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Summe aller "Wehwechen" bei der PUV...

Laird_Harvey

Mitglied
Registriert seit
6 Juli 2009
Beiträge
66
Ort
Niedersachsen
Guten Morgen,

erst einmal, das "Wehwechen" soll nicht negativ sein, sondern die Einstellung der PUV zu mancher ernsten Erkrankung darstellen... :mad:

Okay, soviel dazu, nun aber zu dem ernsten Hintergrund dieser Frage:

Ich hatte vor zwei Jahren einen Gutachtertermin, bei dem mir über 3 Stunden Gehör gegeben wurde, viel untersucht etc. Ergebnis 5/7 Bein links :)

PUV erkannte dies so nicht an, schickte es zu einem Statement an ein IMB im Norden und die sagten, wenn überhaupt hätte ich mir das Knie gezerrt.

Vor 4 Wochen nun der letzte GA-termin vor Ablauf der 3 Jahresfrist, jedoch habe ich stets das Gefühl das alles nur auf das "unfallgeschädigte Gelenk" gelenkt wird.

Muss nicht bei der abschließenden Begutachtung der vollständige Invaliditätsgrad aus der Summe aller Beeinträchtigungen gebildet werden (sofern diese im kausalen Zusammenhang mit dem Unfallereigniss stehen) ?

Hilfe Hilfe Hilfe:

Bislang rechnet die Versicherung streng nach Beinwert, das letzte Gutachten wird wohl nicht die 5/7 halten, eher drunter und da meine PUV nach den AUB 2004 rechnet, liegen zwischen dem 3/7 und dem 4/7 Wert mal ganz locker 100.000 € Differenz (wegen > 50 % Inv.).

Das bei reiner "Beinbetrachtung":

Was ist denn mit all den anderen Werten, alle Folge des Unfalls:
Beinlängendiff - 4 cm,Beckenfehlstellung,max. S-Skoliose, etc. etc. etc.

Nur so als Beispiel genannt, aber was ist mit diesen Werten?

Wie finden solche oder ähnliche Berücksichtigung im GEsamt-Inv.grad
 
Hallo Laird_Harvey,

wenn Du Dir bei einem Unfall z.B. den rechten Fuß gebrochen hast, die linke Hand, den rechten Oberarm und ein Auge verloren hast.....so müssen alle einzelnen bleibenden Schäden zusammengerechnet werden = Sunmme der verbleibenden Invalidität.

;)Sonst könnte Dir ja Deine PUV für den rechten Fuß 20% geben, für die linke Hand 10%, den rechten Oberarm 15%, und das Auge...naja wächst vielleicht nach.

Da Du in keinem Fall über 50% gekommen bist, nach Aufstellung der PUV fällt die PUV-Rente weg.
;)

Tja so hätte das die PUV gerne, aber ist nicht so:rolleyes:

Wenn Du mehr bleibende Schäden, als nur Dein Bein hast und dieses Deine PUV auch mitgeteilt hast, dann müssen sie alles zusammenzählen.

Wenn aber eine PUV schon so anfängt zu betrügen, dann bleibt Dir wohl nur der Weg zum RA und dann wohl auch leider zum Gericht.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Richtig...

Hallo Kai-Uwe,

ich habe ja schon mehrfach von meinem "Werdegang" berichtet und bin ein eifriger Leser der anderen User und Ihrer Threads, nur dadurch konnte ich bislang viele hilfreiche Hinweise und Ideen gewinnen, die mir bislang wie ich denke haben helfen können.

Den Weg zum RA habe ich schon beschritten, jedoch kümmerte sich die PUV darum herzlich wenig, warum auch? Letztendlich gehen die davon aus, das Prinzip David gegen Goliath funktioniert.... :mad:

Ich habe darum einen anderen Weg beschritten, den ich allen mitteilen werde, sobald ich damit Erfolg gehabt habe...

Dennoch, mein geschilderter Eindruck bleibt. Ich hoffe halt, das der Gutachter neben dem verunfallten Gelenk, da es ja ein Großgelenk ist, auch die ganzen anderen "Komplikationen" in Betracht zieht und nicht nur auf den Beinwert abstellt... Letzten Endes könnte die PUV ja sagen, das ich mir den Gutachter ausgesucht habe und ich nun damit leben muss...

Manchmal wünschte ich mir für Deutschland die amerikanischen Verhältnisse, bei denen klar geregelt ist wann eine Versicherung zu zahlen hat und in welchem Umfang. Tut sie dieses nicht, entscheidet der zuständige Richter in einem Eilantrag auf Verdopplung der Zahlung (= Schmerzensgeld wegen unzulässiger Verzögerung der Zahlung).
 
Hallo Laird_Harvey,

ich habe auch alles versucht im "Vorfeld" eine Einigung mit unserer PUV zu treffen, aber Dein Satz stimmt: Prinzip David gegen Goliath:mad:

Uns hat der RA der Versichung vor 2 Jahren schriftlich mitgeteilt "...dann klagen Sie doch"

Und genau da sollte das amerikanische System wirklich greifen.

Ich wünsche Dir mit Deinem Weg viel Glück und einen guten Ausgang.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
hallo laird harvey,

es wird nur der vom unfall direkt betroffende "schaden" mit einer invalliditätsleistung abgegolten, also nur das knie.

lg
 
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