@R1150R - bis dein Post verschoben wurde
Moin moin!
Ich schließe mich erst einmal rein zu diesem Gutachter meinen Vorredner im alten Post an. Geh in die Suchfunktion und lese dich zu ihm ein. Auch wenn es lästig ist. Auch wenn es langwierig ist. Auch wenn es für deinen Fall ggf. viel Überflüssiges geben wird.
Aus persönlicher Erfahrung - nicht mit dem Herrn aber mit jmd, der anscheinend aus seiner Schule kommt und im Rahmen eines inzwischen gewonnen Klageverfahrens. Die anderen laufen noch. - es zeigt dir ggf. Ansätze für Argumentationen auf, die du im weiteren Verfahren bei entsprechender Entwicklung dann im Hinterkopf hast.
Und nicht erst ggf. wie ein kopfloses Huhn in der Eile suchen mußt.
Nach dem Motto "aus den Fehlern Anderer lernen".
Bezogen auf den Inhalt deines Posts erst einmal die schlechte Nachricht. Und da es Nichts bringt um den heißen Brei herumzureden diese auch in aller Deutlichkeit.
Deine wichtigste und effektivsten Waffe ist nicht genutzt und jetzt auch nicht mehr vorhanden - die Ablehnung der Gutachters wg. Befangenheit nach Benennung und vor Gutachten auf Grund seines "Leumunds".
Dafür gibt es bestimmte Fristen (s. dazu Stichworte Gutachtenablehnung bzw verwandte Wörter) und die sind vorbei.
Soweit ich deinen Post verstehe, steht das Gutachten noch an. Von daher informiere dich über die Stichwortsuche zu grundsätzlichen Dingen beim Ablauf des Gutachtens.
Was kann/darf der Gutachter? Wenn er meine Begleitperson - die du auf jeden Fall mitnehmen solltest als Zeuge - nicht mit in Gespräch nehmen will/es verbietet, was habe ich dann zu tun?
Kann ich diese Begeitperson ggf. über meinen Anwalt dem Gericht mittteilen? Sodaß es seitens des Gerichtes genehmigt wird und der Gutachter diese dann akzeptieren muß.
Was kann ich alles beim Gutachten falsch machen? Was sollte ich zum Gutachten mitbringen? Was mache ich, wenn der Gutachter es nicht annehmen und/oder quittieren will?
Wie sollte ich meine Beschwerden schildern - Isländer hat da vor kurzen noch etwas zu reingestellt meine ich. Des weiteren gibt dazu Einiges weitere älteres Datums.
Was darf der Gutachter mir an Untersuchungen zumuten udn wo ist im wahrsten Sinn des Wortes die Schmerzgrenze überschritten?
Darf ich Untersuchungen verweigern? Und wenn ja, warum bzw. mit welcher Begründung?
....
Die nächste Frist ist dann im Rahmen der Stellungnahme zum Gutachten zu beachten (s. auch da entsprechende Stichworte).
Allerdings geht dann eine Ablehnung nur auf Basis der Inhalte des Gutachtens. Nicht mehr sozusagen auf Grund des "Leumundes" des Gutachters. Egal wie miserabel dieser ist.
Von daher ist es dann wichtig zu wissen, was für Fehler ein Gutachter nicht machen darf. Da ansonsten die Befangenheit unbesehen des "korrekten" medizinischen Inhaltes und damit die Ablehnung des Gutachtens möglich wird.
Auch da gilt, such nach den entsprechenden o. g. Stichworten und den Hinweisen. Und prüfe dann den Inhalt des Gutachtens auf entsprechende Fehler. Dieses ist fast noch wichtiger als sonstige Fehler.
Was denn medizinschen Sachverhalt bzw. die Fachkompetenz angeht gebe ich dir den gut gemeinten Rat, eine Stellungnahme zum Mangel dieser in Zusammenarbeit mit deinem Anwalt und einem Arzt zu machen.
Das Problem, was ich hier im Forum sehr häufig sehe, ist das, was der Richter dann leider oft genug zu Recht "falsche Anwendung von Laienwissen" tituliert. Von mir auch schon mal gerne "Gala-Wissen" benannt.
Sprich, die fehlerhafte Anwendung von medizinischen Sachverhalten bezogen auf eigene medizinische Zustände. Und dies dann auch noch ohne den entsprechenden wissenschaftlichen Literaturnachweis.
Die Folge davon ist dann, daß die Gegenseite dich noch mehr auseinandernehmen kann. Du dann immer mehr beweisen bzw. gegenbeweisen mußt. Oder meinst, gegenbeweisen zu müssen obwohl du nicht mußt, da die Gegenseite ihre Behauptungen nicht beweist und statt genau auf diesen Umstand hinzuweisen und damit "rechtvernichtende Tatsachendarstellung" anzuwenden du damit immer mehr "fehlerhafte" Argumente bringst. Und selber immer unglaubwürdiger wirst.
Was dann keine gute Argumentationsbasis ist.
Und, tritt deinen Anwalt. Und zwar kräftig. Denn alles, was hier steht, hätte er dir schon längst vermitteln sollen.
Aus eigener Erfahrung - auch ich hatte einen extrem trägen Anwalt. Der sich im Laufe des Verfahrens völlig überfordert zeigte. Irgendwann habe ich den Nothalt gezogen. Und den Anwalt gewechselt - rede mit ihm.
Sage ihm, was dich stört. Und betrachte seine Reaktionen. Nimmt er deine Sorgen ernst? Ändert er sein Verhalten?
Wenn es ihm an Fachkompetenz mangelt, ist er wenigstens bereit mit dir zusammenzuarbeiten? Deine Anregungen/Zuarbeit zu bearbeiten und entsprechend ggf. einzuarbeiten? Oder mit einer ordentlichen Begründung abzulehnen? Oder kommt eher die Reaktion " das geht nicht. Das ist zuviel Arbeit fürs Gericht. Das nimmt der Richter nicht gut auf, weil er genug zu tun hat."
Bist du gut aufgehoben? Hat dein Anwalt Biß? Diskutiert er mit dir?
Ich sage es, wie es meiner Meinung nach ist. Das Gutachten gg. Stevens bringt dir nur etwas, wenn o. g. sauber läuft. Denn nur dann kannst du es nutzen ohne daß es zu gravierenden Fehler in der Argumentation kommt.
Ich will damit nicht sagen, daß du nicht den Verstand hast, den Inhalt entsprechend argumentationssicher zu verwenden.
Wir haben hier im Forum viele, die sich im Laufe der Zeit mit ihrer Erkankung und dem juristischen Hintergrund soweit auseinandergesetzt haben, daß sie ohne selber Arzt/Jurist zu sein, wissen wie sie worauf achten müssen.
Wir haben auch aber auch genug Beispiele, die dies nicht können. Und damit genug Beispiele, die aufzeigen, daß dieses der Gegenseite zustätzlich und kräftig und gefährlich in die Hand spielt.
Wie du siehst, du hast erst einmal viel zu tun. Und alles hat Nichts mit Stevens selber zu tun. Sondern mit deiner Vorbereitung.
Für den Fall, daß du trotzdem der Meinung bist, du brauchst zwingend das Gutachten - was ich insofern verstehen kann, da ich auch lieber vorher als zu spät entsprechende Argumente sammele und vorbereite. Unbenutzt Wegheften kann ich sie später immer noch. Gibt irgendwann ggf. ein kleines Freudenfeuer so hoffe ich - und du kannst es entsprechend und ohne o. g. Fehler anwenden, lade ich es hier mit hoch.
gruß
P.S:
Warum auch immer, hochladen hat nicht funktioniert. Obwohl die Dateigröße < 4 MB. Wirr guck.
Vorschläge?