• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Suche Gutachten über Prof Stevens

R1150R

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Apr. 2015
Beiträge
13
Hallo Buchfreundin,

ich habe leider mit diesem Menschen auch das Problem, dass er bei einem schweren Motorradunfall im Gegensatz zu anderen Gutachtern von einer völligen Schadenslosigkeit ausgeht.
Es gibt in Kürze einen Gerichtstermin mit einer Befragung dieses seltsamen Professors, so dass ich zur Vorbereitung dieses Termins schon an dem Dir vorliegenden Gutachten interessiert wäre.
Es wäre nett, wenn Du mir dieses entweder per PN oder per Mail (gnann@gnann-partner.com) zusenden würdest.

Vorab vielen Dank und herzliche Grüße aus Augsburg

Albrecht

[edit Joker]: diese Anfrage bezieht sich auf diesen Post aus einem anderen Thread: http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=270947&postcount=10
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Moin moin!

@R1150R

Es wäre nett, wenn du dich erst einmal in einem eigenen Post entsprechend den Geboten der Höflichkeit vorstellen würdest.

Etwas zu deinem Fall erzählen würdest, ggf. auch vor welchen Gericht du klagst.

Dies dient nicht der Schikane sondern liegt einerseits in deinem ureigenen Interesse. Da sich dann sicherlich Betroffene zum Erfahrungsaustausch bei dir melden könnten/würden.

Und es schränkt zumindest das Problem ein, daß es sich bei dir/deiner Anfrage um jmd. handelt könnte, der nicht im Interesse des Forums agiert.
Um es beispielhaft zu erklären, für einen BG-Sachbearbeiter/Gegner von jmd, der durch diesen Gutachter begutachtet wurde und sich jetzt auf Gegenargumente vorbereiten will - Fender nein du nicht gemeint -.

Der Zeitaufwand, der nötig wäre um das nötige Vertrauen aufzubauen und die Logik der Geschichte, die hier durch viele hinterfragt wird, macht jmd. der nur einen fiktiven Fall erzählt, das Leben schwerer.

Von daher danke ich dir jetzt schon einmal für deinen Vorstellungspost.

gruß
 
Hallo Buchfreundin,

nie im Leben würde ich jemanden mein Gutachten schicken den ich nicht persönlich kenne und auch da wäre ich sehr vorsichtig.

Keiner kann etwas mit dem Gutachten eines anderen UO anfangen für seinen eigenen Fall.

Es ist nicht nur die Chemie zwischen GA und UO, sondern auch die Frage der Versicherung oder des Gerichts. Das Alter, der Beruf, Mann/Frau, Vorerkrankung, wie man auftritt, ob man übertreibt.
So viele Unterschiede machen jedes GA individuell und nicht vergleichbar.

Das ist meine Meinung.

mfg Sturm
 
Moin moin!

Sturm, danke für deine Sorge.
Aber falls du der Meinung bist, es ginge um ein persönliches Gutachten, dann hast du den text nur oberflächlich und inkorrekt gelesen.

Ich zitier mal "Wissenschaftliches Gutachten zu einem Referat vom 22.11.2006 und zu einer Publikation im "Der Medizinische Sachverständige" von 2006 von Herrn Professor Andreas Stevens, Psychiater am Uniklinikum Tübingen"

Sprich, es ist ein Obergutachten auf medizinischer und juristischer Grundlage zur Kompetenz, dem akteullen wissenschaftlichen und juristischen Standard, der Glaubwürdigkeit und Nachprüfbarkeit seiner Aussagen und der juristischen Sicherheit des Herrn.

Gruß
 
schmunzel, ich hab da eher einen anderen Verdacht.

Die email-Adresse läßt sich zu http://www.gnann-partner.com/ bzw http://www.arbeitsrecht24.com/ zuzuorden.

Und da ich doch stark bezweifele, daß der Inhaber selber das betroffene Opfer ist, denke ich mal, jmd versucht sich warum auch immer Arbeit zu ersparen. Und seinen Platz x bei diversen Bewertungen zu erhalten. Was ja prinzipiell im Sinne eines Opfers für mich auch ok gehen würde.
Nur würde ich es vorziehen, vertrauenschaffend ehrlich zu schreiben was man ist ist und warum man hier ist. Statt ungenau und wenig vertrauensschaffend sich zu äußern.
Wie sage ich immer- ich mag zwar haarblond sein. Aber mit Sicherheit nicht Hirnblond.

Wenn es ihm Ernst gemeint ist und er einem Mandanten wirklich helfen wird, werden wir sicher noch von ihm hören.
Ansonsten wie tscharlie schon schrieb --

gruß
 
Moin moin!

@R1150R

Es wäre nett, wenn du dich erst einmal in einem eigenen Post entsprechend den Geboten der Höflichkeit vorstellen würdest.
gruß

Hallo buchfreundin,

entschuldige bitte, Du hast ja Recht.
Ich suche jetzt erst mal nach dem passenden Thread um mich vorzustellen.

Nachtrag: Anscheinend stelle ich mich gerade etwas an ... ich kann den Vorstellungsthread nicht finden. Kann mir bitte jemand einen Tipp geben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorstellung

Nachdem ich trotz Suchfunktion den Vorstellungsthread nicht finden konnte, schreibe ich einfach mal hier (kann den Text ja nach einem Hinweis auf den richtigen Thread noch verschieben):

Hallo zusammen,

ich hatte am 16.08.2009 einen Motorradunfall. Die Schuldfrage war eindeutig, so dass die Staatsanwaltschaft ohne eigenes Zutun gegen die Fahrerin, die bei "rot" durch die Ampelkreuzung fuhr und gleich zwei Motorradfahrer niederbügelte, ein Verfahren einleitete.
Der Unfall passierte in einer Gemeinde mit einem kleinen Kreiskrankenhaus und einer völlig desinteressierten Ärztin, so dass ich mich lieber im Anschluss an die Nicht-Untersuchung von meiner Schwester (ebenfalls Ärztin, aber sehr wohl interessiert) untersuchen ließ und anschließend noch zur Untersuchung in die BG-Klinik nach Tübingen gebracht wurde.
Die Versicherung hat bis heute noch nicht einmal den Sachschaden vollständig ersetzt und wollte natürlich von Schmerzensgeld und Verdienstausfall auch nichts wissen.
Aktueller Sachstand ist, dass vom Gericht ein Hauptgutachten angefordert wurde, und der Hauptgutachter (BG-Klinik Tübingen) seinerseits noch zwei Nebengutachter (1x Radiologe, 1x Neurologe) zur Absicherung seiner Ergebnisse anforderte.
Der Neurologe heißt Stevens und kommt zu dem wohl für ihn üblichen Ergebnis.
Der bisherige Anwalt ist eher sehr träge, so dass ich nun versuche, mich selbst etwas mehr in die weitere gerichtliche Entwicklung einzuarbeiten.

Um die Ausgangssituation noch einmal zu beschreiben:
Nein, ich bin weder Anwalt noch von irgendeiner Versicherung
Ja, ich bin in eigener Kanzlei tätig, aber als Steuerberater und WP

Ich erhoffe mir von diesem Forum, etwas mehr über diesen -aus meiner Sicht: unehrlichen- Gutachter zu erfahren, dass ich diesem in dem bald anstehenden Gerichtstermin ein wenig mehr Feuer geben kann.

So, ich glaube, mein Anliegen und den Grund meiner Anmeldung hier im Forum nachvollziehbar beschrieben zu haben und stehe für Rückfragen / Ergänzungen natürlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus Augsburg

Albrecht
 
Hallo Albrecht, R1150R, willkommen im Forum!

Es gibt in der Rubrik "Über das Forum für Unfallopfer" einen Thread zur Vorstellung. Ich würde dir raten, ein eigenes Thema zu erstellen,
hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=19130
ist erklärt, wie es funktioniert.

In der Rubrik Gutachter wirst du zu Stevens vielfach fündig, auch mit der Forumsuche findest du viel und die Ähnlichbetroffenen (dazu gehöre ich nicht).

Wenn du zu Stevens vorrangig suchst, würde ich das Thema in der Rubrik Gutachter starten.

Alles Gute und viel Erfolg!
HWS-Schaden
 
Hallo Albrecht,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Wie Du schon bemerkt hast, es gibt hier keinen Vorstellungs-Thread.

Dein Unfall ist jetzt fast 6 Jahre her und es geht um ein Gutachten
das die gegnerische Unfallversicheung in Auftrag gibt/gegeben hat.

Bei Deinem Fall, der ja schon vor Gericht ist, kann ja Niemand mehr helfen, ich

wünsche Dir sehr viel Glück

Meggy


Nachfrage:
Hattest/hast Du eine private Unfallversicherung, körperliche Schädigungen und wie ist da der Jetztzustand?
 
Moin moin!
@R1150R

da jegliche Antwort hier den eigentlichen Inhalt des Posts verzerrt, habe ich unter "Verkehrsunfall mit Personenschaden" mir erlaubt, mit Bezug auf dich einen Post auf zu machen.

gruß
 
@R1150R - bis dein Post verschoben wurde

Moin moin!

Ich schließe mich erst einmal rein zu diesem Gutachter meinen Vorredner im alten Post an. Geh in die Suchfunktion und lese dich zu ihm ein. Auch wenn es lästig ist. Auch wenn es langwierig ist. Auch wenn es für deinen Fall ggf. viel Überflüssiges geben wird.
Aus persönlicher Erfahrung - nicht mit dem Herrn aber mit jmd, der anscheinend aus seiner Schule kommt und im Rahmen eines inzwischen gewonnen Klageverfahrens. Die anderen laufen noch. - es zeigt dir ggf. Ansätze für Argumentationen auf, die du im weiteren Verfahren bei entsprechender Entwicklung dann im Hinterkopf hast.
Und nicht erst ggf. wie ein kopfloses Huhn in der Eile suchen mußt.
Nach dem Motto "aus den Fehlern Anderer lernen".

Bezogen auf den Inhalt deines Posts erst einmal die schlechte Nachricht. Und da es Nichts bringt um den heißen Brei herumzureden diese auch in aller Deutlichkeit.

Deine wichtigste und effektivsten Waffe ist nicht genutzt und jetzt auch nicht mehr vorhanden - die Ablehnung der Gutachters wg. Befangenheit nach Benennung und vor Gutachten auf Grund seines "Leumunds".
Dafür gibt es bestimmte Fristen (s. dazu Stichworte Gutachtenablehnung bzw verwandte Wörter) und die sind vorbei.

Soweit ich deinen Post verstehe, steht das Gutachten noch an. Von daher informiere dich über die Stichwortsuche zu grundsätzlichen Dingen beim Ablauf des Gutachtens.
Was kann/darf der Gutachter? Wenn er meine Begleitperson - die du auf jeden Fall mitnehmen solltest als Zeuge - nicht mit in Gespräch nehmen will/es verbietet, was habe ich dann zu tun?
Kann ich diese Begeitperson ggf. über meinen Anwalt dem Gericht mittteilen? Sodaß es seitens des Gerichtes genehmigt wird und der Gutachter diese dann akzeptieren muß.
Was kann ich alles beim Gutachten falsch machen? Was sollte ich zum Gutachten mitbringen? Was mache ich, wenn der Gutachter es nicht annehmen und/oder quittieren will?
Wie sollte ich meine Beschwerden schildern - Isländer hat da vor kurzen noch etwas zu reingestellt meine ich. Des weiteren gibt dazu Einiges weitere älteres Datums.
Was darf der Gutachter mir an Untersuchungen zumuten udn wo ist im wahrsten Sinn des Wortes die Schmerzgrenze überschritten?
Darf ich Untersuchungen verweigern? Und wenn ja, warum bzw. mit welcher Begründung?
....

Die nächste Frist ist dann im Rahmen der Stellungnahme zum Gutachten zu beachten (s. auch da entsprechende Stichworte).
Allerdings geht dann eine Ablehnung nur auf Basis der Inhalte des Gutachtens. Nicht mehr sozusagen auf Grund des "Leumundes" des Gutachters. Egal wie miserabel dieser ist.

Von daher ist es dann wichtig zu wissen, was für Fehler ein Gutachter nicht machen darf. Da ansonsten die Befangenheit unbesehen des "korrekten" medizinischen Inhaltes und damit die Ablehnung des Gutachtens möglich wird.
Auch da gilt, such nach den entsprechenden o. g. Stichworten und den Hinweisen. Und prüfe dann den Inhalt des Gutachtens auf entsprechende Fehler. Dieses ist fast noch wichtiger als sonstige Fehler.

Was denn medizinschen Sachverhalt bzw. die Fachkompetenz angeht gebe ich dir den gut gemeinten Rat, eine Stellungnahme zum Mangel dieser in Zusammenarbeit mit deinem Anwalt und einem Arzt zu machen.
Das Problem, was ich hier im Forum sehr häufig sehe, ist das, was der Richter dann leider oft genug zu Recht "falsche Anwendung von Laienwissen" tituliert. Von mir auch schon mal gerne "Gala-Wissen" benannt.
Sprich, die fehlerhafte Anwendung von medizinischen Sachverhalten bezogen auf eigene medizinische Zustände. Und dies dann auch noch ohne den entsprechenden wissenschaftlichen Literaturnachweis.
Die Folge davon ist dann, daß die Gegenseite dich noch mehr auseinandernehmen kann. Du dann immer mehr beweisen bzw. gegenbeweisen mußt. Oder meinst, gegenbeweisen zu müssen obwohl du nicht mußt, da die Gegenseite ihre Behauptungen nicht beweist und statt genau auf diesen Umstand hinzuweisen und damit "rechtvernichtende Tatsachendarstellung" anzuwenden du damit immer mehr "fehlerhafte" Argumente bringst. Und selber immer unglaubwürdiger wirst.
Was dann keine gute Argumentationsbasis ist.

Und, tritt deinen Anwalt. Und zwar kräftig. Denn alles, was hier steht, hätte er dir schon längst vermitteln sollen.
Aus eigener Erfahrung - auch ich hatte einen extrem trägen Anwalt. Der sich im Laufe des Verfahrens völlig überfordert zeigte. Irgendwann habe ich den Nothalt gezogen. Und den Anwalt gewechselt - rede mit ihm.
Sage ihm, was dich stört. Und betrachte seine Reaktionen. Nimmt er deine Sorgen ernst? Ändert er sein Verhalten?
Wenn es ihm an Fachkompetenz mangelt, ist er wenigstens bereit mit dir zusammenzuarbeiten? Deine Anregungen/Zuarbeit zu bearbeiten und entsprechend ggf. einzuarbeiten? Oder mit einer ordentlichen Begründung abzulehnen? Oder kommt eher die Reaktion " das geht nicht. Das ist zuviel Arbeit fürs Gericht. Das nimmt der Richter nicht gut auf, weil er genug zu tun hat."
Bist du gut aufgehoben? Hat dein Anwalt Biß? Diskutiert er mit dir?

Ich sage es, wie es meiner Meinung nach ist. Das Gutachten gg. Stevens bringt dir nur etwas, wenn o. g. sauber läuft. Denn nur dann kannst du es nutzen ohne daß es zu gravierenden Fehler in der Argumentation kommt.

Ich will damit nicht sagen, daß du nicht den Verstand hast, den Inhalt entsprechend argumentationssicher zu verwenden.
Wir haben hier im Forum viele, die sich im Laufe der Zeit mit ihrer Erkankung und dem juristischen Hintergrund soweit auseinandergesetzt haben, daß sie ohne selber Arzt/Jurist zu sein, wissen wie sie worauf achten müssen.
Wir haben auch aber auch genug Beispiele, die dies nicht können. Und damit genug Beispiele, die aufzeigen, daß dieses der Gegenseite zustätzlich und kräftig und gefährlich in die Hand spielt.

Wie du siehst, du hast erst einmal viel zu tun. Und alles hat Nichts mit Stevens selber zu tun. Sondern mit deiner Vorbereitung.
Für den Fall, daß du trotzdem der Meinung bist, du brauchst zwingend das Gutachten - was ich insofern verstehen kann, da ich auch lieber vorher als zu spät entsprechende Argumente sammele und vorbereite. Unbenutzt Wegheften kann ich sie später immer noch. Gibt irgendwann ggf. ein kleines Freudenfeuer so hoffe ich - und du kannst es entsprechend und ohne o. g. Fehler anwenden, lade ich es hier mit hoch.

gruß

P.S:
Warum auch immer, hochladen hat nicht funktioniert. Obwohl die Dateigröße < 4 MB. Wirr guck.
Vorschläge?
 
HALLO BUCHFREUNDIN,

wenn man deinen Post liest und den nur ansatzweise beherzigt, dann kann (fast) nichts schief gehen! Vielen Dank für deine Mühe!
 
Top