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Super entgegenkommen der Vers.

Hallo Luise,

keine Angst, ich habe nichts mit der Versicherungswirtschaft zu tun. In der Tat habe ich einen zivilrechtlichen Hintergrund. Der Versicherungsrechtliche Teil stammt aus der Auseinadersetzung mit meiner eigenen Versicherung.

Der Grund, weswegen ich mich nicht zu den Problemen mit Gutachtern, der BG oder dem Sozialrecht allgemein geäußert habe, liegt darin, dass ich dazu Neige die Klappe zu halten, wenn ich von etwas keine Ahnung habe. Vom Sozialversicherungsrecht habe ich bestenfalls rudimentäre Grundkenntnisse, die damit zusammenhängenden Fragen sind mir fremd.

Da ich über keinerlei medizinische Kenntnisse verfüge, äußere ich mich auch nicht zur eigentlichen Begutachtung.

Aufgrund ausreichender prozessualer Erfahrung, weiss ich, wie unterschiedlich Menschen mit einem solchen Verfahren umgehen. Ich kenne eine genügend große Anzahl an Fällen, in denen Leute wegen lappalien im Verkehrsrecht, die selbst der letzte Idiot vertreten könnte, wochenlang schlaflose Nächte hatten. Denen ging es nach dem - gewonnen - Prozess immer noch richtig dreckig. Ich finde, man sollte sich darüber vorher im klaren sein.

Ein Großteil der zivilrechtlichen Verfahren wird nicht in der Sache entschieden, sondern scheitert an unklaren Anspruchsgrundlagen bzw. formfehlern. Wie bereits vorher beschrieben, geht es nicht um Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen. Es geht um Geld. Und der Richter weiss das und hat auch nichts, aber auch wirklich überhaupt nichts, anderes zu berücksichtigen. Die Frage vor Gericht ist simpel: Besteht ein Anspruch? Die Antwort ist wesentlich schwerer zu finden.

Ich rate Marco auch nicht davon ab, sich anwaltlichen Rat zu suchen. Ich rate ihm lediglich zu einem Zwischenschritt. Wenn Du meinen ersten Beitrag nochmals liest, wirst Du feststellen, dass die Inhalte des Schreibens, das ich Marco empfohlen habe, in der Sache nichts aussagen. Er soll lediglich die Versicherung unter Fristsetzung und anschließender Klageandrohung zu vertragsgemäßem Verhalten auffordern. Aus meiner Erfahrung ist das hilfreich. Hilft es ihm nichts, hat er die Klagemöglichkeit ja immer noch.

Ich habe Marco auch nicht dazu geraten, auf irgendwelche Ansprüche zu verzichten. Würde ich auch nie tun, wir reden ja nicht von Almosen, die die Versicherung großmütig verteilt, sondern von echten vertraglichen Ansprüchen.

Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wieso Du Dich so aufregst. Ich habe Marco empfohlen etwas zu schreiben, Du hast ihm empfohlen zu klagen. Es ist Marcos Sache, sich zu entscheiden, was für ihn der richtige Weg ist. Ich werde seine Entscheidung auch nicht kommentieren, es geht mich schließlich nichts an.

Das Forum habe ich so verstanden, dass man hier Hilfe oder Ratschläge finden kann. In Marcos Fall sehe ich eine gewisse Chance auf eine Einigung.

So, ich hoffe nun wird das ganze etwas klarer.

Viele Grüße
Olli
 
Instrumentarien und Mechanismen!

Hallo Oli & Luise,

was Oli sicherlich damit meint, daß die Versicherungen Ihre üblichen Instrumentarien und Mechnanismen verwenden. Z.B. psychischen Druck auszuüben um jemanden zum Aufgeben zu bewegen (zermürben) etc., insofern ich das richtig verstanden habe.

Die habe ich auch schon bei der Zürich Kreditlebensversicherung (zahlt angeblich bei Arbeitsunfähigkeit) kennengelernt, da habe ich den Prozeß auch einfach so hingeworfen obwohl er ziemlich aussichtsreich war den Prozeß zu gewinnen, leider war ich allerdings 2002 noch hier im Forum und kannte mich auch nicht so aus.

Bin ebenso hinsichtlich so wie Oli, wenn ich mich nicht damit auskenne, dann mach ich meistens auch nicht meine "Klappe" auf!

gruß

Hollis
 
Hallo Olli,
Hallo Luise,


herzlichen Dank für eure, mir sehr hilfreichen Komentare.
Sicherlich hat jeder eurer Vorschläge ein für und wider und wie Luise schon richtig beschreibt bin ich schon eine ganze weile hier mit meinen problemen vertretten(BG und gegn.Haftpflicht).

Aus diesem Grund habe ich mich auch dazu entschieden einen Mittelweg aus dem von euch vorgeschlagenen zu wählen.
Ich habe also ,nachdem ich von Sonntag auf Montag kein Auge zu bekommen habe, am Montag morgen bei dem SB angerufen und habe dort nach dem Grund der unterschiedlichen Invaliditäteinstufung gefragt.
Der Versicherung war die Einstufung des Arztes zu hoch.

Nachdem ich mir dann einen Kaffee, meinen Laptop mit euren für mich sehr hilfreichen Äußerungen, sowie meine Vertragsunterlagen bereitgelegt habe,
gings los. Nach ca. 10 min und einem leicht dicken hals, erhöhte die SB
den Vorschlag auf einmal um 30 % auf dann 80% der vom Gutachter festgestellten Grades. Inerlich fing ich an zu Kochen, wie können die auf einmal hergehen und mir nichts dir nichts um 30% erhöhen.

Sicherlich werden nun einige von euch mich nicht verstehen, andere wiederum können meine Entscheidung durch aus nachvollziehen.
Ich habe mich mit der Versicherung auf die Auszahlung der 80%, das heißt
16% Invaliditätssumme geeinigt.
Ich habe einfach nicht mehr die Kraft und die Nerven an der Dritten Front zu Kämpfen.

Ich möchte mich aber nochmal bei Luise und Olli bedanken, eure Beiträge haben mir sehr dabei geholfen die für mich beste entscheidung zu finden.
DANKE

Gruss Marco
 
Hallo Marco,

Olli hatte ja seine panische Angst vor einer Klage zum Ausdruck gebracht und in seinem letzten Beitrag, vorletzte Zeile, geschrieben:

„In Marcos Fall sehe ich eine gewisse Chance auf eine Einigung.“

Wenn man Bedenkt, dass von den Versicherern hier tüchtig mitgelesen wird, könnte sich ein Verdacht aufdrängen.....:) :) :)

Gruß
Luise
 
Hallo Marco,

es freut mich, das Du eine für Dich tragbare Lösung gefunden hast.

Beste Grüße
Olli


Hallo Luise,

wenn ich etwas nicht habe, dann ist es "panische Angst vor Klagen". Das wäre für mich auch ganz schlecht.

Wenn ich aber einen unklaren Sachverhalt habe und nur einen Bruchteil der für eine Einschätzung notwendigen Angaben bekommen kann, dann rate ich auch niemandem pauschal zur Klage. Im Übrigen ist es eine sehr individuelle Entscheidung.

Jemandem der sich so ausdrückt, wie es Marco getan hat, würde ich immer empfehlen, erst einmal die sonstigen Möglichkeiten auszuloten und dann zu entscheiden wie er sich verhalten will.

Aus dem, wie Du Dich so äußerst, würde ich auf der Stelle die Klageschrift formulieren. Du bist - nach meinem Eindruck - ein Mensch, der sich ewig fragen würde: "Warum habe ich nur nicht geklagt?". Für Dich wäre der Vorgang nur abgeschlossen, wenn der Richter ein Urteil gesprochen hätte, das Deinen Vorstellugen entspricht oder Du in der letzten Instanz verloren hättest. Die Menschen sind halt unterschiedlich. Und das ist auch gut so.

Im Übrigen: Nicht hinter jedem Busch sitzt ein Verräter. :)
Beste Grüße
Olli
 
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