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Suche Sachverständigen (Erwerbsschaden)

martinis

Mitglied
Registriert seit
17 März 2007
Beiträge
82
Hallo liebes Forum,
die Schlichtungsstelle der Ärztekammer hat nun eindeutig einen "groben Behandlungsfehler" in meiner Angelegenheit festgestellt. Da ich selbständig bin, habe ich durch den Unfall (+ OSG-Arthrose) und damit durch den Ausfall im Betrieb einen gewissen Erwerbsschaden. Die Versicherung des Arztes, der mich falsch behandelt hat, möchte aber nun den Schaden regulieren und schlägt für die Ermittlung des Erwerbsschadens (entgangener Gewinn) vor, hierfür einen Sachverständigen (SV) einzuschalten. Die Versicherung hat hierzu auch einen SV vorgeschlagen, wäre aber auch für Vorschläge von mir offen. Da ich allerdings keine SVs kenne, möchte ich von euch wissen, ob ihr ggf. den einen oder anderen SV empfehlen könnt. Im Prinzip hätte ich auch keine Probleme mit dem von der Versicherung vorgeschlagenen SV… aber richtig traue ich der Sache nicht.
Habt Dank für eure Vorschläge und Tipps!

Grüße
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Martin,

der Vorschlag eines Sachverständigen einzuschalten ist eine Falle.

Nimmst Du den SV von der Versicherung wirst Du natürlich runtergerechnet.
Hier bleibt Dir dann nur der Weg der Klage.

Nimmst Du selber einen SV, so wird die Versicherung dies abschmettern.
Hier wirst Du dann auch klagen müssen.

Nun weis ich nicht, was Du in Deiner selbstständigen Tätigkeit gemacht hast.
wenn es nicht ein zu abstraktes Berufsbild ist, so schlage ich Dir folgendes vor:

Wenn Du einen RA hast, wird er die Vorgehensweise wahrscheinlich kennen.
Das Finanzamt kann Schätzungen ausführen (Steuerschätzung, EK-Schätzung, etc.), die im großen und ganzen bindend sind.
Es wird als Grundlage Deine selbständige Tätigkeit genommen und diese in Relation zu einem Festangestellten-Verhältnis errechnet.
Abschreibungen und Abschreibmodelle werden nicht berücksichtigt.

Es wird im Prinzip ein Gehalt oder Lohn zu Grunde gelegt.

Im Übrigen habe ich auch einen Groben Behandlungsfehler bescheinigt bekommen, auf Nachfrage sogar einen groben Behandlungsfehler mit Vorsatz.
Das hat aber die beklagte Versicherung kalt gelassen.

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo Mareike, danke für dein Feedback.

Ich dachte mir, dass wenn ich den SV der Versicherung akzeptiere, die Versicherung auch nur schwer an seiner Berechnung vorbeikommt, da sie diesen ja auch selbst vorgeschlagen hat. Macht dieser eine Rechnung auf, die offenbar fehlerhaft ist und zu einem niedrigeren Gewinn führt, als ich nachweisen kann, könnte ich dem widersprechen (notfalls klagen).

Ideal wäre es (evtl.), wenn ich einen SV nennen könnte, der von Gerichten akzeptiert wird und einen tadellosen Leumund hat. Ich möchte natürlich keinen SV, der mir den Himmel berechnet - es soll realistisch sein und das Gutachten muss vor Gericht auch bestehen.

Was meinst du / ihr?

Gruß und Danke
Martin

P.S. Bzgl. deines eigenen Problems, wirst du die Versicherung doch verklagt haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Verdienstausfall

Hallo martinis,

den Gutachter, den Du Dir da wünscht, gibt es nicht. Die Versicherung hat das Ziel möglichst wenig zu bezahlen und wenn ihr eigener Gutachter mehr ausrechnet, als die Versicherung bereit ist zu bezahlen, dann zweifelt die Versicherung auch mal ihren eigenen Gutachter an.

Wenn ich das richtig gelesen habe, bist Du ja selbstständig. Wenn Du das schon mehrere Jahre bist, musstest Du eh jedes Jahr eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Daraus ergibt sich der Gewinn bzw. ein Verlust. Du brauchst eigentlich nur die letzten drei Jahre vor Deinem Unfall zu nehmen.

Wenn sich eine positive Tendenz daraus abzeichnet, kannst Du diese als Prognose für die nächsten Jahre nehmen und zur Grundlage der Berechnungen ansetzen. Und die übergibst Du mit den Steuerbescheiden über die Einkommenssteuer der Versicherung.

Damit wäre zumindest der Verdienstausfall dokumentiert.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Martin,

es kommt auch immer auf die Schadenssummen an.

Die Gutachter, die ich hatte waren allesamt von den gegn. Versicherungen.
Jedoch waren alle Gutachter für mich und so haben die gegn. Versicherungen
ihre eigenen Gutachter für befangen und unqualifiziert hingestellt.
Also muß ich natürlich klagen.

Eine Gewinn-Verlust- Rechnung eignet sich nicht für eine Berechnung des Erwerbsschadens.

Viele Grüße
Mareike
 
hallo an die Gemeinde,

stehe gerade auch vor dem gleichen Problem. bin selbständig u. seit meinem Unfall bis auf weiteres arbeitsunfähig. Die generische Versicherung will für die letzten drei Jahre Steuerbescheide, Einnahmen/Überschuß-Rechnungen u. für die Zeit seit Unfall.
Das Thema Prognose ist schwierig u. aufwendig. da finde ich den Tipp von Mareike zur Steuerschätzung durch das Finanzamt sehr interessant. Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?

danke und Gruß aus Berlin
 
Hallo collagene,

ja ich, wir haben es so gemacht und die Ansprüche wurden auch nicht wiederlegt.
Weder das Gericht noch die gegnerischen Versicherungen haben diesen Punkt angezweifelt.

Zur Prognose haben wir die allg. Lohnsteigerungen im sozialpflichtigen Arbeitsverhältnis zu Grunde gelegt und hier die unterste Grenze berechnet.

Viele Grüße
Mareike
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Also könnte man es so machen: SV der Versicherung akzeptieren, gucken was bei seinen Berechnungen herauskommt. Einigt man sich mit der Versicherung, ist alles iO - wenn nicht muss halt geklagt werden. Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse und Schmerzensgeld sollten lt. Versicherung kein Problem sein, da würde man sich schon einigen.

Beim Erwerbsschaden (entgangener Gewinn) ist bei mir die Schwierigkeit, dass ein AAA-Kunde abgesprungen ist, da ich ihn durch meine permanenten Ausfälle nicht mehr adäquat beliefern konnte. Für einen gewissen Zeitraum konnte ich eine Ersatzkraft einstellen, als diese dann aber gekündigt hat, hat der Kunde die Reißleine gezogen und die Geschäftsbeziehung nahezu beendet. Ob sich ein Finanzamt (FA) in diese Materie einarbeitet? Es ist doch schon recht individuell - da könnte ich mir schon vorstellen, dass meine Einlassungen beim FA kein Gehör finden

Wie würde man es berechnen, wenn dieser Kunde im Schnitt und pro Monat, ca. 2.000,- € Gewinn gebracht hat [1.000,- € Dienstleistungsumsatz (100 € / Std.) + Waren im Wert von 6.000,- € abgenommen hat (Gewinn bei Warenverkauf ebenfalls 1.000,- €)]?

Ich bin jetzt Ende 30... also 27 Jahre (bis zum 67. Lebensjahr) x 24.000 € (entgangener Gewinn pro Jahr) = 648.000 € Gesamtschaden?

Grüße und Danke
Martin
 
Hallo martinis,
ich möchte dir ergänzend zu den schon sehr interessanten Ratschlägen noch die für deinen Geschäftssitz zuständige IHK ans Herz legen. Frage dort einmal nach, ob sie dich nicht direkt beraten können oder dir eventuell einen entsprechenden Sachverständigen nennen können.
Viele Grüße!

Micha
 
Danke für deinen Hinweis, Micha.

Ich habe bei der IHK mit dem entsprechenden Mitarbeiter gesprochen (der wohl auch die Sachverständigen bestellt / vereidigt) und er sagte, dass eigentlich nichts dagegen spricht, den von der Versicherung genannten SV zu wählen. Er guckte in einer internen Datenbank ob es irgendwelche Hinweise zu dem SV gibt, sagte dann aber, dass der SV "sauber" sei.

Ich würde das von dem SV erstellte Gutachten ja auch noch auf Plausibilität checken und dies ebenso meinem Steuerberater vorlegen.


Grüße
Martin

P.S. Mich würde noch interessieren, ob meine Berechnung (im Post #8) so ungefähr hinkommt. ;)
 
Hallo Martin,

kurz und schmerzlos:
NEIN !

Viele Grüße
Mareike
 
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