Hallo Luise,
keine Angst, ich habe nichts mit der Versicherungswirtschaft zu tun. In der Tat habe ich einen zivilrechtlichen Hintergrund. Der Versicherungsrechtliche Teil stammt aus der Auseinadersetzung mit meiner eigenen Versicherung.
Der Grund, weswegen ich mich nicht zu den Problemen mit Gutachtern, der BG oder dem Sozialrecht allgemein geäußert habe, liegt darin, dass ich dazu Neige die Klappe zu halten, wenn ich von etwas keine Ahnung habe. Vom Sozialversicherungsrecht habe ich bestenfalls rudimentäre Grundkenntnisse, die damit zusammenhängenden Fragen sind mir fremd.
Da ich über keinerlei medizinische Kenntnisse verfüge, äußere ich mich auch nicht zur eigentlichen Begutachtung.
Aufgrund ausreichender prozessualer Erfahrung, weiss ich, wie unterschiedlich Menschen mit einem solchen Verfahren umgehen. Ich kenne eine genügend große Anzahl an Fällen, in denen Leute wegen lappalien im Verkehrsrecht, die selbst der letzte Idiot vertreten könnte, wochenlang schlaflose Nächte hatten. Denen ging es nach dem - gewonnen - Prozess immer noch richtig dreckig. Ich finde, man sollte sich darüber vorher im klaren sein.
Ein Großteil der zivilrechtlichen Verfahren wird nicht in der Sache entschieden, sondern scheitert an unklaren Anspruchsgrundlagen bzw. formfehlern. Wie bereits vorher beschrieben, geht es nicht um Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen. Es geht um Geld. Und der Richter weiss das und hat auch nichts, aber auch wirklich überhaupt nichts, anderes zu berücksichtigen. Die Frage vor Gericht ist simpel: Besteht ein Anspruch? Die Antwort ist wesentlich schwerer zu finden.
Ich rate Marco auch nicht davon ab, sich anwaltlichen Rat zu suchen. Ich rate ihm lediglich zu einem Zwischenschritt. Wenn Du meinen ersten Beitrag nochmals liest, wirst Du feststellen, dass die Inhalte des Schreibens, das ich Marco empfohlen habe, in der Sache nichts aussagen. Er soll lediglich die Versicherung unter Fristsetzung und anschließender Klageandrohung zu vertragsgemäßem Verhalten auffordern. Aus meiner Erfahrung ist das hilfreich. Hilft es ihm nichts, hat er die Klagemöglichkeit ja immer noch.
Ich habe Marco auch nicht dazu geraten, auf irgendwelche Ansprüche zu verzichten. Würde ich auch nie tun, wir reden ja nicht von Almosen, die die Versicherung großmütig verteilt, sondern von echten vertraglichen Ansprüchen.
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wieso Du Dich so aufregst. Ich habe Marco empfohlen etwas zu schreiben, Du hast ihm empfohlen zu klagen. Es ist Marcos Sache, sich zu entscheiden, was für ihn der richtige Weg ist. Ich werde seine Entscheidung auch nicht kommentieren, es geht mich schließlich nichts an.
Das Forum habe ich so verstanden, dass man hier Hilfe oder Ratschläge finden kann. In Marcos Fall sehe ich eine gewisse Chance auf eine Einigung.
So, ich hoffe nun wird das ganze etwas klarer.
Viele Grüße
Olli
keine Angst, ich habe nichts mit der Versicherungswirtschaft zu tun. In der Tat habe ich einen zivilrechtlichen Hintergrund. Der Versicherungsrechtliche Teil stammt aus der Auseinadersetzung mit meiner eigenen Versicherung.
Der Grund, weswegen ich mich nicht zu den Problemen mit Gutachtern, der BG oder dem Sozialrecht allgemein geäußert habe, liegt darin, dass ich dazu Neige die Klappe zu halten, wenn ich von etwas keine Ahnung habe. Vom Sozialversicherungsrecht habe ich bestenfalls rudimentäre Grundkenntnisse, die damit zusammenhängenden Fragen sind mir fremd.
Da ich über keinerlei medizinische Kenntnisse verfüge, äußere ich mich auch nicht zur eigentlichen Begutachtung.
Aufgrund ausreichender prozessualer Erfahrung, weiss ich, wie unterschiedlich Menschen mit einem solchen Verfahren umgehen. Ich kenne eine genügend große Anzahl an Fällen, in denen Leute wegen lappalien im Verkehrsrecht, die selbst der letzte Idiot vertreten könnte, wochenlang schlaflose Nächte hatten. Denen ging es nach dem - gewonnen - Prozess immer noch richtig dreckig. Ich finde, man sollte sich darüber vorher im klaren sein.
Ein Großteil der zivilrechtlichen Verfahren wird nicht in der Sache entschieden, sondern scheitert an unklaren Anspruchsgrundlagen bzw. formfehlern. Wie bereits vorher beschrieben, geht es nicht um Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen. Es geht um Geld. Und der Richter weiss das und hat auch nichts, aber auch wirklich überhaupt nichts, anderes zu berücksichtigen. Die Frage vor Gericht ist simpel: Besteht ein Anspruch? Die Antwort ist wesentlich schwerer zu finden.
Ich rate Marco auch nicht davon ab, sich anwaltlichen Rat zu suchen. Ich rate ihm lediglich zu einem Zwischenschritt. Wenn Du meinen ersten Beitrag nochmals liest, wirst Du feststellen, dass die Inhalte des Schreibens, das ich Marco empfohlen habe, in der Sache nichts aussagen. Er soll lediglich die Versicherung unter Fristsetzung und anschließender Klageandrohung zu vertragsgemäßem Verhalten auffordern. Aus meiner Erfahrung ist das hilfreich. Hilft es ihm nichts, hat er die Klagemöglichkeit ja immer noch.
Ich habe Marco auch nicht dazu geraten, auf irgendwelche Ansprüche zu verzichten. Würde ich auch nie tun, wir reden ja nicht von Almosen, die die Versicherung großmütig verteilt, sondern von echten vertraglichen Ansprüchen.
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wieso Du Dich so aufregst. Ich habe Marco empfohlen etwas zu schreiben, Du hast ihm empfohlen zu klagen. Es ist Marcos Sache, sich zu entscheiden, was für ihn der richtige Weg ist. Ich werde seine Entscheidung auch nicht kommentieren, es geht mich schließlich nichts an.
Das Forum habe ich so verstanden, dass man hier Hilfe oder Ratschläge finden kann. In Marcos Fall sehe ich eine gewisse Chance auf eine Einigung.
So, ich hoffe nun wird das ganze etwas klarer.
Viele Grüße
Olli