Na das meinte ich ja mit "Heiter" bei Dir werden. (ich kenne auch die AMV aus einigen Erfahrungen)
Wenn nicht bei uns die Spielchen der Ärztekammer und des Gutachters wären, dann wäre die Klage beim Landgericht schon lange erledigt.
Das Landgericht ist eigentlich sehr schnell hier mit der Bearbeitung von Klageverfahren.
Wir hatten, innerhalb von 7 Monaten war das glaube ich, die Güteverhandlund und anschließend erste mündliche Verhandlung, den Beweisbeschluss und die Beweislage bei den Folgen der Borreliose.
Danach warteten wir 8 Monate auf die Benennung eines Gutachters durch die Ärztekammer und nunmehr 8 Monate auf das Gutachten des benannten Gutachters.
Fairer Weise muss ich dazu sagen, das wir einen Befangenheitsantrag gestellt hatten und somit die Begutachtung am Anfang zwei Monate ruhte. Allerdings ist das auch schon wieder fast 6 Monate her.
Es sind Ärzte, die versuchen auf den Verlauf Einfluss zu nehmen. In dieser Zeit der letzten 8 Monate wurden 3 Gutachten (andere Verfahren) beauftragt, erstellt und ausgewertet.
Bei der Frage des Gutachtens geht es ausschließlich noch um die Höhe der Invalidität. Es muss durch den Gutachter weder geklärt werden, ob eine Borreliose vorlag oder ob überhaupt Beeinträchtigungen eingetreten sind u.s.w. Das liegt ebenfalls bereits durch Gutachten, Beweisbeschluss und ein anderes Urteil anerkannt bei Gericht vor.