nur ¼ Fußwert an.

Wie sieht es aus wenn ich der Vers. sage, das sie laut Ihren eigenen Bedingungen kein Recht auf ein erneutes Gutachten haben?

Du kannst Deinem Versicherer sagen was Du willst – das interessiert den nicht. Für den Versicherer ist nur wichtig, dass bald die Dreijahresfrist abläuft und Marco kein Gutachten hat.

Zur links/rechts Verwechselung:
Dies soll öfters vorkommen, liegt aber meistens daran, dass der zu Untersuchende falsch rum stand/lag.:)

Gruß
Luise
 
Hallo Marco,

ich finde, Du solltest erst einmal sehen, dass Du die zweite Meinung bekommst. Bei allem Ärger über die Versicherung besteht ja auch die Möglichkeit, dass der Gutachter tatsächlich nur Mist geschrieben hat.
Wenn der Wert des Gutachters stimmt, solltest Du schreiben wie in meinem ersten Beitrag erwähnt. Behalte aber unbedingt die 3-Jahresfrist im Auge.

Du hast das Pech, das die Versicherung recht clever gehandelt hat. Die haben Deinen behandelnden Arzt als Gutachter ausgewählt. Damit hast Du eine Möglichkeit weniger, zeitnah ein Gegengutachten vorzulegen bzw. rgendweche feststellungen zu widerlegen. Dazu kann sich die Versicherung darauf zurückziehen, dass Dein Arzt zu wohlwollend war. Erkläre Deinem Arzt die Situation und frag ihn, ob er einen Kollegen empfehlen kann. Kein Arzt lässt sich von der Versicherung gern als doof hinstellen; gehst Du zu jemandem den er empfiehlt, wird er vermutlich vorher mit dem sprechen. Die Wahrscheinlichkeit, das die Gutachten deckungsgleich sind ist dann relativ hoch.

Du solltest nicht mit der Versicherung telefonieren. Erstens werden die Dir nichts sagen, was ihnen schadet. Sie werden aber sehr wohl versuchen eine Information von Dir zu bekommen. Zweitens lässt man sich am Telefon im ärger eher zu einer ungeschickten Äußerung hinreissen. Und drittens haben viel zu viele Leute ein elastisches Gedächtnis und "erinnern" sich plötzlich ganz anders an ein telefonat.

An Deiner Stelle würde ich mir den ganzen Spass einmal durchrechnen. Wie hoch ist die Differrenz zwischen dem Angebot und dem was nach Gutaschten heruaskommt? Wenn Du das weisst, kannst Du besser über weitere Schritte entscheiden. Es kann ja sein, dass dein Gutachten unbrauchbar ist, aber die Versicherung ein neues wegen der hohen Gutachterkosten vermeiden will. Zumal so ein Gutachten auch für die Versicherung riskant ist, es könnte ja auch noch höher werden.

Wann endet eigentlich die 3-Jahresfrist?

Gruß
Olli

Hallo Luise,

versteh mich nicht falsch, ich rate keinem zu einem Schmusekurs mit der Versicherung. Aber bevor man ins Klageverfahren geht, sollte man alle Möglichkeiten ausgelotet haben. Mit einem Schreiben, wie ich es Marco empfohlen habe, macht man nichts falsch. Man argumentiert nicht in der Sache und kann damit auch keine ungeschickten Angaben machen. Und wenn man bedenkt, wie lange sich ein Klageverfahren hinzieht, kommt es auf die vier Wochen zusätzlich nicht an.
Eine Klage hat auch gravierende Nachteile.
  • Du kannst an einen schlechten Anwalt geraten, das merkst Du meist erst, wenn es zu spät ist.
  • Der Richter kann ein Idiot sein, der absolut keinen Bock hat sich mit der Thematik auseinaderzusetzen
  • Ein Klageverfahren ist immer eine nervliche Belastung. Das ist nicht jedermanns Sache
  • Im Klageverfahren wird die Anspruchsgrundlage sehr genau geprüft. Das kann zu völlig absurden Ergebnissen führen.
  • Im Klageverfahren wird die Versicherung wesentlich aggressiver versuchen, dem Versicherungsnehmer einen Fehler nachzuweisen. Sie ist dann ja schon beklagt, es kann also nicht mehr schlimmer werden.
Im Rahmen der Schudrechtsrefom des BGB aus 2002 wurde der Verbraucherschutz gestärkt. Seither ist auch die Rechtsprechung des BGH deutlich verbraucherfreundlicher geworden. Das schägt auf die Vorinstanzen durch. Auch die Versicherungen wissen das, und gehen erst dann in die Klage, wenn es sich lohnt. Dazu muss man aber vorher einen klaren Standpunkt verteten haben. Die meisten Versicherungsnehmer haben ein "Behördendenken" gegenüber den Versicherungen. Die ärgern sich zwar, unterschreiben aber die Vereinbarung dann trotzdem.

Solange Marco kein Problem mit der Frist bekommt, ist er mit einem Schreiben besser bedient. Klagen kann er dann immer noch, aber die Prozessakte sieht dann für ihn günstiger aus. Er hat dann schließlich alles dafür getan, ein Verfahren zu vermeiden und gilt nich als "Prozesshansel".

Beste Grüße
Olli
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Olli,

wer bist Du?

Marco ist schon seit Dezember 2005 hier im Forum (bzw. im alten Forum) mit Fragen zu seinem Unfall, der Begutachtung und seines Prozesses vor dem Sozialgericht hinsichtlich seiner Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft vertreten.

Erst als Marco am 29.06.2007 zum ersten Mal von seiner privaten Unfallversicherung schreibt, kommst Du aus dem Nichts mit sauber formulierten Beiträgen mit zivil- und versicherungsrechtlichem Hintergrund. Die meisten deiner Ausführungen bestätigen hier schon Bekanntes.

Warum versuchst Du Marco davon abzuhalten, einen Rechtsanwalt mit der Regulierung seiner Ansprüche zu beauftragen und den Versicherer zu verklagen?


In Deiner Negativliste zu einer Klage

· Du kannst an einen schlechten Anwalt geraten, das merkst Du meist erst, wenn es zu spät ist.
· Der Richter kann ein Idiot sein, der absolut keinen Bock hat sich mit der Thematik auseinanderzusetzen
· Ein Klageverfahren ist immer eine nervliche Belastung. Das ist nicht jedermanns Sache
· Im Klageverfahren wird die Anspruchsgrundlage sehr genau geprüft. Das kann zu völlig absurden Ergebnissen führen.
· Im Klageverfahren wird die Versicherung wesentlich aggressiver versuchen, dem Versicherungsnehmer einen Fehler nachzuweisen. Sie ist dann ja schon beklagt, es kann also nicht mehr schlimmer werden.

fehlt noch der Hinweis, Marco könnte auf dem Weg zum Anwalt von einem Auto überfahren werden!


Du kannst an einen schlechten Anwalt geraten, das merkst Du meist erst, wenn es zu spät ist.

Einem Anwalt sollte man nicht blindlings vertrauen, eindeutige Vorgaben und Kontrollen sind besser. Den Anwalt kann man wechseln oder bei mangelhafter Leistung in Regress nehmen.



Der Richter kann ein Idiot sein, der absolut keinen Bock hat sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Diesem Vorurteil kann ich nicht folgen. Das Gericht urteilt nach dem Vorbringen der Parteien. Ein Urteil kann man von einer höheren Instanz überprüfen lassen.


Ein Klageverfahren ist immer eine nervliche Belastung. Das ist nicht jedermanns Sache
Wen der Verzicht auf Ansprüche nicht belastet, sollte nicht klagen.


Im Klageverfahren wird die Anspruchsgrundlage sehr genau geprüft. Das kann zu völlig absurden Ergebnissen führen.
Absurde Ergebnisse kann man überprüfen lassen.


Im Klageverfahren wird die Versicherung wesentlich aggressiver versuchen, dem Versicherungsnehmer einen Fehler nachzuweisen. Sie ist dann ja schon beklagt, es kann also nicht mehr schlimmer werden.

Aha....der Versicherer versucht dem Versicherungsnehmer einen Fehler nachzuweisen!
Die unfallbedingten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sind für Dich nicht Gegenstand einer prozessualen Auseinandersetzung, nur „Fehler“ die der Versicherungsnehmer gemacht haben könnte, bei unprofessionellen Telefonaten und Schriftverkehr (wozu Du Marco rätst).

Gruß
Luise
 
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