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Subkapitale Humerusfraktur

1.Gutachten Ergebnis

Hallo,
habe nun das Ergebnis des 1.Gutachtens erhalten.

dazu ergab die Funktionsüberprüfung:
Schultergelenksbeweglichkeit:
Abduktion/Adduktion rechts 180-0-40
link 90-0-20

Anteversion rechts 170-0-40
links 120-0-30

Aussenrotation rechts 60-0-95
links 30-0-20

das aktive Vorheben gelingt bis 80 das seitliche Anhebn bis 69 , Nacken und Schürzengriff konnen icht vollständig demonstriert werden.(das ging gar nicht hat er sogar zu mir gesagt der Gutachter ich soll aufhören)

Unter einer prinzipiell situationsadäquaten Behandlung ist ein
unbefriedigendes Ausheilungsergebnis erzielt worden.
Es muß bei einer Invaliditätseinschätzung follgende Teilefunktionsbeeinträchtigungne des linken Schultergelenkes berücksichtigt werden.

- aktiv und passiv konzentrische Bewegungseinschränkungen
- kraftmindeung bei substanzieller Mittbeteiligung insbesondere der Supransipinatussehne die vollständig abgetrennt ist.

Weitere Behandlungsmaßnahme unter Berücksichtigung des Alters(48)
und der festgestellten Weichteileveränderung wird sich aller Voraussicht nach eine operative Intervention nicht umgehn lassen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand vied die voraussichtlich dauernde Funktionsbeeinträchtigung ain Anlehnung an die gängige Gutachtenliteratur
zu nennen wäre die Synopse von Schröder &Thomann(2009) mit

1/5 (einem Fünftel Armwert links
eingeschätzt..:(


Tja, wie denkt ihr denn mal so, ist das so in Ordnung , ich finde
das ist auf alle Fälle eindeutig zu gering wenn ich die Einschränkungen an mir selbst sehe und für mich neutral messe. ?

Gruß
Jadoch
 
1/5 Armwert

Hallo Jadoch,

das Ergebnis des Gutachten 1/5 Armwert (entspricht 14 % Invalidität).

Wahrscheinlich hat die PUV auch schon den entsprechenden Betrag über-
wiesen. Wenn der Versicherung das Gutachten gefällt zahlt sie schnell.

Ebenso wie Du empfinde ich die Einschätzung Deines Unfallschadens als
zu gering.

Du hast ja auch noch das Recht auf ein Gutachten drei Jahre nach Unfall.
Vielleicht fällt Dieses dann besser für Dich aus.


Viele Grüsse

Meggy
 
Gutachten

Hallo Meggy,

ja, die Überweisung war sogar vor dem Brief auf dem Konto :)

Naja, bin eigentlich nicht so ein geldieriger Judas, aber wenns um Versicherungen geht kann ich hartnäckig sein, und ehrlich gesagt ich
habe den Schaden und zwar dauernd, und den möchte ich für mich auch zufriedenstellend mit sogenanntem Schmerzensgeld bedacht bekommen.
Ich dachte ich bekomme statt 1/5 schon 2/5, war nach dem Besuch beim Gutachter eigentlich zuftrieden.
Interressant auch der Gutachter schrieb das ich beim Ausziehen des Hemdes und des T-Shirtes nicht stark behindert war. Das ist richtig aber er schrieb halt nicht das ich den linken Arm dazu nicht benutzt habe und alles nur mit Rechts gemacht habe.
Ich dachte daran mich mal an einen Anwalt zu wenden , was ich nun tun soll und meine Rechtschutz mal in Anspruch nehmen, oder was soll ,oder muß ich nun tun.
Gruß
 
Gutachten

Hallo Jadoch,

ob ein neues Gutachten den doppelten Invaliditätsgrad ergeben würde
steht in den Sternen.

An Deiner Stelle würde ich einen sehr guten Orthopäden aufsuchen und
alles, alles daransetzten die Beweglichkeit zu verbessern.

Frage : Wie stark und wo sind Deine Schmerzen?

Viele Grüsse

Meggy
 
Gutachten

Hi,
ich habe noch das Gutachten abgewartet.
Ich werde jetzt zuerst mal eine Kernspin machen um wirklich zu
sehen welche Sehnen und andere Weichteile auch alle noch beschädigt sind.
Dann werde ich mir einen Orthopäden wählen.
Schmerzen habe ich eigentlich ehrlich gesagt pemanent,
nach Bewegungen egal welcher Art immer, ich bilde mir ein das ich auch sehr Kältempfindlich bin also wenn es kalt ist habe ich mehr Schmerzen.
Lokalisieren lässt sich der Schmerz folgend, ich spüre die Bruchstelle praktisch immer sehr genau und eigentlich recht stark,das tut direkt weh, beunruhigen allerdings tut mich der Schmerz den ich im gesamten linken Brustbereich verspüre und zwar so, als ob irgendetwas drücken würde , also ich empfinde es als so stark unangenehm das ich teilweise direkt Angst bekomme mir fehlt was am Herzen da ich so einen starken Druck verspüre.
Hört sich komisch an, aber ist echt schlimm, und absolut unangenehm.
Ich möchte nicht wehleidig sein, jedoch versuche ich ganz offen mein Befinden wiederzugeben.
Gruß
"Jadoch"
 
Gutachten

Hallo Jadoch,

Deine Schmerzen in Schulter/Arm sind wohl (wie bei mir, auch nach 3 1/2
Jahren noch) bei dieser Verletzung "normal", werden aber leider bei dem
Berechnen des Invaliditätsgrades bereits berücksichtigt und man erhält
keinen "Zuschlag".

Hast Du die beschriebenen Schmerzen im linken Brustbereich auch dem
Gutachter mitgeteilt? Wenn nicht, lasse das unbedingt von einem Arzt
richtig untersuchen und ev. röntgen. Vielleicht ist hier auch der Unfall die
Ursache und müsste bei der Berechnung der Invalidität berücksichtigt werden.

Alles Gute

Meggy
 
Gutachten

Hallo,
ich lass mir sowieso eine Kernspinn machen das hat der Gutachter empfohlen das ich das machen lassen soll und dann zu einem fähigen Orthopäden gehe und da was in die Gänge bringe.
Zu meinen Schmerzen im Brustbereich wurde im Gutachten nicht weiter eingegangen.
Der Gutachter sagte mir nur er sehe mit seinem Ultraschall bereits 3 gerissenen Sehnen das sei sicher wieviel es dann sei sollte ich untersuchen lassen. Inwieweit die im Gutachten berücksichtigt wurde weiß ich nicht es steht drinnen das die eine gerissen sei mehr nicht.
Bin etwas am zweifeln wie ich mit der PuV vorgehe, soll ich da Einspruch einlegen oder noch warten, verjährt mir da was ?
Ich muß auf alle Fälle mal schaun das was weiter geht,Kernspinn,Orthopäde aber die sagen bestimmt ich brauche eine OP , und will ich das--bringt mir das die erhoffte Besserung.
Der ganze Vorgang ist nun eindreiviertel Jahr her.
Zur Versicherung bekam ich einen sogenannten Insidertipp, die PuV bezahlt auf alle Fälle erstmal das notwendigste, wenn die sehen ich habe Rechtschutz und gebe mich nicht zufrieden sei da immer was möglich.
Möchte allerdings nicht als Geldschneider dastehen, das befremdet mich schon obwohl ich natürlich ehrlich gesagt auch jeden Euro rausschlagen möchte, der mir "durch meine Beiträge" auch irgendwie zusteht.
Gruß
 
Gutachten

Hallo Jadoch,

Du hast die Beiträge zur Versicherung bezahlt und es steht Dir die richtige
Invaliditätsleistung zu.

Lasse jetzt mal alles medizinisch abklären. Vielleicht gibt es auch neue Er-
kenntnisse die im Gutachten nicht berücksichtigt waren.

Der PUV würde ich schriftlich mitteilen, dass Du mit der Bemessung von
1/5 Armwert (vielleicht auch Grund angeben) nicht einverstanden bist.
Warte die Reaktion noch ab (ein weiters Gutachten zum Ablauf des dritten
Unfalljahres steht Dir auf jeden Fall zu).

Das weitere Vorgehen kannst Du nach der Antwort der PUV überlegen.
Gerne versuche ich auch weiterhin mitzuhelfen.

Viele Grüsse

Meggy
 
Begutachtung

Hallo Meggy,
vielen Dank , genauso hatte ich es vor vorzugehen.
Als erstes habe ich mir bereits einen Termin zur Kernspin geben lassen ,dauert aber 6 Wochen., dann sehe ich weiter und werde entscheiden auf Anraten des Arztes was ich tun werde (op-ja-nein.....).
Der PUV schreibe ich das ich das Ergebnis der Begutachtung nicht angemessen finde, Gründe führe ich auf (mit der Brustschmerzen und Einschränkungen usw.) mehr schreibe ich nicht.
Dann warte ich mal der Dinge und lebe gesund weiter, mehr kann ich eh nicht machen.
Danke nochmals, ich werde sobald ich was neues weis hier wieder Bescheid geben, spätestens nach der Kernspin.
Gruß
"Jadoch"
 
Gliedertaxe nicht 70% sonder 80%

Hallo,
wollte mal der Vollständigkeithalber und auch informativ noch dazufügen das bei mir die Gliedertaxe , linker Arm nicht mit 70% sondern mit 80% gerechnet wurde bei meiner PuV, bei einer 2ten minimalen Gruppenversicherung wurden jedoch nur 70% zugrunde gelegt.
Kann das hier von Versicherung zu Versicherung schwanken.....
Gruß
Jadoch
 
Gliedertaxe

Hallo Jadoch,

in der Gliedertaxe wird linker oder rechter Arm/Bein/Hand/Fuss mit dem
gleichen Prozentsatz bewertet.

Der normale Wert für "Arm" ist 70 %.

Bei 80 % "Arm", die Deine PUV abgerechnet hat handelt es sich um eine
"verbesserte Gliedertaxe" die Du (gegen Mehrbeitrag) mit Deiner Versicherung
vertraglich vereinbart hast.

Manchmal gibt es ja auch "Glück im Unglück".


Alles Gute

Meggy
 
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