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Suche Urteile vom BGH wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage

Speetwomen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
470
Alter
56
Ort
Hessen
Website
www.jackystiefelweb.de
Hallo

Ich weiß nicht ob ich in dieser Rubrik richtig bin. Erstmal möchte ich mich kurz entschuldigen das ich mich so lange nicht mehr gemeldet habe. Wie ihr vielleicht noch wißt bin ich 2010 von der gegn. Versicherung außergerichtlich abgefunden worden. Gegen die BG habe ich in allen Instanzen verloren und einfach keine Kraft mehr gehabt gegen die Mafia zu kämpfen. Mein Anwalt hatte mir auch davon abgeraten.
Leider geht es mir seit 2012 gesundheitlich Unfall bedingt wieder sehr schlecht und seit 2013 bin ich mehr im Krankenhaus als Zuhause. So nun auch wieder nächste Woche Freitag wo mich eine mega OP erwartet.
Nun zu meiner Frage:
Durch die Verschlimmerung gerade im Bereich Wirbelsäule und den entstandenen Mehrkosten möchte ich die Abfindung anfechten ( nicht alles sondern nur einen Teil). Von meinem Arzt werde ich dabei sehr unterstützt. Natürlich wie soll es anders sein hat die Vers. dankend abgelehnt. Also reichen wir jetzt Klage ein. Nun suche ich zur Hilfe BGH Urteile zum Thema Wegfall der Geschäftsgrundlage. Herr Google weiß da auch nicht viel drüber. Kann mir da jemand helfen? Oder hat sogar jemand Erfahrung mit Anfechtung der Abfindung? Danke schon einmal im voraus.
LG
 
Hallo Speetwomen,

wenn nach Abschluss eines Vergleiches Umstände eintreten, die ausserhalb menschlicher Erkenntnis und Voraussicht liegen, kann an dem Vergleich NICHT festgehalten werden. Es muss sich nach dem Auftreten nicht vorhergesehener Spätfolgen ein so KRASSES und nicht mehr hinzunehmendes Mißverhältnis, eine so unzumutbare DISKREPANZ zwischen Vergleichssumme und dem Schaden ergeben,daß die Versagung weiterer Schadenersatzansprüche für den Geschädigten eine außergewöhnliche Härte darstellt, die die zumutbare Opfergrenze (§ 242 BGB) überschreitet. Siehe hierzu BGH NJW91,1535;DAR 90,336 = VersR 90, 984 m.w.N.; r + s 87, 254 zum treuwidrigen Festhalten an einem Vergleich, VersR 67,804; VersR 61, 165; VersR 66, 243; OLG FRankfurt (BGH) VersR 93,1147; OLKG Hamm, (BGH) VersR 87,509, VersR 87,389; OLG Köln MDR 88,230 =NJW - RR 88,924, OLG Düsseldorf zfs 86,69 zur Bindung an einen Vergleich.

Ich hoffe und wünsche Dir, dass ich Dir ein bisschen helfen konnte. Ich hoffe weiterhin, dass Du einen klugen Anwalt, der im Schadenersatzrecht firm ist hast, der Dir zu Deinem Recht verhelfen kann. Ich halte Dir die Daumen.

Dieter
 
Hallo Speetwomen,

hier noch einige Ergänzungen: BGH VersR 61, 383; BGH 67,804; BGH VersR 83,1034 = NJW 84,115; vergl. auch Weber Rechtsprechungsübersicht , DAR 84, 169; OLG Schleswig VersR 78,187; und letztendlich nochmal OLG Köln VersR 78,576.

So,jetzt müsstest Du ziemlich viel Munition haben, um Deinen Vergleich auszuhebeln.

Viele Grüße

Dieter
 
hallo Speetwomen,

was die suche nach urteilen angeht, bringen die nach m.M. auch nicht viel weiter, weil ganz einfach die urteilsgrundlagen nicht deutlich angeführt werden, aber auch die voraussetzungen zu unterschiedlich sind. wegfall der geschäftsgrundlage kann verschiedene gründe aber vor allem unterschiedliche rechtliche grundlagen haben und bestimmt sich demnach auch nach verschiedenen bestimmungen.

eins ist aber gleich: bei vergleichen ist es fast unmöglich, diese anzugreifen und es bedarf schon eines vorgelagerten und/oder ausserhalb der sache liegenden grundes.
ich habe mich nach jahren erst kürzlich wieder damit beschäftigt (beschäftigen müssen) und dazu für mich selbst schon fast ein seminar absolviert.
es ist zu uneinheitlich und komplex, um es hier darzustellen, aber ein paar links und doks kann ich ggf nachliefern. die muss ich aber erst selbst zusammenstellen.

ein lit.verzeichnis stelle ich mal ein, ds meiste dürfte mit den begriffen zu finden sein. allerdings sind es fachliche dokumente. ich hoffe, du kannst damit erst mal was anfangen:

Bucher, E., 2002. CH: Vertragsanfechtung wegen Willensmängel.
Gauch, P., 1988. CH: Der aussergerichtliche Vergleich. Innominatverträge.
Grigoleit, H.C., 2005. Analyse der PECL aus der Perspektive des deutschen Rechts(I): Das Irrtumsrecht (Kapitel 4 PECL).
Kehrer, J., 2006. CH: Grundlagenirrtum und Vergleich - Zusammenfassung OR AT.
Klunzinger, E., 2010. Schuldverhältnisse zur Klarstellung von Verbindlichkeiten, in: Einführung in Das Bürgerliche Recht. UTB.
Langels, H., 2009. Die Irrtumsanfechtung der §§ 119 I, II, 120, in: Schuldrecht AT 2: Allgemeine Lehren Der Schuldverhältnisse.
Meub, M.H., 2010. Grundlagenirrtum - ADroit - 119ff.
Schellhammer, K., 2014. Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Der Vergleich, in: Schuldrecht Nach Anspruchsgrundlagen, Recht in Der Praxis. C.F. Müller.
Zeising, J., 2011. Rechtsfrieden durch Vergleich? – Voraussetzungen und Wirksamkeit von Prozessvergleichen. Neue Justiz 353–362.
Zeiter, A., Furrer, A., 2004a. CH: Überblick über den Grundlagenirrtum am Beispiel eines Vergleichsvertrages. ius.full.
Zeiter, A., Furrer, A., 2004b. Überblick über den Grundlagenirrtum am Beispiel eines Vergleichsvertrages.

urteile:

BGH, Urteil v. 8. Juli 2003 - VI ZR 274/02, Fundstellen NJW 2003, 3193; Unwirksamkeit eines Vergleichs nach § 779 Abs. 1 BGB, 2003.
BGH, Urteil v. 14.07.2015 – VI ZR 326/14 - Voraussetzung eines Eigenschaftsirrtums im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB, Geschäftsgegenstand Eigenschaften der am Vergleich beteiligten Person, 2015.
BGH, Urteil v. 21.12.1965 - VI ZR 168/64 - Nachforderungsansprüche des Verletzten; Abfindungsvertrag; Nicht vorhergesehene Spätfolgen; Abfindungssumme; Treu und Glauben, 1965.
BGH, Urteil v. 21.12.2006 – VII ZR 275/05 - Vergleichsgegenstand; Irrtum über Wirksamkeit des Vergleichs, 2006.
BGH, Urteil v. 24.09.1959, VIII ZR 189/58; NJW 59, 2109; 61, 1460; JurionRS 1959, 13871; Erfüllung eines Vergleichs, Ablehnung keine Aussicht auf Erfolg bei irrtümlicher Annahme, ohne daß diese Vorstellungen Grundlage des Vergleichs geworden sind, 1959.

OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2005 - Az. 13 U 25/04 - Vergleich nicht unwirksam bei Fehler des Sachverständigen im Gutachten zu Ungunsten des Klägers (hier Versicherung), 2005.
OLG Koblenz, Beschluss vom 3.3.2015 – 5 U 2/15 - Der gerichtliche Sachverständige haftet nicht für falsches Gutachtens bei Vergleich, 2015. . Koblenz.
OLG SchlH Urteil 4 U 158/98 - Schadensersatznachforderung trotz umfassenden Abfindungsvergleichs, 2000.


@Dieter

nix für ungut, aber ich wäre da nicht sehr optimistisch

So,jetzt müsstest Du ziemlich viel Munition haben, um Deinen Vergleich auszuhebeln.



gruss

Sekundant

ps:
ein paar doks sind mit "CH" gekennzeichnet, schweizer recht (droid), aber die grundlagen sind vergleichbar, nur das finden der rechtl. bestimmungen macht mehr mühe ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Dieter

Vielen Dank für dein Input denke es wird ein wenig helfen. Ja ich habe meinen Anwalt fast seit meinem Unfall. Wir haben schon immer zusammen gearbeitet und da er im Moment viel zutun hat bat er mich mal nach Urteilen zu suchen. Das die Verschlimmerung nicht vorhersehbar war wurde mir schon in einem GA damals bei Abschluss bestätigt und jetzt von meinem behandelnden Arzt auch. Nächste Woche droht mir zu 90% eine Vollversteifung der Wirbelsäule. Zudem habe ich jetzt Pflegestufe 2 weil nichts mehr geht. Als ich damals unterschrieben habe war ich nur an HWS 3 Wirbel versteift und LWS 3 Wirbel. Mein Arzt der mich auch operieren wird sagte bei der letzten Diagnose das auch dies vom Unfall kommt. Ich werde es auf jeden Fall versuchen.

Lg
 
Hallo Speetwomen,

inwieweit dein RA insgesamt im bilde ist, entzieht sich der kenntnis, auch wenn du meinst, ihn schon während der unfallverhandlung zu haben. hat er denn den vergleich mit verhandelt? ist das, was du hier schreibst auch einbezogen und als weiterer forderungsgrund explizit ausgenommen?

Das die Verschlimmerung nicht vorhersehbar war wurde mir schon in einem GA damals bei Abschluss bestätigt und jetzt von meinem behandelnden Arzt auch.

wenn nicht, fragt sich allen ernstes, weshalb nicht - wenn es schon absehbar war - inhalt des vergleichs und worauf dann eine weitere nachforderung fussen soll. denn dann war ja gerade dies (mit) bestandteil des vegleichs, einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" sehe ich überhaupt nicht, wenn es nicht noch andere gründe gibt. verwechsle nicht "Geschäftsgrundlage" und "Inhalt des Vergleichs". es ist eine etwas komplizierte materie, aber dein RA sollte schon in diesem fall dezidiert aufzeigen, worauf er die forderung stützt. wenn es dir hilft, lasse ich dir gern ein paar unterlagen jur. klärung zukommen.


gruss

Sekundant
 
Hallo speetwomen,

sei mir nicht böse, aber ich sehe es eher wie Sekundant.

Gerade nachdem bei dir zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits insgesamt 6 Ebenen, also 25% der Wirbelsäule versteift waren, dürfte es mehr als schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein, den Vergleich auszuhebeln.

Warum? Das Risiko der Anschlussinstabilitäten nach Spondylodesen ist unter Medizinern allgemein bekannt, s. z.B.
https://www.swr.de/odysso/mit-verst...4/did=16902978/nid=1046894/1tp8pn7/index.html oder
http://www.kreuzschmerzen.org/krankheitsbilder/anschlussinstabilitaet.html
Ergo: sukzessive muss immer weiter versteift werden.

Ich vermute sogar, dass du für dieses Risiko bei der OP-Einwilligung unterschreiben mußtest und darüber aufgeklärt wurdest. Und mit der Einwilligung bist DU dieses Risiko eingegangen, nicht der Versicherer. Zum Zeitpunkt der Erst-OP war somit absehbar, dass du diesem Risiko unterliegst. Und nachdem die Erst-Op vor Abschluss des Vergleiches stattfand, war somit auch zum Zeitpunkt des Vergleiches bereits bekannt, dass das Risiko besteht. Demzufolge sollte dein damaliger Anwalt dieses Risiko in seine Überlegungen zur Höhe des Vergleiches mit einbezogen haben.

Ich kann mir so wirklich gar nicht vorstellen, dass ein Versicherer einen gültigen Vergleich aufhebt, nachdem du ggf bereits vor Vergleichsabschluss in dieses Risiko eingewilligt hat.

Habt ihr in dem Vergleich denn nicht einen Teil für die Zukunft ausgeschlossen? Wichtig wäre natürlich auch die Formulierung, was alles über den Vergleich abgegolten wurde.

Sofern du über das Risiko der Anschlussinstabilitäten nicht aufgeklärt worden sein solltest, sehe ich als Laie, nach vielem Lesen von "interessanten" und "bemerkenswerten" Gerichtsentscheidungen, eher eine Anspruchsgrundlage gegen den Erst-Operateur oder evtl (mit vielen Fragezeichen) den Rechtsanwalt als gegen den Versicherer.

Gruß
Joker
 
Hi Joker

Leider ist es bei mir keine Instabilität worüber ich ehrlich gesagt froh wäre. Es ist wirklich vom Unfall. Aber ich muss auch sagen selbst wenn es eine Instabilität ist wäre der Unfall nicht gewesen müssten die OPs und Folge OPs nicht sein denn vor dem Unfall war ich nachweislich Kern gesund. Ich werde es trotzdem probieren. Danke nochmal für eure Meinung.

LG
 
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