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Suche Eure Erfahrungen bei außergerichtlicher Schadensregulierung

dh4oaa

Nutzer
Registriert seit
26 Feb. 2009
Beiträge
4
Ort
nähe Hannover und Zweitwohnsitz nähe Berlin
Hallo liebe User/Innen dieses tollen Forums,

wer kann mir ihre/seine Erfahrungen im Umgang mit Versicherung bei der Schadensregulierung mitteilen. Habe heute ein Schreiben der Versicherung erhalten, wonach man mich mit "einem Taschengeld" außergerichtlich abspeisen möchte. Für den Fall, dass ich das gutgemeinte Angebot nicht annehmen wolle teilte man mir so ganz nebenbei mit, dass die Summe bei einer "Klaglosstellung" viel geringer ausfallen würde und man sofort meinen Reha-Berater nicht mehr weiterfinanziert.

Somif fühle ich mich von der Versicherung nicht nur für dumm verkauft, sondern auch noch erpreßt und genötigt unter Androhnungen von finanzieller Schlechterstellung und Wegfall des Reha-Beraters.

Das kanns doch wohl nicht wirklich sein ? Als Ofer brauche ich meine Kräfte um mit meiner Gesundheit klar zu kommen und nicht sinnlose Diskussionen und Rechtsstreite mit der Versicherung zu führen.

Zum Sachverhalt:

Im Sommer 2003 verunglückte ich als Beifahrer im PKW auf einer Autobahn so schwer (das Fahrzeug hatte sich mehrmals überschlagen) dass ich u.a. wegen eines schweren Schädelbasisbruches operiert werden mußte.
Seit dem habe ich starke Kopfschmerzen, vor allem bei Wetterumschwung, und auch Konzentrationsstörungen sowie oftmals Pfeifgeräusche im Ohr.
Traue mich auch nicht mehr einen PKW zu nutzen, meine Angst vor Kraftfahrzeugen begann schon an der Unfallstelle als ich in den Krankenwagen gebracht wurde. Schon im RTW hatte ich Angst wieder erneut zu verunglücken die bis heute noch aktuell vorhanden ist.

Besonders schlimm wird meine Situation durch die Tatsache, dass ich mit verschiedenen Mißbildungen an Hand/Arm/Bei/Fuß/Wirbelsäule geboren wurde und seit frühester Kindheit stark gehbehindert bin. Habe das Merkzeichen aG und GdB 80. War also bisher auf das Auto angewiesen um mobil sein zu können. Wegen fehlender innerörtlicher Busanbindung zum Bahnhof sitze ich oft wochen- und monatelang völlig isoliert zu Hause.
Die Bahn verweigert mir den Transport meines orthopädischen Hilfsmittels, das ist allerdings ein anderes sehr trauriges Thema und nun hänge ich ohne Autonutzung fest. Wegen dieser Tatsache und meinen Kopfschmerzen sowie Konzentrationsstörungen wurde ich mach vielen Krankheitsmonaten dann stufenweise im "Hamburger Modell" eingegliedert, allerdings scheiterten die Versuche immer wenn ich an die 4 Stunden Grenze herankam. Wegen der vielen Ausfasllzeiten wurde ich schließlich als Beamter in den Ruhestand versetzt und habe nun monatlich etwa 1.000 Euro finanziellen Verlust (Differenz zwischem aktivem Gehalt und den nun geleisteten Pensionszahlungen).
Allerdings teilte mir die Versicherung heute mit, sie hielte mich für dienstfähig und ich könnte nach einer Nachuntersuchung wieder in den Dienst einsteigen. Deshalb und auch weil ich damals vor zwei Jahren mich nicht gegen meine Zwangspensionierung gewehrt habe (!) verweigert man mir die Zahlung des Differnezbetrages als Schadensersatz. Schließlich habe ich gegen meine Verpflichtung zur Schadensbegrenzung nach dem BGB verstoßen.
Also wurde ich damals im Alter von 47 Jahren wegen des Unfalles pensioniert und den Verlust meiner Bezüge habe ich selbst verschuldet.
Die Versicherung ist lediglich bereit mir einen vielfach niedrigen Gesamtbetrag zur Schadensregulierung zu zahlen als ich erwartet bzw. gehofft hatte. Die Formulierungen und Agumenter der Versicherung empfinde ich als eine menschenverachtende Frechheit, sich so von der Zahlungsverpflichtung drücken zu wollen.

Als Unfallopfer werde ich nun zum Versicherungsofer.
Außerdem teilte mit das freundliche Unternehmen mit, dass bereits zwei Rehaversuche, in diese man viel Geld investiert hat, gescheitert seinen und nun nicht mehr bereit sei, eine neue Reha zu finanzieren.
Mein Reha-Beauftragter hatte schon einen Termin im März bei der Rehaklinik gemacht, schließlich muß ich im Sommer zur Nachuntersuchung wegen meiner Pensionierung. Aber das Versicherungsangebot ist eindeutig, keine weitere Reha, keine Anerkennung meines finanziellen Verlustes wegen der Pensionierung und als Schadensregulierung ein geringfügiger Betrag aus der Portokasse unter Androhnung, dass alles noch weniger wird wenn ich nicht freiwillig einwillige.

Ich bin sehr wütend und stinksauer, dass in einem Rechts- und Sozialstaat wie der Bundesrepublik Deutschland so viel überflüssiges Leid und Unrecht geschieht. Anstatt die Kräfte für die Gesundung und das Leben mit Behinderung einzusetzen wird man als Unfallopfer noch von seiner Umwelt "behindert" und einem das Leben zusätzlich erschwert.

Wo sind wir gelandet ? Etwa in einer menschenverachtenden Welt?
Jeder muß einzeln um sein gutes Recht kämpfen, ja - gar betteln.
Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung aber leider nicht mehr die Kraft (körperlich und nervlich) das ganze Theater wieder neu aufzurollen.
Aber ich werde nicht drumherum kommen, so ungerecht lasse ich mich nicht abspeisen. Möchte diese Geschichte gerne einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeben (Rundfunk, TV, Zeitung etc.) aber dort werden nur spetakuläre Einzelschicksale gesendet und dass Interesse der Medien ist leider sehr begrenzt. Und eine Absage von den Medien, dass mein Fall für sie nicht interesant genug sei, steigert auch nicht meine Lebensfreude. Also was solls..... Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.

Ich habe den Eindruck, viele GESUNDE Entscheidungsträger können oder wollen sich nicht in die Opfersituation hineinversetzen und wenns doch mal jemand kann dann hat er/sie nicht den Mut etwas zu bewegen. Könnte ja schließlich Kostenj verursachen einem Behinderten zu helfen und dann wird dieser Mensch sich für seine gute Tat verantworten müssen. Also lieber alles abschmettern und die Richter werden das schon klären.

Trauriges Deutschland !

Wem kommt meine "Geschichte" bekannt vor und wem erging es ähnlich ?
Wie ist die Angelegenheit dann bei Euch ausgegangen? Gab es ein deutlich besseres Angebot nach Eurer Ablehnung ? Oder mußtet Ihr vor Gericht ?
Wie ging das Verfahren aus? Nach den Vorstellungen der Versicherung oder nach Euren ?
Ich freue mich über jeden einezlenen Hinweis und jede Zuschrift.

Allen Leidensgenossen(innen) wünsche ich viel Kraft und Gesundheit
Viele Grüße

Michael
 
Hallo Michael,

meine PUV wollte mich auch ganz abspeisen - heißt es gab ja Krankentagegeld usw. aber Invalitität möchten sie nicht zahlen.

Sie schrieben einen freundlichen Brief ich dürfe das bisher gezahlte Geld behalten wenn ich nicht in Widerspruch gehe da sie ja nun den Unfall als solchen ablehnen :mad:.

Das war vor fast drei Jahren. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt :D. Ich habe Unfallzeugen. Jetzt ist der BG-Unfall auch ein PUV-Unfall. Nun kommen wieder Gutachten die den Stand von vor drei Jahren ermitteln sollen!

Stand derzeit wahrscheinlich läuft es auf einen Vergleich hinaus. Nach wie vor Aussage der PUV ich sei zu Jung um Invalititätsrente zu erhalten (wie versichert) und ausserdem sei das doch alles nicht mehr Unfallbedingt - obwohl BGlich anerkannt, mal sehen was rauskommt.

Wahrscheinlich sind alle Versicherer mittlerweile zu diesen freundlichen Mitteln übergegangen. Du könntest dich aber beraten lassen von deinem Anwalt was zu tun ist und wies eingeschätzt wird.

Ich kann nur sagen - zum kämpfen brauchst du viel Zeit und viele Nerven, denn die lässt du auch, - aber es lohnt sich nicht aufzugeben und dazu gehört eben um sein Recht zu kämpfen und es dann irgendwann wenn auch oft eingeschränkt zu bekommen :p.

Viele Grüße :cool:
 
Hallo Michael,

schön das Du uns gefunden hast, hier wirst Du sicher viel Hilfe bekommen und gute Tipp´s.

Da Du eine RSV hast würde ich auf jeden Fall einen RA aufsuchen und eine Deckungszusage der RSV beantragen.
Das macht dann auch Dein RA.

Auf keinen Fall nehme eine Abfindungssumme an, wenn Du der Meinung bist es stehe Dir mehr zu.
Jetzt hast Du vielicht nicht die Kraft und die Nerven, aber eines Tages wirst Du Dich sicher ärgern.


Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
... Seit dem habe ich starke Kopfschmerzen, vor allem bei Wetterumschwung, und auch Konzentrationsstörungen sowie oftmals Pfeifgeräusche im Ohr. ... hatte ich Angst wieder erneut zu verunglücken die bis heute noch aktuell vorhanden ist. ... Die Bahn verweigert mir den Transport meines orthopädischen Hilfsmittels, das ist allerdings ein anderes sehr trauriges Thema und nun hänge ich ohne Autonutzung fest. ... Ich bin sehr wütend und stinksauer, dass in einem Rechts- und Sozialstaat wie der Bundesrepublik Deutschland so viel überflüssiges Leid und Unrecht geschieht. ... Möchte diese Geschichte gerne einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeben (Rundfunk, TV, Zeitung etc.) aber dort werden nur spetakuläre Einzelschicksale gesendet und dass Interesse der Medien ist leider sehr begrenzt. ...
Hallo Michael,
ein paar Sachen sind mir schon eingefallen.
Aber vorweg, wir sind inziwschen in der Phase des Galgenhumors udn betrachten die ganze Auseinandersetzung als das Spielchen, dass sich im Versicherungswesen wohl eingebürgert hat. Ignorieren, bedrohen, nötigen, lügen - alles wird eingesetzt um den Gegner über den Tisch zu ziehen. Da wir das von vornherein erwarten, sind wir oft nur am lachen, wenn mal wieder ein Schreiben kommt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat kürzlich, nach knapp 1,5 Jahren festgestellt, dass sie nicht Leistungspflichtig wären und wir innheralb 6 Monaten klagen dürften. Wir haben denen geschriben, dass wir natürlich klagen werden, weil die ihre Behauptungen nicht beweisen können, aber da wir gerade eine Auseinandersetzung mit der UV haben, würden wir um eine Fristverlängerung bitte. Dazu haben wir denen noch geschrieben, dass sie versäumt haben uns um eine Stellungnahme zu bitten und dass unser Rechtsanwalt sich schon freut, weil der Streitwert so hoch ist. Mal sehen was der dödelige Sachbearbeiter jetzt macht.
Nun zu Dir:
1. In den Vergleichsverhandlungen haben die Rechtsanwälte eine 15/10-Regelung mit den Versicherungen, die besagt, dass der Anwalt 1/3 mehr bezahlt bekommt, wenn er seinen Mandanten von einem Vergleichsangebot überzuegen kann. Wenn Du also zum Anwalt gehst, dann sag ihm dass Du davon weist. Du kannst dann eine ziemlich hohe Summe fordern und davon ausgehen, dass der Anwalt damit bei der generischen Versicherung erstmal aufschlägt, praktisch als Verhandlungsbasis. Und im Laufe der Zeit werdet ihr Euch einem Preis annähern. geh immer davon aus, dass der Anwalt aufgrund der besseren Entlohnung durch die Versicherung an einem Vergleich interessiert ist. Du kannst also ohne Probleme mit Maximalforderungen einsteigen.
Dazu solltest Du Dich kundig machen. Hier im Board und auf www.unfallrepoter.com.
2. Bezüglich Deiner Schädelverletzung und deren möglicher Folgen:
Lies Dir das mal durch und lass Dein Blut untersuchen: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10887
3. Bzgl. Bahn und Weigerung:
Hast Du Kontakt zum VdK e.V.? Ohne Hintergründe der Weigerung zu können, würde ich bei solchen Problemen immer versuchen die Unterstützung eines starken Verbandes in Anspruch zu nehmen.
4. Wegen Rechts- und Sozialstaat
Schau Dir mal den Artikel in Wikipedia zu "Marktwirtschaft" an. Und daraus lässt sich erkennen, dass Deutschland vorzugsweise dann rechts- und sozialstaatlichen Absprüchen folgt, wenn es politisch erwünscht ist und genügend Geöd vorhanden ist. Die Ohrfeige wegen der willkürlichen Bemessung von Harz IV-Kindern sind die seltenen Sternstunden des rechtsstaates, die ab und an vieles andere legitmieren. Aber: Gibt es eine bessere Alternative?
5. Wegen der Medien:
Bedauerlicherweise gibt es so viele unfassbaren Schicksale und so viel Ungerechtigkeit, dass die Medien kaum noch hinterher kommen. Aber möglicherweise hast Du neue Ansätze bei der Suche nach einem Sender, wenn Du die Redaktionen fragst, ob Sie mir Dir zusammen einen Bericht machen wollen, der aufzeigt wie die Bahn - trotz der Unterzeichnung der Bundesregierung der UN-Konventionen für Menschen mit Behinderung - als Noch-Staatskonzern mit Behinderten umgeht. Da sganze dann noch etwas mit Mehdrons Willen zur Gewinnmaximierung gewürzt, dürfte die eine oder andere Redaktion schon interessieren. Die Redakteure schreiben auch nur für das Volk und brauchen deshlab Mainstreamthemen.

Viel Erfolg und gute Besserung
Grüße
oohpss
 
Jetzt habe ich eine ganze zwei DIN A 4 Seiten lange Antwort geschrieben und bin wegen der blöden Zeitregelung rausgeflogen. Hatte natürlich nichts gespeichert und muß alles neu tippen..... Schiet !

Also jetzt nur in Kürze erneut:

Erstmal recht herzlichen Dank für die vielen guten Informationen, werde bestimmt vieles davon für mich gebrauchen können.
Morgen kommt mein Reha-Berater und wir sprechen das weitere Vorgehen ab. Mache mir aber keine Hoffnung, dass es ohne Klage klappen wird ein faires Angebot zu bekommen.

Ja im VDK oder ähnlichem bin ich nicht, bin auch auf die Behindertenverbände etwas schlecht zu sprechen, denn angeblich haben die bei einigen unsinnigen Regelungen mitgewirkt bzw. sie sogar veranlaßt.
Die Behindertenverbände wollen nicht, dass ein Fahrrad für einen Gehbehinderten als Hilfsmittel (bei Bahnfahrten) anerkannt wird. So etwas mußte ich mir vom Verkehrsunternehmen anhören. In den Ausschüssen dort sitzen Behindertenvertreter der Verbände und haben dafür gesorgt, dass der Behinderte wirklich behindert wird ! Jetzt erst im Rollstuhl spüre ich dass ich behindert bin wenn ich vor dem ausgefallenen Aufzug stehe.
Klar, für die Vielzahl der schwer gehbehinderten wird der Rollstuhl die einzige Alternative sein, aber da nicht jede Behinderung gleich ist und sich gleich auswirkt wird doch wohl jeder wissen, was für sich das Beste ist.
Und da ich mit der Radlösung gut zurecht komme und mir bei Unebenheiten besser helfen kann als im Rolli soll ich nun eine Fahrradkarte im Zug kaufen und werde von Sperrzeiten ausgegrenzt und bei Schienenersatzverkehr gar nicht befördert. Dabei nutzen gesunde Menschen das Rad als Sportgerät oder aus reiner Lust und Freude bzw. Bequemlichkeit und sind abe NICHT darauf angewiesen. Als Einbeiniger ohne Prothese kann ich nun mal nicht ohne Hilfsmittel laufen. Wenn ich mir das Rad einem Rolli vorziehe dann nehme ich bestimmt nicht mehr Platz in Anspruch (nur anders verteilt) und muß niemals um die Rampe beim Ein- und Ausstieg betteln. Aber die Bahn zwingt Behinderte in den Rollstuhl und nun fühle ich mich richtig behindert (nämlich von meinen Mitmenschen). Bei Schienenersatzverkehr werden Fahrräder nie mitgenommen (auch nicht die von Behinderten) und Rollstühle sowie Kinderwagen laut schriftlicher Vorankündigung nur "eingeschränkt".
Ja leben wir denn im Mittelalter dass es dem Zufall überlassen wird ob ich bei einer ausgedruckten Anschlußverbindung rechtzeitig ankomme oder als Rollifahrer stehen gelassen werde....
Im Grundgesetz unseres "Sozialstaates" steht, niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Aber einen Rollifahrer im Ersatzverkehr vom überfüllten Bus einfach stehen zu lassen ist wohl keine Benachteiligung ? Ich könnte mich aufregen....
Ebenso werde ich vom Staat als privat krankenversicherter Beamter beanachteiligt, da er nichts unternimmt um sich an meinem 100%igen Risikozuschlag den ich in der privaten KV zahlen muß, zu beteiligen.
Wegen meiner angeborenen Gehbehinderung wurde ich in der KV nur unter Zahlung eines doppelten Beitrages (Risikozuschlag) aufgenommen.
Doch wer zahlt einen Risikozuschlag ? Nein, nicht alle Risikogruppen sondern nur Kranke und Behinderte. Sportler und Raucher z.B. zahlen keinen Risikozuschlag, dabei könnten sie aber frei entscheiden. Niemand wurde als Raucher oder Sportler geboren. Ich aber konnte nicht frei entscheiden und darf mich nicht aufregen, sonst heißt von Sportlern die etwas für ihre Gesundheit tun einen solchen Betrag zu fordern wäre unsozial.
Ja, mag sein. Sport soll gefördert werden. Aber warum dann von einem Teil der Risikpersonen etwas fordern und von anderen nicht. Dann hätte man aus sozialen Gründen von Behinderten nicht doppelte Beiträge fordern sollen. Jeder sagt zwar, dafür erhalten wir ja den Nachteilsausgleich also können wir Risikozuschläge zahlen aber das stimmt nicht.
Jeder Behinderte erhält diese pauschalen Nachtteilsausgleiche, egal ob mit Risikozuschlag in der privaten KV oder ohne Risikozuschlag in der gesetzlichen KV. Das ist auch gut so, denn wir müssen mehr Geld für spezielle Schuhe oder wegen erhöhtem Kleidungbedarf (Verschleiß) ausgeben und können nicht einfach mal auf den Bus verzichten und 1000 meter zu Fuß gehen. Als ich eine entsprechende Petition dem Petitionsausschuß vorlegte hieß es, eine Vielzahl solcher Petionen liegt vor aber man könne den Behinderten nicht durch erhöhte Beihilfebemessungssätzen begegnen da dann die nicht behinderten Erkrankten die ebenfalls diesen Zuschlag in der privaten KV zahlen müssen benachteiligt wären. Also weden Behinderte benachteiligt weil nicht ehinderte erkrankte sich sonst ungerecht behandelt fühlen würden)

Das hat m.E. mehr mit Einsparungen bei den Personen, die sich nicht wehren können und kaum eine Lobby haben zu tun als mit Sozialstaat.
Aber bevor ich mich ärgere und mein Blutdruck darunter leidet lasse ich meine Gedankengänge jetzt ruhen und bereite mich auf das morgige Gespräch mit dem Reha-Berater vor.

Also nochmals vielen Dank für die wertvollen Insidertipps, alles Gute und viele Grüße

Michael
 
hallo, michael
du hast mein tiefstes mitgefühl.
leider !
helfen kann ich auch nicht.

weiss nur, dass man in der sogenannten 3. welt auf händen getragen wird. was natürlich auch lästig werden kann.
drücke dir alles, was ich kann.
mfg
pussi
 
Hallo Michael,

Nun zu Dir:
1. In den Vergleichsverhandlungen haben die Rechtsanwälte eine 15/10-Regelung mit den Versicherungen, die besagt, dass der Anwalt 1/3 mehr bezahlt bekommt, wenn er seinen Mandanten von einem Vergleichsangebot überzuegen kann. Wenn Du also zum Anwalt gehst, dann sag ihm dass Du davon weist. Du kannst dann eine ziemlich hohe Summe fordern und davon ausgehen, dass der Anwalt damit bei der generischen Versicherung erstmal aufschlägt, praktisch als Verhandlungsbasis. Und im Laufe der Zeit werdet ihr Euch einem Preis annähern. geh immer davon aus, dass der Anwalt aufgrund der besseren Entlohnung durch die Versicherung an einem Vergleich interessiert ist. Du kannst also ohne Probleme mit Maximalforderungen einsteigen.
Grüße
oohpss



Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass das Honorar des Anwalts nur in der Höhe von der Gegenseite bezahlt wird, in der von der Gegenseite reguliert wird.
Wenn man nun mit 100.000 € in die Debatte einsteigt, kann der Anwalt auf diese Basis mit dem Mandanten abrechnen. Wenn er nur 20.000 vom Gegner erhält, dann zahlt die gegenseite auch nur das Honorar nach Wert 20.000 €. Die Differenz geht zu lasten des Mandanten. Deshalb sollte man schon aufpassen, dass die Forderung nicht gar zu hoch ist und man "auf dem Teppich" bleibt. Das gilt auch wenn man eine RechtschutzVers. hat, obwohl man da sicher leichter "etwas mehr verlangen kann".

leon1301

der Versicherung erhalten, wonach man mich mit "einem Taschengeld" außergerichtlich abspeisen möchte.
Michael

Worum geht es hier eigentlich, wer soll zahlen?
Geht es um Ansprüche gegen den eigenen Versicherer (Unfallversichrung) oder um die gegnerische Haftpflichtversicherung?

leon1301
 
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