Ingeborg!
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Guten Abend!
Im Verlauf der vergangenen ca. 2 Monate habe ich im Forum den Hinweis auf ein Urteil gelesen, in dem einer verletzten Klägerin eine höhere Entschädigung zugesprochen wurde, weil die beklagte Versicherung das Verwaltungsverfahren verschleppt hatte.
Es ging um die Folgen eines unverschuldeten Verkehrsunfalles und der Klägerin wurde - so das Gericht - durch die Versicherungstaktik die Möglichkeit genommen, am (Rest-)Leben teilzuhaben. Ausserdem wurde die psychische Ausnahmesituation berücksichtigt, in der sich die Klägerin nach dem Unfall während der langen Auseinandersetzung mit der (Haftpflicht?)-Versicherung befand.
Ähnliches kennen wir alle...
Wer kann sich an dies Urteil erinnern und mir mit dem Aktenzeichen weiterhelfen?
Danke und
Grüße von Ingeborg!
Im Verlauf der vergangenen ca. 2 Monate habe ich im Forum den Hinweis auf ein Urteil gelesen, in dem einer verletzten Klägerin eine höhere Entschädigung zugesprochen wurde, weil die beklagte Versicherung das Verwaltungsverfahren verschleppt hatte.
Es ging um die Folgen eines unverschuldeten Verkehrsunfalles und der Klägerin wurde - so das Gericht - durch die Versicherungstaktik die Möglichkeit genommen, am (Rest-)Leben teilzuhaben. Ausserdem wurde die psychische Ausnahmesituation berücksichtigt, in der sich die Klägerin nach dem Unfall während der langen Auseinandersetzung mit der (Haftpflicht?)-Versicherung befand.
Ähnliches kennen wir alle...
Wer kann sich an dies Urteil erinnern und mir mit dem Aktenzeichen weiterhelfen?
Danke und
Grüße von Ingeborg!